Kosten eines Testaments:
Was kostet ein Testament in der Schweiz?

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Kalender Icon 01. Februar 2024

Wenn eine Person in der Schweiz kein Testament errichtet, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Weicht der letzte Wille in Bezug auf den eigenen Nachlass davon ab, muss ein Testament errichtet werden. Die Kosten dafür hängen von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden erfahren Sie, welche Arten von Testamenten es gibt, was sie kosten und was Sie sonst noch beachten sollten.

Auf einen Blick

  • Die Errichtung eines eigenhändigen Testaments und eines Nottestaments ist mit keinen Kosten verbunden, da sie vom Erblasser selbst vorgenommen wird.
  • Gebühren fallen erst an, wenn das Testament beglaubigt oder im Testamentsregister eingetragen werden soll.
  • Die öffentliche Beurkundung ist kostenpflichtig, wobei die Urkundsperson in der Regel ein Stundenhonorar in Rechnung stellt, das vom jeweiligen Kanton in einem Tarif geregelt wird.

Welche Testamentsarten gibt es?

In der Schweiz ist das Erbrecht im dritten Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt gemäss Artikel 481 Absatz 2 ZGB die gesetzliche Erbfolge. Entspricht diese nicht Ihren Vorstellungen, können Sie gemäss Artikel 470 ZGB Ihre Erbfolge selbst bestimmen, sofern Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Dazu können Sie entweder ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschliessen.

Grundsätzlich werden in der Schweiz drei Arten von Testamenten unterschieden: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das Nottestament. Im Folgenden werden die Unterschiede erläutert.

 

Eigenhändiges Testament

Unter einem eigenhändigen Testament versteht man gemäss Artikel 505 ZGB ein vom Erblasser oder von der Erblasserin eigenhändig geschriebenes Testament. Es handelt sich dabei um die einfachste Form des Testaments, da der Erblasser oder die Erblasserin es selbst verfassen kann. Es muss nur darauf geachtet werden, dass es mit dem geltenden Recht übereinstimmt. Das bedeutet, dass die Pflichtteile berücksichtigt werden müssen und das Testament den Formvorschriften entsprechen muss. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gilt das Testament als «letztwillige Verfügung von Todes wegen» und tritt damit an die Stelle der gesetzlichen Erbfolge. Mit dem Testament kann der Erblasser also bestimmen, wer sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll.

 

Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament ist ein Testament, das gemäss Artikel 499 ZGB in Anwesenheit einer Urkundsperson (z.B. Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt) und zweier Zeugen errichtet wird. Es hat den Vorteil, dass es öffentlich beurkundet wird. Damit ist die Gültigkeit des Testaments gewährleistet. Da Testamente meist von Laien verfasst werden, kann es beim eigenhändigen Testament manchmal zu Fehlern kommen, zum Beispiel wenn bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten werden. Dieses Risiko besteht beim öffentlichen Testament nicht, da es - wie bereits erwähnt - von einer Urkundsperson überprüft wird. Allerdings fallen auch hier Kosten an.

 

Nottestament

Eine besondere Form des Testaments ist das Nottestament. Dieses wird - wie der Name schon sagt - im Notfall errichtet, also wenn keine Zeit mehr bleibt, ein eigenhändiges oder öffentliches Testament zu errichten. Das Nottestament kann gemäss Artikel 506 ZGB mündlich in Gegenwart von zwei Zeugen oder Zeuginnen errichtet werden. Diese müssen anschliessend eine Niederschrift anfertigen, diese unterzeichnen und bei der zuständigen Gerichtsbehörde hinterlegen.

Wovon hängen die Kosten eines Testaments ab?

Die Kosten für ein Testament in der Schweiz hängen von verschiedenen Faktoren ab. Wie viel Sie letztlich für Ihr Testament bezahlen müssen, hängt von der Art des Testaments, der Höhe Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Errichtung und davon ab, ob Sie ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei beiziehen. Im Folgenden gehen wir auf die jeweiligen Kosten näher ein.

Für das eigenhändige Testament fallen in der Schweiz keine Kosten an, da es vom Erblasser oder von der Erblasserin selbst verfasst wird. Die Frage beim eigenhändigen Testament ist vielmehr, ob die betroffene Person es so verfasst, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Denn Formfehler oder unklare Formulierungen können später zu Problemen führen. Für Laien empfiehlt sich daher in der Regel eine professionelle Beratung durch einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt. Zudem ist zu beachten, dass die Errichtung eines eigenhändigen Testaments zwar keine Kosten verursacht, jedoch Gebühren anfallen, wenn das Testament beglaubigt oder beim Testamentsregister hinterlegt werden soll.

Was kostet ein öffentliches Testament?

Das öffentliche Testament ist kostenpflichtig, da es mit Hilfe einer Fachperson erstellt wird, die für ihre Dienstleistung natürlich ein Honorar verlangt. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wen Sie mit der Errichtung des Testaments beauftragen. Grundsätzlich kommen sowohl Anwaltskanzleien als auch Notare in Frage. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - im Gegensatz zu Notarinnen und Notaren - auch beratend tätig werden können.

Sowohl Rechtsanwältinnen als auch Notarinnen verlangen in der Regel ein tariflich geregeltes Honorar. Üblich ist ein Stundenhonorar, wobei häufig als Richtwert gilt, dass die Gesamtkosten nicht mehr als 0,5 % des Nettovermögens, um das es im Testament geht, betragen dürfen. Die Kosten können daher auch stark vom Vermögen des Erblassers bzw. der Erblasserin abhängen.

Wie viel kostet ein Nottestament?

Für ein Nottestament gilt das gleiche wie für ein eigenhändiges Testament. Das bedeutet, dass für die Errichtung des Testaments keine Kosten anfallen.

 

Wie viel kostet die Errichtung eines Testaments auf einem Notariat?

Die Gebühren eines Notariats sind in einem Gebührentarif geregelt. Diese Tarife können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, da sie jeweils vom Kantonsrat genehmigt werden. Darüber hinaus spielen natürlich auch der jeweilige Aufwand und Ihr Vermögen eine Rolle. Eine pauschale Aussage über die Kosten einer Testamentserrichtung ist daher nicht möglich.

Im Kanton Zürich beispielsweise wird die Gebühr wie folgt festgelegt: Sie richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, beträgt aber mindestens 0,5 % des von der Änderung betroffenen Reinvermögens und höchstens 0,5 % des gesamten Reinvermögens des Erblassers oder der Erblasserin. Massgebend ist jeweils der Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Beträgt das zu vererbende Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung beispielsweise CHF 200'000, so sollten die Notariatskosten CHF 1'000 nicht übersteigen. Da der genaue Betrag jedoch vom Aufwand abhängt, empfiehlt es sich, den Notar vorgängig zu konsultieren.

 

Wie viel kostet die Errichtung eines Testaments in einer Anwaltskanzlei?

Die Kosten bei einer Anwaltskanzlei sind ähnlich wie bei einem Notariat. Auch die Anwaltshonorare sind tariflich geregelt und werden in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet. Entscheidend bei der Beratung durch eine Anwaltskanzlei ist daher vor allem, wie komplex der Fall ist und wie aufwendig die Beratung dementsprechend ist.

Tipp: Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Testaments an. In einem solchen Gespräch erhalten Sie einen guten Überblick, wie die gesetzliche Erbfolge aussieht und ob Ihr geplantes Testament allen Anforderungen genügt. In einfach gelagerten Fällen kann dieses Gespräch bereits ausreichend sein und Sie können sich die Kosten für eine Beratung sparen.

 

Wie viel kostet die Eintragung ins Testamentenregister?

Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Testament im zentralen schweizerischen Testamentsregister (ZTR) registrieren lassen. Für die Gültigkeit des Testaments ist dies nicht notwendig. Es kann aber sichergestellt werden, dass das Testament im Todesfall rasch gefunden und respektiert wird. Die Registrierung dient somit als zusätzliche Sicherheit. Zur Funktionsweise des Registers ist anzumerken, dass nicht das Testament selbst verwahrt wird, sondern lediglich ein Eintrag erfolgt, der bestätigt, dass ein Testament existiert und wo es zu finden ist.

Die Registrierung eines Testaments im ZTR kann von einer Notarin, einer Rechtsanwältin oder einer Behörde vorgenommen werden. Die Registrierung kostet 26 CHF, die in der Regel vom Erblasser oder von der Erblasserin zu bezahlen sind. Da manchmal auch Kosten für die Aufbewahrung des Testaments oder für eine allfällige Beratung anfallen, lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Gesamtkosten sind. Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Testament im ZTR registrieren zu lassen, sollten Sie sich daher bei Ihrer Notarin, Ihrer Rechtsanwältin oder bei der zuständigen Behörde über die genauen Kosten informieren.

 

Wie viel kostet die Änderung eines Testaments?

Wie bereits erwähnt, sind die Gebühren tariflich geregelt. Als Beispiel wurde bereits der Kanton Zürich genannt. Dort betragen die Kosten für eine Testamentsänderung mindestens 0,5 % des von der Änderung betroffenen Reinvermögens und höchstens 0,5 % des gesamten Reinvermögens des Erblassers. Das bedeutet, dass es günstiger ist, ein Testament ändern zu lassen, als es neu zu verfassen. Denn bei einer Änderung beziehen sich die Mindestgebühren nur auf den Teil des Vermögens, der von der Änderung betroffen ist, und nicht auf das gesamte Vermögen der Erblasserin.

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FAQ: Testament Kosten

Ja, da das eigenhändige Testament vom Erblasser bzw. der Erblasserin selbst verfasst wird, entstehen dabei keine Kosten. Jedoch ist zu beachten, dass für dessen Gültigkeit der Pflichtteil des Erbes eingehalten werden und das Testament alle Formvorschriften erfüllen muss.

Die Erstellung eines Nottestaments ist mit keinerlei Kosten verbunden. Allerdings kann dieses nur unter aussergewöhnlichen Umständen und im Beisein zweier Zeugen bzw. Zeuginnen erstellt werden.

Die Kosten eines öffentlichen Testaments hängen insbesondere von drei Faktoren ab: dem Gebührentarif des jeweiligen Kantons für Notariate und Anwaltskanzleien, dem jeweiligen Arbeitsaufwand im konkreten Fall sowie dem Nettovermögen, um das es in dem Testament geht. Die genauen Kosten müssen also im Einzelfall bestimmt werden.

Die Kosten für ein Testament bei einem Notariat können nicht pauschal bestimmt werden. Das liegt daran, dass die Gebühren in einem Gebührentarif geregelt sind und je nach Kanton unterschiedlich sein können. Zudem hängen die genauen Kosten massgeblich vom Arbeitsaufwand und dem zu vererbenden Nettovermögen ab.

Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Kosten ebenfalls vom Gebührentarif, dem Arbeitsaufwand sowie dem Nettovermögen des Erblassers bzw. der Erblasserin abhängen.

Die Registrierung eines Testaments im Testamentenregister kostet 26 CHF. Da diese aber nur durch Notarinnen, Anwälte oder Behörden beantragt werden kann, ist es möglich, dass weitere Kosten anfallen, etwa für eine Beratung oder für die Verwahrung des Testaments.

In der Regel ist es günstiger, ein Testament anzupassen. Das liegt daran, dass die im Gebührentarif festgelegten Mindesttarife sich auf den Nettobetrag beziehen, um den es bei der Änderung bzw. Erstellung des Testaments geht. Soll also eine Änderung durchgeführt werden, die nur einen Teil des Vermögens betrifft, ist der Mindestbetrag dementsprechend niedriger.

Gesetzesartikel

Letztwillige Verfügungen (Artikel 498 ZGB)

Öffentliche Verfügung (Artikel 499 ZGB)

Eigenhändige Verfügung (Artikel 505 ZGB)

Mündliche Verfügung (Artikel 506 ZGB)

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