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Anwalt für Mietrecht: Engagierte Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten

Das Schweizer Mietrecht definiert präzise die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Es zielt darauf ab, die oft als schwächer betrachtete Partei in einem Mietverhältnis zu schützen. Speziell für Wohn- und Geschäftsräume werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) ergänzt, die auch für mit den Räumen vermietete Sachen Geltung besitzt.

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben führen unterschiedliche Interpretationen und die Vielfalt der Rechtsprechung von Gerichten und Mietämtern regelmässig zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Anwälte für Mietrecht in der Schweiz verfügen über das notwendige Fachwissen, um in solchen Angelegenheiten für Klarheit zu sorgen und Ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Im Folgenden finden Sie einige Schlüsselsituationen, in denen die Expertise eines Anwalts im Mietrecht von entscheidender Bedeutung ist:

  1. Auslegung von Mietverträgen und Klärung Ihrer Rechte und Pflichten: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Bedingungen Ihres Mietvertrags zu verstehen und Ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren.
  2. Unterstützung bei Vertragsverhandlungen Bei Vertragsverhandlungen kann ein Anwalt Ihre Interessen effektiv vertreten und sicherstellen, dass der Mietvertrag fair und rechtlich bindend ist.
  3. Unterstützung bei Konflikten: Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei verschiedenen Konflikten helfen, wie überhöhten Mietzinsforderungen, Mängeln der Mietsache, fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen und nachbarschaftlichen Streitigkeiten.
  4. Kündigungen und Abwehr unbegründeter Ansprüche: Im Falle von Kündigungen oder unbegründeten Ansprüchen kann ein Anwalt Ihre Interessen wirksam vertreten, Ihre Rechte schützen und bei der Anfechtung einer Kündigung unterstützen.
  5. Durchsetzung einer Räumungsklage: Wenn es notwendig ist, eine Räumungsklage durchzusetzen, kann ein Anwalt den Prozess effektiv leiten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
  6. Gerichtliche Vertretung: Sollte eine aussergerichtliche Lösung nicht möglich sein, kann Ihr Anwalt im Mietrecht auch vor Gericht ein starker Vertreter Ihrer Interessen sein, um eine gerechte Lösung zu erzielen.

Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Mietrecht kann Ihnen dabei helfen, rechtliche Konflikte zu lösen, Ihre Interessen zu schützen und eine faire Lösung zu erreichen, sei es durch aussergerichtliche Verhandlungen oder vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen über das Mietrecht

Die Inanspruchnahme eines Anwalts im Mietrecht wird in verschiedenen Situationen empfohlen, um Ihre Rechte als Mieter oder Vermieter effektiv zu schützen und durchzusetzen. Ein tiefgreifendes Verständnis des Immobilienrechts in der Schweiz ist hierbei essenziell. Sollten Sie mit einer Eigenbedarfskündigung konfrontiert sein oder die Erstreckung des Mietverhältnisses anstreben, kann fachkundige Beratung entscheidend sein. Ebenso erfordern Angelegenheiten wie Kündigung im Mietrecht, Lärmbelästigungen und Mängel an der Mietsache eine spezialisierte Rechtsberatung, um Ihre Interessen zu wahren.

Bei Fragen rund um die Mietzinserhöhung, die korrekte Handhabung der Mietkaution, Möglichkeiten zur Mietminderung und die sorgfältige Mietvertragsgestaltung ist juristische Expertise unverzichtbar, besonders wenn es um die Erstellung von rechtssicheren Dokumenten geht. Diese gewährleistet, dass alle Vereinbarungen und Vorgehensweisen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Auch speziellere Bereiche des Mietrechts, wie das Stockwerkeigentum, Umbauten und Renovationen sowie die Untervermietung, verlangen nach einer umfassenden Kenntnis des Immobilienrechts. Ein im Mietrecht versierter Anwalt kann hierbei nicht nur beraten, sondern auch bei der Vertragsgestaltung unterstützen und im Konfliktfall Ihre Interessen vertreten.

In allen diesen Fällen bietet die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Anwalt, einen entscheidenden Vorteil. Sie sichert Ihnen eine professionelle Begleitung und Unterstützung bei allen Fragen und Herausforderungen im Bereich des Mietrechts.

In der Regel verlangt ein Mietrechtsanwalt, eine Mietrechtsanwältin zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.

Ein Vermieter ist grundsätzlich berechtigt, einem Mieter die Wohnung zu kündigen. Es ist jedoch ratsam, zuerst zu prüfen, ob die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsregeln, wie zum Beispiel die Fristen, beachtet wurden. Ausserdem ist es erforderlich, dass die Kündigung auf dem vorgeschriebenen offiziellen Formular erfolgt und, im Falle von verheirateten Mietern, an jeden Ehepartner einzeln zugestellt wird. Sollte eine formal korrekte Kündigung als unfair wahrgenommen werden, hat der Mieter das Recht, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Erklärung hierfür zu verlangen.

Darüber hinaus ist es dem Mieter möglich, innerhalb dieser 30 Tage nach Erhalt, die Kündigung bei der zuständigen Schlichtungsstelle aufgrund von Missbräuchlichkeit (gem. Artikel 271a des Schweizerischen Obligationenrechts) zu beanstanden und eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu ersuchen. Eine Mieterstreckung können Sie bei der Schlichtungsbehörte beantragen, wenn die Kündigung Ihrer Wohnung für Sie eine Härte zur Folge hat. Gründe für eine solche Erstreckung sind zum Beispiel: Mangel an finanziell tragbaren Wohnungen, Kündigung nach langjährigem Mietverhältnis oder persönliche Gründe wie höheres Alter, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schulwechsel während des Schuljahrs. In solchen Situationen kann das Mietverhältnis um maximal vier Jahre erstreckt werden – häufig wird zuerst eine kürzere Erstreckung gewährt, die bei Bedarf verlängert werden kann.

Man spricht von Eigenbedarf, wenn der Vermieter oder ihm nahestehende Personen das Mietobjekt benötigen. In solchen Fällen ist der Eigentümer berechtigt, aus Gründen des Eigenbedarfs dem Mieter zu kündigen. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Szenarien: 

1. Ausserordentliche Kündigung:
Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung gem. Artikel 261 Absatz 2 Buchstabe a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) bei Eigentumswechsel durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft, darf der neue Eigentümer die Kündigung ausschliesslich für sich selbst, nahe Angehörige oder Ehepartner aussprechen, wobei der Bedarf dringlich, konkret und gegenwärtig sein muss. 

2. Ordentliche Kündigung:
Eine ordentliche Kündigung erlaubt es dem Vermieter, die Wohnung auch für weitere Bekannte und Verwandte freizumachen, wobei in diesem Fall kein enger Eigenbedarf nachgewiesen werden muss. Dennoch muss die Begründung für eine solche Kündigung ehrlich sein, und die genannte Person muss tatsächlich einziehen. Eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf, die lediglich andere Ziele, wie beispielsweise Renovierungsarbeiten, verschleiern soll, ist nicht zulässig.

Eine Mietwohnung muss bewohnbar sein. Sollte die Wohnung eingeschränkt nutzbar sein oder der vereinbarte Zustand vom Vermieter nicht hergestellt werden, besteht ein Mangel, welcher abhängig von seiner Schwere eine Herabsetzung des Mietzinses rechtfertigen kann (gem. Artikel 259 des Schweizerischen Obligationenrechts). Kleinere Mängel sind generell vom Mieter selbst zu beheben, es sei denn, es werden spezielle handwerkliche Fähigkeiten benötigt. Für die Behebung von grösseren Schäden ist hingegen der Vermieter verantwortlich.

Eine eigenständige Mietzinsreduktion birgt Risiken, da sie den Vermieter unter Umständen zu einer Kündigung berechtigen kann, besonders wenn die Reduktion als unangemessen betrachtet wird. Daher ist es ratsam, eine Anpassung des Mietzinses über die zuständige Schlichtungsstelle anzustreben.

Die Mietzinsreduktion sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen. Orientierungshilfe zur Festlegung der Mietzinsreduktion bieten dabei die Richtwerte und Tabellen der Mieter- und Vermieterverbände.

Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters, notwendige Reparaturen gehen zu seinen Lasten. Sie als Mieter oder Mieterin müssen aber für den «kleinen Unterhalt» aufkommen. Gemeint sind kleinere Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten die ein Laie mit einfachen Handgriffen selber ausführen kann – zum Beispiel das Entkalken eines Wasserhahns, das Ersetzen einer Dichtung oder Entstopfen eines Siphons. Alles andere ist Sache des Vermieters, ausser Sie hätten durch unsachgemässen Gebrauch einen Schaden verursacht. Auch für die normale Abnützung müssen Sie als Mieter oder Mieterin nichts bezahlen. Bei übermässiger Abnützung – etwa Kratzspuren von Haustieren oder Nikotinschäden – müssen Sie einen Kostenanteil übernehmen, der abhängig ist vom Alter und von der Lebensdauer des Gegenstands.

Die Schlichtungsbehörde ist die erste Anlaufstelle bei mietrechtlichen Problemen. Diese Behörde rufen Sie zum Beispiel an, wenn Sie eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen, den Mietzins hinterlegen oder eine Mietzinsreduktion verlangen wollen. Bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde auf Antrag des Klägers direkt entscheiden. Häufig unterbreitet die Behörde den Parteien auch einen Urteilsvorschlag oder sie stellt eine Klagebewilligung für den Weiterzug ans Gericht aus. Möchten Sie Ihren Fall ans Gericht weiterziehen, empfiehlt sich aber, vorher eine Rechtsberatung einzuholen und die Chancen abzuklären. Bei GetYourLawyer finden Sie die kompetente Mietrechtsanwältin, die Sie berät und wenn nötig Ihre Interessen vor Gericht vertritt.

Ein Anwalt im Mietrecht sollte immer dann hinzugezogen werden, wenn komplexe rechtliche Fragen auftreten, Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht beigelegt werden können oder rechtliche Schritte erforderlich sind.

Darunter fallen Situationen wie Kündigungen, Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Räumungsklagen sein.

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen zu verteidigen.

Bei Mietstreitigkeiten hängt die Frage, wer die Anwaltskosten trägt, von den Umständen des Falls ab. In einigen Fällen trägt der Mieter oder Vermieter die Kosten selbst, während sie in anderen Fällen möglicherweise zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Eine genaue Regelung erfolgt oft durch das Gericht oder kann im Mietvertrag festgelegt sein. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die individuelle Situation zu klären.

Die Kosten für eine Klage gegen den Vermieter können je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter die Art und Komplexität des Rechtsstreits, die Gebühren des Anwalts, Gerichtsgebühren und mögliche Gutachterkosten. In der Schweiz können die Gerichtskosten für eine Klage gegen den Vermieter von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängen unter anderem von der Höhe des Streitwerts ab. Es ist ratsam, sich im Voraus über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Auswirkungen einer Klage zu verstehen.

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