AGB: die 8 wichtigsten Punkte, die abgedeckt sein müssen

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Von Verbrauchern oft nur als «das Kleingedruckte» bezeichnet, sind sie ein immens wichtiger, rechtlicher Vertragsbestandteil: die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Doch das Verfassen dieser fällt vielen Unternehmern schwer. Wir erklären Ihnen im Folgenden acht der wichtigsten, rechtlichen Punkte.

Was sind AGB?

AGB sind gesammelte Rechte und Pflichten, die Bestandteil von mehrfach gebrachten Verträgen sind. Das Erstellen oder Ändern von AGB erfordert eine Vielzahl an rechtlichen Punkten, die Sie beachten und inkludieren müssen. Insbesondere im Rahmen der Digitalisierung gilt es, erst einmal einen Überblick über das gesamte Spektrum an Richtlinien zu bekommen, welches zudem einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Im Folgenden bieten wir mit einem Auszug von acht wichtigen Kriterien einen kleinen Einblick in die Welt der AGB. 

1. Grundsätze zur Offenlegung  

Auf die AGB müssen Sie immer offensichtlich hinweisen. Offline geschieht dies meist mit einem Hinweis innerhalb des Vertrags auf die auf der Rückseite abgedruckten AGB. In Onlineshops muss ein leicht ersichtlicher Link auf die AGB vorhanden sein, der Nutzer mit einem Mausklick direkt zu diesen weiterleitet.

Dem Konsumenten muss der Zugang leicht gemacht werden und er muss die Möglichkeit haben, alle AGB zu lesen und die Entscheidung über deren Akzeptanz freiwillig zu treffen. AGB müssen vollständig, gut lesbar und verständlich sein. 

Notwendig ist bei Onlinegeschäften auch, dass Sie eine direkte und einfache Möglichkeit zum Downloaden, Speichern und Ausdrucken des kompletten Dokuments anbieten. 

2. Rechtliche Akzeptanz der AGB 

Im Offlinegeschäft macht die Unterschrift eines Käufers einen Vertrag verbindlich. Ist dieser Vertrag mit einem offensichtlichen Hinweis auf die AGB versehen, akzeptiert der Käufer gleichermassen die AGB und macht diese für den Vertrag somit bindend. 

Innerhalb des E-Commerce-Bereichs entscheiden sich die meisten Unternehmer für die recht unkomplizierte und sichere Methode eines Kontrollkästchens, welches vor dem Bezahlen angeklickt werden muss. Wichtig dabei ist, eine technische Blockade einzubauen, sodass ohne das Setzen eines Häkchens eine finale Bestellung gar nicht erst möglich ist. 

Grundsätzlich kann ein Kunde den AGB ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen. Juristisch spricht man von einer Vollübernahme, wenn die AGB offensichtlich gelesen und ein eindeutiges Einverständnis gegeben wurde. Werden die AGB akzeptiert, obwohl sie womöglich nur zum Teil gelesen oder nur überflogen wurden, liegt eine Globalübernahme vor. 

3. Änderungen innerhalb AGB

Der Grundsatz der unmittelbaren Sichtbarkeit sowie zweifelsfreier, freiwilliger Akzeptanz, gilt im Consumer-Bereich ebenso für überarbeitete AGB. Es reicht kein reiner Hinweis auf Änderungen. Vielmehr muss der Kunde den neuen Bedingungen zustimmen. Andernfalls sind Änderungen wirkungslos. 

4. Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 

Bei Konsumentenverträgen ist der Zeitpunkt des Hinweises auf die AGB entscheidend. Dieser muss unbedingt vor Vertragsabschluss liegen. Werden AGB erst nach dem Kauf offengelegt, beispielsweise nur auf dem Lieferschein, sind sie nicht gültig. In der Praxis geschieht ein solcher offensichtlicher Hinweis etwa durch den Aushang von AGB innerhalb des Ladenlokals. Online wird vor Kauf ein Link zur Einsicht und zum Download angeboten. Die AGB müssen durch ein Häkchen akzeptiert werden, um den Kauf abzuschliessen.  

5. Die Ungewöhnlichkeitsregel 

AGB sind oft langwierig zu lesen. Wenn Konsumenten also glauben, die für sie wichtigsten Bestandteile bestimmter AGB bereits ohnehin zu kennen, da sie sich oft ähneln, akzeptieren sie diese, ohne sie im Detail nochmals zu lesen. 

Um diesen Grossteil von Käufern zu schützen, hat das Gesetz die Ungewöhnlichkeitsregel entworfen. Demnach ist es gesetzlich erforderlich, auf mögliche «ungewöhnliche Klauseln» in einem Vertrag hinzuweisen. Der Hinweis muss deutlich sein – im Mindesten in Form von fettgedruckter Schrift. Noch besser ist ein separater Verweis. Es gilt: umso offensichtlicher, desto besser – insbesondere dann, wenn der Nutzer über kein oder nur wenig Wissen über die jeweilige Branche verfügt.

Doch wie definiert das Gesetz «ungewöhnliche Klauseln»? Offensichtliche Kriterien sind mitunter, wenn sie etwa unerwartet branchen- oder geschäftsfremde Kriterien aufweisen, von der Gesetzgebung massiv abweichen oder den Konsumenten in seinen Rechten sehr stark benachteiligen. Im Zweifel muss das Gericht darüber entscheiden, ob eine Klausel als ungewöhnlich eingestuft werden kann. Fakt ist, dass der Käufer immer als schwächere Partei wahrgenommen wird. 

Sie als Unternehmer müssen den offensichtlichen Hinweis auf den umstrittenen Vertragspunkt beweisen können. Andernfalls haben Sie das Nachsehen. Haben Sie dagegen einen sicheren Beweis erbracht, zählt die Global- damit als Vollübernahme und der Nutzer hat dem Inhalt der Klausel Folge zu leisten. 

6. Ausservertragliche Vereinbarungen 

Grundsätzlich gilt, ausservertragliche Vereinbarungen kommen immer vor den AGB. Deshalb ist anzuraten, gesonderte Absprachen immer schriftlich zu verfassen und von beiden Vertragsparteien mit einer Unterschrift bestätigen zu lassen. Eine klare und unmissverständliche Formulierung ist essenziell, da innerhalb des Schweizer Gesetzes die Unklarheitsregel existiert. Kurz gesagt, wird demnach, nach Abwägung aller Auslegungen, im Zweifel einer unklaren Formulierung das Recht zumeist dem Konsumenten zugesprochen. 

7. Verbot von missbräuchlichen AGB

Bereits im Jahr 2012 wurden im Zuge der Revision des Schweizer UWG bestimmte Punkte der europäischen E-Commerce-Richtlinien gesetzlich aufgenommen. Nach Artikel 8 UWG sind seitdem sogenannte missbräuchliche AGB gegenüber Konsumenten gesetzlich untersagt. Das schränkt die allgemeine Vertragsfreiheit ein, die in der Schweiz herrscht.

Dies bedeutet, dass in den AGB keine Klauseln enthalten sein dürfen, die ein erhebliches oder ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten des Konsumenten aufweisen. Das Gesetz enthält keine Beispielliste mit entsprechenden Klauseln. Diese können höchstens auf seriösen Onlineseiten erörtert werden. Deshalb kommt es hier primär auf das Wissen und die Sensibilität des Vertragsstellers an. Im Zweifel entscheidet am Ende das Gericht darüber, ob eine Klausel missbräuchlich ist. 

8. Inkludierung aller Basisinhalte bei Erstverfassung 

Es ist wichtig, beim erstmaligen Verfassen vom AGB alle rechtlichen Basispunkte zu inkludieren, die für die Zeit vor, bei und nach dem Kaufprozess wichtig sind. Hierbei sollten Sie sich den gesamten Kaufvorgang vor Augen halten.

Einige wichtige Klauseln sind etwa die Folgenden: 

  • Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen 
  • Zahlungsbedingungen 
  • Lieferbedingungen
  • Rücksendeangaben 
  • Haftungsbeschränkung
  • Rechtliche Informationen und Gerichtsstand (inklusive eines separaten Verweises auf das schweizerische Recht)  
  • Datenschutzbestimmungen

Unterstützung durch einen Fachanwalt 

Die Gesetzgebung umfasst noch eine ganze Reihe weiterer Bestimmungen. Hierunter fallen allgemeine sowie individuell auf bestimmte Geschäftsfelder abgestimmte Regeln. Zudem ist insbesondere innerhalb der Datenschutzbestimmungen Detailtreue gefragt und Sie müssen etwaige, aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen. Das Engagement eines versierten Fachanwalts wird beim Verfassen von AGB auch von Schweizer Rechtsgenossenschaften dringend empfohlen. Dieser kann Ihnen auch bei Änderungen Ihrer AGB die professionelle Unterstützung bieten, die Sie benötigen. 

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