Wie viel kostet ein Anwältin oder ein Anwalt?

Die Anwaltskosten für eine juristische Beratung oder Vertretung sollten Sie nicht davon abhalten, sich Unterstützung zu holen, wenn es Ihrem Anliegen dienlich ist. Wichtig ist es in jedem Fall, offen mit Ihrem Anwalt über die Kosten zu sprechen.

Anwaltskosten basieren im Wesentlichen auf drei Faktoren: Stundensatz, Arbeitsaufwand und Komplexität des Sachverhalts. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur juristische Vertretungen vor Gericht finanziell zu Buche schlagen. Im Gegenteil. Sehr viele Angelegenheiten werden aussergerichtlich gelöst. In beiden Fällen können Kosten für allgemeine Beratung in Rechtsfragen, Korrespondenz, Telefonate, Recherchen und die Ausarbeitung und das Aufsetzen von Verträgen entstehen. Generell beträgt der Stundenansatz eines Anwalts in der Schweiz zwischen 200 und 500 Franken, wobei sich ein grosses Mittelfeld im Rahmen von 250 und 350 Franken pro Stunde bewegt. Hierbei spielt auch der Spezialisierungsgrad des Rechtsexperten eine entscheidende Rolle. So werden sich die Kosten für einen Generalisten eher im unteren Bereich dieses Spektrums befinden, während das Honorar eines Spezialisten oder Fachanwalts eher im mittleren oder oberen Bereich liegen.

 

Wie rechnet mein Anwalt seine Leistungen ab?

Generell gilt, dass das Anwaltshonorar verhandelbar ist und folglich je nach Fachexperte, dessen Expertise und Komplexität des Sachverhalts variiert. Auch Aspekte wie der Standort der Anwaltskanzlei können einen Einfluss auf die Höhe des Honorars haben. Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz operieren meist mit einem offenen Abrechnungsmodell. In diesem Fall verrechnet Ihre Anwältin Ihnen ihre Leistungen nach Zeitaufwand zu einem vereinbarten Stundensatz unter Angabe eines Mindestaufwands. 

Bitten Sie Ihren Anwalt während des Erstgesprächs darum, seine Kostenstruktur zu erklären und Ihnen eine möglichst klare Vorstellung der Kosten zu geben, die im Falle einer Mandatsvergabe auf Sie zukommen würden. In manchen Fällen werden Sie feststellen, dass eine juristische Unterstützung gar nicht so teuer ist, wie Sie befürchtet haben. In anderen Situationen macht es aufgrund der Kosten-Nutzen-Rechnung unter Umständen mehr Sinn, auf juristische oder gerichtliche Schritte zu verzichten. Das kann beispielsweise bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit einem niedrigen Streitwert der Fall sein. In diesem Fall kann es sinnvoller, wenn Sie ohne juristischen Beistand bei einer Schlichtungsbehörde vorstellig werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass selbst bei positivem Ausgang des Verfahrens, das Anwaltshonorar Ihren finanziellen Gewinn neutralisiert.

 

Wie funktioniert die Abrechnung bei GetYourLawyer?

Hohe und vor allem unkalkulierbare Anwaltskosten halten viele Menschen davon ab, sich juristischen Rat zu holen oder sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. GetYourLawyer bietet deshalb zusätzlich zur offenen Abrechnung zwei weitere Rechnungsmodelle an, bei denen Sie sich schon vor der Vergabe des Mandats ein akkurates Bild der anfallenden Kosten machen und so entscheiden können, ob sich der finanzielle Aufwand für Sie lohnt. 
 
In der Regel arbeiten die Expertinnen und Experten des GetYourLawyer-Netzwerks mit folgenden Abrechnungsmodellen:

  • Fixpreis: Ist die Anfrage detailliert beschrieben und der Aufwand für Ihre Anwältin gut abschätzbar, kann Sie einen Fixpreis anbieten. Diese Option gewährleistet Ihnen die grösstmögliche Kostensicherheit.
  • Kostendach: Kann der Anwalt aufgrund Ihrer Angaben den Aufwand nicht exakt abschätzen, weiss aber, in welchem Umfang er in etwa liegen wird, erhalten Sie stattdessen ein Angebot mit einem Kostendach. Dabei ist eine Unter- sowie Obergrenze der Beratungskosten festgelegt. Während der Auftragsbearbeitung weist der Anwalt die tatsächlich erbrachte Leistung im Detail aus. Der Schlussbetrag liegt in jedem Fall im vereinbarten Rahmen.  
  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Bei diesem Abrechnungsmodell verrechnet Ihre Anwältin die effektiv geleisteten Arbeitsstunden zu einem im Voraus vereinbarten Stundenansatz.

Erwähnen Sie in Ihrer Fallbeschreibung die bevorzugte Preisoption, wenn Sie denken, dass diese für Ihren Fall geeignet ist.

 

Wann trägt die Rechtsschutzversicherung meine Kosten?

Wenn in einem Rechtsstreit Kosten für Anwalt, Expertisen oder Gerichte anfallen, geht das schnell ins Geld. Bald stellt sich deshalb die Frage, ob sich der finanzielle Aufwand überhaupt lohnt, sich für sein Recht einzusetzen. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier Abhilfe schaffen, denn sie bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten und deckt in der Regel die Kosten für Beratung über rechtlichen Beistand bis hin zu Prozess- und Anwaltskosten. In der Schweiz werden üblicherweise zwischen zwei Arten von Rechtsschutzversicherung unterschieden:

 

Privatrechtsschutz: Die Privatrechtsschutzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei Rechtsstreitigkeiten im Privatrecht. Welche Dispute genau darunter fallen, hängt von den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft ab. Überprüfen Sie beim Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung deshalb genau, ob tatsächlich alle für Sie potenziell wichtigen vertraglichen Streitigkeiten wie etwa Kauf, Miete, Darlehens-, Arbeits- und Werkverträge, Aufträge sowie Auseinandersetzungen mit der Police abgedeckt sind. In der Regel nicht gedeckt sind Familien-, Scheidungs- und Erbrechtsprozesse.  

 

Verkehrsrechtsschutz: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten im Strassenverkehr. Auch hier sollten Sie die Police genau überprüfen und sich vergewissern, dass etwa Kauf, Verkauf, Miete und Reparatur eines Fahrzeuges in Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung berücksichtigt werden.

Sowohl Prämien wie auch Leistungsumfang können von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Es lohnt sich deshalb, mehrere Offerten einzuholen und aufmerksam miteinander zu vergleichen. Achten Sie bei der Wahl einer Rechtsschutzversicherung zudem darauf, dass Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt frei wählen dürfen, anstatt sich auf die hauseigenen Juristinnen und Juristen der Versicherungsgesellschaft verlassen zu müssen.

Tatsächlich ist eine gänzlich freie Anwaltswahl bei den meisten Rechtsschutzversicherungen nicht möglich. In der Regel gilt, dass Sie einen Anwalt vorschlagen können, welche die Versicherung ablehnen darf. In diesem Fall können sie weitere drei Anwälte verschiedener Kanzleien vorschlagen, von denen der Versicherer einen akzeptieren muss. 

Rechtsfälle sind grundsätzlich nur dann von der Rechtsschutzversicherung gedeckt, wenn das auslösende Ereignis nach Abschluss der Police eingetreten ist. Viele Versicherer bestehen zudem auf eine einmalige Wartefrist von teils mehreren Monaten bis zu einem Jahr, bevor nach einem Vertragsabschluss der erste Versicherungsfall gemeldet werden kann. Das soll verhindern, dass bei vorhersehbaren Streitigkeiten, wie etwa einer sich anbahnenden Jobkündigung, kurzfristig eine Police abgeschlossen wird.

Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung, prüfen Sie in jedem Fall, ob und welche der Kosten übernommen werden. Melden Sie einen allfälligen Schaden beziehungsweise Streitigkeiten deshalb umgehend beim Versicherer an, um so keine Beitragskürzung zu riskieren.

Wie kann das Erstgespräch durchgeführt werden?

Abhängig davon, wie weit Ihr Anwalt von Ihrem Wohnort entfernt ist und ob noch weitere Parteien in das Treffen involviert sind, können Sie sich zwischen verschiedenen Formen der Beratung entscheiden:

 

Persönliche Beratung

Ein persönliches Treffen in der Kanzlei ist auf jeden Fall empfehlenswert. Vieles lässt sich in einem direkten Gespräch einfacher klären. Ausserdem können Sie schon erste wichtige Dokumente miteinander durchgehen und vor allem ein besseres Gefühl dafür entwickeln, ob die Zusammenarbeit für Sie auch auf menschlicher Ebene stimmt.

 

Telefonische Beratung

Eine telefonische Beratung kann eine zeitsparende Alternative zu einem persönlichen Treffen sein. Etwa dann, wenn die Kanzlei Ihres Anwalts zu weit entfernt ist und die Anfahrt deshalb zeitraubend wäre. Abhängig von der Komplexität und Art des Sachverhalts kann es dennoch sinnvoll sein, diesen Aufwand auf sich zu nehmen. Insbesondere dann, wenn es um emotionale Themen wie etwa eine Scheidung geht und die persönliche Ebene eine wichtigere Rolle spielt als beispielsweise bei der einfachen Überprüfung eines Vertrags, möchten Sie gleich zu Beginn der Zusammenarbeit sicherstellen, dass Sie sich bei Ihrer Rechtsvertretung gut aufgehoben fühlen.

 

Beratung Videokonferenz

Videokonferenzen sind mittlerweile zur Normalität geworden und auch eine Erstberatung mit Ihrem Anwalt können Sie problemlos am Bildschirm führen. Praktisch sind Videokonferenzen insbesondere dann, wenn Dritte in das Gespräch involviert sind und die Terminfindung dadurch erschwert wird.

 

Beratung per E-Mail

Ein Erstgespräch via E-Mail ist nicht empfehlenswert, da die verzögerte Kommunikationsform den Austausch erschwert. Es kann indes sinnvoll sein, Ihrem Rechtsanwalt vor einem telefonischen Erstgespräch eine kurze Zusammenfassung der Sachlage inklusive der wichtigsten Dokumente zuzustellen. Denken Sie allerdings daran, dass der Datenaustausch über E-Mail in der Regel ungeschützt ist. Das bedeutet, dass Hacker Ihre Inhalte im schlimmsten Fall mitlesen und weiterverbreiten können. Eine unverschlüsselte E-Mail ist deshalb kein geeignetes Mittel, um sensible Daten an Ihren Anwalt zu übermitteln. Fragen Sie stattdessen bei Ihrem Anwalt nach, ob dieser eine gesicherte Form der Datenübertragung anbietet.

 

Wie sichert GetYourLawyer die Kommunikation?

Bei GetYourLawyer werden alle Angaben und Daten vertraulich behandelt. Die Informationen zu Ihrem Fall werden ausschliesslich denjenigen Anwältinnen und Anwälten zugänglich gemacht, die aus dem GetYourLawyer-Netzwerk für die Offertstellung ausgesucht und eingeladen werden. 
 
Sobald Sie eine Offerte erhalten haben, können Sie mit der Anwältin entweder telefonisch oder direkt über einen Messenger (Nachrichtendienst beziehungsweise Chat auf der Plattform) in Verbindung treten. Sie haben in Ihrem Kundenkonto ausserdem die Möglichkeit, mit dem Anwalt Dokumente auszutauschen. 
 
Datenschutz und die sichere Speicherung aller Daten haben bei GetYourLawyer höchste Priorität. Alle Daten werden ausschliesslich in einem Schweizer Rechenzentrum gespeichert. Dieses verfügt über alle relevanten Zertifizierungen. Durch regelmässige externe Audits und «Penetration Tests» stellt GetYourLawyer zudem sicher, dass alle Anwendung sowie die Infrastruktur vor Angriffen geschützt sind.

 

Wann lohnt sich eine Erstberatung vor der Mandatsvergabe?

Handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt, dessen Erfolgsaussichten eine Anwältin erst nach sorgfältiger Prüfung einschätzen kann, ist eine Erstberatung durchaus sinnvoll. Dieser Austausch erlaubt es der Anwältin, einen besseren Gesamteindruck Ihrer Situation zu erhalten und im Anschluss eine Einschätzung über die Erfolgsaussichten abzugeben. Nicht immer lohnt es sich finanziell, einen Prozess zu führen. Hier kann ein guter Anwalt in kurzer Zeit eine verlässliche Prognose abgeben.

 

Im Anschluss an diese Erstberatung können Sie sich entscheiden, ob sie dem Anwalt das Mandat erteilen oder sich lieber nach einem anderen Rechtsbeistand umschauen möchten. Doch aufgepasst: Auch die Erstberatung kostet Geld. Es gibt jedoch keinen festen Honorarsatz dafür. Stattdessen entscheidet der Anwalt aufgrund der Dauer und Komplexität, wie viel er dafür verrechnet. Fragen Sie deshalb am besten schon vor Ihrem Besuch in der Kanzlei nach, in welchem Rahmen sich die Kosten befinden werden oder einigen Sie sich auf eine Pauschale.

 

Wie funktioniert die Erstberatung bei GetYourLawyer?

Die GetYourLawyer-Anwaltssuche bietet die besten Voraussetzungen, auf Anhieb den passenden Rechtsanwalt zu finden. Das liegt primär daran, dass ein Team von qualifizierten Mitarbeitenden sich Ihren Fall anschaut und schliesslich ganz gezielt geeignete Anwältinnen und Anwälte dazu einlädt, eine Offerte für Sie auszuarbeiten. Egal, für welchen Rechtsexperten aus Ihrer GetYourLawyer-Auswahl Sie sich entscheiden: Falschliegen können Sie also – anders als bei der selbstständigen Suche eines Rechtsanwalts – nicht. Sollten Sie vor Vergabe des Mandats dennoch ein Erstgespräch wünschen, besteht die Möglichkeit, ein Kostendach beziehungsweise einen Fixpreis für die Erstberatung zu vereinbaren. So sind Sie vor bösen Überraschungen gefeit.

Checkliste: Wann hilft die Rechtsschutzversicherung?

Damit Ihre Rechtsschutzversicherung auch tatsächlich die Kosten für Ihre Rechtsstreitigkeiten übernimmt, ist es dringend nötig, einige Punkte zu berücksichtigen:  

  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, melden Sie Ihren Fall sofort und persönlich Ihrer Rechtsschutzversicherung.  
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob und in welchem Umfang Ihre Police den aktuellen Fall deckt. 
  • Verlangen Sie eine schriftliche Kostengutsprache für Ihren Anwalt, um kein Kostenrisiko einzugehen. Meistens übernimmt der Anwalt diese Aufgabe auch gern kostenfrei für Sie und holt bei der Versicherung selbst eine entsprechende Deckungszusage ein. Stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechende Bestätigung ebenfalls schriftlich erhalten und in Ihren Akten aufbewahren.  
  • Bis Sie diese Kostengutsprache erhalten haben, riskieren Sie, die Rechtskosten (etwa für Ihren Anwalt oder das Gericht) selber tragen zu müssen. Grundsätzlich ist es möglich, eine rückwirkende Kostengutsprache zu erhalten. Darauf verlassen können Sie sich allerdings nicht.
  • Kostengutsprachen sind in der Regel limitiert. Wenn Sie Ihren Fall also an die nächste Instanz weiterziehen, müssen Sie eine neue Kostengutsprache bei Ihrem Versicherer beantragen.  
  • Jegliche Vereinbarungen, die Sie beispielsweise mit Ihrem Anwalt treffen, welche über den in der Kostengutsprache definierten Rahmen hinaus gehen, sind von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.
  • Informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung über die wichtigsten Schritte des Falls. Alternativ kann dies auch Ihr Anwalt für Sie übernehmen. Dazu müssen Sie diesen allerdings schriftlich von seiner Schweigepflicht gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung entbinden.
  • Auch wenn eine Deckungszusage besteht, sind Sie angehalten, den Aufwand in vertretbarem Rahmen zu halten. Das können Sie tun, in dem Sie Ihrem Anwalt beispielsweise die wichtigsten Informationen und Dokumente liefern.
  • Eine Versicherung kann eine Kostengutsprache unter anderem dann ablehnen, wenn sie den Fall als aussichtslos einstuft. Lassen Sie sich auch in diesem Fall eine schriftliche Ablehnung mit detaillierter Begründung geben. Wenn Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sind, kann es sich lohnen, bei der Versicherungsombudsstelle um Unterstützung zu bitten. 

Gerne hilft Ihnen das GYL Support Team unter +41 43 505 1900 oder [email protected] bei Fragen zum Thema Rechtsversicherung.

Wie funktioniert die Kostenkontrolle bei GetYourLawyer?

Auf GetYourLawyer erhalten Sie kostenlos bis zu drei Offerten und können so schnell und einfach abklären, ob sich ein Anwalt lohnt oder nicht. Abhängig vom rechtlichen Anliegen offerieren die Anwälte Ihnen die gewünschte Leistung zur offenen Abrechnung, zum Fixpreis oder aber mit einem Kostendach. 

Wie für die Anwaltsberatung üblich wird vor Aufnahme des Mandats eine Vorauszahlung fällig. Diese können Sie bequem per Kreditkarte oder Banküberweisung an GetYourLawyer überweisen. Auf Ihrem Kundenkonto wird im Anschluss ein entsprechendes Guthaben sichtbar.

Erst nachdem Ihr Anwalt seine Leistung erbracht und seine Arbeit in Rechnung gestellt hat, zieht GetYourLawyer den fälligen Rechnungsbetrag von Ihrem Guthaben ab und zahlt diesen an den Rechtsbeistand aus. Ein allfälliges Restguthaben wird Ihnen nach Abschluss der Zusammenarbeit rückvergütet. So stellt GetYourLawyer für alle Beteiligten eine einfache Rechnungsabwicklung sicher.

Mit GetYourLawyer haben Sie zudem jederzeit und überall die volle Kostenkontrolle über Ihr laufendes Mandat. In Ihrem Kundenkonto können Sie alle verbuchten Aufwendungen Ihres Anwalts überprüfen. Auf einen Blick sehen Sie zudem Rechnungen und Zahlungen, deren Status sowie die einzelnen Aktivitäten des Anwalts.

 

Wie hoch sind Prozesskosten in Zivilverfahren?

Wird eine zivilrechtliche Streitigkeit vor Gericht ausgetragen, schlagen nicht nur Anwaltskosten zu Buche, sondern in der Regel auch Prozesskosten. Diese setzen sich einerseits aus Gerichtskosten zusammen, welche die Spruchgebühr für das Schlichtungsverfahren und den Entscheid sowie Kosten für Beweisführung, Übersetzung und Vertretung des Kindes beinhalten. Andererseits wird eine Parteientschädigung fällig, welche den Ersatz notwendiger Auslagen, Kosten einer berufsmässigen Vertretung und unter Umständen auch eine angemessene Umtriebsentschädigung beinhaltet, wenn eine Partei nicht berufsmässig vertreten ist. 

Seit der Revision der Zivilprozessordnung im Jahr 2011 sind die Gerichtskosten schlagartig angestiegen. Aufgrund dieser Gebühren stellt sich vor jedem Zivilprozess die Frage nach dem Kostenrisiko; was also geschieht, wenn man den Prozess verliert. Hinzukommt, dass ein Gericht bei kostenpflichtigen Verfahren von der klagenden Partei einen Kostenvorschuss in der mutmasslichen Höhe der Gerichtskosten verlangen kann. Ausserdem kann die klagende Partei verpflichtet werden, für eine allfällige Parteientschädigung der beklagten Partei Sicherheit zu leisten. 

Konkret bedeutet das: Wer etwa im Kanton Zürich einen Mietdisput mit Streitwert von 15'000 Franken vor dem Bezirksgericht austragen möchte, muss vorab 2’450 Franken Kostenvorschuss bezahlen. Wer verliert, muss zusätzlich die gegnerische Partei für ihre Auslagen entschädigen. Darunter fallen in erster Linie die Kosten für die Rechtsvertretung, die sich aus dem Anwaltshonorar und Barauslagen für Reisekosten, Postgebühren, Kopien und dergleichen zusammensetzen. Hinzukommen zudem die finanziellen Auslagen für die eigene Rechtsvertretung. Unterm Strich können so schon bei diesem bescheidenen Streitwert zusätzlich zum Kostenvorschuss nochmals rund 6000 Franken fällig werden. 

Auch Scheidungen können je nach Streitfreudigkeit der Parteien und Gerichtsstandort teuer werden. In Kantonen wie Bern, Glarus, Graubünden, Luzern und St. Gallen belaufen sich die minimalen Gerichtskosten auf rund 1’800 Franken. Vor dem Bezirksgericht Zürich bezahlt ein Ehepaar, das sich einvernehmlich scheiden lassen möchte, hingegen mindestens 2’400 Franken. Geht es zum Beziehungsende nicht mehr so harmonisch zu und her, können sich die Gebühren allerdings bald auf über 10'000 Franken erhöhen. Wenn der Streitwert über eine Million Franken steigt, ist ein Prozess für einen Normalverdiener kaum mehr bezahlbar. Insbesondere bei Verkehrsunfällen sind solch hohe Summen aber leider keine Seltenheit. Allein der Kostenvorschuss beträgt bei einem Streitwert von 1,5 Millionen Franken in erster Instanz zwischen 35'000 und 45'000 Franken. Hinzukommt der Vorschuss für die Aufwendungen des eigenen Anwalts. 

Es gibt allerdings auch Ausnahmen – Verfahren nämlich, die kostenlos sind und bei denen auch keine Parteientschädigung fällig wird. Zum Beispiel Schlichtungsverfahren bei Mietstreitigkeiten sowie bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000. Ein Schlichtungsverfahren lässt sich in der Regel mit einem schriftlichen Gesuch bei der Schlichtungsbehörde am Wohnsitz des Beklagten einleiten. 

Die konkrete Höhe der Prozesskosten wird von den Kantonen festgesetzt und lässt sich in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Gerichte in Erfahrung bringen. Bei der Risikoeinschätzung und der damit verbundenen Frage, ob sich ein Gerichtsverfahren lohnt, wird Sie Ihr Anwalt beraten.

 

Wann habe ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege?

Prozessieren kostet Geld. Damit eine Person ihre Rechte auch dann durchsetzen kann, wenn ihr die erforderlichen finanziellen Mittel für einen Prozess fehlen, gewährt der Staat in solchen Fällen einen verfassungsmässigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Bedürftigkeit: Die gesuchstellende Person verfügt nicht über die erforderlichen Mittel für einen Prozess. Dazu werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Person analysiert und eine standardisierte Notbedarfsberechnung vorgenommen.
  • Chancen: Unentgeltliche Rechtspflege wird nur dann gewährt, wenn der Prozess nicht aussichtslos ist. Als aussichtslos gelten Rechtsbegehren dann, wenn die Gewinnaussichten beträchtlich geringer sind als die Verlustgefahren.

Wird die unentgeltliche Rechtspflege tatsächlich zugesprochen, umfasst sie Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen sowie Gerichtskosten. Eine unentgeltliche Rechtsvertretung wird in der Regel dann gewährt, wenn die Partei zur Führung des Prozesses auf eine Anwältin oder einen Anwalt angewiesen ist. Das ist üblicherweise bei komplexen Sachverhalten, schwierigen Rechtsfragen oder dann der Fall, wenn sich die Gegenpartei ebenfalls von einem Anwalt vertreten lässt. Auch die Tragweite des rechtlichen Entscheids ist bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung. 

Um von unentgeltlicher Rechtspflege profitieren zu können, ist ein schriftliches Gesuch nötig. Dieses muss bei dem in der Hauptsache zuständigen Gericht eingereicht werden. Auf der Webseite der jeweiligen Gerichte finden Sie üblicherweise ein entsprechendes Formular, um ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das Gesuch kann zwar grundsätzlich jederzeit im Prozessverlauf gestellt werden, rückwirkendende Unterstützungsleistungen sind allerdings nicht möglich. Es lohnt sich deshalb, frühzeitig ein entsprechendes Gesuch zu stellen. 

Doch aufgepasst: Kommen Sie durch den Prozessausgang oder andere Weise nachträglich zu finanziellen Mitteln, kann der Staat die unentgeltliche Rechtspflege noch während dem Prozess entziehen oder nachträglich zurückverlangen.

Das ultimative Handbuch über die Anwaltssuche

Viele verlassen sich bei der Suche nach einem Anwalt auf Empfehlungen von Freunden und Verwandten. Doch der Anwalt, der bei einem komplizierten Erbstreit geholfen hat, ist nicht automatisch die beste Wahl, wenn es um einen Baupfusch geht. Stattdessen sollte man nach einer Experten auf jenem Gebiet suchen, in dem man sich juristisch bewegt. Bei der Entscheidung hilft Ihnen unser Handbuch.

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