Anwalt Vorsorge- und Nachlassplanung

Hier finden Sie die passende Anwältin oder Anwalt für Ihre Vorsorge- und Nachlassplanung.

Anfrage starten Download Icon
4.5
Star IconStar IconStar IconStar IconStar Icon
Sterne vergeben unsere Kunden unserem Service und AnwältenGoogle Logo
  • Check IconBis zu 3 kostenlose Offerten
  • Check IconGeprüfte Anwälte für Ihre Vorsorge- und Nachlassplanung
  • Check IconÜber 25.000 zufriedene Kunden

Anwalt für Vorsorge- und Nachlassplanung: Optimale Umsetzung Ihrer Wünsche zur Vermögensnachfolge

Eine gute Nachlassplanung, die die Verteilung des Vermögens und die Regelung der Nachlassangelegenheiten umfasst, ist von zentraler Bedeutung. In einer zunehmend komplexen Rechtslandschaft ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Nachlassplanung von entscheidender Bedeutung. Ein solcher Anwalt kann in verschiedenen Schlüsselsituationen behilflich sein:

  1. Vorsorgevollmachten: Ein Anwalt kann Ihnen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten helfen, um für den Fall einer späteren Handlungsunfähigkeit vorzusorgen. Dies umfasst die Bevollmächtigung einer Person Ihres Vertrauens zur Regelung Ihrer finanziellen, medizinischen und persönlichen Angelegenheiten.
  2. Aufklärung über rechtliche Vorgaben und erbrechtliche Fragestellungen: Zusätzlich zur Erstellung von Testamenten informiert ein Anwalt für Nachlassplanung Sie über die rechtlichen Vorgaben im Erbrecht und beantwortet erbrechtliche Fragestellungen, um sicherzustellen, dass Ihre Nachlassangelegenheiten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geregelt werden.
  3. Gesellschafts- und Schenkungsverträge: Darüber hinaus kann ein Anwalt für Nachlassplanung bei der Gestaltung von Gesellschafts- und Schenkungsverträgen unterstützen, um Vermögensübertragungen zu regeln und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
  4. Steuerrechtliche Aspekte der Nachlassplanung: Ein Anwalt für Nachlassplanung kann Sie über steuerrechtliche Aspekte informieren, die bei der Nachlassplanung zu beachten sind, und steueroptimierte Lösungen für die Vermögensübertragung entwickeln.

Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Bereich der Nachlassplanung gewährleistet, dass Ihre letzten Willenserklärungen und Nachlassangelegenheiten rechtlich wirksam und im Einklang mit Ihren Wünschen und den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Durch massgeschneiderte Beratung und umfassende Expertise trägt ein Anwalt dazu bei, Ihre Vermögensübertragung optimal zu gestalten und steuerliche Belastungen zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorge- und Nachlassplanung

Der Pflichtteil ist in Artikel 471 ZGB geregelt und umschreibt den gesetzlichen Anspruch bestimmter Personen auf einen Teil des vorhandenen Nachlasses. Diese Pflichtteilsberechtigten sind der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und die Nachkommen. Das Pflichtteilsrecht schützt diese Familienangehörigen davor, in einem Testament übergangen und im Erbfall benachteiligt zu werden.

Auch im Testament gilt der Pflichtteil: Was viele bei der Abfassung ihres letzten Willens ohne anwaltliche Hilfe nicht bedenken, ist, dass der Pflichtteilsanspruch einer bestimmten Person oder Erbengemeinschaft in einem Testament grundsätzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann - selbst wenn die Verfasser des Testaments dies wünschen. Von Gesetzes wegen haben daher bestimmte Angehörige das Recht, ihren Pflichtteil gerichtlich geltend zu machen.

Zu Lebzeiten haben Sie in der Schweiz gemäss Artikel 517 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) die Möglichkeit, eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker mit der Verwaltung Ihres Nachlasses zu beauftragen. Dieser Person übertragen Sie die Aufgabe und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so unter Ihren Erben zu verteilen, wie Sie es in Ihrem Testament festgelegt haben. Gleichzeitig beauftragen Sie den Willensvollstrecker mit der Erledigung aller Verwaltungsaufgaben, die nach Ihrem Tod bis zur Beendigung der Willensvollstreckung anfallen. Die Ernennung einer Willensvollstreckerin oder eines Willensvollstreckers ist freiwillig. Ohne Auftrag fallen alle Aufgaben an Ihre Erbinnen und Erben.

Das schweizerische Erbrecht bezeichnet mit dem Begriff Nachlass oder Erbmasse das aktive und passive Vermögen eines Erblassers oder einer Erblasserin. Darunter versteht man das gesamte Eigentum der verstorbenen Person:

  • Bar- und Kapitalvermögen
  • Grundstücke und Immobilien
  • Privateigentum

Auch laufende Verpflichtungen und Schulden gehören dazu.

Sie können zu Lebzeiten dafür sorgen, dass Ihr Erbe nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) kann dies durch ein Testament oder einen Erbvertrag geschehen (Artikel 481 ZGB). Bei der Eheschliessung können entsprechende Bestimmungen auch im Ehevertrag festgelegt werden. Mit diesen rechtsgültigen Urkunden können allenfalls Erbstreitigkeiten vermieden werden.

Die erwähnten Verträge sind für Schweizer Bürgerinnen und Bürger freiwillig. Sie müssen kein Testament aufsetzen, wenn Sie dies nicht möchten. Sie können auch zu Lebzeiten mit einem Schenkungsvertrag Vermögenswerte an bestimmte Personen übertragen oder eine nahestehende Person in Ihrer Lebensversicherung bedenken. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt das schweizerische Erbrecht.

Die Erbfolge richtet sich gemäss Artikel 457 ff. ZGB nach dem Parentelsystem. Dabei wird die Erbengemeinschaft in Verwandtschaftsgrade eingeteilt. Die Rangfolge ist wie folgt

  • 1. Parentel = Nachkommen
  • 2. Parentel = Eltern und Nachkommen
  • 3. Parentel = Grosseltern und Nachkommen

Ehegatten und eingetragene Partner stehen ausserhalb des Parentelsystems, haben aber gemäss Artikel 462 ZGB ebenfalls einen gesetzlichen Erbanspruch. Dieser hängt davon ab, mit welchem Parentel zu teilen ist.

Bei unverheirateten und kinderlosen Paaren sind in erster Linie die Eltern der Erblasserin erbberechtigt. Die Rechte richten sich dann nach dem Parentelsystem, wenn die jeweils nächsten Verwandten nicht mehr leben oder nicht mehr vorhanden sind. Adoptivkinder haben die gleiche Stellung wie eigene Kinder, während Stiefkinder von Gesetzes wegen nicht erbberechtigt sind.

So geht Rechtsberatung heute – einfach, sicher, transparent

Sie finden hier kostenlos ohne aufwendige Recherche die richtige Anwältin oder den richtigen Anwalt für Vorsorge- und Nachlassplanung.

  1. Anfrage platzieren
  2. Offerten vergleichen
  3. Zusammenarbeit starten
  4. Kosten überwachen
Anfrage starten Download Icon