Scheidungskonvention: allgemeine Informationen

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Kalender Icon 15. Januar 2022

Mit einer Scheidungsvereinbarung bzw. Scheidungskonvention einigen sich die Ehegatten schriftlich über die Folgen ihrer Scheidung. So werden Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und der güterrechtlichen Auseinandersetzung erörtert. In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem, was eine Scheidungsvereinbarung nach dem Schweizer Zivilgesetzbuch beinhaltet, wie Sie diese rechtsgültig einreichen und wie Sie sie ändern können.

Auf einen Blick

  • Die Scheidungsvereinbarung ist eine gütliche Einigung zwischen den Ehegatten. 
  • Eine Scheidungsvereinbarung kann nur akzeptiert werden, wenn sie Gegenstand eines gemeinsamen Scheidungsantrags ist. 
  • Im Falle eines einseitigen Scheidungsantrags werden die Scheidungsfolgen vor Gericht verhandelt.
  • Bei der Scheidungsanhörung wird die Scheidungsvereinbarung vom Gericht verlesen.

Was ist eine Scheidungskonvention bzw. Scheidungsvereinbarung?

In der Schweiz versteht man unter einer Scheidungskonvention eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Ehegatten, in der sie ihren gemeinsamen Scheidungswunsch zum Ausdruck bringen und die Folgen der Trennung im Einzelnen regeln. Dieses schriftliche Dokument regelt unter anderem Fragen des Sorge- und des Umgangsrechts für gemeinsame Kinder, aber auch die finanziellen Folgen der Scheidung, wie die Zahlung von Unterhalt an einen der Ehegatten sowie die Aufteilung des Vermögens und der ehelichen Wohnung. 

Die Scheidungsvereinbarung ist in Artikel 111 und 112 ZGB verankert. Es sei darauf hingewiesen, dass Fragen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und dem Umgang mit dem Kind vom Gericht mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt werden. Letzteres stellt sicher, dass die Bestimmungen, die die Eltern vereinbart haben, in erster Linie dem Wohl des Kindes dienen.

Was wird in einer Scheidungsvereinbarung geregelt?

In einer Scheidungsvereinbarung müssen alle Fragen geregelt werden, die sich bei einer Trennung der Ehegatten über die Folgen der Scheidung ergeben, z. B. der Unterhalt für gemeinsame Kinder, die Aufteilung des Vermögens und andere finanzielle Aspekte. Eine vollständige Scheidungskonvention sollte daher zumindest die folgenden Punkte enthalten:

  • Die elterliche Sorge und Obhut
  • Zahlungen von Kindesunterhalt 
  • Zahlungen von Ehegattenunterhalt 
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung je nach Güterstand
  • Nutzung bzw. Verbleib der Familienwohnung oder gemeinsamen Wohnungsbesitzes
  • Übernahme der Prozesskosten

Wann braucht man eine Scheidungsvereinbarung?

Eine Scheidungskonvention ist eine gegenseitige Vereinbarung zwischen zwei Ehegatten, die sich auf gemeinsames Begehren scheiden lassen. Dieses Dokument hat also nur dann Bedeutung und Wert, wenn es von beiden Ehegatten eingereicht wird. Wenn die Scheidung einseitig von einem der Ehegatten beschlossen wird, werden die Folgen der Scheidung vor Gericht ausgehandelt.

Im Allgemeinen ist es besser, eine einvernehmliche Einigung zu erzielen, da somit beide Ehegatten die Folgen der Scheidung selbst bestimmen können, anstatt dass ein Gericht dies tut. In der Regel wird davon ausgegangen, dass einvernehmliche Einigungen nachhaltiger sind und zur grösseren Zufriedenheit aller Beteiligten führen. Ausserdem ermöglicht eine Scheidungsvereinbarung eine schnellere Abwicklung der Scheidung, wodurch die mit dem Verfahren verbundenen Kosten erheblich gesenkt werden. Wenn dem Gericht eine vollständige und rechtmässige ordnungsgemässe Scheidungsvereinbarung vorgelegt wird, dauert es in der Regel weniger als eine Stunde, bis sie für rechtsgültig erklärt wird. 

Was kann man tun, wenn man sich über die Folgen der Scheidung nicht einig ist?

Eine Scheidungsvereinbarung muss gemeinsam eingereicht werden, um gültig zu sein. Es kann sich nicht um eine einseitige Entscheidung eines der Ehegatten handeln. Was aber, wenn die Ehegatten der Scheidung zustimmen, sich aber nicht über alle die Folgen der Scheidung einigen können?

In diesem Fall können die Ehegatten einen gemeinsamen Scheidungsantrag einreichen und die Scheidungsfolgen in einer sogenannten Teilkonvention bzw. Teilvereinbarung gemäss Artikel 112 ZGB regeln. Verbleibende Entscheidungen werden dann vor Gericht verhandelt. Das Gericht hört jeden der Ehegatten an und macht einen Vorschlag für eine Scheidungskonvention. Die Verhandlung einer Scheidung auf diese Weise kann im Vergleich zu einem gänzlich strittigen Scheidungsverfahren ein gewisses Mass an Zeit sparen und damit auch finanzielle Vorteile bringen. 

Um vom Gericht angenommen zu werden, muss die Scheidungsvereinbarung bestimmte inhaltliche und formale Bestimmungen erfüllen. Der Form nach handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das die persönlichen Daten der Ehegatten enthalten muss. Dazu gehören ihre jeweiligen Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und vollständigen Adressen.

In Artikel 119 bis 134 ZGB wird erläutert, welche Nebenfolgen bei einer Scheidung geregelt werden müssen. Inhaltlich muss demnach in der Scheidungsvereinbarung angegeben werden, ob die elterliche Sorge bei beiden Elternteilen verbleibt, wie es bei einer Trennung in der Schweiz der Regelfall ist. Nur in Ausnahmefällen kann einem der Elternteile das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Auch das Umgangsrecht des nicht sorge- oder obhutsberechtigten Elternteils und der Aufenthaltsort des Kindes werden in diesem Fall in der Vereinbarung geregelt. In der Scheidungskonvention kann auch die Zahlung von Kindesunterhalt an den Elternteil mit Obhut vorgesehen werden. Der genaue Betrag kann jedoch nur von einem Gericht berechnet werden und richtet sich nach der Unterhaltstabelle für Kinder (Artikel 133 ZGB). 

Die Ehegatten entscheiden in der Vereinbarung ebenfalls, wer nach der Scheidung die Familienwohnung nutzen soll (Art. 121 ZGB). So kann das Miteigentum oder das Mietverhältnis an der Wohnung auf einen der Ehegatten übertragen werden. Wird keine Einigung über die Übertragung erzielt, kann das Haus verkauft und der Erlös zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehegatten im Güterstand der Gütertrennung leben. Liegt ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt gemäss Artikel 125 ZGB vor, so können Ehegatten diesen ebenfalls in der Scheidungskonvention regeln. Die Aufteilung des Vermögens wird in der Konvention gemäss dem Güterstand des Ehepaares geregelt (Art. 120 und 181-251 ZGB). 

Schliesslich wird in der Vereinbarung in der Regel die Frage der Prozesskosten geregelt und festgelegt, ob diese von einem oder beiden Ehegatten zu tragen sind. 

Wie wird eine Scheidungskonvention genehmigt?

Die Scheidungsvereinbarung, die von den Ehegatten gemeinsam erstellt wurde, wird vor Gericht verlesen. Der zuständige Richter bzw. die Richterin kann nach einer Prüfung der Regelungen beschliessen, diese zu genehmigen, sie ganz abzulehnen oder nur einen Teil davon zu genehmigen. Gegebenenfalls wird die Konvention durch das Gericht um zusätzliche, ursprünglich nicht berücksichtigte Punkte ergänzt.

Wenn sich einer der Ehegatten durch die Vereinbarungen benachteiligt fühlt, kann das Gericht dennoch beschliessen, diese zu genehmigen. Wenn der Wortlaut der Vereinbarung jedoch gegen das Gesetz verstösst oder einer der Ehegatten offensichtlich dadurch benachteiligt wird, wird die Scheidungskonvention abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Regelungen, die gemeinsame Kinder betreffen. Das Gericht sorgt dafür, dass sämtliche Konflikte im besten Interesse des Kindes gelöst werden und das persönliche Interesse der Eltern an zweiter Stelle steht (Artikel 133 ZGB). 

Aus diesen Gründen ist es immer empfehlenswert, eine familienrechtliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin vor Einreichen der Scheidungskonvention in Anspruch zu nehmen. Zwar ist dies nicht obligatorisch, jedoch können diese die Vereinbarungen auf ihre Rechtsgültigkeit und Fairness für beide Ehegatten prüfen. Dies steigert die Chancen auf eine direkte Annahme des Scheidungsantrages enorm und verkürzt somit die Scheidungsdauer. Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie ausserdem auch unabhängig von Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin beraten, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Vereinbarungen nicht in Ihrem Interesse getroffen wurden.

Kann eine Scheidungsvereinbarung geändert oder widerrufen werden?

Es ist durchaus möglich, eine Scheidungsvereinbarung zu widerrufen, wenn dies von beiden Ehegatten einvernehmlich beschlossen wird. Sie müssen dann eine schriftliche Erklärung verfassen, in der sie die Aufhebung der Scheidungsvereinbarung beantragen. Dies ist bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung möglich. Die Ehegatten müssen ihren Antrag auf Widerruf nicht begründen. 

Ausserdem ist es möglich, eine Änderung der Scheidungsvereinbarung zu beantragen, solange diese noch nicht gerichtlich genehmigt wurde. Diese Änderungen werden in der Regel zum Zeitpunkt der Anhörung vorgenommen. Falls Sie Unterstützung benötigen, dann wenden Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht. Der Anwalt berät Sie gerne zu den rechtlichen Angelegenheiten.

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FAQ: Scheidungskonvention

Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Dokument, das von den Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, mit dem Scheidungsantrag beim Gericht vorgelegt wird. Darin werden die Vereinbarungen der Ehegatten über die Folgen ihrer Scheidung in Bezug auf das Sorgerecht für die Kinder, das Vermögen und finanzielle Angelegenheiten wie die Zahlung von Ehegattenunterhalt festgehalten.

Mit einer Scheidungsvereinbarung wird vermieden, dass das Gericht über die Bedingungen und Folgen der Scheidung entscheiden muss. Diese einvernehmliche Einigung spart also Zeit und Geld, da Prozessaufwand -kosten so erheblich reduziert werden.

Sind sich die Ehegatten zwar über den Willen zur Scheidung selbst, nicht aber über die Scheidungsfolgen einig, so können sie zunächst einen gemeinsamen Scheidungsantrag stellen. Die Scheidungsfolgen werden dabei so weit wie möglich in einer sogenannten Teilvereinbarung geregelt, währen das Gericht den Ehegatten in der Anhörung dann einen Vereinbarungsentwurf für die verbleibenden Aspekte vorschlägt.

Es ist möglich, dass ein Gericht eine Scheidungskonvention ablehnt. Ist das Gericht der Ansicht, dass die von den Ehegatten in der Scheidungsvereinbarung getroffenen Vereinbarungen zu unausgewogen sind, ist es berechtigt, die einvernehmliche Vereinbarung abzulehnen. Ausserdem kann das Gericht die Gültigkeit der Scheidungsvereinbarung nicht anerkennen, wenn bestimmte Punkte gegen das Gesetz verstossen.

Mit einer Scheidungsvereinbarung einigen sich die Ehegatten einvernehmlich auf die Folgen der Scheidung. Dabei geht es um das Sorgerecht für die Kinder, das Umgangsrecht für den nicht sorgeberechtigten Elternteil, den Kindesunterhalt und gegebenenfalls den Ehegattenunterhalt, die Nutzung der Familienwohnung, die Aufteilung des ehelichen Vermögens gemäss dem Schweizer Güterrecht und die Übernahme der Prozesskosten.

Die Scheidungsvereinbarung muss die persönlichen Daten jedes Ehegatten enthalten, den vollständigen Namen, die Adresse und das Geburtsdatum. Anschliessend werden die Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über die Scheidungsfolgen aufgeführt. Abgesehen von diesen Fragen kann die Scheidungsvereinbarung frei gestaltet werden und ist nicht an weitere Formbestimmungen gebunden.

Die Ehegatten haben die Möglichkeit, ihre Scheidungsvereinbarung bis zur Anhörung zu widerrufen. Dazu müssen sie lediglich einen schriftlichen Antrag beim Gericht stellen, eine Begründung ist nicht erforderlich. Sobald die Scheidungsvereinbarung jedoch von einem Gericht bestätigt wurde, kann sie nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen widerrufen werden.

Ja, in der Schweiz bedarf es bei Scheidungsprozessen keiner anwaltlichen Vertretung, weshalb Sie auch die Scheidungskonvention selbst verfassen können. Um die Rechtsgültigkeit und somit eine schnelle Abwicklung des Verfahrens zu gewähren, ist zumindest eine anwaltliche Beratung vor Einreichen der Scheidungskonvention sehr empfehlenswert.

Gesetzesartikel

Umfassende Vereinbarung (Art. 111 ZGB)

Teilvereinbarung (Art. 112 ZGB)

Scheidungsklage (Art. 114 ZGB)

Scheidungsfolgen (Art. 119 ff. ZGB)