Die Planung des eigenen Nachlasses ist eine persönliche und emotionale Angelegenheit und kann – zum Beispiel wenn ein eigenes Unternehmen oder Immobilien zum Erbe gehören oder wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen da sind – sehr komplex werden. Wir von GetYourLawyer haben uns darauf spezialisiert, für unsere Kunden und Kundinnen die besten Anwälte für Erbrecht in der Schweiz zu finden.
Ihr Erbrechtsanwalt, Ihre Erbrechtsanwältin bietet Ihnen eine persönliche, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rechtsberatung und kümmert sich um alle juristischen Fragen im Zusammenhang mit Erbrecht, Testament, Erbvertrag, Erbschaftssteuern sowie um eine gerechte Regelung für Ihre Patchworkfamilie oder die Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen. Stellen Sie jetzt eine kostenlose Anfrage und wir finden die richtige Rechtsberatung für Ihre Nachlassplanung oder Ihren Erbfall.
Sie suchen einen versierten Anwalt für Erbrecht. Mit GetYourLawyer setzen Sie auf einen kompetenten Partner für die Anwaltsberatung. Sie finden hier kostenlos die richtige Anwältin, den passenden Anwalt für Nachlassplanung und Erbteilung – ohne aufwendige Recherche.
In der Regel verlangt eine Anwältin, ein Anwalt für Erbrecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.
Der Pflichtteil ist der Teil Ihres Nachlasses, über den Sie nicht nach Belieben verfügen dürfen, weil er von Gesetzes wegen für gewisse Erben reserviert ist. Pflichtteilsgeschützt sind im Schweizer Erbrecht die Nachkommen (Kinder, Enkel), der Ehepartner oder die eingetragene Partnerin sowie die Eltern. Soll ein pflichtteilsgeschützter Erbe auf seinen Pflichtteil verzichten, braucht es dazu einen Erbvertrag. Eine Gesetzesrevision, die aktuell im Parlament beraten wird, sieht vor, die Pflichtteile der Nachkommen und Partner zu reduzieren und denjenigen der Eltern ganz zu streichen.
Mit der Erbschaftssteuer kann der Vermögensübergang von Todes wegen auf Stufe Kanton und Gemeinde besteuert werden. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer gibt es nicht. Die Erbschaftssteuer ist vom Erben zu entrichten, der den Nachlass übernimmt. Die Höhe bestimmt sich aufgrund des Wertes des übertragenen Vermögens.
In der Regel sind Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft sowie Nachkommen, Stief- und Pflegekinder steuerbefreit. Wird eine Erbschaftssteuer erhoben, ist die Höhe meist abhängig von der Höhe des geerbten Vermögens sowie vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und der verstorbenen Person. Je näher verwandt, desto geringer der Steuersatz. Auch für Konkubinatspartner und Lebensgefährtinnen gilt in vielen Kantonen ein tieferer Steuersatz.
Wenn ein Erblasser weder ein Testament noch einen Erbvertrag verfasst hat, bestimmt das Gesetz die Anteile der Erben. Wie hoch diese Anteile sind, hängt davon ab, wer zum Kreis der Erben gehört. Jeder Erbe kann auf seinem Erbteil bestehen. Er muss aber nicht. Falls er sich mit weniger zufrieden gibt oder sich die ganze Erbengemeinschaft für eine andere Aufteilung entscheidet, ersetzt dies die gesetzliche Aufteilung.
Das Erbrecht ist auf die traditionelle Familie ausgerichtet: Wer verheiratet ist und Kinder hat, ist mit den gesetzlichen Regeln gut bedient und benötigt höchstens ein einfaches Testament, um den Ehepartner bestmöglich zu begünstigen. Anders ist die Situation, wenn Sie und Ihr Partner, Ihre Partnerin mit Kindern aus früheren Beziehungen in einer Patchworkfamilie leben. Um hier eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird, benötigen Sie einen Erbvertrag, der genau auf die Konstellation in Ihrer Familie zugeschnitten ist. Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten.
Ein Todesfall in der Familie, im Freundes- oder im Bekanntenkreis kostet viel Kraft und hinterlässt oft ein Gefühl der Ratlosigkeit und Hilflosigkeit. Doch es stellen sich verschiedene Rechtsfragen, und oft ist ein rasches Handeln nötig. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig mit dem eigenen Tod zu beschäftigen und Regelungen für den Nachlass zu treffen, die es den Hinterbliebenen etwas einfacher machen, den Todesfall zu verkraften und das Erbe fair zu teilen.
Auch als Erbe müssen Sie sich mit unterschiedlichsten Rechtsfragen auseinandersetzen: Wer gehört zur Erbengemeinschaft? Wer erhält wie viel? Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt? Und welche Erbschaftssteuern fallen an?
Wir unterstützen Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses wie bei der Erbteilung und helfen Ihnen den passenden Anwalt, die richtige Anwältin zu finden.
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