Unternehmensnachfolge:
Planung und Rechtliches

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Kalender Icon 01. Februar 2024

Noch vor wenigen Jahren war die familieninterne Unternehmensnachfolge eine Selbstverständlichkeit. Inzwischen zeichnet sich jedoch ein Wandel ab: Immer mehr Schweizer Unternehmen werden heute von Externen übernommen. Dies liegt vor allem daran, dass sich der Nachwuchs oft seine eigenen Karrierewünsche konzentriert. In diesem Artikel erfahren Sie, was es mit den verschiedenen Formen der Unternehmensnachfolge auf sich hat und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

Auf einen Blick

  • Die Unternehmensnachfolge wird dann wichtig, wenn der Inhaber oder die Inhaberin eines Unternehmens in den Ruhestand geht, erkrankt oder verstirbt.
  • Grundsätzlich wird zwischen familieninterner und externer Nachfolge unterschieden.
  • Mit der Planung der Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig begonnen werden: Idealerweise etwa zehn Jahre vor dem geplanten Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Was ist Unternehmensnachfolge?

Die Unternehmensnachfolge regelt, wer ein Unternehmen nach dem Ausscheiden des Inhabers oder der Inhaberin übernimmt. Das Unternehmen kann entweder an ein Familienmitglied (familieninterne Nachfolge) oder an eine aussenstehende Person (externe Nachfolge) übergeben werden. Diese sollte idealerweise zehn Jahre im Voraus geplant werden. So weiss der Unternehmensvorsitz, was in Zukunft mit dem Unternehmen geschehen soll, wenn der Inhaber oder die Inhaberin in den Ruhestand geht, plötzlich erkrankt oder verstirbt. Wird der Prozess frühzeitig eingeleitet, bleibt genügend Zeit für die Einarbeitung der Nachfolger und eine geplante Übergabe.

 

Warum ist es wichtig, die Unternehmensnachfolge zu planen?

Für Unternehmerinnen und Unternehmer sind in der Regel zwei Aspekte wichtig: die Absicherung der Familie und der weitere Erfolg des Unternehmens. Um beruhigt in den Ruhestand gehen zu können, sollte daher der weitere Weg des Unternehmens geplant werden. Im Idealfall sollte eine fähige Person, die bereits mit Herzblut im Unternehmen tätig ist, in die Geschäftsführung berufen werden.

Mit der Planung der Unternehmensnachfolge können Unternehmerinnen klar definieren, wie sie sich den Fortbestand des Unternehmens vorstellen. Dies kann Familienstreitigkeiten vorbeugen und sich letztlich sogar positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens auswirken. Eine Unternehmerin weiss in den meisten Fällen, was für das Unternehmen gut ist und entscheidet entsprechend.

 

Wann sollte die Unternehmensnachfolge geplant werden?

Als Unternehmer sollten Sie sich fünf bis zehn Jahre vor Ihrem geplanten Ausscheiden Gedanken über Ihre Nachfolge machen. So haben Sie genügend Zeit, alle Optionen in Ruhe zu prüfen. Bei einer externen Nachfolge kann eine geeignete Nachfolgerin oder ein geeigneter Nachfolger gefunden werden. Bei der Übernahme durch einen Mitarbeitenden kann dieser mit genügend Vorlaufzeit ausreichend eingearbeitet und auf die neue Rolle vorbereitet werden.

Auch bei einer familieninternen Nachfolge ist oft eine gewisse Einarbeitungszeit notwendig. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Nachfolger oder die Nachfolgerin bisher nicht im Unternehmen tätig war, aber die zukünftige Geschäftsführung übernehmen möchte.

  • Familieninterne Unternehmensnachfolge: Die operative und finanzielle Führung wird einem Familienmitglied übertragen.
  • Familieninterne Geschäftsführernachfolge: Hier wird nur die operative Führung an ein Familienmitglied übertragen.
  • Fremdmanagement mit Familienkontrolle: In diesem Fall verbleibt nur die finanzielle Kontrolle in der Familie, während die operative Führung von einem Externen übernommen wird.
  • Management-Buy-Out: Das Unternehmen wird an einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin verkauft, der oder die die notwendigen Kompetenzen und finanziellen Mittel mitbringt.
  • Management-Buy-In: Eine externe Person kauft das Unternehmen und übernimmt die Führung und finanzielle Kontrolle.
  • Verkauf an ein anderes Unternehmen: Eine Muttergesellschaft kauft das Unternehmen und übernimmt die Führung. Häufig kaufen grössere Unternehmen ein kleineres Unternehmen.
  • Private Equity: Das Unternehmen wird an Investoren verkauft, die es oft als Anlagemöglichkeit sehen und nach einiger Zeit wieder abstossen.
  • Börsengang: Der sogenannte IPO (Initial Public Offering) eignet sich nur für grosse Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 100 Millionen Franken. Für den Verkauf eines Unternehmens ist diese Möglichkeit nur bedingt geeignet und mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Was ist besser - familieninterne oder externe Unternehmensnachfolge?

Um herauszufinden, welche Variante für Ihr Unternehmen besser geeignet ist, ist es wichtig, die individuelle Situation genau zu betrachten. In vielen Fällen ist das Thema Unternehmensnachfolge emotional besetzt: Eine Unternehmerin möchte beispielsweise, dass ihr Sohn ihr Lebenswerk und die Familientradition fortführt. Zudem besteht zu Verwandten meist ein Vertrauensverhältnis, das die Übergabe des Unternehmens erleichtern kann. Nicht zuletzt spielt natürlich auch die finanzielle Absicherung der Familie eine Rolle, die durch eine familieninterne Unternehmensnachfolge gelöst werden kann.

In anderen Fällen kann die Übergabe oder der Verkauf des Unternehmens an eine externe Person sinnvoller sein. So kommt es immer häufiger vor, dass sich der Nachwuchs in der Unternehmensführung beruflich neu orientiert hat und in einer ganz anderen Branche tätig ist. Wenn die Nachkommen weder mit der operativen noch mit der finanziellen Führung des Unternehmens etwas zu tun haben wollen, sollte eine externe Nachfolge in Betracht gezogen werden. Dies kann auch im Interesse des Unternehmens sein, da in diesem Fall eine Person gesucht werden sollte, die über die notwendigen Fach- und Führungskompetenzen verfügt, um das Unternehmen erfolgreich zu führen.

Die Unternehmensnachfolge und das Erbrecht

Eine familieninterne Unternehmensnachfolge ist immer unweigerlich mit dem Erbrecht verbunden. Bei verheirateten Unternehmern kommt zusätzlich das eheliche Güterrecht zum Tragen. Gibt es mehrere Erben mit Pflichtteilsansprüchen, kann es bei der Unternehmensnachfolge zu Erbstreitigkeiten kommen. Die Fronten sollten daher von vornherein geklärt werden, am besten in einem Erbvertrag. Dabei sind insbesondere die Pflichtteilsansprüche der anderen Erben zu berücksichtigen. Zudem kann im Erbfall eine Ausgleichspflicht für die neue Geschäftsleitung entstehen.

 

Unternehmensübertragung durch Schenkung

Wird ein Unternehmen innerhalb der Familie übernommen, geschieht dies meist durch Schenkung oder Erbschaft. Die Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze (ESchG) sind kantonal geregelt und können sich daher je nach Standort des Unternehmens unterscheiden. In vielen Kantonen sind die direkten Nachkommen des Erblassers von der Erbschaftssteuer befreit. Andere Kantone bieten gewisse Vergünstigungen im Falle einer Unternehmensübernahme.

Häufig erfolgt die Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten des Erblassers, z.B. wenn dieser sich zur Ruhe setzen möchte. Um das Risiko von Erbstreitigkeiten zu vermindern, sollten klare Voraussetzungen geschaffen und Informationen transparent offengelegt werden. Dies gilt insbesondere auch für den Wert des Unternehmens zum Zeitpunkt der Übernahme. Auf diese Weise sichert sich das neue Management gegen mögliche Ansprüche der Erben in der Zukunft ab. Tritt der Erbfall ein, ist klar, zu welchem Wert das Unternehmen übergeben wurde. Seither erwirtschaftete Gewinne fallen nicht in den Nachlass, sondern bleiben im Besitz des neuen Eigentümers.

Wo wird die Unternehmensnachfolge geregelt?

Grundsätzlich können Sie die Unternehmensnachfolge in einem Testament oder einem Erbvertrag nach Artikel 512 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) regeln. Dabei ist der Erbvertrag in der Regel die bessere und sicherere Lösung - vor allem für die Erben. Dies vor allem deshalb, weil ein Erbvertrag immer von beiden Parteien unterzeichnet werden muss. Ein Testament kann hingegen auch ohne Zustimmung und Wissen der Erbinnen abgeändert werden (Artikel 509 ZGB).

Tipp: Generell kann eine klare Regelung der Unternehmensnachfolge Erbstreitigkeiten wirksam vorbeugen. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie sich daher frühzeitig um eine Unternehmensnachfolge kümmern. So sind Sie z.B. auch im Falle eines plötzlichen Todes abgesichert und ersparen den Erben und anderen Verwandten viel Ärger. Lassen Sie sich von einer Erbrechtsexpertin oder einem Erbrechtsexperten beraten, damit Sie alle Möglichkeiten kennen und einen rechtsgültigen Erbvertrag aufsetzen können.

 

Was sonst noch zu beachten ist

Die genaue Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge hängt auch von der Rechtsform des Unternehmens ab. Während ein selbständiger Unternehmer allein darüber entscheidet, muss sich der Inhaber eines Unternehmens mit mehreren Eigentümern abstimmen.

Für Jungunternehmer kann die externe Unternehmensnachfolge eine Chance sein. Sie übernehmen ein funktionierendes Unternehmen und können auf dessen Erfolg aufbauen. Vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Unternehmen aufsteigen wollen und über die finanziellen Mittel für einen Management-Buy-Out verfügen, profitieren von dieser Möglichkeit.

 

Erleichterung der Unternehmensnachfolge nach der ersten Erbrechtsrevision

Durch die Reduktion der Pflichtteile der Nachkommen gewinnen Unternehmerinnen und Unternehmer deutlich an Flexibilität und Spielraum, um die künftige Gestaltung der Unternehmensnachfolge nach ihren eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen auszurichten.

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FAQ: Unternehmensnachfolge

Unter der Unternehmensnachfolge versteht man den Prozess der Übergabe eines Unternehmens an eine neue Geschäftsführung (z. B. aufgrund von Pensionierung oder auch bei einem plötzlichen Tod). Dabei bestimmen Inhaberinnen selbst, in wessen Hände sie das Unternehmen geben möchten.

Grob kann zwischen der Übergabe an verwandte und an externe Personen unterschieden werden. Auch Mischformen sind möglich, z. B. wenn die finanzielle Leitung des Unternehmens in der Familie verbleibt, während die operative Führung an eine externe Person oder ein Unternehmensmitglied übergeben wird. Am gängigsten sind die Optionen Family-Buy-Out, Management-Buy-In und Management-Buy-Out.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sehen eine Firma als ihr Lebenswerk an. Da kann es sich passender anfühlen, dieses in die Hände von Nachkommen oder nahen Verwandten zu geben. Auch die zukünftige finanzielle Absicherung der Familie spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Je nach der individuellen Situation kann sich eine Person aus dem Familienkreis oder eine externe neue Geschäftsleitung besser eignen. Dabei kommt es vor allem auf die Eigenheiten des Unternehmens und die Vorlieben des aktuellen Inhabers oder der Inhaberin an.

Im Idealfall beginnen Unternehmerinnen und Inhaber rund zehn Jahre vor der geplanten Übertragung mit der Planung der Nachfolge. Dies schliesst den gesamten Prozess mit ein, von der Entscheidungsfindung bis hin zur Form der Unternehmensnachfolge. So bleibt genügend Zeit für etwaige Veränderungen, für das Einarbeiten der neuen Geschäftsführung oder für die Suche nach einem Käufer.

Sind mehrere Nachkommen oder mögliche Erbinnen vorhanden, so sollten Unternehmer auf Fairness und Gleichbehandlung in ihrem Testament oder Erbvertrag achten. So sollten beispielsweise unbedingt die Pflichtteile aller Erben beachtet werden. Wie es um die Erbschafts- und Schenkungssteuer steht, unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.

Am wichtigsten ist, dass das auserwählte Familienmitglied die Führung der Firma auch wirklich übernehmen möchte. Eine Unternehmensnachfolge ist oft mit Erwartungen verknüpft, die der Nachwuchs zwar erfüllen möchte, aber am Ende damit nicht glücklich wird.

Gesetzesartikel

Erbverträge (Artikel 512 ZGB)

Widerruf und Veränderungen von Verfügungen (Artikel 509 ZGB)

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