Markenrechtsverletzung - die 8 wichtigsten Fragen und Antworten

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Sie möchten eine Markenrechtsverletzung melden oder Sie wurden selbst einer solchen bezichtigt, das Markenrecht ist für Sie aber ein Buch mit sieben Siegeln? Kein Problem, wir knacken diese für Sie. Im Folgenden beantworten wir die acht wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenrechtsverletzung.

1. Was ist eine Markenrechtsverletzung? 

Eine Marke wird rechtlich als eine Kennzeichnung für ein Produkt oder eine Dienstleistung gesehen, welche dieses am Markt unverwechselbar machen soll. Eine Marke kann beispielsweise ein Logo, ein Schriftzug, ein Slogan oder etwa ein Jingle sein. Um zu vermeiden, dass Dritte ohne Ihr Einverständnis Ihre Marke kopieren, nutzen und vermarkten, können Sie diese beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als Marke eintragen und somit schützen lassen. Durch einen Eintrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist sie zudem innerhalb der gesamten EU geschützt. 

Nutzt ein Dritter Ihre Marke nach einem entsprechenden Eintrag ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Dies ist auch der Fall, wenn nicht direkt Ihre Marke, sondern eine, die ihr zum Verwechseln ähnlich sieht für dieselben Waren- oder Dienstleistungen der Branche verwendet wird. Eine Markenrechtsverletzung liegt zudem vor, wenn ein Dritter fälschlicherweise den Eindruck erweckt, Ihre Produkte würden mit dessen Unternehmen oder Marke kooperieren. 

 2. Wie finde ich heraus, ob eine Abmahnung rechtens ist? 

Recherchieren Sie zuerst in den öffentlichen Eintragungsregistern von www.swissreg.ch sowie dem Madrid Monitor. Finden Sie heraus, ob der Eigner der anderen Marke ebenfalls Markenschutz beantragt hat. Um Ihren Verdacht jedoch definitiv zu bestätigen, kontaktieren Sie am besten einen Markenanwalt. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben.

Einschätzung der Verwechslungsgefahr

Die Einschätzung einer tatsächlichen Verwechslungsgefahr ist sehr komplex und es gibt hier einige Bewertungsaspekte zu beachten. Ausgeschlossen ist beispielsweise der Einspruch gegen einen Dritten, der eine ähnliche Marke führt, aber nicht in derselben Produkt- oder Dienstleistungsbranche handelt. Eine Kindertagesstätte darf somit zum Beispiel dieselbe Abkürzung tragen, die Sie vielleicht für Ihr IT-Softwareprodukt verwenden. Auch bei zwei ähnlichen, eingetragenen Verfahren ist eine Klage eher aussichtslos, wenn der Zweck der Produkte ein anderer ist. 

Das Recht des Älteren

Auch in diesem Punkt gibt es immer wieder Kollisionen in Markenrechtsstreitigkeiten. Grundsätzlich gilt das Recht dessen, der seine Marke zuerst im Markenregister registrieren liess. 

3. Ich wurde abgemahnt. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Erst einmal sollten Sie ruhig bleiben. Eine Abmahnung bedeutet, dass ein begründeter Verdacht vorliegt, dass Sie eine Marke unrechtmässig nutzen. Der Markeninhaber möchte, dass Sie diese Nutzung sofort unterlassen und die Produkte aus dem Geschäftsverkehr ziehen. 

Es ist ratsam, umgehend und innerhalb der Frist, einen Markenanwalt einzuschalten. Dieser wird den Verdacht eingehend prüfen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung oder zahlen Sie geforderte Beträge, bevor eine fachmännische Prüfung durchgeführt wurde. Damit würden Sie ein vorzeitiges Schuldgeständnis eingehen. Unter keinen Umständen sollten Sie die Abmahnung jedoch ignorieren und die Marke weiterhin nutzen. Dann liegt eine erneute Markenrechtsverletzung vor. Diese führt in der Regel zu einer gerichtlichen Klage und einer einstweiligen Verfügung. Daraus resultieren dann weitere Konsequenzen für Ihr gesamtes Unternehmen, die Sie vermeiden könnten. 

Sollte Ihr Markenanwalt zu der Überzeugung kommen, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, gibt es zwei Wege: Entweder, Sie verteidigen sich lediglich gegen die Abmahnung oder aber Sie veranlassen eine Gegenklage. 

4. Welche Strafe kann mich erwarten, wenn ich das Markenrecht eines Dritten verletzt habe?

Bei Abmahnung haben Sie die Nutzung der Marke unmittelbar zu unterlassen und diese zum sofortigen Zeitpunkt aus dem Geschäftsverkehr zu ziehen. Dazu kommen Schadensersatzansprüche auf Sie zu, deren Höhe individuell aus dem tatsächlichen Umfang des Schadens ermittelt wird. In der Regel müssen Sie auch die Anwaltskosten der Gegenpartei bezahlen. Kommt es zu einer Klage vor Gericht, liegen die tatsächlichen Kosten noch um ein Vielfaches höher. 

5. Was muss ich tun, wenn ich eine Markenrechtsverletzung anzeigen möchte?

Prüfen Sie zuerst, ob die Marke des Dritten im Markenregister des IGE eingetragen wurde. Wenn ja, legen Sie Widerspruch beim IGE ein. Achten Sie darauf, dass dies innerhalb der Frist von drei Monaten nach Eintragung passieren muss. Denken Sie auch daran, dass eine Widerspruchsgebühr fällig wird, die Sie bezahlen müssen. Diese liegt derzeit bei CHF 800.- pro Marke. Ein Einspruchsformular kann über die Website des IGE downgeloadet werden. Gewinnt die Gegenseite den Anspruch auf die Marke, müssen Sie zudem damit rechnen, deren Anwaltskosten erstatten zu müssen.

Der andere Weg, den Sie einschlagen können, ist eine Klage vor dem Zivilgericht. Hierbei ist es unumgänglich, sich einen Markenanwalt an die Seite zu holen. 

6. Welche Forderungen kann ich stellen? 

Die erste und wohl wichtigste Forderung ist der Ausschluss der anderen Marke aus dem Markenregister. Dies erfolgt über ein Einspruchsverfahren, das über das IGE eingereicht werden muss. Achten Sie auf die Einspruchsfrist von drei Monaten. Sollten Sie Recht bekommen, werden Ihnen in der Regel auch die Anwaltskosten erstattet. 

Über das Zivilgericht kann die klagende Partei die folgenden Ansprüche geltend machen: 

  • Unterlassungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Entschädigungsanspruch
  • Auskunfts- und Rechnungsanspruch
  • Beseitigungsanspruch
  • Vernichtungsanspruch

Vor einer gerichtlichen Klage sollten Sie Ihre Aussicht auf Prozessgewinn vorher unbedingt durch einen Markenberater einschätzen lassen. 

7. Wie kann ich Markenrechtsverletzungen vermeiden?

Der wichtigste Punkt ist eine Registrierung Ihrer eigenen Marke beim IGE, beim EUIPO oder über das Madrider System. Zudem sollten Sie stets Marktentwicklungen ihrer Branche im Blick haben. 

Sie können auch das IGE gegen eine Gebühr beauftragen, die Markenüberwachung für Sie zu übernehmen. Eine Markenüberwachung beinhaltet, dass Neuanmeldungen auf die Nutzung von Zeichen, Ziffern oder etwa Notenfolgen übergreifend gescannt werden, die Ihrer Marke ähnlich sind. Sie werden dann informiert, falls ein Dritter eine neue Marke anmeldet, bei der die Gefahr besteht, dass diese mit Ihrer verwechselt werden könnte. Auch andere Dienstleister bieten diesen Service bereits an. Achten Sie aber in jedem Fall auf seriöse Anbieter. 

8. Wo finde ich einen guten Markenanwalt?

Eine langfristig gute Investition ist in jedem Fall die Beauftragung eines erfahrenen Markenanwalts. Insbesondere bei einer Abmahnung oder gar einer Klage kann er unterstützen und oft erfolgreich vermitteln. Seine Beauftragung ist in jedem Fall günstiger, als wenn Sie bei der Verteidigung Ihrer Marke verlieren – im schlimmsten Fall zu Unrecht. Behalten Sie im Hinterkopf, dass jeder Markeninhaber hinter seiner Marke steht und bereit ist, sie im Zweifelsfall zu verteidigen. Auch wenn eine Markenrechtsverletzung völlig unbeabsichtigt passiert, kann sie dennoch zu einem ernsten Rechtsfall werden.

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