Mobbing am Arbeitsplatz Folgen und Konsequenzen des Mobbings

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Kalender Icon 05. März 2022

Mobbing am Arbeitsplatz kann in vielen verschiedenen Formen geschehen. Sehr oft handelt es sich dabei nicht um körperliche, sondern vielmehr um psychische Angriffe auf eine Person. Dies kann sich im Endeffekt nicht nur negativ auf die betroffene Person auswirken, sondern sogar den Arbeitsalltag in einem Unternehmen beeinträchtigen. Erfahren Sie in diesem Artikel mehr über dieses wichtige Thema und welche rechtlichen Grundlagen es in diesem Zusammenhang gibt.

Auf einen Blick

  • Mobbing äussert sich durch systematische Angriffe auf bestimmte Personen. Dies kann tätlich oder auch durch drohende oder ungerechte Worte oder Verhaltensweisen geschehen.
  • Es muss zwischen herkömmlichen Konflikten und Mobbing unterschieden werden. Letzteres erfolgt gezielt, wiederholt oder über einen längeren Zeitraum hinweg.
  • Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Mobbing in ihrem Unternehmen zu vermeiden und zu bekämpfen. An vorderster Stelle steht der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden.

Was genau versteht man unter Mobbing?

Beim Mobbing handelt es sich um eine Form der ungerechten Behandlung. Oft wird dafür auch der Begriff Psychoterror verwendet. Dabei tritt eine Person oder eine Gruppe als Täter auf, von der das Mobbing ausgeht. Im Mittelpunkt des Angriffs steht eine andere Person, das Opfer. Im Berufsalltag treten die unterschiedlichsten Konstellationen auf. So kann ein Mitarbeiter von einer anderen Kollegin genauso gemobbt werden wie eine Angestellte von einem Vorgesetzten oder eine gesamte Abteilung von einer anderen. Ist die mobbende Partei höherrangig, wird dies auch als Bossing bezeichnet.

Wie entsteht Mobbing?

Oft entwickelt sich das Mobbing einer Person am Arbeitsplatz aus einer Problemsituation, die nicht richtig gelöst wurde. Dabei ist nicht der Konflikt an sich das Problem, sondern der Umgang damit. Wird dieser nicht oder falsch angegangen, kann er sich zu einem dauerhaften Problem entwickeln. Nur in den seltensten Fällen liegen die Gründe dafür beim Opfer oder dessen Verhalten selbst. Meist stecken dahinter negative Gefühle, wie etwa Neid oder eine unbegründete Abneigung. Auch diskriminierende oder rassistische Gründe können zu Mobbing führen. Es ist wichtig, Mobbing von alltäglichen Konflikten abzugrenzen. Diese können überall vorkommen und stellen in der Regel keine grössere Bedrohung dar – wenn richtig mit ihnen umgegangen wird. Beim Mobbing dagegen handelt es sich um zielgerichtete Attacken, die systematisch und wiederholt erfolgen.

Was begünstigt Mobbing im beruflichen Umfeld?

Ein Problem mit Mobbing im Unternehmen kann aus den verschiedensten Gründen entstehen. Ein Faktor ist beispielsweise eine allgemeine Verunsicherung in der Belegschaft (z. B. wenn die Arbeitsplätze nicht sicher erscheinen). Andere Auslöser können in einer mangelhaften Führung begründet liegen. So können umständliche oder steile Hierarchien Mobbing begünstigen. Für die Opfer ist es hier oft schwierig, Unterstützung zu bekommen. Die Kommunikationswege sind lang und eine Beschwerde ist mit viel Bürokratie verbunden. Doch auch in flachen Hierarchien kann Mobbing auftreten. Das ist vor allem dann der Fall, wenn das Unternehmen nicht richtig geführt wird.

Beispiele für Mobbing am Arbeitsplatz

  • Mobbing kann sich in vielen verschiedenen Formen zeigen. Manchmal ist dies nicht auf den ersten Blick ersichtlich, beispielsweise wenn es sich um unterschwellige Bemerkungen oder diskriminierende Verhaltensweisen handelt. Unter anderem kann sich Mobbing am Arbeitsplatz folgendermassen zeigen:
  • Ignorieren der Person (Betroffene werden nicht begrüsst)
  • Bedrohungen jeglicher Art
  • Übertragung „falscher“ Aufgaben (z. B. sinnlose Tätigkeiten oder solche, die nicht zum Qualifikationsprofil der Person gehören)
  • sexuelle Belästigung (tätliche Angriffe wie z. B. unsittliche Berührungen oder wörtliche wie z. B. obszöne Aussagen oder Schimpfwörter)
  • Verbreiten von rufschädigenden Gerüchten

Welche Folgen kann Mobbing am Arbeitsplatz haben?

Beim Mobbing wird die persönliche Integrität des Opfers in Gefahr gebracht. Das wirkt sich am Ende meist nicht nur auf die betroffene Person aus, sondern kann auch negative Folgen für das gesamte Unternehmen nach sich ziehen.

Negative Folgen für das Mobbing-Opfer: Mobbing kann sich negativ auf die Psyche und die körperliche Gesundheit der Betroffenen auswirken. Neben psychischen Folgen wie einer Minderung des Selbstwerts und drohenden Depressionen können auch physische Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Magenprobleme auftreten.

Nachteile für die Organisation: Mobbing führt in fast allen Fällen zu einer negativen Stimmung in der Belegschaft und kann somit auch die Unternehmenskultur bedrohen. Dies resultiert in schlechteren Leistungen und lässt die Performance der Organisation sinken. Im schlimmsten Fall gelangt die Information nach aussen und Kundschaft oder Partnerunternehmen wenden sich vom Unternehmen ab.

Mobbing im Gesetz

Der Begriff Mobbing wird zwar in den Gesetzestexten nicht explizit erwähnt, allerdings finden sich entsprechende Hinweise in der von der Schweizer Eidgenossenschaft veröffentlichten Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4. Neben sexueller Belästigung und anderen Diskriminierungen bedroht demnach auch Mobbing die Integrität einer Person. Aus diesem Grund sind die entsprechenden Paragrafen auch auf Fälle von Mobbing am Arbeitsplatz anwendbar.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz?

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die Gesundheit ihrer Angestellten zu schützen. Das ist unter anderem im Arbeitsgesetz (ArG) festgelegt. So müssen Arbeitgeber jegliche Massnahmen für den Gesundheitsschutz ergreifen, die möglich sind. Zur Gesundheit gehört auch die Wahrung der persönlichen Integrität der Mitarbeitenden (Artikel 6, Absatz 1 ArG).

Näher ausgeführt ist dieses Thema ausserdem in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsschutz). So besagt Artikel 2 ArGV 3, dass Arbeitgeber die physische und psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden schützen müssen. Dazu gehört auch, dass die Arbeit geeignet organisiert ist. Zudem steht der Arbeitgeber in der Pflicht, die Massnahmen des Gesundheitsschutzes regelmässig zu überprüfen (Artikel 3, Absatz 1 ArGV 3).

Im Obligationenrecht (OR) finden sich Regelungen zur Wahrung der psychischen Gesundheit von Mitarbeitenden. So müssen Arbeitgeber die Persönlichkeit von Angestellten achten und ausserdem dafür sorgen, dass diese unversehrt bleibt. In Artikel 328, Absatz 1 OR wird explizit auf die Unterbindung von sexueller Belästigung hingewiesen, Absatz 2 behandelt die persönliche Integrität einer Person.

Was passiert, wenn ein Teammitglied mobbt?

Angestellte sind generell dazu angehalten, die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen (Artikel 321d Absatz 2 OR). Konkret müssen Mitarbeitende die implementierten Massnahmen des Gesundheitsschutzes einhalten (Artikel 10 ArGV 3). Nehmen Sie Mängel wahr, so müssen diese an eine Vertrauensperson oder an die Vorgesetzten gemeldet werden. Gefährdet eine Person die Gesundheit von anderen Mitgliedern der Organisation vorsätzlich, so kann diese zur Verantwortung gezogen werden (Artikel 60, Absatz 2 ArG).

Welche Konsequenzen kann Mobbing am Arbeitsplatz haben?

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt. Kommen Arbeitgeber dem Gesundheitsschutz nicht ausreichend nach, so können sie strafrechtlich belangt werden (Artikel 59 ArG). Zudem können auch die Täter und Täterinnen zur Rechenschaft gezogen werden. So muss nach Artikel 41 OR beispielsweise jeder mit einer Zahlung von Schadenersatz rechnen, der einer anderen Person widerrechtlich Schaden zufügt.

Des Weiteren finden sich im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) Regelungen dazu, wie Personen im Falle von Mobbing zur Rechenschaft gezogen werden können. Wer etwa die Gesundheit eines anderen Menschen beeinträchtigt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen (Artikel 123, Absatz 1 StGB). So können auch üble Nachrede und Rufschädigung (Artikel 173 und 174 StGB) und das Beschimpfen oder Angreifen der Ehre (Artikel 177 StGB) zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Dasselbe ist der Fall bei Drohung und Nötigung (Artikel 180 und 181 StGB). Dazu gehört nicht nur die Androhung von Gewalt, sondern auch von anderweitigen Nachteilen oder der Beschränkung der Handlungsfreiheit. In Artikel 198 StGB wird speziell die sexuelle Belästigung thematisiert. Demnach kann sowohl ein tätlicher Angriff als auch eine Belästigung mit Worten zu einer Busse oder Geldstrafe führen.

Wie Unternehmen Mobbing vorbeugen können

Grundsätzlich sollte es im Interesse aller Unternehmen liegen, Mobbing zu unterbinden. Zudem stehen Arbeitgeber in der Pflicht, Mobbing zu verhindern oder einzugreifen, wenn dies doch geschieht. Die folgenden Punkte können Vorgesetzte und Arbeitgeber befolgen, um das Risiko von Mobbing in ihrem Unternehmen zu senken:

  • Klare Positionierung gegen Mobbing: Den Angestellten muss klar sein, dass das Unternehmen nicht mit diskriminierenden Aussagen oder Mobbing einverstanden ist.
  • Information darüber, was Mobbing eigentlich ist: Die Angestellten sollten darüber aufgeklärt werden, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz äussern kann. Rechtlich stützt sich dies auf Artikel 5 ArGV 3, wonach Arbeitgeber in der Pflicht stehen, ihre Angestellten über Gesundheitsschutzmassnahmen aufzuklären.
  • Vorgehensweise bei Wahrnehmung von Mobbing: Tipps oder Anleitungen, was Angestellte tun können, wenn sie selbst Opfer werden oder wenn sie bemerken, dass eine andere Person gemobbt wird. Dazu gehört auch das Ernennen einer Vertrauensperson als erster Ansprechpartner.
  • Aufklärung über mögliche Folgen und Sanktionen: Alle Mitglieder einer Organisation müssen darüber Bescheid wissen, was im Falle von Mobbing geschieht. Dazu gehört einerseits die Unterstützung der Betroffenen, andererseits aber auch die Strafen, die auf den oder die Täter zukommen.
  • Konsequentes Verhalten: Besonders wichtig ist, dass mögliche Sanktionsmassnahmen nicht nur angedroht, sondern auch angewendet werden.

Tipps für Betroffene von Mobbing am Arbeitsplatz

Falls Sie von Mobbing betroffen sind, dann lassen Sie ein Fehlverhalten dieser Art von Kolleginnen oder Vorgesetzten niemals unwidersprochen über sich ergehen. Ihr Arbeitgeber steht in der Pflicht, Sie und Ihre Gesundheit zu schützen. Dokumentieren Sie die Vorfälle am besten schriftlich. Auch die Meldung eines Vorfalls sollten Sie schriftlich festhalten. So stellen Sie sicher, dass die Situation ausreichend protokolliert wird und Sie können sich im Falle eines Rechtsstreits auf diese Informationen berufen und diese dem Anwalt für Arbeitsrecht übergeben. Andere Teammitglieder können als Zeugen dienen, wenn diese eine Mobbingsituation wahrgenommen haben.

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FAQ: Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist die systematische ungerechte Behandlung anderer Menschen. Das kann durch Worte, bestimmte Verhaltensweisen oder auch durch tätliche Angriffe geschehen. Erfolgt Mobbing am Arbeitsplatz durch Führungskräfte, so spricht man auch von Bossing.

Mobbing kann in den verschiedensten Formen auftreten. Das kann bei einer Ungleichbehandlung beginnen (z. B. wenn einer Person dauerhaft langweilige oder schwierige Aufgaben übertragen werden) und sogar bis hin zu Kündigungsandrohungen durch Vorgesetzte reichen.

Die Abgrenzung ist teilweise schwierig und kann nicht vollständig geklärt werden. Mobbing entsteht oft aus Konflikten, die nicht richtig aufgearbeitet wurden. Von Mobbing spricht man, wenn sich das diskriminierende Verhalten regelmässig wiederholt oder über einen längeren Zeitraum andauert. Zudem steht der Vorsatz dahinter, einer anderen Person zu schaden.

Betroffene können durch Mobbing schwere gesundheitliche Folgen erleiden. Diese reichen von körperlichen Problemen bis hin zu psychischen Störungen. Doch auch für Unternehmen wirkt sich Mobbing nachteilig aus: das Betriebsklima leidet und am Ende kann sogar die gesamte wirtschaftliche Performance einer Firma beeinträchtigt werden.

Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Opfern von Mobbing am Arbeitsplatz zu helfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Person Ihres Vertrauens und schildern Sie den Sachverhalt. Im äussersten Fall können Sie aufgrund von Mobbing fristlos kündigen.

Wichtig ist eine klare Positionierung gegen ein solches Verhalten. Sowohl Mitarbeitenden als auch Führungskräften muss klar sein, dass Mobbing im Unternehmen nicht geduldet wird.

Mobbing kann nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch bestraft werden. Die Strafen reichen von Bussen und Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Gesetzesartikel

Massnahmen zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit durch den Arbeitgeber (Artikel 2 ArGV 3)

Pflichten des Arbeitgebers: Schutz der Gesundheit und persönlichen Integrität von Arbeitnehmenden (Artikel 6 ArG)

Rechtsfolgen bei sexueller Belästigung (Artikel 198 StGB)

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