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Anfrage startenDie richtige Rechtsberatung Ehe-, Familien- und Kindesrecht
Das Eherecht regelt viele Aspekte des Zusammenlebens, vor allem im finanziellen Bereich. Wenn die gesetzlichen Regelungen nicht zu Ihre eigenen Situation passen – zum Beispiel weil Sie eine Zweitehe schliessen oder ein Unternehmen führen –, lassen sie sich mit einem Ehevertrag abändern. Es lohnt sich, hier rechtliche Beratung einzuholen. Wir finden für Sie den passenden Anwalt, für Familienrecht, der Sie berät und Sie in einem Ehestreit auch vor Gericht begleitet, und unterstützen Sie während des ganzen Prozesses.
Häufig gestellte Fragen zum Eherecht
In der Regel verlangt ein Anwalt, eine Anwältin für für Familien- und Eherecht zwischen 250 und 450 Franken pro Stunde. Bei GetYourLawyer können Sie je nach Fall ein Kostendach vereinbaren, sodass Sie zu jeder Zeit die Kosten im Griff haben. Sind Sie nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zu berappen, kann Ihr Anwalt für Sie beim Gericht die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung beantragen.
Das Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Verheirateten. Die meisten Ehepaare in der Schweiz unterstehen dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei gibt es vier Gütermassen: das Eigengut und die Errungenschaft der Frau sowie das Eigengut und die Errungenschaft des Mannes. Während der Ehe verwaltet und nutzt jede Seite ihr Vermögen selbständig. Mann und Frau müssen aber angemessene Beiträge an den Familienunterhalt leisten. Wichtig wird der Güterstand vor allem bei Auflösung der Ehe – sei es durch Tod oder durch Scheidung. Dann wird das eheliche Vermögen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung geteilt: Mann und Frau behalten je ihr Eigengut; der Vorschlag, das ist der Positivsaldo der beiden Errungenschaften, wird – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – hälftig geteilt.
Mit einem Ehevertrag können Ehepaare die Errungenschaftsbeteiligung abändern oder einen anderen Güterstand vereinbaren; zur Wahl stehen die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Mit einem solchen Ehevertrag lässt sich zum Beispiel erreichen, dass die ehelichen Ersparnisse im Todesfall ganz an den hinterbliebenen Ehemann, die Witwe gehen. Wichtig sind Eheverträge auch, wenn eine Seite ein eigenes Geschäft führt, oder in Patchworkfamilien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen. Ein solcher Ehevertrag muss öffentlich beurkundet werden. Lassen Sie sich bei der Abfassung rechtlich beraten.
Zum Unterhalt eines Kindes gehören die Kosten für Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen. Die Eltern sorgen gemeinsam für diesen Unterhalt – mit persönlicher Betreuung oder mit Geldzahlungen. Das gilt, wenn die Eltern zusammenleben, aber auch wenn sie getrennt sind. Unterhaltspflichtig sind Eltern grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes. Hat es dann seine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen, dauert die Unterhaltspflicht fort. Das Gesetz nennt keine Altersgrenze. Es ist also durchaus möglich, dass die Eltern auch über den 25. Geburtstag ihres Kindes hinaus für seinen Unterhalt aufkommen müssen. Auch wenn das Kind einmal bei einer Prüfung durchfällt, müssen die Eltern weiterzahlen. Das Kind muss aber seine Ausbildung zielgerichtet und ernsthaft vorantreiben – einen «ewigen Studenten» müssen die Eltern nicht unterstützen.
Ehestreit entzündet sich oft am Geld. Auch Suchtprobleme oder Auseinandersetzungen um die Kinder können den Grund für eine Ehekrise bilden. Das Wichtigste dabei: Holen Sie rechtzeitig Hilfe – bei einer Budgetberatung, bei der Kesb, in einem Paarcoaching. Lässt sich ein Konflikt auf diese Weise nicht lösen und braucht es einen verbindlichen Entscheid, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin an das Eheschutzgericht in Ihrem Wohnkanton zu wenden. Das Eheschutzgericht kann verbindliche Anordnungen treffen und zum Beispiel festlegen, wie viel jede Seite an die Haushaltskosten beisteuern muss, es kann den Betrag zur freien Verfügung für die haushaltführende Seite bestimmen oder auch Kindesschutzmassnahmen anordnen. Das Verfahren vor dem Eheschutzgericht ist meist mündlich. Sie können sich dabei von einem Anwalt, einer Anwältin begleiten lassen – insbesondere, wenn Ihr Ehemann, Ihre Frau dies auch tut.
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