Was ist geistiges Eigentum?

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Wussten Sie, dass die Schweiz eines der innovativsten Länder der Welt ist? Innerhalb des globalen Innovationsindexes erreicht sie immer wieder den Spitzenplatz. Kein Wunder, dass das Wort geistiges Eigentum in aller Munde ist. Doch was genau steckt eigentlich hinter dem Begriff? Wir erklären es Ihnen in dem folgenden Artikel.

Begriffsdefinition 

Als geistiges Eigentum (engl.: intellectual property oder kurz IP) werden zusammenfassend die gewerblichen Schutzrechte bezeichnet, die dem Immaterialgüterrecht unterliegen. Das sind das Urheber-, Patent-, Marken- und Designschutzrecht.

Geistiges Eigentum stellt auch ein sehr entscheidendes Medium an gesammelten Werken von und für Kreative, Entwickler und Unternehmer dar. Es dient damit als eine der wichtigsten Informationsquellen für Schutzrechte. 

Nutzen 

Sei es das Design eines Produktlogos, eine neue Softwareentwicklung oder eine Romanidee: Viele dieser Konzepte können sehr erfolgreich sein, wenn sie umgesetzt werden. Deshalb sind sie bereits vor Veröffentlichung viel wert. 

Eine Anmeldung ist nicht verpflichtend. Sie stellt jedoch den Anfang eines jeden professionellen Vermarktungsprozesses dar und ist der Grundstein für eine zukünftig starke und einzigartige Ware oder Marke. 

Wirkungsweise 

Mit dem Inkrafttreten eines Schutzrechts können die Herstellung, die Verwendung sowie der Verkauf von eigenen Produkten und Dienstleistungen Dritten rechtlich verboten werden. Dazu zählt auch das Verschenken der Ware. 

Die verschiedenen Schutzrechte im Überblick

In Folgendem erfahren Sie in einer einfachen Übersicht mehr zu den unterschiedlichen Schutzrechten. 

Der Markenschutz

Wie der Name schon sagt, werden damit Namen und Logos von Produkten und Dienstleistungen geschützt. Wenn Sie Ihre Marke anmelden, erhalten Sie das alleinige Recht, diese zu verwenden und Ihre Produkte und Dienstleistungen damit zu bewerben. 

Der Designschutz

Als Inhaber eines Designschutzrechts können Sie es anderen Marktteilnehmern untersagen, dasselbe oder ein sehr ähnliches Design für ihre Produkte zu verwenden. 

Der Patentschutz

Dieser Schutz bezieht sich auf Erfindungen, die ein neues oder verbessertes Produkt oder Herstellungsverfahren aufweisen. Wer seine Erfindung patentieren lässt, kann gerichtlich gegen Trittbrettfahrer oder Dritte vorgehen, die dasselbe oder ein sehr ähnliches Produkt auf den Markt bringen wollen. Es zählt hier das «first come, first serve»-Prinzip. 

Das Urheberrecht

Mit einem Urheberrecht dürfen Sie als Inhaber selbst entscheiden, ob, in welcher Weise und wann Ihr Werk genutzt oder vermarktet werden darf. Das Urheberrecht findet vor allem im künstlerischen Bereich Anwendung.

Wichtige Hinweise 

Wie bei allen Rechten müssen Sie auch bei Schutzrechten zum geistigen Eigentum einige Dinge beachten.

Ablauffristen

Alle Schutzrechte haben ein Ablaufdatum und müssen zu einem bestimmten Termin neu beantragt werden. Ein Markenrecht besteht beispielsweise 10 Jahre. Die maximale Schutzdauer bei allen Schutzrechten beträgt 20 Jahre. 

Das Markenschutzrecht bildet eine Ausnahme in den Regelungen. Es muss nicht neu beantragt, jedoch verlängert werden. Vergessen Sie die Neubeantragung, Verlängerung oder Zahlung, wird es besonders tragisch. Ab der Ablauffrist besteht dann kein Schutz mehr – und Ihre ursprüngliche Idee ist für alle öffentlich sichtbar und nutzbar. 

Territorialprinzip

Schutzrechte werden nach dem Territorialitätsprinzip vergeben. Das heisst, sie gelten nur in dem Land, in dem sie beantragt und ausgestellt wurden. Wer seine Erfindung auch in anderen Ländern patentieren möchte, muss dies im Hinterkopf haben. 

In der Schweiz können Sie dank des Madrider Markenabkommens Ihr Schutzrecht auch auf andere Mitgliedsstaaten ausweiten. Für eine Anmeldung innerhalb Europas sollten Sie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum konsultieren.

Hinweis: Lassen Sie sich von Bezeichnungen wie «internationales Anmeldeverfahren» nicht täuschen. Oftmals erfolgt die Anmeldung auch in diesem Fall nur in der jeweiligen Region. 

Prioritätsfrist

Die Prioritätsfrist regelt, innerhalb welcher Zeit Sie Ihre Kreation zusätzlich im Ausland anmelden können. Diese beträgt, je nach Schutzrecht, ein halbes bis ein Jahr. 

Umfang 

Beachten Sie, dass Schutzrechte in der Regel ein Verbot der wirtschaftlichen Nutzung und Verbreitung durch Dritte meinen. Die Nutzung zu Forschungszwecken und für den Privatbereich ist hierbei nicht inkludiert. Jedoch besteht im Rahmen des Privatgebrauchs eine Regulierung für den Schutz vor Piraterie. 

Wettbewerbsrecherche

Wer in der Schweiz ein Patent erhält, bekommt damit nicht gleichzeitig auch die Garantie, dass ein Wettbewerber nicht schon schneller war oder ein Dritter nicht bereits ein ähnliches Verfahren vermarktet. Dies herauszufinden, ist die Aufgabe des Antragsstellers. 

Daher ist es notwendig, dass Sie den bestehenden Markt anhand guter Wettbewerbsrecherche zuerst intensiv prüfen. Das muss unbedingt vor Beantragung von Patenten und Schutzrechten geschehen. Gute Quellen für die Recherche sind hierbei vor allem Marken- und Patentdatenbanken. Diese sind im Allgemeinen öffentlich zugänglich. In der Schweiz ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (www.ige.ch) hierfür die richtige Adresse. Es bestehen darüber hinaus auch kostenlose Online-Datenbanken, die für eine erste Recherche dienlich, aber mit Vorsicht zu geniessen sind. Es ist in jedem Fall ratsam, einen Fachexperten zu befragen. 

Nach der Recherche können die Details vorab mit dem Wettbewerber geklärt werden. Wird dieser Schritt einfach umgangen, droht oft nicht nur der Produktionsstopp Ihres eigenen Produkts. Sie müssen in diesem Fall auch mit Anfechtungen, Abmahnungen bis hin zu Schadensersatzklagen rechnen. Darüber hinaus hat ein jeder das Recht, das Ihnen erteilte Schutzrecht zu jeder Zeit anzufechten. 

Vorbereitende Fragestellungen

Sie sind noch unsicher, ob Sie Ihre Idee anmelden sollten, oder wie? Die folgend aufgeführten Basisfragen sind dabei oft hilfreich.

  • Besteht die wirtschaftliche Notwendigkeit, Ihre Idee anzumelden? (Wettbewerbsrecherche nach Zielland)
  • Wie ist die Wettbewerbslage? (Wettbewerbsrecherche; gibt es bereits ähnliche Produkte auf meinem Zielmarkt, könnten Sie bestehende Rechte verletzen etc.)
  • Was genau möchten Sie schützen? (Marke, Design, das Produkt selbst oder das Verfahren dahinter etc.) 
  • Was sind Ihre Prioritäten? Was kann, müssen Sie aber nicht zwingend schützen (Marke, Design etc.)? Oder gehen Sie parallel vor und möchten alles schützen?
  • Ist zudem informeller Schutz notwendig? (z. B. frühzeitige Publikationen, Geheimhaltung)
  • Halten sich die Kosten und Gebühren für die Anmeldungen mit Ihrem erwarteten Gewinn die Waage?

Institute, Berater & Co. 

Die tatsächlichen Inhalte und Spezialfälle innerhalb des geistigen Eigentums sind sehr komplex. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Beratungsdiensten und Informationszentren, die Ihnen helfen, das genaue Themengebiet besser zu verstehen und tiefer einzusteigen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum bietet zum Beispiel verschiedene Informationsdienste und Schulungen an.

Suchen Sie jedoch kurz- oder langfristig professionelle Unterstützung bei der Anmeldung geistigen Eigentums, stehen mittlerweile sehr gut ausgebildete Patent- und Markenanwälte zur Verfügung. Diese dolmetschen gekonnt Paragrafen und führen Sie damit gezielt durch den Gesetzesdschungel. Sie zu konsultieren, kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen – und lohnt sich deshalb in jedem Fall.

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Stand der Technik Recherche
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