Das Vermächtnis:
Das sollten Sie wissen

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Kalender Icon 01. Februar 2024

Wenn Sie als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger Ihr Erbe in guten Händen wissen möchten, haben Sie die Wahl zwischen einem Testament und einem Vermächtnis. Dieser Artikel erklärt Ihnen den Unterschied und Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang.

Auf einen Blick

  • Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser oder die Erblasserin eine Person an seinem oder ihrem Nachlass teilhaben lassen, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen ist.
  • Dabei muss es sich nicht um eine natürliche Person handeln, es kann sich beispielsweise auch um eine gemeinnützige Organisation handeln.
  • Der Herausgabeanspruch muss vom Vermächtnisnehmer gegenüber der Erbengemeinschaft geltend gemacht werden.

Was ist ein Vermächtnis?

Nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) kann ein Erblasser oder eine Erblasserin mit einem Vermächtnis einer Person Geld- oder Sachwerte zuwenden, obwohl diese Person nach schweizerischem Erbrecht nicht zwingend in der Erbfolge berücksichtigt werden muss (Artikel 562 ZGB). Ein Vermächtnis entspricht dem letzten Willen einer Person und wird durch die Erwähnung im Testament oder Erbvertrag festgelegt. In der Schweiz wird das Vermächtnis häufig auch als Legat bezeichnet.

 

Arten von Vermächtnissen

Artikel 563 ZGB enthält keine Vorschriften darüber, welche Gegenstände, Geld- oder Sachwerte im Rahmen eines Vermächtnisses vermacht werden können und welche nicht. Häufig handelt es sich beispielsweise um Kunstgegenstände, Schmuck oder persönliche Dokumente. Es ist aber auch möglich, Rechte zu vererben. Dies kann zum Beispiel das Wohnrecht in Ihrem Haus sein.

 

Definition Person

Als Person, die ein Vermächtnis erhalten kann, definiert das Gesetz sowohl natürliche Personen als auch beispielsweise Vereine, Museen oder soziale Einrichtungen. Der Empfänger eines Vermächtnisses wird auch Vermächtnisnehmer genannt.

Was ist ein Vorausvermächtnis?

Von einem Vorausvermächtnis spricht man, wenn die Vermächtnisnehmerin zugleich gesetzliche Erbin ist. Die Konstellation eines Vorausvermächtnisses liegt vor, wenn der Erblasser selbst bestimmen möchte, wer z.B. einen bestimmten Gegenstand erben soll.

Ein Vorausvermächtnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sicherstellen wollen, dass bestimmte Gegenstände in bestimmte Hände gelangen oder wenn Sie verhindern wollen, dass ein Erbgegenstand verkauft werden muss, um den Wert des Gegenstandes dann als Geldwert unter Ihrer Erbengemeinschaft aufteilen zu können.

Was ist ein Nachvermächtnis?

Bestimmt der Erblasser gemäss Artikel 488 ff. ZGB in seinem Testament einen Nachvermächtnisnehmer, so bedeutet dies, dass der vermachte Gegenstand zunächst an einen Vorvermächtnisnehmer geht und dieser den Nachlass nach einer bestimmten Zeit an eine andere Person - in diesem Fall den Nachvermächtnisnehmer - übergibt. Mit einer solchen Regelung in Ihrem Testament können Sie also beispielsweise einen für Sie wertvollen Gegenstand zunächst Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter und erst später Ihrem Enkel oder Ihrer Enkelin vermachen. Auch andere gewünschte Konstellationen sind möglich.

Was ist eine Nutzniessung?

Wenn Sie möchten, dass eine Person etwas Bestimmtes mit vollem Recht nutzen oder weiter nutzen kann, obwohl sie nicht oder nicht mehr Eigentümerin der betreffenden Sache ist, können Sie dies in Ihrem Testament im Rahmen einer Nutzniessung festlegen. Nach Artikel 745 ff. ZGB spricht man hier von einer Personaldienstbarkeit. Eine Nutzniessung im Erbrecht kommt beispielsweise dann in Frage, wenn Sie Ihr Wohneigentum Ihrem Kind vererben, aber sicherstellen möchten, dass Ihr Ehegatte bis zu seinem Tod darin wohnen bleiben kann.

 

Gegenstand der Nutzniessung

Die Art des Gegenstandes der Nutzniessung ist gesetzlich geregelt. Es muss sich um ein Grundstück, eine Liegenschaft, einen Teil einer Liegenschaft oder einen bestimmten Gegenstand handeln. Es kann sich auch um ein Recht auf ein Vermögen oder einem Teil eines Vermögens handeln.

Vermächtnis eines Grundstücks: Wohnrecht oder Nutzungsrecht, wo liegen die Unterschiede?

Die Person, die ein Wohnrecht hat, darf nicht vermieten. Anders verhält es sich bei einer Nutzniesserschaft. Gemäss Artikel 766 f. ZGB muss diese Person, die die Nutzniesserschaft innehat, dafür für Hypotheken, Versicherungen und Nebenkosten aufkommen. Bei einem Wohnrecht fallen eine allfällige Miete an den Eigentümer und die Nebenkosten an. Hinsichtlich der Steuern muss der Nutzniesser den amtlichen Wert der Liegenschaft sowie allfällige Mieteinnahmen versteuern. Beim Wohnrecht ist die gezahlte Miete zu versteuern. Bestimmte Abzüge sind möglich und eine Schenkung kann unter Umständen sinnvoll sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Option in Ihrer Situation günstiger ist, empfiehlt es sich, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

 

Wie kann die Herausgabe eines Vermächtnisses verlangt werden?

Ein Vermächtnisnehmer kann als Nichtmitglied einer Erbengemeinschaft die Herausgabe seines Nachlasses nicht beim Nachlassgericht verlangen, da er rechtlich gesehen Gläubiger der Erbengemeinschaft ist. Er muss daher zunächst die Erbengemeinschaft zur Herausgabe auffordern. Kommt diese der Aufforderung nicht nach, kann der Vermächtnisnehmer die Erbengemeinschaft schriftlich mahnen - dies ist der letzte Schritt vor einer Klage. In diesem Fall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren - am besten bevor die Klage eingereicht wird.

 

Sonderfall: Vermächtnis vs. Teilungsvorschrift

Ist eine Person sowohl gesetzliche Erbin als auch Vermächtnisnehmerin, kann es bei nicht eindeutigen Formulierungen im Testament zu Unklarheiten kommen, ob es sich bei dem vermachten Gegenstand um ein Vermächtnis oder eine Teilungsvorschrift handelt. In diesem Fall wird der geldwerte Gegenstand auf den Pflichtteil angerechnet. Achten Sie daher auf eine klare Formulierung.

Beispiel für eine unklare Formulierung:

«Ich möchte, dass Mark meine Uhrensammlung bekommt.»

Beispiel für eine klare Formulierung:

«Ich vererbe Marie meine Uhrensammlung im Rahmen eines Vermächtnisses.»

Eine Fachanwältin für Erbrecht kann Sie beim Aufsetzen Ihres Testaments oder Erbvertrags entsprechend unterstützen.

 

Vermächtnis: Worauf ist beim Inhalt besonders zu achten?

Wie bereits erwähnt, ist die genaue Formulierung eines Vermächtnisses besonders wichtig. Schon allein dadurch lassen sich mögliche Erbstreitigkeiten vermeiden. Auf folgende Punkte sollten Sie besonders achten

  • Machen Sie deutlich, ob es sich um ein Vermächtnis oder eine Teilungsvorschrift handelt.
  • Nennen Sie Erbinnen und Vermächtnisnehmer am besten mit vollem Vor- und Nachnamen.
  • Beschreiben Sie einen Gegenstand genauer, wenn Sie mehrere besitzen, damit klar ist, welcher gemeint ist (Negativbeispiele: «Mein bestes Pferd im Stall», «Mein Lieblingsauto»).

 

Wann tritt die zeitliche Erfüllung eines Vermächtnisses ein?

Ist der Zeitpunkt der Erfüllung eines Vermächtnisses im Testament nicht geregelt, kann die Erbengemeinschaft diesen selbst bestimmen. Ein Vermächtnisnehmer kann die Herausgabe des Vermächtnisses von der Erbengemeinschaft verlangen. Um allfällige Erbstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich, den entsprechenden Zeitpunkt im Voraus im Testament festzulegen.

 

Wer bezahlt die Steuern eines Vermächtnisses?

Wie bei einer Erbschaft ist auch bei einem Vermächtnis jeder Vermächtnisnehmer selbst steuerpflichtig. Die tatsächliche Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Wert des Vermächtnisses und vom Verwandtschaftsgrad ab. In der Regel zahlen nahe Verwandte weniger Steuern als entferntere Verwandte. Je höher der Wert der Erbschaft ist, desto mehr Steuern müssen die Erbinnen zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Steueraufschub möglich.

Sonderfall - Wohltätige Organisationen: Handelt es sich bei dem Vermächtnisnehmer um eine gemeinnützige oder mildtätige Organisation, entfällt in diesem Sonderfall die Besteuerung.

 

Wann erlischt ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis erlischt mit dem Tod des Vermächtnisnehmers, es sei denn, es handelt sich um ein Vorvermächtnis. In diesem Fall geht das Vermächtnis auf den Nachvermächtnisnehmer über. Verstirbt auch diese Person, so wird das ursprüngliche Vermächtnis wieder zum sonstigen Nachlass.

 

Verbot von Kettenvermächtnissen

Kettenvermächtnisse sind in der Schweiz unzulässig (Artikel 488 ZGB). Das bedeutet, dass die Erblasserin höchstens einen Nachvermächtnisnehmer einsetzen darf. Kommt die Erbengemeinschaft zu einer entsprechenden Vereinbarung, so kann der Nachvermächtnisnehmer zu Lebzeiten gegebenenfalls von sich aus ein entsprechendes Testament errichten. Im Zweifelsfall kann Sie ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt beraten.

 

Wann ist ein Vermächtnis sinnvoll?

Ein Vermächtnis ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine Person begünstigen möchten, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen ist. Der Vorteil ist, dass Sie mit einem Vermächtnis nicht auch Schulden vererben, wie dies bei einer gewöhnlichen Erbschaft der Fall ist. Ein Vermächtnis ist auch die Lösung, wenn Sie eine gemeinnützige Organisation an Ihrem Erbe teilhaben lassen möchten.

 

Muss ich ein Vermächtnis zusammen mit einem Rechtsbeistand erstellen?

Als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger können Sie Ihr Testament grundsätzlich alleine aufsetzen, es ist von Gesetzes wegen weder eine Notarin oder ein Notar noch eine Anwältin oder ein Anwalt erforderlich. Um allfällige rechtliche Probleme zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Erbe auch tatsächlich an die Personen geht, die Sie begünstigen möchten, empfiehlt es sich jedoch, einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen.

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FAQ: Vermächtnis in der Schweiz

Innerhalb eines Vermächtnisses hat der Erblasser die Möglichkeit, jemanden an seinem Erbe teilhaben zu lassen, der in der gesetzlichen Erbfolge nicht vorgesehen ist. Das kann eine bestimmte Person oder auch eine wohltätige Organisation sein.

Bei einem Vorausvermächtnis ist der Vermächtnisempfänger gleichzeitig einer der rechtlichen Erben. Mit einem Vorausvermächtnis kann einer gewünschten Person ein bestimmter Gegenstand vererbt werden.

Mit einem Nachvermächtnis ist zuerst der Vorausvermächtnisnehmer Empfänger des Vermächtnisses, danach wird es dem Nachvermächtnisempfänger zugeteilt. Eine beispielhafte Konstellation wäre, dass ein Kind als Vorausvermächtnisnehmer und ein Enkelkind als Nachvermächtnisempfänger bestimmt wird.

Innerhalb einer Nutzniesserschaft berechtigt die Erblasserin eine bestimmte Person dazu, einen Gegenstand weiter nutzen zu dürfen, obwohl sie nicht der Eigentümer ist. Ein typisches Beispiel ist das weitere Wohnrecht in einem Haus.

Die Herausgabe eines Vermächtnisses hat der Vermächtnisnehmer bei der Erbengemeinschaft zu stellen. Gesetzlich gesehen ist er Gläubiger der Erbengemeinschaft.

Für die Versteuerung eines Vermächtnisses kommt jeder Vermächtnisnehmer selbst auf. Hier gilt dieselbe Regelung wie bei einer Erbschaft.

Ein Vermächtnis erlischt automatisch mit dem Tod der Vermächtnisnehmerin.

Ein Vermächtnis ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie eine Person beerben möchten, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen ist oder wenn Sie Ihr Erbe einer wohltätigen Organisation zukommen lassen möchten.

Gesetzesartikel

Nutzniessung (Artikel 745 ZGB)

Bezeichnung des Nacherben (Artikel 488 ZGB)

Wohnrecht (Artikel 776 ZGB)

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