Testament Kosten:
Wie teuer ist ein Testament in der Schweiz?

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Kalender Icon 07. Februar 2022

Erstellt eine Person in der Schweiz kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Weicht der letzte Wille in Bezug auf das eigene Erbe davon ab, muss ein Testament erstellt werden. Wie hoch die Kosten dafür sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Folgenden erfahren Sie, welche Arten von Testamenten es gibt, wie teuer diese sind und was Sie sonst noch beachten sollten.

Auf einen Blick

  • Die Erstellung eines eigenhändigen Testaments sowie eines Nottestaments ist mit keinerlei Kosten verbunden, da diese von der Erblasserin bzw. vom Erblasser selbst erstellt werden.
  • Gebühren fallen erst dann an, wenn das Testament beglaubigt oder im Testamentenregister registriert werden soll.
  • Für das öffentliche Testament fallen Kosten an, wobei die jeweilige Urkundsperson meist einen Stundensatz verlangt, der vom jeweiligen Kanton tariflich geregelt wird.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

In der Schweiz ist das Erbrecht gesetzlich im Dritten Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Generell gilt laut Artikel 481, Absatz 2 ZGB die gesetzliche Erbfolge. Wenn diese nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie Ihren Nachlass laut Artikel 470 ZGB selbst festlegen, solange Sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Zu diesem Zweck können Sie entweder ein Testament aufsetzen oder einen Erbvertrag abschliessen.

Generell wird in der Schweiz zwischen drei Arten von Testamenten unterschieden, dem eigenhändigen Testament, dem öffentlichen Testament und dem Nottestament. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was die Unterschiede sind.

Eigenhändiges Testament

Unter einem eigenhändigen Testament wird laut Artikel 505 ZGB ein Testament verstanden, das vom Erblasser oder der Erblasserin eigenhändig handschriftlich verfasst wird. Es handelt sich dabei um die einfachste Form des Testaments, da die Person es selbst erstellen kann. Beachtet werden muss dabei nur, dass es mit den geltenden Gesetzen in Einklang steht. Das bedeutet, dass der jeweilige Pflichtteil des Erbes berücksichtigt werden und das Testament den Formvorschriften entsprechen muss. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gilt das Testament als «letztwillige Verfügung von Todes wegen» und tritt somit an die Stelle der gesetzlich festgelegten Erbfolge. Durch das Testament können Erblasser also entscheiden, wer das Vermögen nach ihrem Tod erhalten soll.

Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament ist ein Testament, das gemäss Artikel 499 ZGB im Beisein einer Urkundsperson (zum Beispiel ein Notar oder eine Anwältin) und zweier Zeugen erstellt wird. Der Vorteil besteht darin, dass es überprüft wird. So wird die Gültigkeit des Testaments sichergestellt. Da Testamente meist von Laien verfasst werden, kann es beim eigenhändigen Testament mitunter zu Fehlern kommen, zum Beispiel wenn bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten werden. Dieses Risiko besteht beim öffentlichen Testament nicht, da dieses – wie erwähnt – von einer Urkundsperson überprüft wird. Dafür fallen hier jedoch auch Kosten an.

Nottestament

Eine Sonderform des Testaments stellt das Nottestament dar. Dieses wird – wie der Name bereits andeutet – im Notfall erstellt, also dann, wenn keine Zeit mehr bleibt, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament zu erstellen. Das Nottestament kann laut Artikel 506 ZGB mündlich im Beisein zweier Zeugen bzw. Zeuginnen mitgeteilt werden. Diese müssen anschliessend eine Mitschrift anfertigen, diese unterschreiben und sie bei der jeweils zuständigen Gerichtsbehörde einreichen.

Wovon hängen die Kosten für ein Testament ab?

Die Kosten, die in der Schweiz für ein Testament anfallen, hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wie viel Sie letztendlich für Ihr Testament bezahlen müssen, richtet sich nach der Art des Testaments, nach der Höhe Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Erstellung und ob Sie dabei ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei zurate ziehen. Im Folgenden gehen wir genauer auf die jeweiligen Kosten ein.

Für das eigenhändige Testament fallen in der Schweiz keine Kosten an, da dieses ja vom Erblasser bzw. der Erblasserin selbst erstellt wird. Die Frage beim eigenhändigen Testament ist eher, ob die betreffende Person es so aufsetzt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Denn Formfehler oder unklare Formulierungen können später zu Problemen führen. Für Laien empfiehlt es sich deshalb meist, sich professionell von einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Zudem ist zu beachten, dass die Erstellung eines eigenhändigen Testaments zwar mit keinerlei Kosten verbunden ist, allerdings fallen Gebühren an, wenn dieses beglaubigt oder im Testamentenregister hinterlegt werden soll.

Wie viel kostet ein öffentliches Testament?

Für das öffentliche Testament fallen Gebühren an, da dieses mithilfe einer Fachkraft erstellt wird, die natürlich für ihre Dienstleistung eine bestimmte Vergütung verlangt. Wie hoch die Kosten sind, hängt davon ab, wen Sie für die Erstellung des Testaments beauftragen. Prinzipiell kommen dabei sowohl Anwaltskanzleien als auch Notariate infrage. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass ein Anwalt – im Gegensatz zu einem Notar – auch eine beratende Funktion ausüben kann.

Sowohl Anwältinnen als auch Notarinnen verlangen meist eine Gebühr, die tariflich geregelt ist. Üblicherweise wird dabei ein Stundenlohn berechnet, wobei häufig als Richtwert gilt, dass die Gesamtkosten höchstens 0.5 % des Nettovermögens, um das es in dem Testament geht, betragen. Die Kosten können also auch massgeblich vom Vermögen des Erblassers bzw. der Erblasserin abhängen.

Wie viel kostet ein Nottestament?

Bei einem Nottestament verhält es sich ähnlich wie bei einem eigenhändigen Testament. Das heisst, dass für das Aufsetzen des Testaments keine Kosten anfallen.

Wie viel kostet ein Testament im Notariat?

Die Gebühren, die in einem Notariat anfallen, sind in einem Gebührentarif geregelt. Diese Tarife können je nach Kanton unterschiedlich sein, da sie jeweils vom Kantonsrat genehmigt werden. Zusätzlich dazu spielt natürlich auch der jeweilige Arbeitsaufwand sowie Ihr Vermögen eine Rolle. Deshalb kann nicht pauschal gesagt werden, wie hoch die Kosten für ein Testament sind.

Im Kanton Zürich beispielsweise wird die Gebühr folgendermassen bestimmt: Diese richtet sich nach dem Stundenaufwand, beträgt aber mindestens 0.5 % des von der Änderung betroffenen Nettovermögens und höchstens 0.5 % des Gesamtnettovermögens des jeweiligen Erblassers bzw. der jeweiligen Erblasserin. Ausschlaggebend ist dabei jeweils der Zeitpunkt, zu dem das Testament erstellt wird. Wenn Ihr zu vererbendes Vermögen also zum Beispiel bei der Erstellung des Testaments 200'000 CHF beträgt, dann sollten die Kosten für die Notarin 1'000 CHF nicht übersteigen. Da der genaue Betrag aber vom Aufwand abhängt, sollten Sie vorab den jeweiligen Notar konsultieren.

Wie viel kostet ein Testament in einer Anwaltskanzlei?

Die Kosten in einer Anwaltskanzlei sind ähnlich wie jene in einem Notariat. Auch die Anwaltsgebühren sind tariflich geregelt und werden in der Regel stundenweise je nach Aufwand berechnet. Entscheidend bei der Beratung durch eine Anwaltskanzlei ist also vor allem, wie komplex der Fall ist und wie zweitaufwendig die Beratung dementsprechend ausfällt.

Tipp: Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihrem Testament. In einem solchen Gespräch können Sie einen guten Überblick bekommen, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und ob Ihr geplantes Testament allen Anforderungen entspricht. Bei einfachen Fällen kann dieses Gespräch bereits ausreichend sein und Sie sparen sich eventuell die Beratungskosten.

Wie viel kostet die Eintragung ins Testamentenregister?

Wer möchte, kann sein Testament auch im Zentralen Schweizerischen Testamentenregister (ZTR) melden. Es ist anzumerken, dass dies für die Gültigkeit des Testaments nicht nötig ist. Allerdings kann so sichergestellt werden, dass das Testament im Todesfall schnell gefunden und befolgt wird. Die Eintragung dient also als zusätzliche Sicherheit. Zur Funktionsweise des Registers ist anzumerken, dass dabei nicht das eigentliche Testament verwahrt wird, sondern lediglich eine Eintragung vorgenommen wird, die bestätigt, dass ein Testament vorhanden ist, und die festhält, wo dieses zu finden ist.

Die Registrierung eines Testaments im ZTR kann von einer Notarin, einem Anwalt oder einer Behörde vorgenommen werden. Die Eintragung kostet 26 CHF, die meist vom Erblasser bzw. der Erblasserin zu entrichten sind. Da mitunter auch Kosten für die Aufbewahrung des Testaments oder eine etwaige Beratung anfallen, kann nicht pauschal gesagt werden, wie hoch die Gesamtkosten sind. Fall Sie vorhaben, Ihr Testament im ZTR zu registrieren, sollten Sie sich demnach bei Ihrem Notar, Ihrer Anwältin oder der zuständigen Behörde über die genauen Kosten informieren.

Wie viel kostet die Änderung eines Testaments?

Wie erwähnt sind die zu entrichtenden Gebühren tariflich geregelt. Wir haben zuvor schon den Kanton Zürich als Beispiel angeführt. Dort betragen die Kosten für ein Testament mindestens 0.5 % des von der Änderung betroffenen Nettovermögens und höchstens 0.5 % des Gesamtnettovermögens des jeweiligen Erblassers. Das bedeutet, dass es günstiger ist, ein Testament ändern zu lassen, als dieses neu aufzusetzen. Denn bei einer Änderung beziehen sich die Mindestgebühren nur auf jenen Teil des Vermögens, der von der Änderung betroffen ist und nicht auf das gesamte Vermögen der Erblasserin.

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FAQ: Testament Kosten

Ja, da das eigenhändige Testament vom Erblasser bzw. der Erblasserin selbst verfasst wird, entstehen dabei keine Kosten. Jedoch ist zu beachten, dass für dessen Gültigkeit der Pflichtteil des Erbes eingehalten werden und das Testament alle Formvorschriften erfüllen muss.

Die Erstellung eines Nottestaments ist mit keinerlei Kosten verbunden. Allerdings kann dieses nur unter aussergewöhnlichen Umständen und im Beisein zweier Zeugen bzw. Zeuginnen erstellt werden.

Die Kosten eines öffentlichen Testaments hängen insbesondere von drei Faktoren ab: dem Gebührentarif des jeweiligen Kantons für Notariate und Anwaltskanzleien, dem jeweiligen Arbeitsaufwand im konkreten Fall sowie dem Nettovermögen, um das es in dem Testament geht. Die genauen Kosten müssen also im Einzelfall bestimmt werden.

Die Kosten für ein Testament bei einem Notariat können nicht pauschal bestimmt werden. Das liegt daran, dass die Gebühren in einem Gebührentarif geregelt sind und je nach Kanton unterschiedlich sein können. Zudem hängen die genauen Kosten massgeblich vom Arbeitsaufwand und dem zu vererbenden Nettovermögen ab.

Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Kosten ebenfalls vom Gebührentarif, dem Arbeitsaufwand sowie dem Nettovermögen des Erblassers bzw. der Erblasserin abhängen.

Die Registrierung eines Testaments im Testamentenregister kostet 26 CHF. Da diese aber nur durch Notarinnen, Anwälte oder Behörden beantragt werden kann, ist es möglich, dass weitere Kosten anfallen, etwa für eine Beratung oder für die Verwahrung des Testaments.

In der Regel ist es günstiger, ein Testament anzupassen. Das liegt daran, dass die im Gebührentarif festgelegten Mindesttarife sich auf den Nettobetrag beziehen, um den es bei der Änderung bzw. Erstellung des Testaments geht. Soll also eine Änderung durchgeführt werden, die nur einen Teil des Vermögens betrifft, ist der Mindestbetrag dementsprechend niedriger.

Gesetzesartikel

Letztwillige Verfügungen (Artikel 498 ZGB)

Öffentliche Verfügung (Artikel 499 ZGB)

Eigenhändige Verfügung (Artikel 505 ZGB)

Mündliche Verfügung (Artikel 506 ZGB)

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