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Anfrage startenAnwalt für Datenschutz: Rechtliche Absicherung durch den Experten
Auch am Arbeitsplatz, beim Outsourcing, bei Unternehmenstransaktionen und in der Wissenschaft ist Datenschutz von zentraler Bedeutung. Verantwortliche empfinden die Thematik oft als grosse Herausforderung. Sie sehen sich mit steigenden Anforderungen konfrontiert, müssen sich an strenge Auflagen halten. Im Falle eines Verstosses drohen empfindliche Strafen. Ein Anwalt für Datenschutz sichert Sie rechtlich ab. Der erfahrene Spezialist kennt sowohl kantonale als auch nationale Anordnungen, Gesetze und Vorschriften. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist er ebenfalls vertraut.
Unterstützung auf allen Ebenen
Ein Anwalt für Datenschutz berät Sie in allen rechtlichen Fragen zum Datenschutz. Er klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, begleitet Sie bei der Datenerhebung und prüft Geschäftsmodelle oder Projekte. Der Experte entwirft individuelle Datenschutzkonzepte, gestaltet Rechtstexte und Verträge. Selbstverständlich unterstützt er Sie auch bei der datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer Internetpräsenz und vertritt Sie im Falle eines Verfahrens.
Der Anwalt für Datenschutz verfügt über breit angelegtes Wissen. Fundierte Kenntnisse in anderen Rechtsbereichen wie dem allgemeinen Vertrags- und Zivilrecht machen es ihm möglich, Ihr Unternehmen ganzheitlich zu beraten. Der Spezialist weist Sie auf Chancen und Risiken hin. Er zeigt Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf und hilft Ihnen dabei, den Datenschutz bestmöglich mit Ihrem Tagesgeschäft zu vereinbaren.
Fühlen Sie sich als Betroffener in Ihren Rechten verletzt, ist ein Anwalt für Datenschutz ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Der spezialisierte Jurist kann Ihnen sagen, ob ein Verstoss vorliegt und wie Sie sich gegen diesen wehren können. Er klärt Sie über Ihre Ansprüche auf und unterstützt Sie bei der Geltendmachung. Mit GetYourLawyer ist der passende Anwalt für Datenschutz schnell gefunden.
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz
Das Datenschutzrecht legt fest, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen, Organisationen und andere Stellen personenbezogene Daten erheben und bearbeiten dürfen. Dabei folgt es dem Grundsatz: «So wenig wie möglich, so viel wie nötig.» Ausserdem hat jede Person das Recht, zu erfahren, welche Informationen über sie gesammelt wurden. Ein Anwalt für Datenschutz zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Das Datenschutzrecht der Schweiz knüpft an Artikel 13 der Bundesverfassung an. Hier steht, dass jede Person das Recht darauf hat, vor einem Missbrauch ihrer persönlichen Daten geschützt zu werden. Diesen Anspruch untermauert das 1993 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Wie man rechtlich gegen eine Persönlichkeitsverletzung vorgehen kann, verrät Ihnen ein Anwalt für Datenschutz.
Das Datenschutzrecht schützt Personendaten. Das sind Informationen, die etwas über eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person aussagen – entweder direkt oder indirekt. Informationen wie die Adresse, das Geburtsjahr und der Name zählen zu den gewöhnlichen Personendaten. Daneben gibt es besonders schützenswerte Personendaten, für die strengere Vorschriften gelten. Um welche Informationen es sich dabei handelt, erfahren sie bei einem Anwalt für Datenschutz.
Auf das Bundesgesetz über den Datenschutz können sich derzeit sowohl natürliche als auch juristische Personen (also Unternehmen, Stiftungen, Vereine) berufen. Das wird sich ändern, wenn das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft tritt. Dann nämlich sind die Vorschriften nur noch auf natürliche Personen anwendbar. Juristischen Personen bleibt der Schutz durch andere gesetzliche Bestimmungen.
Bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union, die für alle Mitgliedsstaaten gilt und einen einheitlichen Datenschutzstandard schafft. Sie legt fest, welche Rechte natürliche Personen in Bezug auf die Bearbeitung ihrer Daten haben. Gleichzeitig beschreibt sie, was Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Informationen beachten müssen.
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