Markenregistrierung
zum Fixpreis

Geprüfte Markenrecht Spezialisten führen die Markenregistrierung zum Fixpreis von CHF 1'300.- durch.

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Eine Marke schafft ein sicheres Monopol für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie zuerst den Markenschutz angemeldet haben, so können Dritte Ihnen nicht verbieten Ihre Produkte unter Ihrer Marke zu verkaufen und / oder Ihre Dienstleistungen anzubieten.

Wann brauche ich das Rechtspaket?

Je früher desto bester – d.h. vor dem Produktlaunch bzw. dem Beginn des Angebots der Dienstleistungen, spätestens aber mit den ersten Investitionen in die eigene Marke.

Für wen ist das Rechtspaket? 

Eine Marke ist für jedermann, der am geschäftlichen Verkehr mit Produkten wie auch mit Dienstleistungen teilnimmt. Hier gilt es sich frühzeitig abzusichern und für das eigene Business ein Monopol zu schaffen, in welchem die eigenen Investitionen in die Marke sicher sind.

Wie lange dauert eine Markenregistrierung?

Es kommt auf die Anmeldung beim Amt an. Es kann von ein paar Tagen bis 6-8 Monate dauern. Entscheidend ist aber immer der Anmeldetag, denn ab diesem Zeitpunkt – egal wie lange die Anmeldung dauert – gilt der Schutz.

Was erhalte ich?

  • Prüfung und Beurteilung der Schutzfähigkeit der gewünschten Marke durch einen Anwalt im Markenrecht
  • Identitätsrecherche (nur Wortbestandteile) für die Schweiz
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses 
  • Zusammenstellung und elektronische Einreichung der Anmeldeunterlagen beim Schweizer Markenamt und Berichterstattung über den Sachstand
  • Abwicklung der Gebührenzahlung 
  • Übermittlung der Eintragungsurkunde 
  • Fristenüberwachung

Was kostet das Paket?

Fixpreis CHF 1‘300.00 inkl. MwSt.

Darin enthalten sind die amtlichen Gebühren in Höhe von CHF 550.- für die Anmeldung in bis zu drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet CHF 200.- (inkl. der amtlichen Gebühren in Höhe von CHF 100.-). Die Anzahl der Klassen kann erst festgelegt werden, wenn der Schutzbereich für Ihren Bereich geprüft und damit bestimmt ist.

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Was muss ich über die Markenregistrierung wissen?

Es braucht für eine Markenanmeldung exakt drei Voraussetzungen, namentlich:

 

1. Inhaber

2. Markenzeichen

3. Schutzbereich

 

Zu 1: Es muss klar sein, wer das Markenschutzrecht hält, mithin wer Inhaber der Marke sein soll. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es kann eine juristische Person sein (AG, GmbH oder Kommanditgesellschaft), eine natürliche Person oder aber auch eine Stiftung, ein Verein oder ein Verband.

 

Zu 2: Weitere Voraussetzung ist ein Markenzeichen. Das ist letztlich das Zeichen, das Sie anmelden wollen. Die meisten Markenanmeldungen beschränken sich auf die drei Standardfälle (a) Wortmarke, (b) kombinierte Wort-/Bildmarke oder (c) Bildmarke. Sie sollten intern besprechen, welches Wort oder Zeichen Ihre Unternehmung in der Zukunft benutzen möchte.

 

Zu 3: Letzte Voraussetzung ist der Schutzbereich. Marken werden nicht abstrakt, sondern nur in Verbindung mit bestimmten Waren und Dienstleistungen geschützt. Aus diesem Grund müssen Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke angeben, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Sie die Marke eintragen lassen wollen.

Eine Markenanmeldung ist grundsätzlich keine Angelegenheit, die man macht und abschliesst. Es ist ein Prozess. In diesem Prozess können die unterschiedlichsten Dinge passieren. Im Anmeldeverfahren bereits kann die Marke vom zuständigen Amt, aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft zurückgewiesen werden oder ein Dritter macht – obwohl man die Markenurkunde schon in den Händen hält – ältere Rechte geltend. Aber auch Jahre nach der eigentlichen Markenanmeldung kann man noch Abmahnschreiben erhalten. Entsprechend ist es wichtig, immer jemand professionelles an seiner Seite zu haben.

 

Wer bei seiner Marke versucht zu sparen, spart am falschen Ende. Denn Markenschutz bedeutet einerseits Sicherheit für das Unternehmen und stellt andererseits einen Vermögenswert dar, der unabhängig von dem Unternehmen besteht. Der Wert der Marke steigt mit dem Erfolg und der Bekanntheit der damit gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen.

Hier gibt es verschiedene Varianten; entweder national in den entsprechenden Ländern oder aber über das sog. Madrider System der WIPO. Sollten Sie hier Bedarf haben, braucht es eine dezidiertere Abklärung. Entsprechen bitten wir Sie uns einfach zu kontaktieren.

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