Diese Kosten fallen bei einer Scheidung in der Schweiz an

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Kalender Icon 15. Januar 2022

Wer sich scheiden lassen will, muss nicht nur viele rechtliche Aspekte berücksichtigen, sondern sich auch über die finanziellen Konsequenzen Gedanken machen. Da Scheidungen hierzulande immer vor Gericht entschieden werden, fallen auch Gerichtskosten an. In den meisten Fällen kommen zudem Kosten für einen Anwalt hinzu. In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie bei einer Scheidung in der Schweiz rechnen müssen und wie Sie Scheidungskosten sparen können.

Auf einen Blick

  • Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus den jeweiligen Gerichtskosten und eventuell anfallenden Anwaltskosten zusammen.
  • Scheidungen auf gemeinsames Begehren sind günstiger als Scheidungsklagen.
  • Die Gerichtsgebühren unterscheiden sich je nach Kanton.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich in der Regel beide Partner die Prozesskosten je zur Hälfte.

Wie setzen sich die Kosten einer Scheidung zusammen?

Eine Scheidung ist nicht nur eine grosse emotionale Belastung, sondern kann auch eine finanzielle Herausforderung sein. Die Kosten einer Scheidung in der Schweiz liegen in den meisten Fällen im vierstelligen Bereich von mindestens 1’500 CHF. Dennoch kann hier keine pauschale Angabe gemacht werden. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, die je nach individuellem Scheidungsfall sowie von Kanton zu Kanton stark variieren. Grundsätzlich können die Kosten einer Scheidung in zwei Bereiche geteilt werden:

  • Die Gerichtskosten: Dies sind die Kosten, die das Gericht für die Verarbeitung des Antrags sowie für die anfallenden Verhandlungen erhebt.
  • Die Anwaltskosten: Wenn Sie sich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen, fallen auch hierfür Kosten an.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die meisten Anwälte richten ihre Kosten nach individuellen Honorarvereinbarungen mit ihren Klienten. Ausschlaggebend ist dabei insbesondere der Streitwert der Scheidung, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Klienten, die Komplexität des Sachverhalts sowie der anfallende Zeitaufwand. Es ist ratsam, die Honorarkosten vorab mit der Anwältin Ihrer Wahl zu klären und fix zu vereinbaren.

Einige Anwälte richten sich mit ihren Honoraren auch nach kantonalen Gebührenverordnungen. Demnach kommt es hier einerseits auf Ihren Wohnort an sowie auch auf die Höhe des Streitwerts. Je höher dieser ist, desto höher werden auch die Gebühren angesetzt.

Die Gerichtskosten bei Scheidungen variieren erheblich je nach Kanton und Komplexität des Prozesses. Grundsätzlich sind einvernehmliche Scheidungen mit geringeren Kosten verbunden als strittige Scheidungen, da bei ersteren in der Regel weniger Aufwand für das Gericht anfällt.

Kantonal geregelte Gerichtsgebühren

Um Ihnen ein besseres Verständnis davon zu geben, mit welchen Kosten Sie bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren rechnen müssen, finden Sie nachfolgend eine Übersicht über die mindestens anfallenden Gerichtskosten in den verschiedenen Kantonen:

  • Aargau: 1’800 CHF
  • Appenzell Innerrhoden: 1’600 CHF
  • Appenzell Ausserrhoden: 1’200 CHF
  • Bern: 1’800 CHF
  • Basel-Landschaft: 1’700 CHF
  • Basel-Stadt: 830 CHF
  • Glarus: 1’800 CHF
  • Graubünden: 1’500 CHF
  • Luzern: 1’800 CHF
  • Nidwalden: 1’800 CHF
  • Obwalden: 1’800 CHF
  • St. Gallen: 1’800 CHF
  • Schaffhausen: 2’000 CHF
  • Solothurn: 1’500 bis 1’700 CHF (je nach Richteramt)
  • Schwyz: 2’000 CHF
  • Thurgau: 1’400 bis 1’800 CHF (je nach Bezirksgericht)
  • Uri: 1’700 CHF
  • Zug: 1’800 CHF
  • Zürich: 1’200 bis 2’600 CHF (je nach Bezirksgericht)

Zu beachten ist hierbei, dass sich die Gerichtsgebühren ausserdem nach dem Nettoeinkommen der Partner richten können. Es ist daher ratsam, sich für Ihren individuellen Fall von einem Scheidungsanwalt beraten zu lassen oder sich beim zuständigen Gericht zu informieren.

Tipp: Wenn Sie und Ihre Noch-Ehegattin in unterschiedlichen Kantonen wohnen, lohnt sich ein Vergleich der jeweiligen kantonalen Gerichtsgebühren. Möglicherweise können Sie auf diesem Wege Kosten sparen, wenn Sie den Antrag im günstigeren Kanton einreichen. Jedoch sollten Sie beachten, dass Sie nicht aus Versehen beide jeweils in Ihrem Kanton und zu unterschiedlichen Zeitpunkten einen Scheidungsantrag stellen. In einem solchen Fall wird nach Artikel 64 ZPO immer der zuerst gestellte Antrag berücksichtigt, sodass Sie möglicherweise dann die teurere Variante akzeptieren müssten.

Gerichtskosten bei einer strittigen Scheidung

Wird eine Scheidung zwar auf gemeinsames Begehren eingereicht, in diesem aber nicht alle Nebenfolgen geregelt worden, variieren die jeweiligen Gerichtskosten zusätzlich je nach verbleibendem Streitwert und der Komplexität der Verhandlung. Gleiches gilt für einseitige Scheidungen, bei denen das Gericht für die Beurteilung sämtlicher Scheidungsfolgen zuständig ist. Die Gerichtskosten richten sich auch hier nach dem Streitwert, der Dauer sowie der Komplexität. Massgeblich für die letztendliche Höhe der Kosten bei strittigen Scheidungen sind die folgenden Faktoren:

  • Gebühren für Vorladungen, postalische Zustellungen usw.
  • Auslagen des Gerichts, beispielsweise für Gutachten
  • Pauschale Beträge für gerichtliche Entscheidungen
  • Beweisführungskosten
  • Gegebenenfalls Vertretungskosten für Kinder

Wer muss die Scheidungskosten tragen?

Welcher Partner die Prozesskosten übernimmt, hängt vom Format der Scheidung und dem Prozessverlauf ab:

  • Bei einvernehmlichen Scheidungen übernimmt in der Regel jede Partei eine Hälfte der Gerichtsgebühren sowie die eigenen Anwaltskosten. Die Übernahme der Prozesskosten kann jedoch in der Scheidungskonvention anderweitig geregelt werden.
  • Bei einer Scheidungsklage übernimmt gemäss Artikel 106 ZPO die unterlegene Partei die gesamten Prozesskosten. Gibt es keine eindeutig unterlegene Partei, werden die Kosten nach Ermessen des Gerichts aufgeteilt.
  • Wer eine Scheidungsklage zurückzieht, gilt damit automatisch als unterlegene Partei und hat auch die angefallenen Kosten zu tragen.

Was kann ich tun, wenn ich mir die Scheidungskosten nicht leisten kann?

Nicht jedes Paar hat die finanziellen Mittel zur Verfügung, die bei einer Scheidung anfallen können. Daher ist es laut Artikel 29 Absatz 3 der Bundesverfassung und Artikel 117 ZPO möglich, in solchen Fällen ein Gesuch auf sogenannte unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Diese beinhaltet sowohl die kostenlose Prozessführung als auch die unentgeltliche Rechtsvertretung während der Scheidung. Allerdings müssen Sie dafür eindeutig nachweisen können, dass weder Sie noch Ihr Ehegatte über die finanziellen Mittel verfügen.

Sie reichen Ihr Gesuch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung zusammen mit Ihrem Scheidungsbegehren beim zuständigen Gericht ein. In diesem Gesuch erbitten Sie einerseits die Kostenbefreiung sowie die Ernennung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, dessen Honorar auf Kosten des Staats bezahlt werden möge.

Wie kann ich die Kosten einer Scheidung reduzieren?

Eine Scheidung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, jedoch gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie diese möglichst gering halten können. Allen voran steht dabei, sich immer um eine einvernehmliche Scheidung zu bemühen. Die Kosten einer Scheidung auf gemeinsames Begehren sind in jedem Fall günstiger als jene einer Scheidungsklage – selbst wenn beim Einreichen des Antrags noch einige strittige Punkte verbleiben.

Es kann eine effektive und kostengünstige Option sein, einen Mediator oder eine nicht-anwaltliche Trennungsberaterin zu konsultieren, um zumindest ein gemeinsames Scheidungsbegehren auszuhandeln – bestenfalls sogar eine umfassende oder zumindest eine Teilkonvention. Eine Mediation hat das Ziel, Ehepaaren aussergerichtlich zu sachlichen und friedlichen Lösungen bestehender Konflikte zu verhelfen. Die Investition in eine Mediation kann Ihnen beachtliche Gerichtskosten ersparen. Darüber hinaus sind gemeinsam getroffene Vereinbarungen in der Regel tragfähiger und nachhaltiger als jene Regelungen, die von einer Richterin bestimmt werden.

Scheidung ohne Anwalt?

Viele Ehepaare verzichten bei ihrer Scheidung aus finanziellen Gründen auf einen Anwalt. Während dadurch zwar die anfallenden Kosten gesenkt werden können, ist es trotzdem nur selten ratsam. Eine Familienrechtsanwältin oder ein Scheidungsanwalt sind Experten auf dem Gebiet des Zivilrechts und der Zivilprozessordnung und wissen genau, wie Scheidungsanträge rechtswirksam formuliert werden müssen. Durch eine Beratung von einem Anwalt für Familienrecht können Sie möglicherweise schwerwiegende Fehler in der Scheidungskonvention oder bei einer Scheidungsklage vermeiden, die höhere Kosten verursachen würden als die Inanspruchnahme vorausgehender juristischer Hilfe.

Nur wenn Sie und Ihr Partner sich über alle Aspekte und Nebenfolgen einig sind und die Scheidung auf gemeinsames Begehren einreichen bzw. wenn bestenfalls sogar ein Ehevertrag vorliegt, ist eine Scheidung ohne Anwalt relativ risikoarm.

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FAQ: Scheidung Kosten

Es gibt keinen pauschalen Preis für Scheidungen in der Schweiz. Die Gerichtskosten unterscheiden sich zwischen den einzelnen Kantonen und zusätzlich kommt es darauf an, ob und in welchem Ausmass Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Je mehr Entscheidungen das Gericht für ein scheidendes Ehepaar treffen muss, desto höher sind auch die Gerichtskosten – und diese machen den grössten Anteil der Scheidungskosten aus. Darunter fallen beispielsweise allgemeine Kosten für Vorlagen, Pauschalen für Gerichtsentscheidungen, Beweisführungskosten und Auslagen des Gerichts.

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung hängen von den Gerichtsgebühren Ihres Wohnkantons ab. Aktuell liegen diese zwischen 830 CHF in Basel-Stadt und bis zu maximal 2’600 CHF in Zürich. Dies sind allerdings nur Durchschnittswerte, da sich die Gerichtskosten auch nach den Einkommen der Ehepartner richten.

Es ist nicht möglich, die Kosten für eine strittige Scheidung pauschal anzugeben. Je nach Streitwert und Dauer des Prozesses erhöhen sich die Gerichtsgebühren im Vergleich zu einvernehmlichen Scheidungen deutlich. Ausserdem kommen bei strittigen Scheidungen fast immer Anwaltskosten hinzu, die je nach Honorarvereinbarung und Zeitaufwand variieren.

Sie können prinzipiell auf eine anwaltliche Vertretung bei einer Scheidung verzichten und somit diese Kosten sparen. Jedoch ist dies nicht ratsam, insbesondere dann, wenn die Scheidung strittig ist oder gar eingeklagt wird. Eine anwaltliche Beratung oder Vertretung garantiert Ihnen die Rechtssicherheit aller Dokumente und aller Entscheidungen über die Scheidungsfolgen.

Die Gerichtskosten für eine Scheidung werden von jedem Kanton individuell festgelegt. In den Kantonen Zürich, Solothurn und Thurgau unterscheiden sich die Gerichtsgebühren sogar zwischen den jeweiligen Bezirken. Teilweise richten sich auch die Anwaltskosten nach kantonalen Gebührenvorschriften.

Es ist immer günstiger, ein einvernehmliches Scheidungsbegehren einzureichen als eine Scheidungsklage. Mittels einer Mediation oder nicht-anwaltlichen Trennungsberatung können Sie kostengünstig versuchen, bestehende Konflikte zu lösen und einvernehmliche Vereinbarungen zu erzielen.

Gesetzesartikel

Übernahme der Prozesskosten (Art. 106 ZPO)

Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 117 ZPO)

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