Obligatorische und freiwillige Lohnnebenleistungen in der Schweiz

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Kalender Icon 05. März 2022

Bei Lohnnebenleistungen handelt es sich um ein hilfreiches Instrument für die Personalführung. Diese sogenannten Fringe Benefits können die Zufriedenheit der Mitarbeitenden erhöhen. Das führt nicht nur zu ausgeglicheneren Angestellten, auch die Unternehmensperformance kann davon profitieren. Die Zusatzleistungen sorgen für mehr Motivation und ein höheres Engagement am Arbeitsplatz. Wir sehen uns an, welche Lohnnebenleistungen möglich und welche sogar obligatorisch sind.

Auf einen Blick

  • Bei Lohnnebenleistungen handelt es sich um bestimmte Benefits, die Mitarbeitenden eines Unternehmens zusätzlich zum Salär zuteilwerden. Es kann sich dabei um finanzielle oder anderweitige Vorteile handeln.
  • Zu den beliebtesten Fringe Benefits gehören unter anderem Firmenparkplätze, Handys für den Privatgebrauch und eine über-obligatorische Einzahlung in die Pensionskasse.

 

Was sind Lohnnebenleistungen?

Lohnnebenleistungen kennt man auch unter den Bezeichnungen Fringe Benefits oder Zusatzleistungen. Dabei handelt es sich um Vorteile, von denen Sie als Mitarbeitender zusätzlich zu Ihrer normalen Lohnzahlung profitieren. Dabei kann es sich um finanzielle oder andere, nicht-materielle Benefits handeln. Manche dieser Nebenleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen vom Arbeitgeber in die Unternehmenskultur integriert werden. Wieder andere sind gänzlich freiwillig und können individuell gestaltet werden – so wie es am besten zum Unternehmen passt.

Wozu dienen Lohnnebenleistungen?

Lohnnebenleistungen können ein wichtiges Tool sein, mit dem Unternehmen ihre Mitarbeitenden in gewisser Weise beeinflussen können. Gute Voraussetzungen und eine positive Lohnstruktur sorgen dafür, dass offene Arbeitsplätze nicht nur schnell besetzt werden können, sondern dass dies auch mit den besten Fachkräften erfolgt. Gute Lohnnebenleistungen können einem Unternehmen dabei helfen, wettbewerbsfähig gegenüber Konkurrenzfirmen zu bleiben.

Ein Betrieb erhöht dadurch seine Chancen, qualitativ hochwertige Fachkräfte einstellen zu können. Werden Mitarbeitende fair entlohnt, so sind sie in der Regel mit mehr Eifer bei der Arbeit. Dasselbe Prinzip gilt für Lohnnebenleistungen: Besonders die freiwilligen Benefits werden als starkes Plus angesehen, die die Motivation von Mitarbeitenden steigern können. Sie sind dadurch engagierter im Job und liefern bessere Leistungen.

Was ist Retention Management?

Unter dem Begriff Retention Management versteht man das Binden von Mitarbeitenden an das Unternehmen. Die Menschen sind allgemein das wertvollste Gut in einem Unternehmen – dazu gehören sowohl die Angestellten als auch Führungskräfte und die höchste Managementebene. Nur mit engagierten, motivierten und loyalen Beschäftigten ist es möglich, ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Je zufriedener die Mitarbeitenden mit ihrem Arbeitgeber sind, desto verbundener fühlen sie sich auch mit dem Unternehmen. Langjährige Angestellte und Führungskräfte können einem Unternehmen einen grossen Mehrwert bringen. Lohnnebenleistungen sind ein Aspekt, den Arbeitgeber in diesem Sinne für ihr Unternehmen einsetzen können. Am wirksamsten sind sie, wenn es sich dabei um Vorteile handelt, von denen die Mitarbeitenden langfristig profitieren.

Arten von Lohnnebenleistungen

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Lohnnebenleistungen, von denen ein Unternehmen Gebrauch machen kann. Um einige davon kommen Arbeitgeber nicht herum, weil sie im Gesetz verankert sind. Neben diesen obligatorischen Leistungen gibt es allerdings auch viele andere, über die jeder Arbeitgeber selbst entscheiden kann.

Obligatorische Lohnnebenleistungen

Einige Fringe Benefits sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie finden sich beispielsweise im Obligationenrecht (OR) in Artikel 362 unter den zwingenden Vorschriften. Eine Veränderung ist nur möglich, wenn diese sich zugunsten des Arbeitnehmers auswirkt. Lohnnebenleistungen dieser Art sind zwar in gewisser Weise veränderlich, können aber nicht vollkommen abgeschafft werden. Unter anderem gehören dazu die folgenden Leistungen:

Versicherungen

Die obligatorischen Versicherungen gehören wahrscheinlich zum grössten Anteil der Fringe Benefits. Dazu zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung. Unter die EO fällt unter anderem auch die Mutterschaftsentschädigung, die Frauen nach der Geburt eines Kindes erhalten. Eine weitere Versicherung ist die Unfallversicherung, die im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) festgelegt ist. Dort ist unter anderem geregelt, wann Arbeitnehmerinnen nach einem Unfall die Fortzahlung ihres Lohns in Form eines Taggelds zusteht.

Vaterschaftsurlaub

Sowohl Mutterschaftsurlaub als auch Vaterschaftsurlaub gehören zu den obligatorischen Benefits. Sie sind in Artikel 329f OR und Artikel 329g OR geregelt. Besonders durch einen verlängerten Vaterschaftsurlaub hebt sich ein Unternehmen oft von seinen Konkurrenten ab. Im Gesetz ist festgelegt, dass dieser eine Dauer von zwei Wochen umfassen und von Vätern innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt in Anspruch genommen werden muss. Arbeitgeber dürfen den Vaterschaftsurlaub auf keinen Fall wegbedingen, auch nicht durch einen individuellen Arbeitsvertrag. Unternehmen können sich allerdings dadurch hervorheben, dass sie Vätern eine längere Auszeit bieten.

Bezahlte Ferien

Laut Artikel 329a OR stehen allen Arbeitnehmerinnen vier Wochen Ferien pro Jahr zu. Diese müssen mit dem regulären Salär beglichen und dürfen nur in Sonderfällen gekürzt werden. Auch die Ferien gehören zu den zwingenden Vorschriften und dürfen nur zugunsten der Arbeitnehmer verändert werden. Ein Arbeitgeber kann sich also dadurch hervorheben, dass er mehr Ferientage anbietet als gesetzlich festgelegt ist.

Freiwillige Lohnnebenleistungen

Viele Lohnnebenleistungen werden im Gesetz nicht erwähnt. Jeder Arbeitgeber entscheidet selbst, ob er diese in seinem Unternehmen einführen möchte oder nicht. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an möglichen Fringe Benefits, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen anbieten kann:

Höhere Leistungen in die Pensionskasse: Dies zählt als eine der beliebtesten Leistungen für Mitarbeitende. Der Arbeitgeber zahlt dabei höhere Beiträge in die Pensionskasse als obligatorisch vorgeschrieben ist. Auch Krankenkassenprämien können zu den Fringe Benefits gehören.

Transport: Ganz oben auf der Liste steht für viele Arbeitnehmende in der Schweiz ein kostenfreier Parkplatz auf dem Firmengelände. Alternativ werden oft auch ÖV-Tickets angeboten. Auch Geschäftsfahrzeuge können zu den Benefits gehören. Diese sind oft der Führungsebene oder vielreisenden Angestellten vorbehalten.

Handy für den Privatgebrauch: Handys, Laptops und ähnliche Gegenstände dieser Art gelten nur dann als Lohnnebenleistungen, wenn die Arbeitnehmer sie auch privat verwenden dürfen. Ansonsten handelt es sich dabei lediglich um Dinge, die die Person zur Ausführung ihrer Arbeit benötigt.

REKA-Checks: Diese können an unterschiedlichen Stellen in der ganzen Schweiz eingelöst werden. Sie können beispielsweise an Tankstellen, in Restaurants oder für Freizeitangebote verwendet werden.

Diese Liste kann noch weitergeführt werden. Unter anderem sind die folgenden Benefits zusätzlich möglich:

  • Sabbatical
  • Kinderbetreuung
  • Aktien
  • Produkte
  • kostenlose Berufskleidung
  • Vergünstigungen für Essen

Das sind Lohnnebenleistungen wert

Der monetäre Wert von Lohnnebenleistungen lässt sich nicht immer klar bestimmen. Während manche Benefits einen eindeutigen Wert haben (z. B. ein Smartphone oder ein REKA-Check), lassen sich andere nicht so einfach in einen Geldwert umwandeln. Dies ist besonders bei Leistungen wie Ferien oder anderen Benefits der Fall, die eher mit Zeit aufzumessen sind. Dadurch verbessert sich die Work-Life-Balance und oft auch die Lebens- und Arbeitsqualität der Begünstigten. Arbeitgeber sollten stets beachten, dass sich exzellente Arbeitskräfte, die langfristig im Unternehmen bleiben, sehr positiv auf die Unternehmensperformance auswirken können. Zufriedene und fachkundige Mitarbeitende sind die wichtigsten Assets eines Unternehmens.

Können Lohnnebenleistungen gekürzt oder abgeschafft werden?

Diesbezüglich kommt es darauf an, um welche Leistung es sich handelt. Jene Benefits, die vom Gesetz als obligatorisch vorgeschrieben werden, können entweder gar nicht oder nur zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen verändert werden. So können die gesetzlich vorgeschriebenen Ferien vom Arbeitgeber beispielsweise nicht verkürzt, aber durchaus verlängert werden. Handelt es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, so kann der Arbeitgeber diese jederzeit beliebig verändern. Es bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen, welche Benefits es anbieten möchte.

Haben Mitarbeitende einen Anspruch auf Lohnnebenleistungen?

Grundsätzlich sind nur die obligatorischen Leistungen vorgeschrieben. Auf diese haben somit auch alle Mitarbeitenden des Unternehmens einen Anspruch. Auch im Arbeitsvertrag festgelegte Sondervergütungen darf der Arbeitgeber nicht ausser Kraft setzen. Dieser wurde schliesslich von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und kann deshalb nicht ohne Zustimmung abgeändert werden. In Artikel 322d OR wird diese Art von Vergünstigung als Gratifikation bezeichnet. Demgemäss müssen Sondervergütungen dann ausbezahlt werden, wenn dies abgesprochen wurde. Im Gesetz explizit erwähnt werden Sonderzahlungen zu Weihnachten, zum Abschluss des Geschäftsjahres und anderen speziellen Anlässen.

Darauf sollten Sie bei Lohnnebenleistungen achten

Arbeitgeber sollten auch bei Lohnnebenleistungen die Gleichbehandlung beachten. Manche Benefits können nur von bestimmten Gruppen in Anspruch genommen werden, wodurch sich andere Beschäftigte benachteiligt fühlen könnten. Das ist beispielsweise beim Vaterschaftsurlaub oder bei der Kinderbetreuung der Fall. Alles, was mit Familie zu tun hat, kann am Ende nur von jenen Mitarbeitenden genutzt werden, die Kinder haben. Kinderlose Beschäftigte könnten sich dadurch ungleich behandelt fühlen.

Eine mögliche Lösung: Fringe Benefits können durchaus individuell angepasst werden. Dies ist sogar empfehlenswert. So bekommen alle Mitarbeitenden das Angebot, das für sie persönlich am vorteilhaftesten ist. Arbeitgeber bieten deshalb idealerweise einen Katalog an Benefits an, von denen in Absprache mit den Mitarbeitenden ausgewählt werden kann, welche für die Person individuell am besten geeignet sind.

Fringe Benefits und Steuern

Die meisten der Benefits müssen steuerlich bedacht werden und Arbeitgeber müssen diese klar im Lohnausweis deklarieren. Reka-Checks beispielsweise sind davon ausgenommen, allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in dieser Hinsicht am besten helfen und Sie richtig beraten.

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FAQ: Lohnnebenleistungen

Lohnnebenleistungen werden auch Fringe Benefits oder Zusatzleistungen genannt. Dabei handelt es sich um bestimmte Vorteile, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusätzlich zu ihrem normalen Salär bekommen.

 

 

Nein, es gibt auch nicht-monetäre Benefits. Freie Zeit durch Ferien oder ein Sabbatical beispielsweise können nicht in Geld aufgewogen werden. Auch das Verschenken von Produkten durch das Unternehmen kann als Lohnnebenleistung gelten.

 

Durch besonders gute Lohnnebenleistungen kann sich ein Unternehmen besser positionieren als Mitbewerber in der Branche und qualitativ hochwertige Fachkräfte für offene Stellen finden. Auch die Motivation und das Engagement der Mitarbeitenden wird von guten Fringe Benefits in der Regel positiv beeinflusst.

 

Einige Nebenleistungen sind gesetzlich festgeschrieben und müssen vom Arbeitgeber gewährt werden. Das gilt etwa für die bezahlten Ferien von vier Wochen oder den Vaterschaftsurlaub. Andere Benefits wiederum sind vollkommen freiwillig – der Arbeitgeber bestimmt selbst, ob er diese gewähren möchte oder nicht.

 

Zu den beliebtesten Benefits zählen unter anderem Firmenparkplätze und Handys. Auch eine überdurchschnittlich hohe Einzahlung in die Pensionskasse gehört zu den Favoriten der Lohnnebenleistungen in der Schweiz.

 

Ja, die meisten Fringe Benefits müssen steuerlich deklariert werden. Der Arbeitgeber muss diese im Lohnausweis angeben. Ausgenommen sind beispielsweise REKA-Checks – aber auch nur bis zu einem gewissen Betrag.

Bei manchen Leistungen ist es nicht möglich, sie für alle Mitarbeitenden gleichermassen bereitzustellen. Eine kinderlose Mitarbeiterin zieht beispielsweise keinen Vorteil aus einer kostenfreien Kinderbetreuung und ein Angestellter ohne Auto profitiert nicht von einem kostenlosen Firmenparkplatz. Es ist deshalb sinnvoll, die Fringe Benefits individuell auf die Mitarbeitenden und deren Bedürfnisse anzupassen.

Gesetzesartikel

Vaterschaftsurlaub (Artikel 329g OR)

Gratifikationen (Artikel 322d OR)

Zwingende Vorschriften (Artikel 362 OR)

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