Klage einreichen – so kommen Sie zu Ihrem Recht

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Eine Klage einzureichen, ist einfach. Das denken viele. Doch warum endet eine Klage in so vielen Fällen dann nicht automatisch positiv für den Kläger? Wir erklären, wie ein Gerichtsverfahren abläuft, beschreiben einige interessante Hintergründe und haben nicht zuletzt wertvolle Tipps, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. 

Begriffsdefinition: Klage

Eine rechtliche Klage wird mit dem Ziel an das Gericht ausgesprochen, mithilfe des Gesetzes und in Form einer Gerichtsverhandlung an sein Recht zu kommen. Das Recht zu Klagen hat jeder. Minderjährige müssen dabei von ihren Eltern oder ihrem Vormund vertreten werden. Auch ein Unternehmen kann klagen. Dieses wird dann als juristische Person bezeichnet und von den Geschäftsinhabern vor Gericht vertreten. 

Juristisch gesehen, gibt es eine Vielzahl verschiedener Arten von rechtlichen Klagen. Innerhalb zivilrechtlicher Fälle unterscheidet man zwischen Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklage. Letztgenannte wird gestellt, wenn der Kläger auf eine veränderte Rechtssituation im Vergleich zur aktuell bestehenden und zu seinen Gunsten plädiert.

Der Weg einer Klage 

Innerhalb der schweizerischen Zivilprozessordnung gibt es das sogenannte einfache Verfahren. Dieses können Sie in Anspruch nehmen, wenn sich der Streitwert auf unter 30'000 Schweizer Franken beläuft. Es wird etwa in arbeits- oder mietrechtlichen Fällen gerne genutzt. Anhand dieses Verfahrens zeigen wir den Ablauf einer Klage.  

1. Schlichtungsverfahren 

Der erste Weg führt zu einer Schlichtungsbehörde. Fällt der Schlichtungsversuch in diesem Verfahren negativ aus, erhalten Sie eine Klagebewilligung. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen kein Schlichtungsverfahren notwendig ist (z. B. Scheidungen oder wenn der Ankläger seinen Wohnsitz im Ausland hat). 

2. Konsultation eines Anwalts

Vermutlich werden Sie sich jetzt fragen, ob Sie überhaupt einen Anwalt brauchen. Diese Entscheidung obliegt in der Tat Ihnen, denn eine Anwaltspflicht herrscht bei einfachen Verfahren nicht. Sie sollten jedoch bei der Entscheidung zwei Aspekte voneinander unterscheiden.

Beratung im Vorfeld 

Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie Ihre realistische Chance kennen, den Prozess zu gewinnen. Sie benötigen eine Hochrechnung der Prozesskosten, um abzuwägen, ob eine Klage sinnvoll ist. Ein Fachanwalt kann Ihnen alle Fragen dazu schnell und einfach beantworten. Er kann Ihnen entweder ein teures Verfahren ersparen oder Sie bei den Vorbereitungen einer Klage unterstützen. 

Vertretung vor Gericht 

Die Entscheidung, sich vor Gericht selbst zu vertreten, hängt von der Komplexität des Falls, aber auch immer vom Streitwert ab. Hält sich dieser mit den Anwaltskosten die Waage? Geht der Prozess gut für Sie aus, ist es möglich, dass Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten zum Teil oder ganz erstattet bekommen. 

3. Klageschrift und richterliche Prüfung

Innerhalb des vereinfachten Verfahrens kann die Klageschrift schriftlich oder mündlich erfolgen. Die folgenden Inhalte sind rechtlicher Bestandteil:

  • Name und Kontaktdaten des Klägers und Angeklagten 
  • Angabe des Streitgegenstandes, ggf. Streitwert
  • Ziel der Klage aus Sicht des Klägers
  • Datum und Unterschrift 

Optional: 

  • Angabe von Beweisen oder Zeugen
  • weitere Hintergründe 

Optional, aber mit grosser Wirkung: 

  • Antrag auf Parteientschädigung (Beantragung der Kostenübernahme durch die Gegenpartei) 

Vergessen Sie diesen letzten Antrag, kann es sein, dass der Gegenpartei die Prozesskosten nicht zugesprochen werden, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen. 

Die Klageschrift kann bereits wesentlich zum Ausgang der Klage beitragen. Daher muss sie präzise und argumentativ überzeugend sein. Essenzielle Hintergründe sollten kurz und knackig inkludiert werden. 

Je nach Art (begründete oder unbegründete Klageschrift), Inhalt und Umfang wird die Klage nun geprüft. Bei einer begründeten Klage erhält der Beklagte die Möglichkeit, vorab eine Stellungnahme abzugeben. Daraufhin wird entweder direkt zur Hauptverhandlung geladen, es findet ein weiterer Schriftwechsel statt oder es erfolgt erst noch eine Instruktionsverhandlung. Ob Beweise bereits innerhalb der Vor- oder erst zur Hauptverhandlung vorgelegt werden dürfen, wird vom Richter unterschiedlich entschieden. 

4. Hauptverhandlung 

Der Ablauf der Hauptverhandlung bemisst sich danach, ob eine direkte Vorladung stattfand oder erst noch Stellungnahmen abgegeben werden müssen. Danach richtet sich auch der Umfang an Möglichkeiten von Kläger und Beklagtem, Argumente und Beweise direkt vor Gericht vorzutragen. Am Ende der Hauptversammlung dürfen beide Seiten zweimalig Schlussvorträge halten. Das heisst, sie können Stellung zur Anklage und zu den Beweisen nehmen. Noven, sprich neue Argumente und Beweise, dürfen nur in einem befristetem Zeitrahmen zusätzlich vorgebracht werden. Dieser richtet sich ebenfalls nach der Art der Vorentscheidung.  

Beiderseitig kann auch auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden. Jedoch kann dann weder eine Beweisuntersuchung noch eine Zeugenvorladung stattfinden. 

Am Ende der Verhandlung steht der richterliche Beschluss – das Urteil.

Kosten, Kostenübernahme und Beihilfen

  • Vorleistung

Im Fall eines einfachen Verfahrens kann der Richter höchstens bei vermögensrechtlichen Streitfällen eine Vorleistung vom Kläger verlangen. Im Fall eins ordentlichen Verfahrens ist eine Vorauszahlungserhebung allerdings weitaus häufiger. Teils muss zudem eine Sicherheitszahlung geleistet werden. Etwa, wenn der begründete Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit des Beklagten besteht oder dieser nicht in der Schweiz wohnt.

  • Kostenübernahme

In der Regel trägt der Verlierer die Prozesskosten sowie eine kantonale Entschädigungspauschale. Die genaue Kostenverteilung unterscheidet sich je nach Art, Umfang und den Hintergründen des Falls und der Beteiligten. 

Das Schlichtungsverfahren ist ebenfalls kostenpflichtig und nur in Ausnahmefällen kostenlos. Die einzelnen Ausnahmen sind in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ausgewiesen. 

  • Unentgeltliche Rechtspflege

Es ist möglich, Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Die Grundvoraussetzung ist eine gute Ausgangsprognose und dass Sie rechtlich als mittellos gelten. Das erfordert eine Offenlegung Ihrer finanziellen Situation. Wird dem Antrag nach eingehender Prüfung stattgegeben, werden die Prozesskosten und, falls notwendig, auch die Bezahlung eines Anwalts übernommen. Abgedeckt ist jedoch nicht die Zahlung des Streitgegenstandes für den Fall, dass Sie den Prozess verlieren.

  • Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits im Vorfeld abgeschlossen sein. Welche Streitfälle und in welchen Umfang diese kostentechnisch abdeckt, ist sehr individuell. Achten Sie bei Abschluss auf das Kleingedruckte. Wenn Sie sie in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eine Deckungsanfrage stellen. Hierauf prüft Ihre Versicherung die Aussichten des Falls und sagt Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung Sie unterstützen kann. 

  • Anwaltskosten 

Anwaltskosten kalkulieren sich nach verschiedenen Kriterien, etwa nach der Komplexität Ihres Falls und der Höhe des Streitwerts. Einige Anwälte haben einen festen Stundensatz, andere bieten auch Pauschalmodelle an. Schweizer Anwälten ist es untersagt, ausschliesslich auf Erfolgshonorar zu arbeiten. Eine Erfolgsprovision ist jedoch nach vorheriger Vereinbarung mit dem Klienten zulässig.

Einige Anwälte bieten kostenlose Erstberatungsgespräche, andere stellen diese per Stundensatz in Rechnung. Achten Sie auf eine Offenlegung aller additiven Kosten, wie etwa für Recherchen, Telefonate und ob die Mehrwertsteuer im Preis inkludiert ist. Sind Sie nach Rechnungsstellung unsicher, ob der Satz zu hoch ist, hilft die Honorarkommission des Anwaltsverbandes weiter. Der einfachste Weg ist jedoch immer noch ein offenes und angstfreies Vorgespräch mit dem potenziellen Anwalt. Seriöse Anwälte halten Ihre Kosten transparent und lösen Unklarheiten sofort.

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