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Anwalt für Mietrecht: Engagierte Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten

Gesetzliche Vorschriften des Mietrechts finden sich vor allem im Schweizer Obligationenrecht (OR). Sie legen sowohl Rechte als auch Pflichten der Beteiligten fest und schützen damit die jeweils schwächere Partei. Mietverhältnisse von Wohn- und Geschäftsräumen unterstehen darüber hinaus der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG). Diese Bestimmungen gelten auch für mit den Räumen vermietete Sachen. 

Trotz der eindeutigen Regelungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Oft sind es komplexe juristische Zusammenhänge, die für Unklarheiten sorgen. Auch die unterschiedliche Rechtsprechung der Gerichte und Mietämter kann Verwirrung stiften. Ein Anwalt für Mietrecht kennt sich mit der Materie aus und behält den Überblick für Sie.

Ein Anwalt für Mietrecht steht Ihnen für Fragen in sämtlichen Bereichen des Mietrechts zur Verfügung. Er erklärt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten, erstellt und prüft Ihren Mietvertrag und begleitet Ihre Vertragsverhandlungen. Bei Problemen im laufenden Mietverhältnis steht Ihnen der Experte ebenfalls zur Seite. Klar und verständlich zeigt er Ihnen, wie Sie sich gegen überhöhte Mietzinsen oder eine Kündigung wehren können.

Eine kompetente Beratung bietet Ihnen der Jurist auch bei Mängeln der Mietsache, bei fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen und nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Vermieter unterstützt der erfahrene Spezialist in Angelegenheiten wie der Abwehr unberechtigter Ansprüche oder der Ausweisung von Mietern. Lässt sich eine aussergerichtliche Einigung nicht herbeiführen, vertritt der Anwalt für Mietrecht Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht. Einen vertrauenswürdigen Rechtsbeistand finden Sie bei GetYourLawyer.

Kompetente Beratung, super gute Plattform. Freundliche Mitarbeiter. Alles perfekt gelaufen, vielen Dank.

Daniel KistlerPrivatkunde

Das Start-up Legal-Paket bot uns von Anfang an Transparenz und alle Leistungen zu einem Festpreis. Mein Anwalt konnte uns mit seinem Wissen und seiner Kompetenz sehr gut durch diese Phase führen. Ich kann dieses Angebot jedem Unternehmer sehr empfehlen.

Erik Emanuelsson, Founder & CEO lagom+Business Kunde

Schnelle, perfekte Weiterleitung, mein Anliegen wurde an den perfekten Rechtsanwalt weitergeleitet. Alles sehr übersichtlich.

Thomas WildPrivatkunde

Ich musste kurzfristig einen Arbeitsvertrag prüfen und bin so auf das Rechtspaket Vertragsprüfung gestossen. Ich würde jederzeit wieder dieses Rechtspaket kaufen und kann den unkomplizierten und schnellen Ablauf sehr weiterempfehlen.

Robert Berke, Head of Research BePropBusiness Kunde

Häufig gestellte Fragen über das Mietrecht

In der Regel verlangt ein Mietrechtsanwalt, eine Mietrechtsanwältin zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Wenn die Kündigung Ihrer Wohnung für Sie eine Härte zur Folge hat, können Sie bei der Schlichtungsbehörde eine Mieterstreckung beantragen. Gründe für eine solche Erstreckung sind zum Beispiel: Mangel an finanziell tragbaren Wohnungen, Kündigung nach langjährigem Mietverhältnis oder persönliche Gründe wie höheres Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schulwechsel während des Schuljahrs. In solchen Situationen kann das Mietverhältnis um maximal vier Jahre erstreckt werden – häufig wird zuerst eine kürzere Erstreckung gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.

Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle bei mietrechtlichen Problemen. Diese Behörde rufen Sie zum Beispiel an, wenn Sie eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen, den Mietzins hinterlegen oder eine Mietzinsreduktion verlangen wollen. Bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag des Klägers direkt entscheiden. Häufig unterbreitet die Behörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag oder sie stellt eine Klagebewilligung für den Weiterzug ans Gericht aus. Möchten Sie Ihren Fall ans Gericht weiterziehen, empfiehlt sich aber, vorher eine Rechtsberatung einzuholen und die Chancen abzuklären. Bei GetYourLawyer finden Sie die kompetente Mietrechtsanwältin, die Sie berät und wenn nötig Ihre Interessen vor Gericht vertritt.

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