Testament anfechten: Rechtslage und gültige Gründe

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Kalender Icon 07. Februar 2022

Wer ein Testament verfasst, möchte sicherstellen, dass sein letzter Wille bei der Verteilung seines Vermögens berücksichtigt wird. Das Vorliegen eines Testaments verhindert jedoch nicht immer Streitigkeiten über die Verteilung des Erbes - und Erbstreitigkeiten sind in der Schweiz sehr häufig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in der Schweiz ein Testament anfechten können, welches die häufigsten Gründe für eine Anfechtung sind und wer dazu berechtigt ist.

Auf einen Blick

  • Ein Testament kann man nur dann anfechten,  wenn der Erblasser gestorben ist und das Erbschaftsverfahren eingeleitet bzw. das Testament geöffnet wurde.
  • Es gibt verschiedene Gründe, ein Testament anzufechten, wie z.B. den sogenannten Motivirrtum, den Erklärungsirrtum und den Inhaltsirrtum.
  • Nur die Erbinnen und Erben, die auf der Anfechtung einen Nutzen ziehen können, haben das Recht, dies zu tun. 

Wann kann man in der Schweiz ein Testament anfechten?

Möchte ein Erblasser sein Vermögen nicht nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge verteilen, muss er oder sie ein Testament errichten. Manchmal fühlen sich die Erbinnen und Erben des Nachlasses jedoch durch die Bestimmungen des Testaments nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Um ihre Rechte als Erben geltend zu machen, können sie daher das Testament anfechten.

Prinzipiell hat jede erbberechtigte Person hat das Recht, das Testament anzufechten. Es wird jedoch empfohlen, dass Erben, die dies wünschen, den Rat eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts einholen. Ausserdem kann ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers angefochten werden. Die Anfechtung eines Testaments zu Lebzeiten des Erblassers ist sinnlos, da der Erblasser sein Testament zu diesem Zeitpunkt jederzeit ändern kann. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass testamentarische Verfügungen zwischen Ehegatten im Falle einer Scheidung von Rechts wegen widerrufen werden, es sei denn, der jeweilige Ehegatte wünscht etwas anderes.

Wann ist es sinnlos, ein Testament anzufechten? 

Manchmal ist es sinnlos, ein Testament anzufechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind nur den ihm zustehenden Pflichtteil erhalten soll, aber damit nicht zufrieden ist. Wenn der Erblasser diese Entscheidung aus freien Stücken und innerhalb des gesetzlichen Rahmens getroffen hat, ist es unwahrscheinlich, dass eine Anfechtung erfolgreich sein wird.

Welche Gründe gibt es, ein Testament anzufechten?

Ein Erbe kann gegen die testamentarischen Verfügungen Einspruch erheben, wenn er sich benachteiligt fühlt. Die Erfolgsaussichten sind allerdings nur dann gut, wenn ein rechtlich zulässiger Grund für die Anfechtung des Nachlasses vorliegt. Es gibt in der Schweiz laut  Zivilgesetzbuch (ZGB) mehrere rechtliche Gründe, die die Ungültigkeit eines Testaments bzw. dessen Anfechtung durch die Erben vor einem Gericht rechtfertigen können. Grundsätzlich kann eine jede Person eine Klage gegen das Testament einreichen, die ein Interesse daran hat, dass dieses für ungültig erklärt wird (Artikel 519 Absatz 2 ZGB).

Wie kann man ein Testament anfechten?

Nur Personen, die einen Nutzen aus der Ungültigkeit oder Herabsetzung eines Testaments ziehen könne, sind berechtigt, ein Testament anzufechten. Darüber hinaus ist die Anfechtung erst möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist. Ausserdem müssen sie rechtlich gültige Gründe für die Anfechtung des Testaments vorbringen, und zwar innerhalb einer Frist, die je nach Anfechtungsgrund unterschiedlich lang ist. Im Allgemeinen haben die Erben höchstens zehn Jahre Zeit, das Testament anzufechten. Wollen sie hingegen eine Ungültigkeitsklage gegen das Testament erheben, so muss diese spätestens ein Jahr nach Kenntnis des Nichtigkeitsgrundes eingereicht werden (Artikel 521 ZGB).

Es ist zu beachten, dass eigenhändige Testamente häufiger angefochten werden, da für diese keine amtliche Beglaubigung erforderlich ist. Sie können daher leichter Formfehler oder zweideutige Formulierungen enthalten, die den Erben die Möglichkeit zur Anfechtung geben. Aber auch notarielle und öffentliche Testamente können angefochten werden. In diesem Fall sind es selten Formfehler, die Anlass zur Anfechtung geben, sondern vielmehr persönliche Interessen und inhaltliche Mängel.

Tipp: Erbinnen und Erben, die testamentarische Verfügungen anfechten wollen, sollten sich von einem auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt für ihren Antrag auf die Anfechtung eines Testaments unterstützen lassen. Die Chancen, das Testament anzufechten, hängen von der rechtlichen Relevanz der Anfechtungsgründe ab. Wichtig ist auch, dass die Verjährungsfristen beachtet werden, sonst kann es sein, dass die Erbschaft trotz guter rechtlicher Gründe nicht angefochten werden kann.

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FAQ: Testament anfechten

Ein Testament wird angefochten, wenn einer oder mehrere Erben aus rechtlichen Gründen mit dem letzten Willen des Erblassers nicht einverstanden sind. Sie leiteten daraufhin ein Gerichtsverfahren ein, um ihre Rechte geltend zu machen, die ihrer Meinung nach verletzt worden sind.

Es gibt mehrere Gründe, warum ein Testament angefochten werden kann. Diese Gründe müssen jedoch eine bestimmte Rechtsgrundlage haben, um gültig zu sein. Sie können beispielsweise ein Testament anfechten, wenn der Erblasser bei der Abfassung des Testaments nicht urteilsfähig war, wenn der Pflichtteil der gesetzlichen Erben nicht beachtet wird oder wenn ein Formfehler vorliegt.

 

Unabhängig davon, ob das Testament handschriftlich oder notariell beurkundet wurde, ist es immer möglich, es anzufechten. Es ist unwahrscheinlich, dass ein notarielles Testament Form- oder Rechtsfehler enthält, aber die Erben können dennoch inhaltliche Entscheidungen anfechten, die sie für ungünstig oder rechtswidrig halten.

 

Nur Personen, die einen direkten Nutzen aus der Anfechtung des Testaments ziehen würden, können dieses Verfahren einleiten. Dies gilt sowohl für die im Testament genannten Erben als auch für die Erben, die nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln bestimmt sind.

 

Die Fristen für die Anfechtung eines Testaments hängen vom Grund der Anfechtung ab und können bis zu zehn Jahre betragen. Die Erben haben jedoch nur ein Jahr Zeit, um mittels einer Ungültigkeitsklage Einspruch zu erheben.

Ein Testament kann angefochten werden, wenn die Erben der Meinung sind, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht in der Lage war, sein Urteil vernunftgeleitet zu fällen. Es obliegt jedoch den Erben, die Unzurechnungsfähigkeit des Erblassers zu beweisen, was kompliziert sein kann. Wenn der Testator an Demenz oder Alzheimer gelitten hat, kann ein medizinischer Sachverständiger hinzugezogen werden.

 

Es ist nicht bzw. nur äusserst selten möglich, einen gesetzlichen Erben durch ein Testament zu enterben. Die gesetzlichen Erben haben immer einen Anspruch auf ihren Pflichtteil am Erbe. Wenn diese im Testament nicht beachtet wurden, können die gesetzlichen Erben das Testament anfechten.

Gesetzesartikel

Gründe für Ungültigkeitsklagen (Artikel 519 ZGB)

Voraussetzungen für Herabsetzungsklagen (Artikel 522 ZGB)

Mangelhafter Wille (Artikel 469 ZGB)

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