Joint Venture: alles, was Unternehmer wissen müssen

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Sie erwägen, ein Joint Venture, einzugehen? Dann sind Sie hier genau beim richtigen Artikel gelandet. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte zum Thema. Sie erhalten Informationen zum rechtlichen Hintergrund und den verschiedenen Joint-Venture-Modellen. Mit einer Zusammenfassung der jeweiligen Vorteile und Risiken bieten wir Ihnen zudem eine Grundlage für Ihren Entscheid.

Begriffsdefinition

Joint Venture (JV) heisst übersetzt «gemeinsames Wagnis» – ein schöner und abenteuerlicher Begriff. Dieser beschreibt die Kooperation an sich bereits recht genau. Bei einem Joint Venture handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei unterschiedlichen Partnerunternehmen. Beide Unternehmen sind sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich voneinander unabhängig und sind zu keiner Zeit Teil eines gemeinsamen Konzerns. Auch das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen ist rechtlich selbstständig. Die beiden beteiligten Firmen sind die Gesellschafter der gegründeten Tochterfirma, existieren aber als eigenständige Unternehmen weiter. Beispiele bekannter Joint-Venture-Vereinigungen sind Fujitsu Siemens und BMW Brilliance Automotive Ltd. 

Rechtliche Grundlage

Joint Ventures stellen rechtlich keine Gesellschaftsform dar. Die rechtliche Basis bildet daher ein schriftlicher Joint-Venture-Vertrag. Inhaltlich werden hier die Details der Kooperation dargestellt, auf die sich beide Unternehmen geeinigt haben. Hierzu zählen mitunter Finanzierung, gemeinsame Unternehmensziele, Statuten, Informationen über das Management der Firma sowie detaillierte Angaben zur Gewinnverteilung.

Bei der Buchführung entscheidet die Rechtsform darüber, welches Gesetz angewandt werden muss. Für welche Rechtsform die Gesellschafter sich bei der Gründung entscheiden, steht ihnen offen. Häufige Gründungsformen sind Kapitalgesellschaften, GmbHs oder AGs. Sie sind naheliegend, da diesen Rechtsformen ein begrenztes Haftungsrisiko bieten. Für diese – sowie für Personengesellschaften – gelten die Vorschriften des Obligationenrechts (OR). 

Sollten die beiden Gründungsunternehmen ausländische Firmensitze haben, ist es notwendig, sich rückzuversichern, dass auch alle länderspezifischen Grundlagen berücksichtigt werden. Ein Joint-Venture-Vertrag sollte lieber zu intensiv als zu nachlässig ausgearbeitet werden. Denken Sie daran, dass zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit kleine oder grössere Uneinigkeiten zwischen den Parteien entstehen können. Sichern Sie sich also entsprechend ab und lassen Sie den Vertrag durch einen Fachanwalt prüfen.

Weitere Voraussetzungen für die Gründung eines Joint Ventures

Die Grundvoraussetzungen zur Gründung eines erfolgreichen Joint Ventures sind im Prinzip dieselben wie in einer guten Partnerschaft. Es ist schliesslich eine auf das Geschäftsleben projizierte Ehe. Es sollte eine gute, respektvolle Kommunikation zwischen beiden Partnern herrschen und gefördert werden. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Vorstellungen und Ziele zusammenpassen.

Formen von Joint Ventures 

Equity Joint Venture

Von einem Equity Joint Venture (EJV) ist die Rede, wenn die Partnerunternehmen ein rechtlich eigenständiges Drittunternehmen gründen. Sie teilen sich die Führung, Verantwortung sowie das damit verbundene, wirtschaftliche Risiko. Ein Equity Joint Venture stellt die häufigste Form eines Joint Ventures dar.

Die tatsächlichen Anteile können entweder gleichmässig oder zu unterschiedlichen Teilen verteilt sein. Bei gleichmässiger Verteilung spricht man von einem paritätischen Joint Venture. Ein Mehrheits-Joint-Venture liegt vor, wenn eines der Partnerunternehmen mehr Anteile erhält. Einer der Vorteile eines Mehrheits-Joint-Ventures liegt in möglichen, kürzeren Abstimmungswegen. Es ist jedoch wichtig, innerhalb des Vertrages unmissverständliche Regeln zu Zuständigkeiten, Kommunikation und Einspruchsrechten festzuhalten. 

Contractual Joint Venture

Die Besonderheit eines Contractual Joint Ventures (CJV) besteht darin, dass die Unternehmen kein tatsächliches Drittunternehmen gründen. Stattdessen bilden die zugrunde liegenden Verträge die Basis der Kooperation. Ein Contractual Joint Venture ist die seltenere Form dieser Kooperationsart. Das liegt vor allem daran, dass es keine Haftungsbegrenzung gibt. Der Vorteil ist jedoch, dass keine Gründungskosten entstehen und die fortlaufenden Kosten geringer sind.   

Beweggründe für ein Joint Venture

Was macht die Gründung eines Joint Ventures für – häufig sogar stark konkurrierende – Unternehmen so attraktiv? Übergreifend lässt sich sagen, dass die Kombination aus vernetztem Know-how und dem geteilten wirtschaftlichen Risiko eine grosse Anziehungskraft auswirkt. 

Gerade für Unternehmen, die etwa in der Forschung, Entwicklung oder Produktion neuartiger Produkte oder Verfahrenstechniken tätig sind, kann ein Joint Venture die Chance sein, grosse Vorhaben umzusetzen, deren Finanzierung für die Einzelfirmen nicht möglich ist. Sollten beide Unternehmen bereits eine etablierte Stellung und ein gefestigtes Image am Markt vorweisen, ist ein medialer Fokus auf Neuentwicklungen garantiert. Aber auch KMU können durch ein Joint Venture einen klaren Wettbewerbsvorteil erlangen. 

Vorteile und Risiken von Joint Ventures

Wenn Sie überlegen, ob ein Joint Venture die für Sie geeignete Kooperationsform ist, ist es wichtig, sich die Vor- und Nachteile genau anzusehen. 

Vorteile

Ein grosser Vorteil ist die Möglichkeit, grössere Investitionen tätigen zu können, die Ihr Unternehmen allein nicht stemmen kann. Das kann einen enormen Vorschub am Markt bedeuten, ohne jedoch jemals die alleinige Haftung zu tragen. 

Finanziell können Sie auch von einer möglichen gemeinsamen Produktionsstätte und der gemeinsamen Nutzung von Maschinen profitieren, die sich auf dem neuesten Stand der Technik befinden. Das könnte zudem die Schnelligkeit der Produktion ankurbeln, wodurch Sie Mitbewerbern einen Schritt voraus wären. Ferner können Sie ein gemeinsames Marketingbudget nutzen. 

Durch die Bündelung an Wissen, Erfahrung und Fähigkeiten beider Unternehmen lassen sich neue Ideen und Entwicklungen vorantreiben und vermarkten. Darüber hinaus wird oft die bereits bestehende Zielgruppe erweitert oder neue Märkte erschlossen. 

Als letztes, positives Beispiel sei noch die Möglichkeit genannt, bestimmte Aufgaben an die bestehenden Strukturen der Muttergesellschaften outzusourcen zu können. 

Risiken

Neben allen genannten Vorteilen birgt ein Joint Venture auch Schwachstellen. Nicht selten kommen abweichende Vorstellungen und Ziele von Unternehmen und deren Gesellschaftern erst im Laufe der Zusammenarbeit zum Vorschein. Wenn diese innerhalb des Joint-Venture-Vertrags nicht detailliert erfasst und alle Eventualitäten einbezogen wurden, kann eine Kooperation schnell böse scheitern. Unterschiedliche Unternehmenskulturen, Spannungen zwischen den Gesellschaftern oder auch schlichtweg fehlende Kommunikation können nicht nur Projekte, sondern die komplette Firma zum Wackeln und schliesslich zum Einsturz bringen. 

Eine Kooperation von Wettbewerbsfirmen birgt zudem ein weiteres nicht zu vernachlässigendes Risiko: Es kann leicht zu dem Fall kommen, dass interne Informationen Ihrer Mutterfirmen über das Joint Venture nach aussen gelangen und so die Konkurrenzsituation auf dem Markt verschärfen. 

Fazit

Verfolgen beide Parteien die gleichen Ziele, kann ein Joint Venture eine Win-Win-Kooperation werden. Gleichzeitig sind die Gründung und Führung dieser eine sehr komplexe Angelegenheit, die hohe Risiken birgt. Bevor Sie sich für die Gründung eines Joint Ventures entscheiden, sollten Sie auf alle Fälle alternative Kooperationsformen prüfen, wie das ebenfalls beliebte Franchising oder Kombinationsmodelle. 

Auf welche Form von Kooperation oder Art von Joint Venture Ihre Wahl auch fallen mag, eines ist sicher: Auf keinen Fall sollten Sie bei der Gründung auf einen erfahrenen Experten verzichten. GetYourLaywer hilft Ihnen, diesen zu finden. Stellen Sie Ihre Anfrage online und erhalten Sie Offerten von Fachanwälten, die zu Ihnen und Ihren Vorhaben passen.

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