Unterhaltsvertrag: Inhalt, Voraussetzungen & Rechtslage

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Kalender Icon 15. Januar 2022

Der Unterhaltsvertrag ermöglicht Eltern die Regelung von Sorgerechts- und Unterhaltsfragen im Falle einer Trennung oder Scheidung. Diese Art von Vertrag ist immer dann besonders wichtig, wenn das Paar nicht zusammenlebt oder nicht verheiratet ist. In jedem Fall muss ein Unterhaltsvertrag auf die jeweilige Situation der Familie zugeschnitten sein und bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Kindesschutzbehörde genehmigt zu werden. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Unterhaltsvertrag ist, welchen Inhalt er hat und wie man ihn rechtsgültig verfasst.

Auf einen Blick

  • Zwischen getrennt lebenden und unverheirateten Eltern wird in der Regel ein Unterhaltsvertrag geschlossen. 
  • Um in Kraft zu treten, muss der Unterhaltsvertrag von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden. 
  • Die wichtigsten Punkte des Unterhaltsvertrags betreffen den Unterhalt des Kindes, die Bedingungen für das Sorgerecht, die Besuche und die Betreuung.

Was ist ein Unterhaltsvertrag?

Der Abschluss eines Unterhaltsvertrags zwischen Eltern ist nach Schweizer Recht nicht zwingend. Andererseits besteht hiermit die Möglichkeit, dass die Eltern vorsorglich für den Fall einer Trennung oder Scheidung die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Situation ihres Kindes einvernehmlich und rechtssicher regeln können. Ein Unterhaltsvertrag behandelt daher in der Regel Fragen im Zusammenhang mit:

  • Kinderbetreuungsregelungen (alleinige oder alternierende Obhut) 
  • Wie und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist
  • Gegebenenfalls die Modalitäten für die Ausübung des Zugangsrechts

Der Unterhaltsvertrag ist eine Vorsichtsmassnahme, um alle Fragen zu regeln, die die (finanzielle) Sicherheit des Kindes zum Zeitpunkt der Trennung beeinträchtigen könnten. Indem sie sich bereits vor einer eventuellen Trennung auf die Bedingungen der Unterhaltserfüllung einigen, vermeiden die Eltern, dass sie solche Entscheidungen in dem emotional aufgeladenen Kontext einer Trennung treffen müssen. Dies dient der Sicherheit sowohl der Eltern als auch des Kindes.

Es sei darauf hingewiesen, dass diese Art von Vertrag nicht an einen Ehevertrag gebunden ist und daher auch zwischen Eltern eines unverheirateten Paares geschlossen werden kann. Ebenso muss ein Unterhaltsvertrag, um wirksam zu sein, von der Kindesschutzbehörde validiert werden (Art. 287 ZGB).

Inhalte eines Unterhaltsvertrags

Während der Abschluss eines Unterhaltsvertrags an sich nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so sieht das Zivilgesetzbuch in Artikel 287a dennoch dessen Inhalte vor, insofern dort Unterhaltsbeiträge angegeben werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, möglichst genau auf alle Konsequenzen einer Trennung in Bezug auf den Unterhalt und die elterliche Sorge festzuhalten.

Unterhalts- und Obhutsbedingungen

Der Hauptzweck des Unterhaltsvertrags besteht, wie der Name schon sagt, darin, festzulegen, wer im Falle einer Trennung oder Scheidung für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist. Gemäss Artikel 276 des Schweizer Zivilgesetzbuches sind beide Elternteile im Sinne des Unterhalts für die Erziehung, Pflege und finanzielle Unterstützung des Kindes verantwortlich. Aber Eltern können in einem Vertrag für den Fall einer Trennung auch anders entscheiden. So kann der Unterhaltsvertrag die Zahlung von Alimenten an den mit dem Kind obhutsberechtigten Elternteil durch den jeweils anderen Partner festlegen. 

Seit dem 1. Januar 2017 kann der Kindesunterhalt in zwei Kategorien unterteilt werden. Zum einen geht es dabei um die Gewährleistung der finanziellen Versorgung bis zur Volljährigkeit (Barunterhalt) und zum anderen um den Ausgleich möglicher Erwerbsverluste durch die alleinige elterliche Obhut. Beide Aspekte können in einem Unterhaltsvertrag geregelt werden. Der Barunterhalt dient zur Deckung der Ausgaben für Ernährung, Wohnung, Freizeit, Kleidung, Versicherung und Ausbildung des Kindes. Der Betreuungsunterhalt hingegen betrifft soll den Elternteil finanziell entschädigen, der sich hauptsächlich um das Kind kümmert und dessen Erwerbstätigkeit dadurch signifikant eingeschränkt wurde.

Bedingungen für den persönlichen Verkehr (Besuchs- und Umgangsrecht)

Der Unterhaltsvertrag trägt des Weiteren auch zur Klärung von Besuchs- und Umgangsrechten nach einer Trennung bei. Das Schweizer Recht geht grundsätzlich davon aus, dass beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht, nach einer Trennung oder Scheidung das Sorgerecht für ihr Kind behalten (Artikel 296 ZGB). Sie müssen sich dann bei einer Trennung das Sorgerecht und ggf. auch die Obhut für ihr Kind abwechselnd teilen und können sich gemeinsam auf die am besten geeignete Unterhaltsregelung einigen. 

Es ist jedoch auch möglich, dass die Eltern oder das Gericht anders entscheiden und einem der Elternteile das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Dies ist mittlerweile eine seltene Massnahme. Auch wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat, behält der andere Elternteil im Interesse des Kindeswohls in der Regel aber das Umgangsrecht. In einem solchen Fall sieht das Gesetz aber vor, dass Besuche im Sinne des Umgangsrecht keinen Betreuungsanteil darstellen, der einen Einfluss auf den Unterhalt hat.

Welche Unterlagen sind für einen Unterhaltsvertrag erforderlich?

Wenn Sie sich entschlossen haben, mithilfe eines Anwalts eine Unterhaltsvereinbarung auszuarbeiten, bereiten Sie vor dem ersten Treffen die Unterlagen vor, die für die Regelung der verschiedenen Fragen des Kindesunterhalts erforderlich sind. Um Ihren Vertrag von der Kindesschutzbehörde validieren können zu lassen, müssen Sie unter anderem folgende Dokumente vorlegen:

  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen an andere Kinder 
  • Steuererklärungen und -veranlagungen des letzten Jahres
  • Beschreibung der Pflege- und Betreuungssituation – aktuell und möglichst auch zukünftig
  • Mietvertrag oder Beleg über Wohneigentum
  • Krankenversicherungsnachweise bzw. -police

Wer muss einen Unterhaltsvertrag abschliessen?

Der Abschluss eines Unterhaltsvertrags ist nicht obligatorisch - unabhängig davon, ob die Eltern eines Kindes verheiratet sind oder nicht. Dennoch werden Unterhaltsverträge allgemein als für Eltern in jedem Zivilstand geeignet angesehen. Durch den Abschluss eines solchen Vertrags werden Fragen zum Verbleib und der Zukunft gemeinsamer Kinder vor einer möglichen Trennung in aller Ruhe und unbeeinflusst von der emotionalen Belastung durch eine Trennung oder Scheidung behandelt. 

Wann ist ein Unterhaltsvertrag rechtsgültig?

Damit der Unterhaltsvertrag rechtsgültig ist, müssen sich die Eltern einvernehmlich über dessen Inhalt einigen und ihn anschliessend der Kindesschutzbehörde am Wohnort des Kindes zur Genehmigung vorlegen (Art. 287 Abs. 1 ZGB). Spätere Änderungen des Vertrags müssen ebenfalls von der gleichen Behörde bestätigt werden. Können sich die Eltern nicht über den Inhalt des Unterhaltsvertrags einigen, können sie ein Gericht anrufen.

Dieses vergewissert sich dann, dass der Vertrag gemäss Artikel 287a ZGB mindestens die folgenden Punkte enthält:

  • Klärung der Abstammungsverhältnisse aller betroffenen Parteien (Mutter – Vater - Kind)
  • Das Vermögen beider Elternteile und aller Kinder, von dem bei der Berechnung ausgegangen wurde
  • Welches Kind welchen Betrag erhalten soll
  • Eventuelle Fehlbeträge zur ausreichenden Deckung des Unterhalts
  • Ob und wie stark Anpassungen aufgrund möglicher Lebenskostenveränderungen vorgenommen werden

Befreiung von der Unterhaltspflicht durch Vertrag

Ein Elternteil kann im Voraus auf seinen Unterhaltsanspruch verzichten. Dies ist jedoch nicht über den Unterhaltsvertrag möglich. Enthält der Vertrag eine Klausel, die den Unterhalt von Kindern ausnimmt oder ausschliesst, wird der Vertrag von der Kindesschutzbehörde nicht genehmigt. Die Zahlung von Unterhalt garantiert nämlich, dass die Grundbedürfnisse des Kindes von den Eltern befriedigt werden und ist daher ein Grundrecht des Kindes (Art. 289 ZGB).

Kann ein Unterhaltsvertrag geändert werden?

Ein Unterhaltsvertrag ist ein Dokument, das die künftige Betreuung und Versorgung des Kindes regelt. Er beruht daher auf Annahmen, die möglicherweise nicht der Situation der Eltern oder des Kindes zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung entsprechen. Aus diesem Grund sind Änderungen des Unterhaltsvertrags bei wesentlichen und dauerhaften Änderungen der Umstände zulässig. So kann beispielsweise die Höhe des Unterhalts auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes selbst geändert oder aufgehoben werden (Art. 134 ZGB). Es ist zu beachten, dass jede Änderung von der Kindesschutzbehörde erneut bestätigt werden muss.

Gibt es Mustervorlagen für Unterhaltsverträge?

Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für Unterhaltsverträge. Es ist jedoch nicht ratsam, diese für die Ausarbeitung eines eigenen Unterhaltsvertrags zu verwenden. Ein solcher Vertrag muss nämlich viele Kriterien erfüllen, um von der Kindesschutzbehörde genehmigt zu werden. Ein auf Anwalt für Familienrecht kann Ihnen bei der Ausformulierung eines solchen Dokuments angemessen helfen. Darüber hinaus wird der Anwalt Sie dabei unterstützen, bestimmte rechtliche Aspekte zu klären, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und die Ihrer Kinder gewahrt bleiben.

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FAQ: Unterhaltsvertrag

Nach Schweizer Recht sind die Eltern nicht verpflichtet, einen Unterhaltsvertrag zu unterzeichnen, sodass sie selbst entscheiden müssen, ob sie einen solchen Vertrag abschliessen möchten. Die Inhalte sind ebenfalls frei gestaltbar, müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Kindesschutzbehörde validiert zu werden.

Selbst wenn sich ein Elternteil bereit erklärt, auf seinen Unterhaltsanspruch zu verzichten, kann dies nicht in einen Unterhaltsvertrag aufgenommen werden. Dies widerspricht dem Interesse des Kindes, da der Unterhalt dazu dient, die Grundbedürfnisse des Kindes zu decken. Enthält ein Unterhaltsvertrag eine Klausel, die Unterhaltsanspruch ausschliesst, wird dieser von der Kinderschutzbehörde abgelehnt.

Der Unterhaltsvertrag regelt die Fragen des Unterhalts und der Betreuung des Kindes im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Ein Unterhaltsvertrag regelt daher die Obhut für das Kind, Fragen des Unterhalts und des Besuchsrechts. Eine Unterhaltsvereinbarung muss in all diesen Fragen rechtskonform sein, weshalb in der Regel die Unterstützung eines Familienanwalts erforderlich ist.

Ja. Wenn sich die Situation eines Elternteils oder die Bedürfnisse des Kindes nicht nur vorübergehend wesentlich ändern, kann der Unterhaltsvertrag dementsprechend geändert werden. Zum Beispiel im Falle der Krankheit eines Elternteils, der dann nicht in der Lage wäre, die Obhut für das Kind zu übernehmen. Dies muss ebenfalls von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden.

Nein. Der Unterhaltsvertrag steht allen Eltern offen, ob verheiratet oder nicht. Sie ermöglicht es, Unterhaltsfragen im Voraus zu regeln, ohne die emotionale Belastung, die eine Scheidung oder Trennung normalerweise mit sich bringt.

Im Internet gibt es zahlreiche Muster für Unterhaltsverträge. Es wird jedoch nicht empfohlen, diese 1:1 zu verwenden, da jeder Vertrag auf die Situation der Eltern und Kinder abgestimmt sein sollte.

 

Bis zur Volljährigkeit ihres Kindes sind die Eltern dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt aufzukommen – so auch nach einer Trennung oder Scheidung. Zum Kindesunterhalt gehört die Sicherung der Grundbedürfnisse nach Unterkunft, Nahrung, Erholung, Kleidung, Versicherung und Bildung. In einer Unterhaltsvereinbarung kann festgelegt werden, wie der Unterhaltsbeitrag jedes Elternteils nach einer Trennung aufgeteilt werden soll.

Gesetzesartikel

Unterhaltspflicht allgemein (Art. 276 ZGB)

Unterhaltspflicht bei minderjährigen Kindern (Art. 276a ZGB)

Dauer der Unterhaltspflicht (Art. 277 ZGB)

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