Wie viel kostet ein Ehevertrag in der Schweiz?

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Kalender Icon 15. Januar 2022

Der Preis eines Ehevertrags in der Schweiz hängt von mehreren Faktoren ab und kann von einem Ehepaar zum anderen stark variieren. Um eine Vorstellung von den Kosten zu bekommen, ist es notwendig, den Wohnkanton des Paares und den Umfang des Vertrages zu berücksichtigen. In der Regel werden die Kosten für die Ausarbeitung eines Ehevertrags nach Stunden abgerechnet, können manchmal aber auch als Pauschale bezahlt werden. Erfahren Sie hier, wie viel ein Ehevertrag in den verschiedenen Kantonen kostet, welche Faktoren den endgültigen Preis beeinflussen und warum es ratsam ist, eine fachspezifische Anwaltsberatung in Anspruch zu nehmen.

Auf einen Blick

  • Zu den Kosten eines Ehevertrags gehören die eigentlichen Kosten für die Ausarbeitung des Vertrags und die Notargebühren.
  • Die Kosten für die Ausarbeitung machen mindestens 1 % des Nettovermögens des Ehepaares aus.
  • Die Notargebühren richten sich nach einer vom Kantonsrat festgelegten Gebührentabelle.

Die Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten für einen Ehevertrag hängen von verschiedenen Faktoren ab und eine pauschal für die gesamte Schweiz gültige Aussage kann hierbei nicht getroffen werden. Bei den Kosten für einen Ehevertrag ist insbesondere die finanzielle Situation beider Eheleute ebenso wie die Komplexität und der Umfang des Vertrags zu berücksichtigen. Zudem legt jeder Kanton seine eigenen Gebühren und Steuern fest, so dass auch der Wohnort des Paares einen Einfluss auf die Kosten des Ehevertrags hat. Schliesslich können zusätzliche Kosten entstehen, je nachdem, ob Sie bei der Vertragsgestaltung eine Anwaltsberatung für Familienrecht in Anspruch nehmen und ob ein Vermögensinventar als öffentliche Urkunde erstellt wird.

Notargebühren laut Kantonsrat

Um die Kosten für die Ausarbeitung Ihres Ehevertrags herauszufinden, sollten Sie zunächst Ihren Wohnkanton berücksichtigen. Ein Notar oder eine Notarin kann sowohl für die Aufsetzung als auch für die Beglaubigung des Ehevertrags herangezogen werden. Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags richten sich nach einer Gebührentabelle, die vom Kantonsrat festgelegt wird und einheitlich im gesamten Kanton gilt. Es ist aber auch möglich, den Vertrag von einem Anwalt für Familienrecht aufsetzen zu lassen und ihn im Notariat lediglich beglaubigen zu lassen.

Variable Kosten zwischen CHF 500 und 7500

In der Regel werden die Kosten für die Ausarbeitung des Ehevertrags gemäss der gültigen Notariatsgebührenverodnung nach Stundentarif berechnet. Ausserdem müssen sie mindestens 1 % des zum Zeitpunkt der Vertragsschliessung bestehenden Nettovermögens ausmachen.

Zur Bestimmung der tatsächlichen Kosten für die Ausarbeitung eines Ehevertrags muss daher die Finanz- und Vermögenssituation beider Eheleute zum Zeitpunkt der Ausarbeitung in Betracht gezogen werden. Auch der Vertragsumfang wirkt sich auf die endgültigen Kosten aus, ebenso wie der Wohnkanton, nach dem sich die anfallenden Gebühren jeweils einheitlich richten. Im Allgemeinen liegt der Preis für einen Ehevertrag in der Schweiz zwischen 50 und 7500 Schweizer Franken. 

Beispiele für die Kosten in den verschiedenen Schweizer Kantonen

Die Kosten für einen Ehevertrag können bei CHF 50 im Kanton Schwyz und bei CHF 500 im Kanton Bern beginnen. Der höchstmögliche erhobene Betrag variiert je nach Kanton zwischen CHF 500 und 7500.

  • Schwyz: CHF 50 bis 800
  • Appenzell Ausserrhoden: CHF 50 bis 500
  • Neuenburg: CHF 100 bis 2000
  • St. Gallen: CHF 200 bis 1000
  • Appenzell Innerrhoden: CHF 200 bis 1200
  • Solothurn: CHF 200 bis 1500
  • Genf, Waadt: CHF 200 bis 2000
  • Zürich: CHF 200 bis 7500
  • Obwalden: CHF 250 bis 1500
  • Uri: CHF 350 bis 2000
  • Nidwalden: CHF 300 bis 3000
  • Basel: CHF 400 bis 2000
  • Bern, Luzern: CHF 500 bis 3000

Zusätzliche Kosten für das Vermögensinventar

Zu den Kosten für den Ehevertrag kommen auch die Kosten für die Erstellung eines Vermögensinventars hinzu, das notariell beglaubigt werden muss. Die Erstellung eines Vermögensinventars ist im Falle einer Gütertrennung unerlässlich. Anhand dieses offiziell gültigen Dokuments lässt sich zweifelsfrei feststellen, wem welche Vermögenswerte vor ihrer Eheschliessung gehörten und wem somit dieses Vermögen bei einer Scheidung oder einem Todesfall zusteht. 

Im Allgemeinen werden auch die Kosten für ein Vermögensinventar auf der Grundlage des Zeitaufwands, also nach Stundensatz, berechnet und können zwischen 150 und knapp 1500 Schweizer Franken liegen.

Ehevertrag Kosten im Vergleich zum ordentlichen Güterstand

Die Eheschliessung durch einen Ehevertrag formell festzuhalten, hat ohne Frage seinen Preis. Doch keinen Ehevertrag abzuschliessen kann bei einer Trennung oder einem Todesfall eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin wesentlich höhere Kosten verursachen. Ohne Ehevertrag gilt nach Schweizer Recht (Art. 181 ZGB) der eheliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, der auch als ordentlicher Güterstand bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um eine gemischte Form des Güterstands, die sowohl die Gütertrennung als auch eine bedingte Gütergemeinschaft der Errungenschaften berücksichtigt. 

Bei dieser Form des Güterstands behalten beide Eheleute im Falle einer Scheidung oder eines Todesfalls das eigene Vermögen. Das gilt für das gesamte Vermögen, das die Eheleute vor der Eheschliessung besessen haben (Eigengut nach Art. 198 ZGB), also sowohl für persönliches Vermögen und auch für Vermögenswerte, die beispielsweise aus Erbschaften stammen. Das gilt jedoch nicht für das Vermögen, das das Ehepaar während der Ehe erworben hat und das daher beiden Eheleuten zu gleichen Teilen gehört (Errungenschaften nach Artikel 197 ZGB). Bei einer Trennung wird es in einer Vorschlagsbeteiligung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Selbes gilt für Vermögenswerte, die zwar das Eigentum eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin sind, deren Zugehörigkeit aber nicht eindeutig bestimmt werden kann.

Durch einen Ehevertrag können Sie diese gesetzlich vorgesehene Regelung ändern und auf Ihre individuelle Vermögenssituation anpassen. Das kann insbesondere dann angebracht sein, wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin ein Unternehmen besitzt und es vor möglichen Konflikten schützen möchte. Ein Ehevertrag beugt in der Regel gerichtlichen Auseinandersetzungen vor, die jeweils mit hohen anwaltlichen Gebühren und Verfahrenskosten verbunden sind.

Beratung von einem Anwalt für Familienrecht

Ein Ehevertrag spielt eine entscheidende Rolle bei Ihrer Vermögenssicherung. Deshalb ist es wichtig, eine fachkundige Beratung aufzusuchen. Sie können zwar einen Notar oder eine Notarin lediglich mit der Beglaubigung des Ehevertrags beauftragen. Dennoch wird dringend empfohlen, die Kenntnisse von einem Anwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. 

Die Anwaltsberatung für Familienrecht erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird eine gründliche Analyse Ihrer rechtlichen und finanziellen Situation erstellt. Auf der Grundlage dieser Analyse kann der Anwalt dann einen an Sie angepassten Ehevertrag ausarbeiten, der Ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Dazu zählt insbesondere die Empfehlung des am besten geeigneten Güterstande: eine modifizierte Errungenschaftsbeteiligung, eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung. Eine Anwaltsberatung für Familienrecht verschafft Ihnen ausserdem die Sicherheit, dass der Ehevertrag den formalen Anforderungen entspricht, ohne dass der Vertrag seine Gültigkeit verlieren würde. 

Für ein Paar, bei dem sich die finanziellen und vermögensrechtlichen Verhältnisse stark voneinander unterscheiden, ist eine Anwaltsberatung für Familienrecht besonders interessant. Ein Notar oder eine Notarin berät das Paar als gemeinsame Einheit und zu gleichen Teilen. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hingegen kann einen Ehepartner oder eine Ehepartnerin auch alleine beraten und die jeweils nützlichste Lösung entsprechend der finanziellen Situation empfehlen.

FAQ: Kosten für einen Ehevertrag in der Schweiz

Der Preis eines Ehevertrags hängt von mehreren Kriterien ab, wie dem Umfang des Vertrags und dem Wohnsitz des Paares. Jeder Kanton legt seine eigenen Gebühren für die Arbeit von Notaren fest. Für die Ausarbeitung eines Ehevertrags ist, je nach Kanton, mit einer Gebühr von mindestens CHF 50 bis maximal CHF 7500 zu rechnen.

Um den Preis eines Ehevertrags so genau wie möglich einschätzen zu können, sollten Sie sich über die Schritte bei der Erstellung im Klaren sein. Die Kosten eines Ehevertrags teilen sich einerseits in die Kosten für die Vertragsausarbeitung und andererseits in die Kosten für die notarielle Beurkundung auf.

Bei der Ausarbeitung eines Ehevertrags gibt es stets Möglichkeiten für Einsparungen. Doch auch wenn Sie im Internet Standardverträge finden und Sie damit einiges an Geld sparen können, ist diese Lösung nicht wirklich empfehlenswert. Die dort angebotenen Muster geben Ihnen keine Garantie auf Rechtsgültigkeit und passen eventuell gar nicht auf Ihre wirkliche Vermögenssituation. Die beste Möglichkeit, Kosten für die Erstellung eines Ehevertrags zu reduzieren, besteht immer noch im Vergleich der Gebühren verschiedener Anwalts- und Notariatsstellen.

Es gibt keine Pflicht, einen Ehevertrag mit einem Notar auszuarbeiten. Sie müssen einen Ehevertrag gemäss Artikel 184 ZGB jedoch immer notariell beglaubigen lassen, damit dieser rechtswirksam wird.

Während eine notarielle Beratung Ihnen dabei hilft, die allgemeinen Auswirkungen eines Ehevertrags auf die Ehe und güterrechtliche Auseinandersetzungen zu verstehen, können Familienrechtsanwälte eine individuellere Beratung anbieten. Im Gegensatz zu einem Notar kann ein Anwalt auch nur einen der (zukünftigen) Ehegatten beraten und somit dazu beitragen, dass der Ehevertrag auch wirklich in dessen Interesse formuliert wird.

Insbesondere wenn Sie den Güterstand der Gütertrennung per Vertrag wählen möchten, kommen Sie um die Erstellung eines Vermögensinventars nicht herum. Auch dieses muss fachkundig erstellt und öffentlich beurkundet werden – was wiederum, je nach Kanton, zwischen CHF 150 und 1500 kosten kann.

Ein Ehevertrag ist vor allem eine präventive Investition in die Zukunft, da sein Ziel die Absicherung Ihrer Vermögenswerte für den Fall einer Eheauflösung ist. In diesem Sinne kann es sich durchaus lohnen, jetzt in einen fachkundig ausformulierten Ehevertrag zu investieren und somit eventuellen Gerichtskosten oder hohen Entschädigungszahlungen vorzubeugen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie oder Ihr Partner im Besitz eines Unternehmens oder grossen Vermögenswerten wie Immobilien sind und deren Erträge absichern wollen.

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Gesetzesartikel

Errungenschaft und Eigengut (Art. 197 ZGB & Art.198 ZGB)

Gütertrennung (Art. 247 ZGB)

Gütergemeinschaft (Art. 221 ZGB)

Notarielle Beglaubigung (Art. 184 ZGB)