Unternehmensnachfolge:
Planung und Rechtliches
Bis vor einigen Jahren war die familieninterne Unternehmensnachfolge noch selbstverständlich. Mittlerweile lässt sich jedoch ein Wandel erkennen: Immer mehr Schweizer Firmen werden heutzutage von externen Personen übernommen. Das liegt vor allem daran, dass sich der Nachwuchs oft auf seine eigenen Karrierewünsche konzentriert. In diesem Artikel lesen Sie, was es mit den verschiedenen Arten der Unternehmensnachfolge auf sich hat und welche rechtlichen Aspekte es zu diesem Thema zu beachten gibt.
Worum geht es bei der Unternehmensnachfolge?
Die Unternehmensnachfolge bestimmt, wer eine Firma übernimmt, wenn der Inhaber oder die Inhaberin aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Firma kann entweder in den Besitz eines Familienangehörigen übergehen (familieninterne Nachfolge) oder an eine aussenstehende Person (externe Nachfolge) übertragen werden. Im Idealfall sollte dies bereits zehn Jahre im Voraus geplant werden. So weiss der Unternehmensvorsitz, was in Zukunft mit der Geschäftsführung geschieht, wenn der Inhaber oder die Inhaberin in den Ruhestand geht, plötzlich erkrankt oder verstirbt. Wird früh genug mit dem Prozess begonnen, so bleibt genügend Zeit für die Einarbeitung der Nachfolger und eine geplante Übergabe.
Warum ist die Planung der Unternehmensnachfolge wichtig?
Unternehmern sind meist zwei Aspekte wichtig: die Sicherheit ihrer Familie und der fortbestehende Erfolg des Unternehmens. Um sich ruhigen Gewissens in den Ruhestand zu verabschieden, sollte deshalb der zukünftige Weg für die Firma geplant sein. Zur Geschäftsführung sollte im besten Fall eine fähige Person ernannt werden, die bereits mit Herzblut im Unternehmen tätig ist.
Mit der Planung der Unternehmensnachfolge können Unternehmerinnen klar festlegen, wie ihre Wünsche über den Verbleib der Firma aussehen. Das kann Familienstreitigkeiten vorbeugen und sich im Endeffekt sogar positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens auswirken. Ein Geschäftsführer weiss in den meisten Fällen, welche Option gut für das Unternehmen ist und entscheidet sich dementsprechend.
Wann sollte eine Unternehmensnachfolge geplant werden?
Als Unternehmer sollten Sie sich zwischen fünf und zehn Jahre vor ihrem geplanten Ausscheiden aus der Firma überlegen, wie es weitergehen soll. So haben Sie genügend Zeit, sämtliche Optionen zu in Ruhe zu überdenken. Im Falle einer externen Nachfolge kann eine passende Nachfolgerin gefunden werden. Im Falle der Übernahme durch einen Mitarbeitenden kann dieser mit genügend Vorlaufzeit ausreichend trainiert und auf die neue Rolle vorbereitet werden.
Auch bei einer familieninternen Nachfolge ist oft eine gewisse Einarbeitungszeit nötig. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Nachfolger oder die Nachfolgerin bis dato noch nicht im Unternehmen tätig war, jedoch die spätere Geschäftsführung übernehmen möchte.
- Familieninterne Unternehmensnachfolge: Die operative und die finanzielle Leitung werden einem Familienmitglied übertragen.
- Familieninterne Geschäftsführernachfolge: In diesem Fall wird lediglich die operative Führung an ein Mitglied der Familie übergeben.
- Fremdmanagement mit Familienkontrolle: Hierbei bleibt lediglich die finanzielle Kontrolle im Kreise der Familie, während die operative Leitung von einer externen Person übernommen wird.
- Management-Buy-Out: Das Unternehmen wird an einen Mitarbeitenden verkauft, der die nötigen Kompetenzen und finanziellen Mittel mitbringt.
- Management-Buy-In: Eine externe Person kauft das Unternehmen und übernimmt die Geschäftsführung und die finanzielle Kontrolle.
- Verkauf an ein anderes Unternehmen: Eine Muttergesellschaft kauft die Firma und übernimmt die Führung. Oft handelt es sich dabei um grössere Unternehmen, die eine kleine Firma kaufen.
- Private Equity: Dabei wird die Firma an Investoren verkauft, die diese oft als Investitionsmöglichkeit sehen und nach einiger Zeit wieder abstossen.
- Börsengang: Das sogenannte IPO (Initial Public Offering) eignet sich nur für grosse Organisationen mit einem Umsatz von mindestens 100 Millionen CHF. Für die Abgabe oder den Verkauf einer Firma ist diese Möglichkeit nur bedingt geeignet und mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden.
Was ist besser – familieninterne oder externe Unternehmensnachfolge?
Um herauszufinden, welche Option sich für Ihr Unternehmen besser eignet, ist es wichtig, Ihre individuellen Umstände genau zu betrachten. In vielen Fällen ist das Thema der Unternehmensnachfolge emotional behaftet: Eine Unternehmerin möchte beispielsweise, dass ihr Sohn ihr Lebenswerk und die Familientraditionen weiterführt. Zudem besteht zu Verwandten meist ein Vertrauensverhältnis, das die Aufgabe der Firma einfacher gestalten kann. Zuletzt spielt natürlich auch die finanzielle Absicherung der Familie eine Rolle, die mithilfe einer familieninternen Unternehmensnachfolge gelöst werden kann.
In anderen Fällen dagegen kann die Übergabe oder der Verkauf des Unternehmens an eine externe Person mehr Sinn ergeben. So kommt es etwa immer öfter vor, dass der Nachwuchs der Geschäftsleitung sich beruflich anderweitig orientiert hat und in einer vollkommen anderen Branche tätig ist. Möchten die Nachkommen weder mit der operativen, noch mit der finanziellen Führung der Firma etwas zu tun haben, so sollte eine externe Nachfolge in Betracht gezogen werden. Das kann auch dem Wohl des Unternehmens zugutekommen, denn in diesem Fall sollte nach einer Person gesucht werden, die die nötigen Fach- und Führungskompetenzen mitbringt, um das Unternehmen erfolgreich zu führen.
Unternehmensnachfolge und das Erbrecht
Eine familieninterne Unternehmensnachfolge ist immer unweigerlich mit dem Erbrecht verknüpft. Bei verheirateten Unternehmern greift hier ebenfalls das eheliche Güterrecht. Gibt es mehrere Erben mit Pflichtteilansprüchen, so kann es im Falle der Unternehmensnachfolge zu einem Erbrechtsstreit kommen. Die Fronten sollten deshalb bereits von vornherein geklärt sein, am besten in einem Erbvertrag. Besonders wichtig ist es, die Pflichtteile der anderen Erben zu berücksichtigen. Zudem kann im Erbfall eine Ausgleichspflicht für die neue Geschäftsleitung entstehen.
Unternehmensübergabe durch eine Schenkung
Wird ein Unternehmen familienintern übernommen, so erfolgt dies meist durch eine Schenkung oder ein Erbe. Die Gesetze über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) sind kantonal geregelt und können sich somit je nach Unternehmensstandort unterscheiden. In vielen Kantonen profitieren die direkten Nachkommen des Erblassers von einem Erlass dieser Steuer. Andere Kantone bieten bestimmte Vergünstigungen im Falle einer Unternehmensübernahme.
Oft erfolgt die Unternehmensübernahme noch zu Lebzeiten des Erblassers, zum Beispiel wenn dieser in den Ruhestand gehen möchte. Um das Risiko auf einen Erbstreit zu vermindern, sollten klare Voraussetzungen geschaffen und Informationen transparent offengelegt werden. Das gilt vor allem auch für den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme. Auf diese Weise sichert sich die neue Geschäftsleitung gegen etwaige Ansprüche der Erben in der Zukunft ab. Tritt der Erbfall ein, ist klar, zu welchem Wert das Unternehmen übergeben wurde. Seitdem erwirtschaftete Gewinne gehören nicht zur Erbschaft und bleiben im Besitz des neuen Inhabers.
Wo wird die Unternehmensnachfolge festgelegt?
Grundsätzlich können Sie Regelungen zur Unternehmensnachfolge in einem Testament oder einem Erbvertrag gemäss Artikel 512ff. des Zivilgesetzbuchs der Schweiz (ZGB) festlegen. Dabei ist der Erbvertrag in der Regel die bessere und sicherere Lösung – vor allem für die Erben. Das liegt vor allem daran, dass ein Erbvertrag immer von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Ein Testament kann währenddessen auch ohne die Zustimmung und das Wissen der Erbinnen abgeändert werden (Artikel 509 ZGB).
Tipp: Allgemein kann die klare Festlegung einer Unternehmensnachfolge effektiv einem Erbstreit vorbeugen. Als Geschäftsführer sollten Sie sich deshalb frühzeitig darum kümmern, eine Unternehmensnachfolgerin zu bestimmen. So sind Sie beispielsweise auch bei einem plötzlichen Todesfall abgesichert und den Erben und anderen Verwandten können Sie damit viel Ärger ersparen. Lassen Sie sich von Fachmann für Erbrecht beraten, um all Ihre Optionen zu kennen und einen rechtsgültigen Erbvertrag aufzusetzen.
Was es sonst noch zu beachten gibt
Wie genau sich eine Unternehmensnachfolge gestaltet, kommt auch auf die Gesellschaftsform der Firma an. Während ein selbstständiger Unternehmer alleine über diese entscheidet, muss sich die Inhaberin eines Unternehmens mit mehreren Besitzern abstimmen.
Für junge Unternehmer kann eine externe Unternehmensnachfolge eine Chance sein. Sie übernehmen ein funktionierendes Unternehmen und können auf dessen Erfolge aufbauen. Besonders Mitarbeitende, die im Unternehmen aufsteigen möchten und über die nötigen finanziellen Mittel für einen Management-Buy-Out verfügen, kommt diese Option zugute.
Geplante Neuerungen im Gesetz zur Unternehmensnachfolge
Für das Jahr 2023 sind einige Neuerungen im Gesetz geplant. Diese sollen die Unternehmensnachfolge vereinfachen und vor allem die familieninterne Übernahme unterstützen. So sollen in Zukunft Zahlungsaufschübe an die anderen Erbinnen möglich sein. Das kann einem Unternehmen dabei helfen, liquide zu bleiben und somit dessen wirtschaftliche Lage unterstützen. Gleichzeitig werden die anderen Erben nicht mehr einen Minderheitsanteil des Unternehmens als Pflichtteil akzeptieren müssen.
Ein weiterer Punkt ist die Berechnung des Unternehmenswerts. Dieser soll zum Zeitpunkt der Übertragung der Firma berechnet werden und nicht beim Eintreten des Erbfalls.
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FAQ: Unternehmensnachfolge
Unter der Unternehmensnachfolge versteht man den Prozess der Übergabe eines Unternehmens an eine neue Geschäftsführung (z. B. aufgrund von Pensionierung oder auch bei einem plötzlichen Tod). Dabei bestimmen Inhaberinnen selbst, in wessen Hände sie das Unternehmen geben möchten.
Grob kann zwischen der Übergabe an verwandte und an externe Personen unterschieden werden. Auch Mischformen sind möglich, z. B. wenn die finanzielle Leitung des Unternehmens in der Familie verbleibt, während die operative Führung an eine externe Person oder ein Unternehmensmitglied übergeben wird. Am gängigsten sind die Optionen Family-Buy-Out, Management-Buy-In und Management-Buy-Out.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen eine Firma als ihr Lebenswerk an. Da kann es sich passender anfühlen, dieses in die Hände von Nachkommen oder nahen Verwandten zu geben. Auch die zukünftige finanzielle Absicherung der Familie spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Je nach der individuellen Situation kann sich eine Person aus dem Familienkreis oder eine externe neue Geschäftsleitung besser eignen. Dabei kommt es vor allem auf die Eigenheiten des Unternehmens und die Vorlieben des aktuellen Inhabers oder der Inhaberin an.
Im Idealfall beginnen Unternehmerinnen und Inhaber rund zehn Jahre vor der geplanten Übertragung mit der Planung der Nachfolge. Dies schliesst den gesamten Prozess mit ein, von der Entscheidungsfindung bis hin zur Form der Unternehmensnachfolge. So bleibt genügend Zeit für etwaige Veränderungen, für das Einarbeiten der neuen Geschäftsführung oder für die Suche nach einem Käufer.
Sind mehrere Nachkommen oder mögliche Erbinnen vorhanden, so sollten Unternehmer auf Fairness und Gleichbehandlung in ihrem Testament oder Erbvertrag achten. So sollten beispielsweise unbedingt die Pflichtteile aller Erben beachtet werden. Wie es um die Erbschafts- und Schenkungssteuer steht, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
Am wichtigsten ist, dass das auserwählte Familienmitglied die Führung der Firma auch wirklich übernehmen möchte. Eine Unternehmensnachfolge ist oft mit Erwartungen verknüpft, die der Nachwuchs zwar erfüllen möchte, aber am Ende damit nicht glücklich wird.