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In der Vergangenheit war es bei getrennten Paaren der Inhaber der elterlichen Obhut, der den Wohnsitz des gemeinsamen Kindes bestimmte. Das ist heutzutage nicht mehr der Fall. Die Wahl des Wohnsitzes des Kindes im Falle des gemeinsamen Sorgerechts erfordert die Zustimmung beider Elternteile. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Praxis funktioniert und welche Ansprüche Sie haben, sollten Ihre elterlichen Rechte verletzt werden.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gemäss Artikel 301a ZGB erlaubt es Eltern, über den Wohnort ihres Kindes zu entscheiden. Das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist Teil der elterlichen Sorge und steht daher den rechtmässigen Inhabern dieses Rechts zu. Im Falle einer Scheidung oder Trennung kann ein Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht, den Wohnsitz des Kindes in seiner Wohnung bestimmen.
Haben jedoch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für das Kind, lebt dieses regelmässig in alternierenden Rhythmen mit beiden Elternteilen in zwei getrennten Wohnungen. In der Schweiz wird jedoch für Bürgerinnen und Bürger je nur ein einziger rechtlicher Wohnsitz anerkannt. Ein Kind getrennt lebenden Eltern kann also nicht beide Wohnungen seiner Eltern als rechtlichen Wohnsitz haben. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich also beide Elternteile gemeinsam auf einen Wohnsitz für ihr Kind einigen.
Die Frage des Umzugs kann sich durchaus kompliziert gestalten, wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ihr Kinder teilen. Dieses hat in einem solchen Fall zwei reguläre Wohnorte in den Wohnungen beider Elternteile. Stimmen Sie dem Umzug des anderen Elternteils in eine andere Stadt oder gar ein anderes Land nicht zu, so können Sie daher Einsprache bei einem Gericht oder der Kinderschutzbehörde einlegen.
Bei ihrer Entscheidung stützen sich die Justizbehörden nicht auf die Zweckmässigkeit des Umzugs, sondern auf das Wohl des Kindes, das die Grundlage für jede Entscheidung in dieser Angelegenheit bildet. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Umzug ins Ausland sind unter anderem die folgenden Faktoren für gerichtliche Entscheidungen ausschlaggebend (siehe hierzu Urteil 5A_450/2015):
Nehmen wir für ein Fallbeispiel nun einmal an, dass Sie und Ihr Ex-Ehepartner gemeinsam die elterliche Sorge innehaben und dass Ihr Kind hauptsächlich bei Ihnen zu Hause lebt. Sie beschliessen, in den Süden des Landes zu ziehen, etwa 100 Kilometer von Ihrem derzeitigen Wohnort entfernt und in eine Region mit einer anderen Sprache. Können Sie sich auf eigene Faust für einen Umzug mit Kind entscheiden? Die Antwort ist nein. Wenn Ihr Ex-Partner ebenfalls die elterliche Sorge hat, müssen Sie seine Zustimmung zu einem solchen Umzug einholen. Das Kind muss dann selbst entscheiden, ob es diesen Wohnortwechsel, der sich erheblich auf sein Leben und sein Wohlergehen auswirken wird, akzeptiert oder nicht.
Artikel 301a des Zivilgesetzbuches regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern, um sicherzustellen, dass dies im Interesse des Kindes genutzt wird. Mit diesem Artikel soll nicht verhindert werden, dass Eltern umziehen, sondern es soll sichergestellt werden, dass ein Wechsel der Wohnsituation keine negativen Auswirkungen auf das Wohl des Kindes hat. Können Fragen zum Aufenthalt des Kindes nicht einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt werden, kann ein Gericht oder die Kinderschutzbehörde eingeschaltet werden (Art. 301a Absatz 5 ZGB).
Bei einer gemeinsamen Sorgerechtsregelung haben beide Elternteile das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dieses Recht kann ihnen jedoch, wie in Artikel 310 Abs. 1 und 2 ZGB vorgesehen, entzogen werden. Die Justizbehörden können also beschliessen, einem oder beiden Elternteilen dieses Recht zu entziehen, wenn:
Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts wird als letztes Mittel betrachtet, wenn alle anderen Lösungen, wie beispielsweise eine Mediation, fehlgeschlagen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entzug dieses Rechts weder die Zugangsrechte noch die Unterhaltspflichten des betreffenden Elternteils berührt
Stimmen Sie einer Aufenthalts-bezogenen Entscheidung des anderen Elternteils nicht zu oder hat dieser seine Pflichten verletzt, können Sie die Angelegenheit vor Gericht oder bei der Kinderschutzbehörde anbringen. Die Behörden können dann beschliessen:
Nach Artikel 292 StGB kann ausserdem gegen den Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht verletzt hat, eine Anzeige wegen Ungehorsams erstattet werden.
Fragen der elterlichen Autorität, des Sorgerechts und des Wohnsitzes sind komplex und oft emotional aufgeladen. Die Folgen für das Kindeswohl können jedoch erheblich sein und Entscheidungen in diesem Bereich sollten nicht leichtfertig getroffen werden. Dies ist zum Beispiel bei Umzugsfragen der Fall, bei denen ein Anwalt für Familienrecht Sie über die beste Lösung für Sie und Ihr Kind beraten kann. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie über Ihre sämtlichen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die elterliche Obhut ausführlich informieren.
Das Modell der alternierenden Obhut ist schon seit längerer Zeit in der Schweizer Rechtsordnung verankert. Es hat sich aber erst seit 2017 wirklich als Standardmodell bei Trennungen durchgesetzt. Dieses Modell gilt, im Gegensatz zur alleinigen elterlichen Obhut, als im Sinne des Kindeswohls. Nicht zuletzt hat jedes Kind per Gesetz (Art. 273 ZGB) auch nach einer Trennung oder Scheidung einen Anspruch auf regelmässige und gute Beziehungen zu beiden Elternteilen, die durch das Zusammenleben mit beiden eindeutig gefördert werden.
Die alternierende Obhut hat in diesem Sinne viele Vorteile, unter anderem:
Bei Trennungen und Scheidungen sind Kinderbelange von zentraler Bedeutung und eine Entscheidung sollten Sie nicht überstürzen. Die Zukunft und die persönliche Entwicklung der Kinder stehen hier massgeblich auf dem Spiel. Für Eltern, die mit dieser oft emotional schwierigen Situation konfrontiert sind, kann die rechtliche Entscheidungsfindung jedoch kompliziert sein. Da die Folgen sorgerechtlicher Entscheidungen weitreichend sind, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, der Sie während des gesamten Prozesses unterstützt. Der Anwalt kann Sie über die für Ihre Familie am besten geeignete Sorge- und Obhutsregelung beraten.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht es den Eltern, über den Wohnsitz ihres Kindes zu entscheiden. Dies ist der Ort, der als rechtlicher Bezugspunkt für den Wohnsitz des Kindes dient, auch wenn das Kind in beiden Wohnungen seiner Eltern lebt.
Das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist eines der mit der elterlichen Sorge verbundenen Rechte. Der erziehungsberechtigte Elternteil hat daher auch das Recht, den Wohnsitz des Kindes zu bestimmen. Teilen sich beide Elternteile die elterliche Sorge für das Kind, müssen sie sich daher gemeinsam auf einen einzigen Wohnsitz einigen.
Im Falle einer Scheidung oder Trennung mit geteiltem Sorgerecht kann das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen leben. Die Schweiz kennt für jede Bürgerin und jeden Bürger nur einen Wohnsitz. Das Kind kann daher zwar tatsächlich zwei Wohnungen haben, rechtlich aber nur einen Wohnsitz.
Bei alleiniger elterlicher Sorge ist es möglich, dass der sorgeberechtigte Elternteil seinen Wohnsitz wechselt, ohne den anderen Elternteil zu dieser Entscheidung zu befragen. Er muss jedoch den neuen Wohnsitz des Kindes mitteilen. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist auch ein Umzug ohne Antrag auf Zustimmung nur dann möglich, wenn die neue Wohnung in der Nähe des derzeitigen Wohnorts des Kindes liegt.
Ja. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile einem Wohnsitzwechsel, der das Kind betrifft, zustimmen. Es ist möglich, dass ein Elternteil oder ggf. ein Gericht den Umzug ablehnt, wenn der neue Wohnort einen Wechsel des sozialen Umfelds bedeutet, wenn das Kind seine Ablehnung zum Ausdruck bringt oder wenn der Weg zwischen der neuen Wohnung und der Schule zu weit ist.
Ja. Ein Gericht kann beschliessen, einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Massnahme der letzten Instanz. Diese kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das Wohl des Kindes in der derzeitigen Unterkunft massgeblich gefährdet ist.
Wenn der andere Elternteil beschliesst, ohne Ihre Zustimmung mit Ihrem Kind umzuziehen, können Sie vor Gericht oder bei der Kinderschutzbehörde Ihre Rechte geltend machen. Die Behörden können dann beschliessen, den Umzug zu untersagen, wenn er dem Wohl des Kindes zuwiderläuft.