Schenkungsvertrag:
Allgemeine Informationen und Inhalt

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Kalender Icon 07. Februar 2022

Ein Schenkungsvertrag ermöglicht die rechtliche Dokumentation einer Schenkung, für die der Empfänger keine finanzielle Gegenleistung erbringen muss. Während bei einer Schenkung das Vertrauen zwischen Schenker und Beschenkten eine grosse Rolle spielt, können in einem Schenkungsvertrag weitere Bedingungen an diese geknüpft und die Schenkung an sich abgesichert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Schenkung ist, worauf Sie dabei achten müssen und wie Sie einen Schenkungsvertrag aufsetzen.

Auf einen Blick

  • Bei einer Schenkung handelt es sich um die einvernehmliche Übertragung eines Vermögenswertes, ohne dafür finanzielle Gegenleistungen zu fordern.
  • Ein Schenkungsvertrag dient der rechtlichen Absicherung einer Schenkung bzw. eines Schenkungsversprechens.
  • Der Abschluss eines schriftlichen Schenkungsvertrages ist verpflichtend, wenn es sich um ein Schenkungsversprechen oder die Schenkung einer Immobilie handelt.

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Der Schenkungsvertrag ist in den Artikeln 239 bis 252 des Schweizer Obligationenrechts (OR) geregelt und bietet einen rechtlichen Rahmen für Schenkungen aller Art, beispielsweise in Form einer Liegenschaft, Immobilien oder Geld. Der Schenkungsvertrag regelt die wichtigsten Aspekte der Übertragung des Vermögenswertes, unabhängig von der Art der Schenkung und der Beziehung zwischen der beschenkten Person und dem Schenker. Betrifft die Schenkung ein Grundstück oder wird ein Schenkungsversprechen abgegeben, so muss der jeweilige Schenkungsvertrag ausserdem öffentlich beglaubigt werden.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Schenkung ist, dass der Schenker den oder die Beschenkten ohne Gegenleistung mit seinem Vermögen bereichert. Eine Schenkung setzt sowohl die Zustimmung sowohl des Schenkers als auch des Empfängers voraus, sowohl was den Zweck der Schenkung als auch die daran geknüpften Bedingungen betrifft. 

Wann ist ein Schenkungsvertrag erforderlich?

Die Notwendigkeit, einen Schenkungsvertrag abzuschliessen, hängt in erster Linie vom Gegenstand der Spende ab. Handelt es sich um wertvolle Gegenstände, einen hohen Geldbetrag oder eine Immobilie, kann ein Schenkungsvertrag durchaus sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend. Schenkungsversprechen und Verträge über Immobilienschenkungen dahingegen bedürfen per Artikel 242 und 243 OR immer eines schriftlichen Vertrages.

Der Zweck einer solchen Schenkungsvereinbarung besteht darin, eine Schenkung rechtlich zu dokumentieren und mögliche Zweifel auszuräumen, dass es sich bei der Übertragung möglicherweise nicht um eine Schenkung, sondern um ein Darlehen handelt. Ausserdem kann die Schenkerin oder der Schenker in einem Vertrag die Bedingungen für die Schenkung festlegen. Werden diese nicht eingehalten, haben Schenkerinnen gemäss Artikel 245 und 246 OR die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Rückzahlung bzw. Rückgabe der Schenkung zu verlangen. 

Handelt es sich bei einem Schenkungsvertrag um ein Schenkungsversprechen – also die verbindliche Vereinbarung über eine spätere Schenkung – so muss dieser schriftlich verfasst und ausserdem öffentlich durch einen Notar beglaubigt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Falle einer sogenannten Handschenkung, d. h. wenn eine meist kleinere Schenkung dem Empfänger vom Schenker übergeben wird, der Vertrag keiner besonderen Form unterliegt und daher einfach mündlich geschlossen werden kann (Artikel 242 OR).

Welche Inhalte hat ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag muss bestimmte formale und materielle Bedingungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Aus diesem Grund sollten Sie sich für die Ausarbeitung Ihres Schenkungsvertrages an spezialisierte Erbrechtsanwältinnen wenden und sich beraten lassen. Im Folgenden finden Sie einige wichtige Punkte, die Sie beim Aufsetzen Ihrer Schenkungsvereinbarung beachten sollten.

Recht auf Widerruf des Schenkungsversprechens

Bei Abschluss eines Schenkungsvertrags behält sich die Schenkerin oder der Schenker das Recht vor, diesen zu widerrufen. Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So ist es per Artikel 250 OR möglich, ein Schenkungsversprechen zu widerrufen, wenn...

  • der Begünstigte sich gegen den Schenker oder seine Angehörigen schwer strafbar gemacht hat.
  • der Beschenkte seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der Schenkerin oder ihren Angehörigen schwerwiegend verletzt hat.
  • der Empfänger die mit der Schenkung verbundenen Auflagen aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht erfüllt.
  • sich die Vermögensverhältnisse des Schenkers so drastisch verändert haben, dass die Schenkung diesen unverhältnismässig belasten würde.
  • dem Schenker unvorhergesehene, familienrechtliche Pflichten in erheblichem Umfang entstanden sind. 

Das Schenkungsversprechen wird ebenfalls ungültig, wenn gegen den Schenker oder die Schenkerin Konkurs eröffnet wurde.

Tipp: Wurde die Schenkung bereits vollzogen oder wenn es sich um eine Handschenkung handelt, so können Sie diese gemäss Artikel 249 OR aus den oberen Gründen 1-3 wieder zurückfordern. 

Die Rückfall-Regelung

In einem Schenkungsvertrag kann gemäss Artikel 247 OR ausserdem der sogenannte Rückfall der Schenkung vereinbart werden. Stirbt die begünstigte Person vor dem Schenker, so würde dann die Schenkung an sich wieder an letzteren zurückfallen. Diese Verabredung hat vor allem den Zweck, zu vermeiden, dass die Schenkung an die Nachkommen bzw. gesetzlichen Erben des oder der Beschenkten gehen würde. 

Welche Vermögenswerte können kein Gegenstand einer Schenkung sein? 

Es gibt einige Vermögenswerte, für die es rechtlich nicht möglich ist, eine Schenkung vorzunehmen. Dazu gehört auch Eigentum, das beschlagnahmt oder unter Zwangsverwaltung gestellt wurde oder einer Person gehört, die sich in Konkurs befindet. Darüber hinaus können Vermögenswerte, die dem Güterstand unterliegen und über die Ehegatten gemeinsam verfügen, kein Gegenstand einer Schenkung sein.

Schenkungssteuer in der Schweiz

Es ist möglich, dass die Beschenkten Steuern für die erhaltene Schenkung bezahlen müssen. Die genaue Höhe der Steuer wird nach dem Wert der Schenkung berechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Besteuerung: Haushaltsmöbel und persönliche Gegenstände werden zum Beispiel nicht besteuert. Je nach der Beziehungen zwischen Schenker und Empfänger können auch andere Arten von Schenkungen steuerfrei sein. Diese Regel trifft im Allgemeinen für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, direkte Nachkommen und adoptierte Kinder oder Stiefkinder zu, die eine Schenkung erhalten haben oder werden. 

Die Schenkungssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und soll vor allem verhindern, dass die Erbschaftssteuer durch Schenkungen umgangen wird. Die Fristen für die Deklaration einer erhaltenen Schenkung sind ebenfalls von Kanton zu Kanton verschieden. In jedem Fall müssen Schenkungen in der Steuererklärung des Empfängers als Teil seines Vermögens angegeben werden.

Die Vor- und Nachteile von Schenkungen in der Schweiz

Schenkungen haben mehrere Vorteile, aber auch einige Nachteile. Einer der Vorteile besteht darin, dass der Schenker beispielsweise eine Immobilie an die begünstigte Person übertragen kann, ohne den Eintritt des Erbfalls abzuwarten, d. h. zu seinen Lebzeiten. Dies hat auch den Vorteil, dass Streitigkeiten über die Erbfolge, die bei der Testamentseröffnung entstehen können, vermieden werden. Schliesslich haben Schenkungen ausserdem den Vorteil, dass die mit der Übertragung des Eigentums verbundenen Kosten sofort gedeckt werden können.

Allerdings sind mit Schenkungen auch gewisse Risiken verbunden. Mit der Entscheidung, ihr Eigentum zu verschenken, verliert die Schenkerin nämlich das vollständige Eigentum und sämtliche Rechte am betreffenden Vermögenswert. Ein weiteres Risiko besteht bei der Schenkung an einen gesetzlichen Erben. Andere Erben gleichen Ranges in der Erbfolge könnten sich gegenüber dem beschenkten Erben benachteiligt fühlen und eventuell einen Ausgleich der Schenkung im Erbfall einfordern bzw. -klagen. 

Tipp: Um möglichen negativen Konsequenzen einer Schenkung vorzubeugen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen und einen Schenkungsvertrag aufzusetzen. Ein Anwalt für Erbrecht kann diesen Vertrag an Ihre individuelle Situation anpassen und für alle unvorhergesehen Fälle rechtssicher machen, sodass Ihre Schenkung in die richtigen Hände gelangt und die beschenkte Person bereichert.

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FAQ: Schenkungsvertrag

Nein, Schenkungen können grundsätzlich nicht von einer finanziellen Gegenleistung abhängig gemacht werden. Es handelt sich um eine Leistung, die vom Empfänger nicht bezahlt werden muss. Andererseits kann eine Schenkung jedoch an bestimmte Bedingungen und Auflagen geknüpft sein.

Der Schenkungsvertrag bildet den rechtlichen Rahmen für eine Schenkung. So kann der Begünstigte nachweisen, dass es sich nicht um ein Darlehen handelt. Eine solche Vereinbarung kann es dem Schenker ausserdem ermöglichen, Bedingungen zu stellen, sodass die Ausführung der Schenkung beispielsweise erst nach einem bestimmten Ereignis erfolgt.

Ein Schenkungsvertrag muss bestimmte formale Kriterien erfüllen, um gültig zu sein, muss jedoch nicht in jedem Fall eine notariell beglaubigte Urkunde sein. In einigen Fällen kann sogar ein mündlicher Vertrag als rechtsgültige Vereinbarung ausreichen. Für Schenkungen von Immobilien ist jedoch ein vor einem Notar beglaubigter Vertrag erforderlich.

In einem Schenkungsvertrag müssen der Schenker und die Beschenkte unter Angabe ihres jeweiligen Familiennamens, Vornamens und ihrer Anschrift genau bezeichnet werden. Wenn zwischen beiden Parteien ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, ist es für steuerliche Zwecke wichtig, dies zu erwähnen. Darüber hinaus müssen der Zweck und Gegenstand der Spende sowie etwaige Bedingungen und Auflagen klar definiert werden.

Es gibt mehrere Bedingungen, unter denen eine Schenkung widerrufen werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die finanzielle Situation oder die familiären Verpflichtungen des Schenkers geändert haben und zu aussergewöhnlichen Kosten für die Schenkung führen. Darüber hinaus kann diese widerrufen werden, wenn die begünstigte Person die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen oder Auflagen nicht erfüllt.

Es ist rechtlich nicht möglich, das Eigentum einer insolventen Person zum Gegenstand einer Schenkung zu machen. Ausserdem können beschlagnahmte oder verpfändete Güter ebenfalls nicht verschenkt werden. Dasselbe gilt für Vermögenswerte, die gemäss dem Güterstande eines Ehepaars im Besitz beider Ehegatten sind.

Ja, auf Schenkungen wird in den meisten Fällen eine Steuer erhoben, die vom Empfänger der Schenkung gezahlt werden muss. Die Höhe der Schenkungssteuer hängt von der Höhe der Schenkung selbst ab. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Nachkommen sind in der Regel von der Steuer befreit.

Gesetzesartikel

Schenkung von Hand zu Hand (Artikel 242 OR)

Schenkungsversprechen (Artikel 243 OR)

Widerruf eines Schenkungsversprechens (Artikel 250 OR)

Bedingungen & Auflagen für die Schenkung (Artikel 245 OR)

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