Testament anfechten: Rechtslage und gültige Gründe

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Kalender Icon 01. Februar 2024

Wer ein Testament verfasst, möchte sicherstellen, dass sein letzter Wille bei der Verteilung seines Vermögens berücksichtigt wird. Das Vorhandensein eines Testaments verhindert jedoch nicht immer Streitigkeiten über die Verteilung des Erbes - und Erbstreitigkeiten sind in der Schweiz sehr häufig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz ein Testament anfechten können, was die häufigsten Anfechtungsgründe sind und wer dazu berechtigt ist.

Auf einen Blick

  • Ein Testament kann erst angefochten werden, wenn der Erblasser verstorben und das Erbschaftsverfahren eröffnet oder das Testament eröffnet worden ist.
  • Es gibt verschiedene Gründe, ein Testament anzufechten, zum Beispiel den sogenannten Motivirrtum, den Erklärungsirrtum und den Inhaltsirrtum.
  • Anfechtungsberechtigt sind nur die Erbinnen und Erben, die aus der Anfechtung einen Nutzen ziehen können.

Wann kann ein Testament in der Schweiz angefochten werden?

Will eine Erblasserin oder ein Erblasser sein Vermögen nicht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilen, muss sie oder er ein Testament errichten. Es kommt jedoch vor, dass sich die Erbinnen und Erben in der letztwilligen Verfügung nicht oder nicht genügend berücksichtigt fühlen. Um ihre Rechte als Erbinnen und Erben durchzusetzen, können sie das Testament anfechten.

Grundsätzlich hat jede erbberechtigte Person das Recht, das Testament anzufechten. Es wird jedoch empfohlen, dass sich die Erben, wenn sie dies wünschen, von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Ausserdem kann ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers angefochten werden. Eine Anfechtung zu Lebzeiten ist nicht sinnvoll, da der Erblasser sein Testament jederzeit ändern kann. Wichtig zu wissen ist, dass letztwillige Verfügungen zwischen Ehegatten im Falle einer Scheidung von Gesetzes wegen aufgehoben werden, es sei denn, die Ehegatten wünschen etwas anderes.

 

Wann macht es keinen Sinn, ein Testament anzufechten?

Manchmal macht es keinen Sinn, ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind nur den ihm zustehenden Pflichtteil erhalten soll, damit aber nicht zufrieden ist. Hat der Erblasser diese Entscheidung frei und im Rahmen des Gesetzes getroffen, wird eine Anfechtung kaum erfolgreich sein.

Aus welchen Gründen kann ein Testament angefochten werden?

Ein Erbe kann die letztwillige Verfügung anfechten, wenn er sich benachteiligt fühlt. Die Erfolgsaussichten sind jedoch nur dann gut, wenn ein gesetzlich zulässiger Anfechtungsgrund vorliegt. In der Schweiz gibt es nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) mehrere Rechtsgründe, die die Ungültigkeit eines Testaments oder dessen Anfechtung durch die Erben vor Gericht rechtfertigen können. Grundsätzlich kann jede Person, die ein Interesse an der Ungültigkeitserklärung eines Testaments hat, eine Testamentsanfechtungsklage einreichen (Artikel 519 Absatz 2 ZGB)..

Wie kann ein Testament angefochten werden?

Zur Anfechtung ist nur berechtigt, wer aus der Ungültigkeit oder Herabsetzung des Testaments einen Vorteil ziehen kann. Ausserdem ist die Anfechtung erst nach Eintritt des Erbfalls möglich. Ausserdem müssen sie die Anfechtungsgründe innerhalb einer Frist geltend machen, die je nach Anfechtungsgrund unterschiedlich lang ist. In der Regel haben die Erben maximal zehn Jahre Zeit, um das Testament anzufechten. Wollen sie hingegen eine Ungültigkeitsklage gegen das Testament erheben, so muss dies spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Ungültigkeitsgrundes geschehen (Artikel 521 ZGB).

Zu beachten ist, dass eigenhändige Testamente häufiger angefochten werden, da sie keiner öffentlichen Beurkundung bedürfen. Sie können daher leichter Formfehler oder missverständliche Formulierungen enthalten, die die Erben zur Anfechtung berechtigen. Aber auch notarielle und öffentliche Testamente können angefochten werden. Hier sind es selten Formfehler, die zu einer Anfechtung führen, sondern vielmehr persönliche Interessen und inhaltliche Mängel.

Tipp: Erbinnen und Erben, die testamentarische Verfügungen anfechten wollen, sollten sich bei der Anfechtung von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt unterstützen lassen. Die Erfolgsaussichten einer Testamentsanfechtung hängen von der rechtlichen Relevanz der Anfechtungsgründe ab. Wichtig ist auch, die Verjährungsfristen zu beachten, sonst kann es sein, dass die Erbschaft trotz guter rechtlicher Gründe nicht angefochten werden kann.

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FAQ: Testament anfechten

Ein Testament wird angefochten, wenn einer oder mehrere Erben aus rechtlichen Gründen mit dem letzten Willen des Erblassers nicht einverstanden sind. Sie leiteten daraufhin ein Gerichtsverfahren ein, um ihre Rechte geltend zu machen, die ihrer Meinung nach verletzt worden sind.

Es gibt mehrere Gründe, warum ein Testament angefochten werden kann. Diese Gründe müssen jedoch eine bestimmte Rechtsgrundlage haben, um gültig zu sein. Sie können beispielsweise ein Testament anfechten, wenn der Erblasser bei der Abfassung des Testaments nicht urteilsfähig war, wenn der Pflichtteil der gesetzlichen Erben nicht beachtet wird oder wenn ein Formfehler vorliegt.

 

Unabhängig davon, ob das Testament handschriftlich oder notariell beurkundet wurde, ist es immer möglich, es anzufechten. Es ist unwahrscheinlich, dass ein notarielles Testament Form- oder Rechtsfehler enthält, aber die Erben können dennoch inhaltliche Entscheidungen anfechten, die sie für ungünstig oder rechtswidrig halten.

 

Nur Personen, die einen direkten Nutzen aus der Anfechtung des Testaments ziehen würden, können dieses Verfahren einleiten. Dies gilt sowohl für die im Testament genannten Erben als auch für die Erben, die nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln bestimmt sind.

 

Die Fristen für die Anfechtung eines Testaments hängen vom Grund der Anfechtung ab und können bis zu zehn Jahre betragen. Die Erben haben jedoch nur ein Jahr Zeit, um mittels einer Ungültigkeitsklage Einspruch zu erheben.

Ein Testament kann angefochten werden, wenn die Erben der Meinung sind, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht in der Lage war, sein Urteil vernunftgeleitet zu fällen. Es obliegt jedoch den Erben, die Unzurechnungsfähigkeit des Erblassers zu beweisen, was kompliziert sein kann. Wenn der Testator an Demenz oder Alzheimer gelitten hat, kann ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen werden.

 

Es ist nicht bzw. nur äusserst selten möglich, einen gesetzlichen Erben durch ein Testament zu enterben. Die gesetzlichen Erben haben immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe. Wenn diese im Testament nicht beachtet wurden, können die gesetzlichen Erben das Testament anfechten.

Gesetzesartikel

Gründe für Ungültigkeitsklagen (Artikel 519 ZGB)

Voraussetzungen für Herabsetzungsklagen (Artikel 522 ZGB)

Mangelhafter Wille (Artikel 469 ZGB)

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