Warum lohnt es sich, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen?
Nicht alle Paare wollen ihren Bund mit einer Hochzeit beschliessen. Es kann viele Gründe geben, warum sich ein Paar für das Konkubinat, d. h. für eine nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, entscheidet. Die rechtlichen und finanziellen Folgen dieses Status müssen jedoch sorgfältig bedacht werden. Daher kann auch im Konkubinat ein Vertrag helfen, all diese Fragen zu klären. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile das Konkubinat gegenüber der Ehe hat und welche Argumente für den Abschluss eines Konkubinatsvertrags sprechen.
Was ist das Konkubinat?
Die Zahl der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften in der Schweiz nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ob dies an der zunehmenden Zahl von Scheidungen liegt oder einfach an einem veränderten Lebensstil der Paare, ist nicht bekannt. Jedoch ist klar, dass dieser Lebensstil einer grossen Zahl von Paaren entgegenkommt. Das Konkubinat ist der Status eines Paares, das unter einem Dach zusammenlebt, aber nicht verheiratet ist. Das Konkubinat ist in der Verfassung nicht geregelt. Somit erkennt das Gesetz standardmässig keinen gemeinsamen Schutz zwischen Lebenspartnern an, die vor dem Gesetz jeweils als Einzelpersonen betrachtet werden.
Die Vorteile des Konkubinats
Die Entscheidung im Konkubinat zu leben, hat Vorteile für Paare einige Vorteile. Diese sind hauptsächlich finanzieller Art, beispielsweise aufgrund von Steuereinsparungen. Im Konkubinat lebende Paare haben steuerliche Vorteile gegenüber verheirateten Paaren.
Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sie ihre Steuererklärungen getrennt einreichen, obwohl sie zusammenleben. Somit werden ihr Einkommen und ihr Vermögen unabhängig voneinander besteuert. Da die Besteuerung in diesem Fall geringer ausfällt, haben Konkubinatspaare einen Vorteil gegenüber verheirateten Paaren. Ebenso kann ein Konkubinatspaar zwei individuelle AHV-Renten erhalten, wenn beide Partner erwerbstätig sind. Der Gesamtbetrag kann dann bis zu 4.780 CHF betragen. Ehepaare erhalten stattdessen eine gemeinsame Rente, die auf 3.585 CHF begrenzt ist, d.h. ein Viertel weniger.
Die Nachteile des Konkubinats
Es gibt jedoch viele Bereiche, in denen die Ehe eine bessere Absicherung bietet als das Konkubinat. Diese Punkte können als Nachteile des Konkubinats angesehen werden. Da das schweizerische Recht beide Partner als getrennte Personen betrachtet, teilen sie ihren sozialen und rechtlichen Schutz nicht.
Kein Schutz im Falle des Todes oder der Trennung
So kann der verbleibende Lebensgefährte im Todesfall weder ein Erbe noch die Beteiligung am Vermögen des Verstorbenen beanspruchen. Er oder sie erhält auch keine Witwen- oder Witwerrente aus der ersten Säule (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung). Die Leistungen der zweiten Säule (Pensionskasse) können an den Lebenspartner gezahlt werden, allerdings unter bestimmten Bedingungen, die von der jeweiligen Kasse und dem jeweiligen Vertrag abhängen. Im Todesfall kann der überlebende Lebenspartner daher mittellos dastehen und hat keinen Rechtsanspruch auf den Nachlass seines verstorbenen Partners.
Das Gleiche gilt für den Fall einer Trennung. Im Gegensatz zur Ehe gibt es beim Zusammenleben keine Gütergemeinschaft, was vor allem im Falle von wertmässigen Forderungen schwerwiegende Folgen haben kann. Ausserdem ist es nicht möglich, einen Unterhalt für einen Partner zu beantragen, der viele Jahre lang den Haushalt geführt hat und nun den Wiedereinstieg in das Berufsleben nicht oder nur schwer schafft.
Konkubinat und elterliche Sorge
Wenn die Lebensgefährten gemeinsame Kinder haben, muss der biologische Vater die elterliche Sorge beantragen, um das gemeinsame oder geteilte Sorgerecht für sein Kind zu erhalten. Bei nicht-ehelichen Kindern gilt die Mutter standardmässig als alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge (Art. 252 und 260 ZGB). Daher trägt das Kind auch automatisch den Namen der Mutter, wenn der Vater die Vaterschaft nicht geltend gemacht hat.
Warum sollte man einen Konkubinatsvertrag abschliessen?
Viele Aspekte des sozialen und rechtlichen Schutzes sind bei dieser Art des Zusammenlebens nicht gesetzlich geregelt. Es ist daher möglich, dass dieser Status für einen der Partner insbesondere zum Zeitpunkt der Trennung oder des Todes zu Problemen führen kann.
Wenn beide Partner erwerbstätig sind, gibt es keine Nachteile bei der AHV oder der beruflichen Vorsorge. Kümmert sich einer der Konkubinatspartner jedoch um den Haushalt und hört während dieser Zeit auf zu arbeiten, zahlt er oder sie nicht mehr in die AHV ein und die Zahlungen an die berufliche Vorsorge werden eingestellt. Im Falle einer Trennung hat dieser Partner dann jedoch keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen, wie es bei einer Ehescheidung der Fall wäre. Es ist daher ratsam, diese Fragen im Voraus in einem Konkubinatsvertrag zu regeln.
Rechtsgültigkeit des Konkubinatsvertrags
Der Konkubinatsvertrag ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher weder zwingend noch formal geregelt. Sein Inhalt und seine Form können frei gestaltet werden. Es ist jedoch ratsam, sämtliche Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um sie zu dokumentieren. Ein Anwalt für Familienrecht macht dies gerne für Sie.
Der Konkubinatsvertrag kann also einvernehmlich zwischen den Lebensgefährten aufgesetzt werden, wobei es sich empfiehlt, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, der die individuelle Situation jedes Einzelnen analysiert. Wenn der Konkubinatsvertrag jedoch Erbschaftsangelegenheiten enthält, muss er notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.
Was sollte in einem Konkubinatsvertrag stehen?
Ein Konkubinatsvertrag ermöglicht es Ihnen, Fragen der Altersvorsorge und der Risikoabsicherung zu vereinbaren. Dies erfordert zunächst eine Prüfung der individuellen Versicherungs- und Rentensituation der Zusammenlebenden. Im Allgemeinen sollte ein Vertrag über das Zusammenleben im Konkubinat mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Die Arbeitsteilung im Haushalt und die finanziellen Beiträge der einzelnen Partner
- Inventar der Vermögenswerte
- Verwaltung von Gemeinschaftsunterkünften
- Die Vertretungsbefugnis des anderen Partners
- Rechtsbeziehungen zu den Kindern eines Partners oder des Paares
- Trennungsregelungen
Konkubinatsvertrag und Mietwohnungen
Im Falle des Konkubinats hat nur der Mieter, der den Mietvertrag unterzeichnet, ein ausschliessliches Recht auf die Wohnung. Er kann also seinen Lebensgefährten jederzeit aus der Wohngemeinschaft ausschliessen. Er oder sie ist auch allein für die Zahlung der Miete verantwortlich. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass beide Partner den Mietvertrag unterschreiben.
Ist dies nicht möglich, kann ein Konkubinatsvertrag helfen, diese Probleme zu lösen, indem Sie festlegen, wer die Wohnung nach der Trennung bewohnen darf und wann einer der Partner im Falle einer Trennung die gemeinsame Wohnung verlassen muss.
Konkubinatsvertrag und Rentenversicherung
Ein Konkubinatsvertrag ermöglicht es Paaren ebenfalls Rentenfragen zu regeln. Nach dem derzeitigen System in der Schweiz profitieren Konkubinatspartner bei den Leistungen der drei Säulen nicht vom Sozialschutz ihres Lebensgefährten. Im Todesfall kann ein Konkubinatsvertrag den verbleibenden Partner schützen, insbesondere durch den Abschluss einer Lebensversicherung.
Konkubinatsvertrag und Beiträge zum gemeinsamen Lebensunterhalt
Einer der wichtigsten Punkte, der bei der Abfassung eines Konkubinatsvertrags zu regeln sind, ist die Beteiligung am gemeinsamen Lebensunterhalt jedes Partners. Dies liegt daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Ehe im Falle eines Konkubinats nicht gelten, sodass es keine gegenseitige Beistandspflicht, keine Rechte und Pflichten nach einer Trennung oder dem Tod gibt.
Daher ist es wichtig, dass die Aufgaben im Haushalt (Haushalt, Familie und Arbeit) organisiert und gleichmässig zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Wenn einer der Partner beispielsweise seine Erwerbstätigkeit aufgibt, um sich um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, büsst er oder sie damit bei der AHV und Pensionskasse Beiträge ein. Im Falle von Tod, Trennung, Pensionierung oder Invalidität kann es dann passieren, dass dieser Partner finanziell zu kurz kommt und nicht genügend Leistungen erhält, um seinen Lebensstandard zu halten. In einem Konkubinatsvertrag können Sie vereinbaren, wie diese Einbussen abgegolten und die Beiträge zum Haushalt und Lebensunterhalt ausgeglichen werden sollen.
FAQ: Konkubinatsvertrag
Im Gegensatz zu Ehegatten in einer Ehe werden beide Partner in einem Konkubinat vom Schweizer Recht als eigenständige Personen betrachtet. Die Lebensgefährten teilen also nicht ihren sozialen und rechtlichen Schutz und werden auch getrennt besteuert.
Ein im Konkubinat lebendes Paar kann finanzielle Vorteile gegenüber einem Ehepaar haben. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Lebensgefährten getrennt besteuert werden. Ebenso können sie je eine AHV-Rente beziehen, deren Gesamtbetrag höher sein kann als der eines Ehepaares.
Lebensgefährten geniessen nicht denselben Schutz, den das Gesetz für Ehepaare vorsieht. Im Todesfall hat der verbleibende Partner keinen Anspruch auf die AHV des Verstorbenen und kann auch vermögensrechtlich benachteiligt sein.
Im Todesfall hat der verbleibende Partner keinen Anspruch auf das Erbe oder auf eine Beteiligung am Vermögen des verstorbenen Partners. Es ist möglich, ein Testament zu errichten, um dem Lebensgefährten Eigentum oder Vermögen zu vermachen, jedoch muss auch hier der nach dem Erbrecht vorgesehene Mindestanteil der Kinder und der Familie respektiert werden.
Im Gegensatz zur Ehe begründet das Konkubinat im Todesfall keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente aus der ersten Säule. Nur in bestimmten Fällen ist es möglich, dass dem verbleibenden Partner Ergänzungsleistungen aus der zweiten Säule, der sogenannten Pensionskasse, gezahlt werden.
Der Vertrag über das Konkubinat kann von den Lebensgefährten sowohl in Bezug auf die Form als auch auf den Inhalt frei gestaltet werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nur dann erforderlich, wenn der Vertrag erbrechtliche Angelegenheiten regelt.
Ein Konkubinatsvertrag bietet einen rechtlichen Mindestrahmen für das nicht-eheliche Zusammenleben eines Paares. Er regelt insbesondere die Fragen des gemeinschaftlichen Vermögens, des finanziellen Beitrags jeder Partei zum gemeinschaftlichen Unterhalt, der gemeinsamen Wohnung und des Verhältnisses zu den Kindern.