Was kann ich als Marke schützen?

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

In 2020 vermeldete das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen neuen Rekordwert von Anmeldungen geistigen Eigentums in der Schweiz. Doch jeder erfolgreiche Unternehmer weiss, dass für den Erfolg einer Innovation etwas ganz entscheidend ist: die starke Marke. Das ist Grund genug, einige wichtige Begriffe aus dem Markenrecht einmal verständlich zu übersetzen.

Begriffsdefinition: Marke 

Eine Marke ist eine Bezeichnung oder ein Kennzeichen für ein Produkt, welches es für Konsumenten auf dem Markt unterscheidbar und unverwechselbar macht. Eine Marke kann ein grafisches Logo, ein einzelnes Wort, ein ganzer Satz in Form eines Slogans, eine Buchstaben- oder Zahlenkombination oder eine Melodie sein.

Darum sollten Sie Ihre Marke schützen

Eine starke Marke ist für den langfristigen Erfolg eines Produktes essenziell. In diesem Sinne kann eine Marke Gold wert sein. Und diesen Wert sollten Sie schützen, bevor ihn ein Konkurrent sich zu Nutzen macht. Wer seine Marke eingetragen hat, kann rechtlich gegen dessen Missbrauch durch Dritte vorgehen. 

Welche Marken geschützt werden können und wie

Eine zu schützende Marke muss in das Schweizer Markenregister (Swissreg) eingetragen werden. Dafür ist es wichtig, die unterschiedlichen Markenarten und -typen zu kennen, zwischen denen das Gesetz unterscheidet. Im Folgenden nehmen wir diese unter die Lupe.

1. Markenarten

Individualmarke

Diese kann sich auf das Unternehmen, eine Artikel- oder Eigenmarke beziehen. Beispiele: Rolex, Ricola.

Kollektivmarke

Als Kollektivmarke wird eine Marke bezeichnet, die innerhalb einer Unternehmensvereinigung Gebrauch findet. Beispiele: FLEUROP, Crédit Suisse. 

Garantiemarke

Sie weist auf bestimmte Eigenschaften hin. Dies kann etwa ein Gütesiegel oder ein Herkunftszeichen sein. Der Konsument kann sich darauf verlassen, dass diese Kriterien erfüllt werden, da sie vom Bund durch anerkannte Zertifizierungsstellen regelmässig streng kontrolliert werden. Ein Beispiel ist die Garantiemarke «Suisse Garantie». Alle darunter geführten Produkte müssen aus mindestens 90 % landwirtschaftlich produzierten, einheimischen Zutaten bestehen. Ausschliesslich zertifizierte Betriebe sind zum Gebrauch der Garantiemarke berechtigt.

Geografische Marke

Hierbei wird nicht das Unternehmen, sondern die Herkunft bekannt gemacht. Ein Beispiel ist «Emmentaler» – eine der ersten, vom IGE anerkannten geografischen Marken. Die angemeldeten Waren finden sich im Register der Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und dem Register von geografischen Angaben (GGA/IGP) wieder. Eine geografische Marke darf nur auf Produkten abgedruckt werden, die innerhalb der angegebenen Region produziert wurden. Die einzelnen Reglementierungen finden Sie in dem Pflichtenheft hierzu.

Oft fragen sich Unternehmer, wie Begrifflichkeiten oder Erkennungsmerkmale, welche die Schweiz betreffen, verwendet werden können. Beispiele hierfür sind «Suisse Quality», «Made in Switzerland», das Bild des Matterhorns oder das des Schweizerkreuzes. An sich dürfen Sie diese frei verwenden. Allerdings muss die Ware auch ausnahmslos den dafür festgesetzten Reglements des Markenschutzgesetzes (MSchG) entsprechen. Das heisst, das Produkt muss auch tatsächlich schweizerischer Herkunft sein. Das IGE sieht im Bereich «Swissness» einen Wert von mindestens 80 % lokale Herkunft für zusammengesetzte Produkte vor. 

2. Markentypen

Bildmarke

Eine Bildmarke ist ein Logo ohne Schriftzug. Es ist möglich, auch nur einen Farbanspruch anzumelden – dazu mehr weiter unten. In dem Fall können Dritte das Logo verwenden, jedoch nicht mit derselben Farbe. Lassen Sie Ihre komplette Bildmarke zum Schutz eintragen, darf das Bild in keiner Farbe von einem anderen Marktteilnehmern verwendet werden. Beispiele für bekannte Bildmarken sind der Apfel von Apple oder der Vogel von Twitter. 

Wortmarke

Diese umschreibt Buchstaben- oder Zahlenkombinationen, ganze Wörter oder Sätze. Beispiele hierfür sind «501» oder Slogans wie «Wohnst du noch oder lebst du schon?»

Kombination von Bild- und Wortmarke

Diese beiden Typen lassen sich auch kombinieren. Sie kennen sicherlich derartige Kombination von Herstellern wie Lacoste, Puma oder Red Bull. 

Dreidimensionale Marke

Beispiele sind die Verpackung von Toblerone oder der Stern von Mercedes. Dieser Markentyp wird heutzutage nur noch selten eingetragen. Meistens wird stattdessen eher das komplette Design geschützt. 

Akustische Marke

Darunter fallen Jingles oder Werbesongs. Hochkonjunktur hatten diese in den 80er- und 90er-Jahren. Bestimmt erinnern Sie sich noch an «Bacardi Feeling» oder «So schmeckt der Sommer» – beides sind gute Beispiele für akustische Marken. Der zweite Song wurde im Jahr 1994 sogar speziell für die Eis-Marke komponiert. 

Farbmarke

Grundsätzlich sind Farben Allgemeingut. Unter Umständen ist es jedoch möglich, eine Farbgebung zu schützen, die sich für eine Marke als Erkennungszeichen durchgesetzt hat. Beispiele für eingetragene Farbmarken sind das Gelb der 3M Post-it-Notizzettel oder das Braun von UPS-Lieferfahrzeugen.

Positionsmarke

Hierunter fallen Designs, die immer an derselben Stelle und Grösse eines Produktes wiederzufinden sind. Als Beispiel seien die Logos von Adidas oder Puma auf den Schuhen genannt.

Bewegungsmarke

Eine Bewegungsmarke weist ein bewegtes, beispielsweise rotierendes, Design auf. 

Hologrammmarke 

Hologrammmarken sind Logos und Bilder, die je nach Betrachtungsansicht einen räumlichen beziehungsweise dreidimensionalen Charakter aufweisen. Eine Hologrammmarke wurde bis dato in der Schweiz noch nicht eingetragen.

Ausnahmen und Grenzen 

Einige Dinge können nicht geschützt werden. Dazu gehören Sachangaben, einzelne Zeichen, Wappen und Abkürzungen. Auch beschreibende Merkmale, die zu direkt sind, dürfen nicht als Marke eingetragen werden, wie zum Beispiel «wasserdicht» für Regenschirme. Ausserdem muss bei allen Marken darauf geachtet werden, dass sie nicht mit anderen Marken oder Produkten verwechselt werden können. Selbstverständlich dürfen sie auch nicht gegen die öffentliche Ordnung verstossen.

Gebühren und Laufzeit

Die Erstanmeldung und der damit verbundene Schutz für 10 Jahre kostet 550 Schweizer Franken. Wenn Sie den Schutz danach um dieselbe Zeit verlängern möchten, kostet das 700 Schweizer Franken. 

Weitere typische Fragen zum Markenschutz

Ist eine Onlineanmeldung möglich?

Ja, über e-trademark.ige.ch. Die Veröffentlichung auf Swissreg erfolgt danach automatisch. 

Wo kann ich meine Marke im EU-Ausland anmelden?

Durch eine Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist eine Marke innerhalb der ganzen EU geschützt. Zudem kann der Schutz durch das Madrider System auf weitere Länder weltweit ausgeweitet werden. Das müssen Sie beim IGE beantragen. Alternativ können Sie Ihre Marke im betreffenden Land direkt anmelden.

Wann darf oder muss ich das berühmte ® in meinem Markennamen verwenden? 

Dies gilt nur, wenn es mit Ihrer Marke im schweizerischen Markenregister eingetragen ist. Ein Muss, das Schutzzeichen zu verwenden, besteht nicht. 

Prüft die IGE vor Anmeldung, ob meine Marke bereits eingetragen ist?

Nein, das müssen Sie selbst sicherstellen. Hierfür stehen diverse Onlinedatenbanken zur Verfügung, wie www.swissreg.ch. 

Welche Besonderheiten gelten für Firmennamen? 

Wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist, heisst das nicht, dass auch automatisch der Firmenname als Marke geschützt werden kann. Bei Wunsch auf Schutz des Namens als Marke wird diese immer zuerst nach den Kriterien des Markenschutzes geprüft. 

Kann ich die Anmeldung allein vornehmen? 

Grundsätzlich können Sie dies tun. Da das Markenrecht jedoch sehr komplex ist und einige Fallstricke beinhaltet, sind Sie mit einem Fachexperten an Ihrer Seite jedoch besser beraten. 

Wo finde ich einen guten Markenanwalt?

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