Überzeit und Überstunden werden nicht bezahlt, was nun?

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Kalender Icon 05. März 2022

Wer mehr arbeitet als vertraglich vereinbart, möchte für seine Leistung auch entlohnt werden. Nicht immer spielt der Arbeitgeber allerdings mit und Vorgesetzte verweigern mitunter die Bezahlung. Zu Recht? Die Gesetzeslage ist eindeutig, für den Laien aber nur schwer zu durchschauen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht verrät Ihnen, worauf es ankommt und was Sie tun können.

Auf einen Blick

  • Unter Überstunden versteht man die Arbeitszeit, die über die im Arbeitsvertrag festgelegte wöchentliche Stundenzahl hinausgeht.
  • Arbeitgeber dürfen Überstunden nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen: Wenn diese unvermeidbar und zumutbar sind. Auch Klauseln im Arbeitsvertrag können Arbeitnehmerinnen zu Überstunden verpflichten.
  • Grundsätzlich müssen Überstunden entweder in Form von Freizeit oder finanziell ausgeglichen werden.

 

Anwalt für Arbeitsrecht: Qualifizierte Beratung und Betreuung

Überstunden können mitunter zum Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Sie werfen viele Fragen auf: Was darf Ihr Chef von Ihnen verlangen? Wie werden Überstunden kompensiert? Sind die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag durchsetzbar? Ein Anwalt für Arbeitsrecht klärt die Sach- und Rechtslage für Sie. Er prüft die Umstände Ihres individuellen Falls und bietet Ihnen kompetenten juristischen Rat. Selbstverständlich unterstützt der Experte Sie auch bei Ihrer Forderung nach einem Ausgleich. Er weiss genau, an welche Voraussetzungen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geknüpft ist, und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Erfolgsaussichten erhöhen. In der Praxis scheitern viele Arbeitnehmer mit ihrem Begehren – oft einfach deshalb, weil sie schlecht vorbereitet waren. Vermeiden Sie es, den gleichen Fehler zu machen.

Die rechtlichen Grundlagen im Überblick

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind Sie in der Schweiz grundsätzlich nur dazu verpflichtet, das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum zu leisten. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie ausnahmsweise mehr arbeiten müssen. Diese Stunden sind gesondert zu bezahlen – aber nicht in jedem Fall.

Was sind Überstunden?

Als Überstunden gelten jene Stunden, die Sie über die vertraglich fixierte Arbeitszeit hinaus leisten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden sie leicht mit der sogenannten Überzeit verwechselt. Hierbei handelt es sich allerdings um Stunden, die über die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten hinausgehen. Die Unterscheidung zwischen Überstunden und Überzeit ist wichtig: Vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen sind nämlich nur bei Überstunden möglich.

Welche gesetzliche Höchstarbeitszeit für Sie gilt, hängt von Ihrem Beruf ab. Sind Sie in einem industriellen Betrieb oder in einem Büro angestellt, dürfen Sie bis zu 45 Stunden pro Woche arbeiten. Gleiches gilt für technische und andere Angestellte sowie das Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Für alle anderen Branchen ist die Höchstarbeitszeit im Arbeitsgesetz (ArG) auf 50 Stunden festgelegt (Artikel 9 ArG).

Ihre regulären Arbeitszeiten wiederum ergeben sich aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Auch in Teilzeit sind Überstunden möglich. Die entsprechenden Regelungen gelten dann analog. In diesem Fall sind Überstunden also jene Stunden, die die im Vertrag vereinbarte Teilarbeitszeit überschreiten.

Wann sind Überstunden Pflicht?

Ob Ihr Arbeitgeber Überstunden von Ihnen verlangen kann, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab – ebenso wie die Frage, ob diese dann bezahlt werden müssen. Auch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können entsprechende Klauseln enthalten. Fehlen diese, richtet sich die Handhabung der Überstunden nach Artikel 321c des Obligationenrechts (OR). Zwei Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle: die Notwendigkeit und die Zumutbarkeit.

1. Notwendigkeit: Manchmal reicht die reguläre Arbeitszeit nicht aus, um die anfallende Arbeit zu erledigen. Machen es organisatorische oder wirtschaftliche Gründe erforderlich, dürfen Arbeitgeber daher Überstunden anordnen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn andere Mitarbeiterinnen ausfallen, die Arbeit sehr dringend oder der Arbeitsaufwand ausserordentlich hoch ist. Nicht notwendig ist Mehrarbeit, die durch eine bessere Organisation oder andere Massnahmen zu vermeiden gewesen wäre.

2. Zumutbarkeit: Die angeordneten Überstunden sind nur dann zulässig, wenn sie Ihnen als Arbeitnehmer auch zuzumuten sind. Ob das der Fall ist, muss jeweils sorgfältig überprüft werden. Im Rahmen der Beurteilung geht es nicht nur um Kriterien wie Anzahl und Zeitpunkt der Überstunden. Auch persönliche Faktoren wie Ihre familiäre Situation, Ihre Gesundheit und Ihre individuelle Leistungsfähigkeit sind zu berücksichtigen.

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer für geleistete Überstunden zu entschädigen (Artikel 321c, Absatz 3 OR). Die Entschädigung umfasst demnach nicht nur den normalen Lohn, sondern auch einen Aufschlag in Höhe von 25 Prozent. Alternativ ist eine Kompensation durch Freizeit in gleicher Dauer möglich. Das setzt allerdings eine Einigung der beiden Parteien voraus.

Die gesetzliche Ausgleichspflicht ist an eine Voraussetzung geknüpft: Sie besteht nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber die Überstunden ausdrücklich angeordnet oder zumindest stillschweigend akzeptiert hat. Um einen Anspruch geltend machen zu können, dürfen Entschädigung und Kompensation nicht ausgeschlossen worden sein. Das wäre im Rahmen der Vertragsfreiheit durchaus möglich – und würde zum Scheitern Ihres Begehrens führen.

Die Erfolgsaussichten hängen von Ihrer Vorarbeit ab

Weigert sich Ihr Arbeitgeber, Sie für die geleisteten Überstunden zu entschädigen, ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine wertvolle Hilfe. Der Spezialist kennt den rechtlichen Rahmen und ist mit den juristischen Fallstricken vertraut. Er prüft Ihre Vertragsklauseln und kontrolliert, ob die für einen Anspruch erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sach- und Rechtslage hat der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht damit schnell erkannt.

Haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung oder Kompensation, setzt sich der erfahrene Jurist für Ihre Rechte ein – notfalls auch vor Gericht. Ob er Erfolg hat, hängt nicht nur von seinen fachlichen und praktischen Fähigkeiten ab, entscheidend ist auch, wie gut Sie im Vorfeld gearbeitet haben. Da Sie es sind, der die Entlohnung fordert, tragen Sie zunächst auch die Beweislast. Pauschale Behauptungen reichen hier nicht aus: Sie müssen Ihre Überstunden detailliert beschreiben. Anschliessend hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihre Ausführungen zu bestreiten. Beide Vorträge sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Es kann sich daher trotz verhärteter Fronten lohnen, zuerst mit Ihrer Chefin zu verhandeln. Ein Vergleich spart Ihnen sowohl Nerven als auch Zeit.

Diese Unterlagen benötigt Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Vor Gericht lässt sich ein Anspruch auf Entschädigung nur durchsetzen, wenn Sie ihn mit entsprechenden Be- und Nachweisen belegen. Stützen Sie Ihre Rechte lediglich auf einen Lohnzettel, sind die Erfolgsaussichten gering – selbst dann, wenn die Zahl der Überstunden dort dokumentiert ist. Sie müssen plausibel erklären, an welchen Tagen welche Mehrarbeit erforderlich war. Rückwirkend ist das allerdings kaum möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die geleisteten Überstunden von Anfang an schriftlich festzuhalten. Ein ausführliches Zeitjournal erleichtert Ihnen die Beweisführung und kann den Ausgang eines Verfahrens entscheiden. Halten Sie hier alle wichtigen Informationen fest:

  • Datum, Beginn und Dauer der geleisteten Überstunden
  • die genauen Tätigkeiten, die Sie jeweils ausgeübt haben
  • Ihren Arbeits- oder Einsatzort
  • Personen, die Sie gesehen oder mit denen Sie gearbeitet haben

Idealerweise notieren Sie auch, weshalb die erforderliche Arbeit nicht innerhalb der regulären Arbeitszeit geleistet werden konnte. Wurden die Überstunden ausdrücklich angeordnet, schreiben Sie auf, wann und durch wen diese Anweisung erfolgte. Hilfreich ist es auch, das Zeitjournal regelmässig von Ihrer Vorgesetzten gegenzeichnen zu lassen. So können Sie eindeutig beweisen, dass Ihr Chef von Ihren Überstunden wusste.

Wenn Sie bereits Überstunden geleistet haben, deren Bezahlung Sie einfordern möchten, aber umfassende Aufzeichnungen fehlen, dann empfiehlt sich nicht nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch die Suche nach Zeugen. Unterstützen Dritte Ihre Aussagen, kann eine Richterin den Umfang der Mehrarbeit im Streitfall schätzen. Schriftliche Anweisungen, beispielsweise in Form von gespeicherten E-Mails, erleichtern die Beweisführung ebenfalls.

Diese Streitpunkte beschäftigen den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht häufig

Auch wenn jeder Einzelfall etwas anders gelagert ist, lassen sich doch einige Punkte hervorheben, die besonders oft Anlass zu Streit geben. Dabei handelt es sich um die folgenden:

Überschreitung der Höchstarbeitszeiten: Was ist die Rechtsfolge?

Überschreiten Sie Ihre vertraglich geschuldete Arbeitszeit, machen Sie Überstunden. Gehen Sie damit zusätzlich über die Grenzen der gesetzlich verankerten Höchstarbeitszeiten hinaus, leisten Sie Überzeit. Für die Überzeit gelten deutlich strengere Regeln als für Überstunden: Sie ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss vom Arbeitgeber zwingend bezahlt werden. Anders als bei Überstunden ist ein schriftlicher Verzicht nicht möglich. Die Höhe der Entschädigung liegt auch hier bei 125 Prozent des Gehaltes – Zuschlag inklusive. Eine Kompensation durch Freizeit ist ausschliesslich möglich, wenn Sie dies als Arbeitnehmer wünschen oder mit dem Ausgleich zumindest einverstanden sind. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erklärt Ihnen Ihre Rechte.

Kündigung: Was passiert mit Ihren Ansprüchen?

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Arbeitgeber und überlegen Sie, die Zusammenarbeit zu beenden? Tun Sie das – an Ihren Rechten ändert sich nichts. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich Ihre Überstunden auszahlen zu lassen. Eine Kompensation durch Freizeit ist ebenfalls denkbar. Entscheiden Sie sich für diese Variante, erhalten Sie zusätzliche Urlaubstage und Ihr Arbeitsverhältnis endet dann entsprechend früher. Doch nicht immer reicht der verbleibende Zeitraum aus, alle geleisteten Überstunden auszugleichen. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, jede verbleibende Überstunde mit 125 Prozent des Stundenlohns zu entschädigen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt Sie der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wie lange dürfen Sie Ihren Anspruch geltend machen?

Überstunden verfallen gemäss Schweizer Arbeitsrecht nur, wenn im Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde. Zu viel Zeit sollten Sie sich mit der Durchsetzung Ihrer Rechte allerdings nicht lassen: Der Anspruch verjährt fünf Jahre nach seiner Entstehung. Lassen Sie sich daher frühzeitig von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Wie kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zukünftig helfen?

Es kann mitunter schwierig sein, einen Anspruch durchzusetzen – auch dann, wenn Sie im Recht sind. Im Arbeitsrecht wird dies besonders manifest, da es das Hierarchieverhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern komplizierter macht. Chefs üben mitunter Druck aus, um ihre Interessen zu verfolgen. Angestellte fürchten die Kündigung und verzichten auf ihre Rechte. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie und informiert Sie über Folgendes:

  • ob Sie zu Überstunden verpflichtet sind,
  • wann Sie Mehrarbeit ablehnen dürfen,
  • welche Ansprüche Sie haben und
  • wie Sie diese durchsetzen können.

Von der Erfahrung und Kompetenz des Spezialisten profitieren Sie sowohl bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als auch vor Gericht.

Finden Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, dem Sie vertrauen

Es gibt viele Wege, nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Empfehlungen von Freunden und Verwandten, Recherchen im Internet, ein Blick in örtliche Suchverzeichnisse – all das kann zum Erfolg führen. Doch woher wissen Sie, dass eine Anwältin zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt?

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FAQ: Überstunden und Überzeit

Nein, dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dinge. Um Überstunden handelt es sich, wenn die Arbeitszeit über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl hinausgeht. Überzeit dagegen entsteht, wenn die Zahl der Arbeitsstunden über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht.

 

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmerinnen in der Schweiz lediglich jenes Arbeitspensum leisten, das für sie im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. In Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen können Klauseln die Arbeitnehmer zu Überstunden in bestimmten Situationen verpflichten.

 

In Sonderfällen dürfen Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmerinnen Überstunden verlangen. Das ist nur zulässig, wenn diese dringend notwendig und zumutbar sind.

 

Ja, auch Teilzeitangestellte können Überstunden machen. Auch hier handelt es sich um jene Stunden, die über ihr normales Arbeitspensum hinausgehen. Die regelmässige Stundenzahl ist im Arbeitsvertrag festgehalten.

 

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, angeordnete Überstunden auszugleichen. Das geschieht entweder über einen finanziellen Ausgleich oder über zusätzliche Freizeit. Die Entscheidung liegt am Ende bei Ihnen als Arbeitnehmerin, denn ein Freizeitausgleich kann nur erfolgen, wenn Sie diesem zustimmen.

 

Grundsätzlich müssen Überstunden nur ausgeglichen werden, wenn Ihr Arbeitgeber davon wusste und diesen (wenn auch stillschweigend) zugestimmt hat. Machen Sie sich immer Notizen und halten Sie Ihre Überstunden schriftlich fest, um dies im Zweifelsfall beweisen zu können.

 

Der Anspruch auf Überstunden verjährt nicht so schnell – mindestens fünf Jahre haben Sie dafür Zeit. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Gesetzesartikel

Wöchentliche Höchstarbeitszeit (Artikel 9 ArG)

Verpflichtung zu Überstunden (Artikel 321C, Abs. 1 OR)

Ausgleich von Überstunden (Artikel 321c, Abs. 2 f. OR)

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