Anwalt Markenrecht

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Markenrechtliche Fragen, bei denen ein Anwalt für Markenrecht helfen kann

Einen Anwalt für Markenrecht zu konsultieren ist in verschiedenen Phasen des Markenschutzes und bei rechtlichen Herausforderungen rund um Marken von Bedeutung. Hier sind einige Situationen, in denen die Expertise eines Markenrechtsanwalts in der Schweiz besonders gefragt ist:

  1. Markenanmeldung: Bereits bei der Anmeldung einer Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) kann spezialisierte Rechtsberatung hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Marke schutzfähig ist, keine älteren Rechte Dritter verletzt und optimal angemeldet wird.

  2. Widerspruchsverfahren: Wenn gegen Ihre Markenanmeldung Widerspruch erhoben wird oder Sie selbst Widerspruch gegen eine Markenanmeldung einlegen möchten, da Sie eine Verletzung Ihrer Markenrechte befürchten.

  3. Markenrechtsverletzungen: Bei Verdacht auf Verletzung Ihrer Markenrechte durch Dritte, beispielsweise bei der Nutzung eines verwechselbar ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen, ist rechtlicher Beistand wichtig, um die Situation zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

  4. Abmahnungen und gerichtliche Verfahren: Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung erhalten oder selbst eine Abmahnung aussprechen möchten. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die Sachlage rechtlich zu bewerten, eine Strategie zu entwickeln und Sie in einem möglichen gerichtlichen Verfahren zu vertreten.

  5. Lizenzverträge und Markenübertragungen: Für die Ausarbeitung und Prüfung von Lizenzverträgen, bei denen Markenrechte an Dritte lizenziert werden, sowie bei der Übertragung von Markenrechten.

  6. Markenstrategie und -portfolioverwaltung: Ein Anwalt kann Unternehmen bei der Entwicklung einer effektiven Markenstrategie beraten und das Markenportfolio verwalten, um sicherzustellen, dass alle Markenrechte geschützt und aktuell gehalten werden.

  7. Grenzbeschlagnahmeverfahren: Bei der Einrichtung von Zollüberwachungsmassnahmen gegen die Einfuhr gefälschter Waren können markenrechtlich versierte Anwälte unterstützen und die notwendigen Schritte einleiten.

  8. Internationale Markenanmeldungen: Bei der Planung, Marken international zu registrieren, insbesondere unter dem Madrider System für die internationale Registrierung von Marken, ist die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll, um eine optimale Anmeldestrategie zu entwickeln.

Die Inanspruchnahme eines auf Markenrecht spezialisierten Anwalts gewährleistet, dass Ihre Markenrechte in der Schweiz und international effektiv geschützt und verteidigt werden, und hilft, kostspielige Fehler und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen zum Anwalt für Markenrecht

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen in einer Weise handelt, die die Rechte des Inhabers einer eingetragenen Marke verletzt. Dies geschieht in der Regel durch die unbefugte Nutzung eines Zeichens, das mit der eingetragenen Marke identisch oder dieser zum Verwechseln ähnlich ist, für Waren oder Dienstleistungen, die identisch oder ähnlich zu denen sind, für die die Marke eingetragen ist. Im Kontext des Schweizer Markenrechts, das hauptsächlich im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) geregelt ist, umfassen Markenrechtsverletzungen typischerweise:

  1. Unbefugte Nutzung einer Marke: Die Verwendung eines Zeichens, das mit einer registrierten Marke identisch oder ihr so ähnlich ist, dass es beim Publikum Verwechslungen hervorrufen kann, ohne die Zustimmung des Markeninhabers.

  2. Verletzung der Markenfunktionen: Jede Handlung, die die Hauptfunktionen der Marke, insbesondere ihre Herkunfts-, Qualitäts-, Werbe- und Investitionsfunktion, beeinträchtigt.

  3. Nachahmung von Marken: Die Erstellung und Nutzung eines Zeichens, das einer geschützten Marke in der Weise ähnlich ist, dass es die Gefahr von Verwechslungen mit der geschützten Marke birgt.

  4. Verwendung in geschäftlichen Unterlagen: Die Verwendung einer Marke oder eines verwechselbar ähnlichen Zeichens in geschäftlichen Unterlagen, auf Produkten, Verpackungen, Werbung oder im Internet in einer Weise, die Markenrechte verletzt.

  5. Import, Export oder Verkauf von Produkten: Der Import, Export, Verkauf, das Angebot oder die Lagerung von Produkten unter Verletzung von Markenrechten.

Eine Markenrechtsverletzung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zivilrechtliche Maßnahmen umfassen Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Auskunftsansprüche und die Vernichtung von Waren, die die Marke verletzen. Im Strafrecht kann bei vorsätzlichen Verletzungen eine Strafverfolgung eingeleitet werden.

Es ist wichtig, dass Markeninhaber ihre Marken aktiv überwachen und gegen Verletzungen vorgehen, um den Wert ihrer Marke und ihre Position auf dem Markt zu schützen.

Unter einer Marke versteht man ein Zeichen, mit dem Unternehmen ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheiden können. Marken spielen eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsverkehr, da sie es Konsumenten ermöglichen, die Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung zu identifizieren, und sie bilden eine Grundlage für die Entwicklung von Vertrauen und Loyalität gegenüber einer Marke oder einem Unternehmen. Im Rechtssinne umfasst der Begriff "Marke" verschiedene Arten von Zeichen, einschließlich:

  1. Wortmarken: Diese bestehen aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder einer Kombination daraus. Sie können beispielsweise einen Produktnamen oder den Namen eines Unternehmens darstellen.

  2. Bildmarken: Diese umfassen Logos, Bilder, Symbole oder andere grafische Darstellungen, die ohne textliche Elemente auskommen.

  3. Wort-Bild-Marken: Eine Kombination aus Wort- und Bildelementen, die sowohl grafische als auch textliche Komponenten zur Identifizierung und Unterscheidung beinhalten.

  4. Formmarken: Auch dreidimensionale Marken genannt, schützen die spezifische Form eines Produkts oder seiner Verpackung, sofern diese eine unterscheidungskräftige Eigenart aufweist.

  5. Farbmarken: Bestimmte Farben oder Farbkombinationen können als Marke geschützt werden, sofern sie in der Lage sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

  6. Hörmarken: Akustische Signale, wie Jingles oder Klänge, die spezifisch einem Unternehmen zugeordnet werden können.

  7. Sonstige Markenformen: Darüber hinaus können auch Positionsmarken, Mustermarken und andere nicht traditionelle Markenformen als Marken geschützt werden, sofern sie die Fähigkeit besitzen, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden.

Um als Marke anerkannt und rechtlich geschützt zu werden, muss ein Zeichen im Allgemeinen unterscheidungskräftig sein und darf nicht ausschließlich beschreibend für die Waren oder Dienstleistungen sein, für die es verwendet wird. In der Schweiz erfolgt der Schutz einer Marke in der Regel durch die Eintragung im Markenregister beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Mit der Registrierung erhält der Markeninhaber das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte vorzugehen.

Das Markenrecht schützt Marken als Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Es dient dazu, die Marke rechtlich gegen Nachahmung und unbefugte Nutzung durch Dritte zu sichern und dem Markeninhaber ein exklusives Recht an der Marke zu gewähren. Konkret umfasst der Schutz durch das Markenrecht folgende Aspekte:

  1. Exklusivität: Das Markenrecht verleiht dem Markeninhaber das exklusive Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr für die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Andere Personen oder Unternehmen sind von der Nutzung eines identischen oder verwechslungsfähig ähnlichen Zeichens für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen ausgeschlossen, sofern sie nicht über eine entsprechende Erlaubnis des Markeninhabers verfügen.

  2. Unterscheidungsfunktion: Das Markenrecht schützt die Funktion der Marke, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Diese Unterscheidungsfunktion hilft Verbrauchern, die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu erkennen und auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen.

  3. Wert der Marke: Durch den Schutz des Markenrechts kann der Markeninhaber den Wert der Marke aufbauen und erhalten. Dies umfasst die Entwicklung von Markenloyalität und -vertrauen bei den Verbrauchern.

  4. Vorgehen gegen Markenpiraterie: Das Markenrecht ermöglicht es dem Markeninhaber, rechtliche Schritte gegen die unrechtmäßige Verwendung seiner Marke einzuleiten, einschließlich der Einleitung von Gerichtsverfahren zur Durchsetzung seiner Rechte gegen Fälschungen, Piraterie und unlauteren Wettbewerb.

  5. Lizenzierung und Übertragung: Das Markenrecht erlaubt dem Markeninhaber, Lizenzen für die Nutzung der Marke zu erteilen oder die Marke an andere zu übertragen, was eine wichtige Einnahmequelle darstellen und die Verbreitung der Marke fördern kann.

  6. Vermeidung von Verwechslungen: Durch das Markenrecht werden Maßnahmen gegen die Verwechslung von Marken geschützt, was sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Markeninhaber ist, um Klarheit und Sicherheit im Markt zu gewährleisten.

In der Schweiz wird das Markenrecht durch das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) geregelt. Der Schutz einer Marke entsteht in der Regel durch deren Eintragung im Markenregister beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Der Markenschutz hat eine anfängliche Laufzeit von zehn Jahren und kann danach unbegrenzt jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Um zu überprüfen, ob eine Marke eingetragen ist, können Sie die Online-Datenbanken von Markenregistern nutzen. Für die Schweiz und international gibt es verschiedene Ressourcen:

  1. Schweiz - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE): Das IGE verwaltet das Schweizer Markenregister. Sie können die öffentlich zugängliche Online-Datenbank „Swissreg“ auf der Website des IGE nutzen, um nach eingetragenen Marken in der Schweiz zu suchen. Die Datenbank ermöglicht eine detaillierte Suche nach verschiedenen Kriterien, einschließlich des Markennamens, des Inhabers oder der Markennummer. Die Webseite des IGE ist unter www.ige.ch zu finden.

  2. Europäische Union - Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO): Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Marke als Europäische Unionsmarke eingetragen ist, können Sie die Datenbank „eSearch plus“ auf der Website des EUIPO verwenden. Diese Datenbank bietet umfassende Informationen zu Marken, die in der gesamten Europäischen Union geschützt sind. Die Webseite des EUIPO ist unter www.euipo.europa.eu erreichbar.

  3. International - Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO): Für internationale Markenrecherchen bietet die WIPO die Datenbank „Global Brand Database“ an. Diese Datenbank enthält Informationen zu Marken, die national, als EU-Marken oder im Rahmen des Madrider Systems für die internationale Registrierung von Marken registriert sind. Die Datenbank der WIPO ermöglicht es, weltweit nach Marken zu suchen. Die Webseite der WIPO ist unter www.wipo.int zugänglich.

Diese Datenbanken werden regelmäßig aktualisiert und bieten umfangreiche Informationen zu Marken, einschließlich der Darstellung der Marke, des Anmeldedatums, des Status der Marke und des Inhabers. Es ist jedoch zu beachten, dass die Suche und die Interpretation der Suchergebnisse komplex sein können. Bei spezifischen Fragestellungen oder Unsicherheiten kann es daher ratsam sein, einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Das Sichern einer Marke, insbesondere in der Schweiz, umfasst mehrere wesentliche Schritte, um rechtlichen Schutz für Ihr Zeichen zu erlangen und zu gewährleisten, dass es effektiv gegen unbefugte Nutzung durch Dritte geschützt ist. Hier ist eine grundlegende Anleitung, wie Sie vorgehen können:

1. Markenrecherche

  • Vorprüfung: Bevor Sie eine Marke anmelden, sollten Sie eine gründliche Recherche durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre gewünschte Marke nicht mit älteren Rechten Dritter kollidiert. Dies umfasst die Überprüfung in der Schweizer Markendatenbank (Swissreg) sowie internationalen Datenbanken, falls Sie eine breitere geografische Schutzreichweite anstreben.
  • Professionelle Beratung: Es kann ratsam sein, einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt oder einen Markenagenten für die Recherche und Bewertung einzubeziehen, um eine professionelle Einschätzung zu erhalten.

2. Markenanmeldung

  • Anmeldungsprozess: Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in der Schweiz. Die Anmeldung kann online über das E-Government-Portal des IGE oder mittels eines physischen Anmeldeformulars eingereicht werden.
  • Anmeldeinformationen: Geben Sie alle erforderlichen Informationen an, einschließlich der Darstellung der Marke, der Liste der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird (nach der Nizza-Klassifikation), und Ihrer persönlichen bzw. unternehmerischen Daten.
  • Gebühren: Mit der Anmeldung sind Gebühren verbunden, die je nach Umfang der Anmeldung (Anzahl der Klassen) variieren.

3. Prüfung durch das IGE

  • Formale und materielle Prüfung: Das IGE prüft die Anmeldung auf formale Korrektheit sowie darauf, ob absolute Eintragungshindernisse bestehen. Dies beinhaltet die Überprüfung der Unterscheidungskraft und ob die Marke nicht täuschend oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

4. Veröffentlichung und Eintragung

  • Veröffentlichung: Nach positiver Prüfung wird Ihre Marke im Schweizer Markenblatt veröffentlicht, was Dritten die Möglichkeit gibt, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.
  • Eintragung: Wenn kein Widerspruch erhoben wird oder dieser abgewiesen wird, erfolgt die Eintragung der Marke ins Markenregister. Damit erhalten Sie den offiziellen Schutz Ihrer Marke.

5. Markenüberwachung

  • Überwachung: Nach der Eintragung ist es wichtig, den Markt aktiv zu überwachen, um potenzielle Verletzungen Ihrer Marke zu identifizieren und dagegen vorzugehen. Auch hier kann die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

6. Erneuerung

  • Schutzdauer: Der Markenschutz in der Schweiz hat eine Laufzeit von 10 Jahren ab dem Anmeldedatum und kann durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.

Das Sichern einer Marke ist ein strategischer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Überlegung erfordert. Professionelle Unterstützung kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden und den bestmöglichen Schutz für Ihre Marke zu gewährleisten.

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