Mindestlohn in der Schweiz: aktuelle Lage, Höhe und Vorteile

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Kalender Icon 05. März 2022

In vielen europäischen Ländern gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, in der Schweiz jedoch nicht. Obwohl das Thema viel diskutiert wird, gibt es derzeit nur in einigen Kantonen einen Mindestlohn. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des Mindestlohns in der Schweiz, seine Höhe und die Vorteile, die er für Arbeitnehmende mit sich bringt.

Auf einen Blick

  • In der Schweiz gibt es keinen auf Bundesebene gesetzlichen Mindestlohn.
  • In fünf Kantonen gibt es einen Mindestlohn: in Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt.
  • Die Höhe des Mindestlohns unterscheidet sich dabei von Kanton zu Kanton. 
  • Ein Mindestlohn kann auch in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgeschrieben werden. 

 

Wie funktioniert der Schweizer Mindestlohn?

In den meisten Ländern der Europäischen Union gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmenden des Landes gilt - unabhängig von ihrem Beruf, ihrer Branche oder dem Unternehmen, für das sie arbeiten. In der Schweiz ist dies jedoch nicht der Fall, da es nicht nur einen, sondern mehrere Mindestlöhne gibt, die vom Ort der Beschäftigung oder auch von Tarifverträgen und Branchenvereinbarungen abhängen.

Vom Kanton festgelegter Mindestlohn

In den meisten Teilen des Landes gibt es keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn und es steht den Arbeitgebern frei, ihren Angestellten den Lohn zu anzubieten, den sie wollen bzw. für angebracht halten. Diese Regelung geht auf die in der Schweiz geltende Vertragsfreiheit gemäss Artikel 19 des Obligationenrechts (OR) zurück, laut derer die Vertragsparteien die Inhalte eines Arbeitsvertrags frei bestimmen können. 

Einige Kantone haben jedoch auf Bestreben lokaler Initiativen hin trotzdem einen Mindestlohn eingeführt, der dann allerdings auch nur auf der Ebene des jeweiligen Kantons gilt. Dabei handelt es sich um die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt.

Durch Gesamtarbeitsverträge festgelegter Mindestlohn

Sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Kantone, die einen Mindestlohn haben, kommt es gelegentlich vor, dass Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem festgelegten Mindestlohn profitieren können. Dies ist durch einen sogenannten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gemäss Artikel 356 bis 358 OR möglich. Diese Tarifverträge werden in der Regel in Unternehmen mit einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten eingeführt und sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den jeweiligen Sozialpartnern.

Wenn ein Arbeitnehmer in einer Branche arbeitet, in der ein Mindestlohn durch einen GAV festgelegt wurde, darf ihm kein niedrigerer Lohn als der in diesen Verträgen vorgesehene angeboten werden. Dies liegt daran, dass ein GAV das zwingende Recht umgehen kann, solange dies einen Vorteil für die betroffenen Arbeitnehmenden bedeutet (Artikel 358 OR).

Es ist jedoch zu beachten, dass ein GAV zwar manchmal für alle Beschäftigten der Branche gelten kann, manchmal in bestimmten Fällen aber nur für die Unternehmen einer Branche, die den GAV unterzeichnet haben. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass der Vertrag nur für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmerinnen innerhalb einer Branche gilt. Derzeit profitiert nur rund ein Drittel der Beschäftigten in der Schweiz von einem Gesamtvertrag.

Berechnung und Neubewertung des Mindestlohns

In jedem Kanton, der einen Mindestlohn eingeführt hat, wird dieser an den sogenannten harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gekoppelt, der die jährliche Inflation widerspiegelt. Der HVPI ist ein Index, der die Preisentwicklung von wesentlichen Dienstleistungen und Waren für Schweizer Haushalte misst. Dieser Index wird jährlich erhoben, sodass der Mindestlohn selbst ebenfalls jedes Jahr neu bewertet wird. In einigen Kantonen wird der Mindestlohn jedoch nur dann neu bewertet, wenn auch der Verbraucherpreisindex steigt. In anderen Fällen findet die Neubewertung jedoch auch dann statt, wenn die Inflation sinkt. Daher ist es in den betroffenen Kantonen möglich, dass der Mindestlohn von einem Jahr zum anderen sinkt.

Die Kantone Neuenburg und Jura haben sich bei der Berechnung ihres Mindestlohns nach den Richtlinien für Ergänzungsleistungen (EL) gerichtet, die die finanziellen Mindestbedürfnisse einer erwachsenen Person abdecken, sodass diese nicht unterhalb der Armutsgrenze leben muss.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es keinen flächendeckenden Mindestlohn, sondern fünf Kantone, in denen ein jeweils regionaler Mindestlohn gilt (Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt). Die Höhe des Mindestlohns hängt somit von den jeweiligen Kantonen ab, wobei der Kanton Genf aktuell den höchsten Mindestlohn festgelegt hat. 

Der Mindestlohn im Kanton Genf

Der Kanton Genf führte im November 2020 einen Mindestlohn in Höhe von 23 CHF pro Stunde ein. Auf der Grundlage einer 42-Stunden-Woche, die einen klassischen Stundensatz in der Schweiz darstellt, entspricht dies einem Monatsgehalt von 4.182 CHF. Dies ist der höchste Mindestlohn in der Schweiz.

Der Mindestlohn im Kanton Neuenburg

Der Kanton Neuenburg war der erste in der Schweiz, der im August 2017 einen Mindestlohn einführte und somit mit gutem Beispiel für andere Kantone voranging. Aktuelle beträgt der Mindestlohn in Neuenburg 20 CHF pro Stunde, d. h. 3.640 CHF pro Monat (bei 42 Wochenstunden), die über 12 Monate ausgezahlt werden.

Der Mindestlohn im Kanton Jura

Der Mindestlohn im Kanton Jura ist ähnlich hoch wie der in Neuenburg. Er beläuft sich somit auf 20 CHF pro Stunde, was bei 42 Arbeitsstunden 3.640 CHF monatlich ausmacht. Der Kanton Jura war drei Monate nach Neuenburg der zweite schweizerische Kanton, der einen Mindestlohn einführte.

Der Mindestlohn im Kanton Tessin

Der im Kanton Tessin eingeführte Mindestlohn ist der niedrigste innerhalb der fünf Kantone, die in den letzten Jahren einen gelten Mindestlohn festgelegt haben. Er beträgt hier 19 CHF pro Stunde. Bei einer 42-Stunden-Woche entspricht dies einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.200 CHF. Der Mindestlohn in Tessin trat am ersten Januar 2021 in Kraft und soll mit jährlich schrittweise erhöht werden.

Der Mindestlohn im Kanton Basel-Stadt

Auch im Kanton Basel-Stadt gibt es einen Mindestlohn, der 21 CHF pro Stunde beträgt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Tarifvertrag mit Mindestlohn-Vereinbarungen haben, sind dahingegen nicht an diesen Mindestlohn gebunden. Dasselbe gilt in diesem Kanton für Praktika mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten.

Warum gibt es keinen Mindestlohn auf Bundesebene?

Derzeit haben fünf Schweizer Kantone einen Mindestlohn eingeführt. Diese Bestimmungen folgten auf die Forderung lokaler Initiativen, die den Einfluss des Volkes auf die Gesetzgebung in der Schweiz belegen. So wird die Bevölkerung regelmässig befragt, um sich zu Themen wie Steuersenkungen oder Urlaubstagen zu äussern und die Gesetzgebung massgeblich mitzugestalten.

Im Jahr 2014 versuchte eine Volksinitiative, die Idee eines Mindestlohns von monatlich 4.000 CHF, der auf Bundesebene gelten sollte, weiterzutragen. Diese von der Gewerkschaft UNIA unterstützte Volksinitiative trug den Namen "Für den Schutz gerechter Löhne" und führte zu einem Referendum. Dieser Vorschlag wurde jedoch von einem grossen Teil der schweizerischen Bevölkerung abgelehnt, da sich mehr als 76 % der Wählerinnen und Wähler gegen die Einführung eines solchen Mindesteinkommens aussprachen. Es ist anzumerken, dass selbst in Kantonen, die Mindestlöhne befürworten bzw. diese bereits eingeführt haben (wie beispielsweise Neuenburg und Jura) die Wählerinnen und Wähler gegen die Einführung eines Mindestlohns auf Bundesebene stimmten.

Doch auch wenn die Initiative gescheitert ist, hat sie dazu beigetragen, dass der Betrag von 4.000 CHF zu einem Referenzlohn wurde, der der grossen Mehrheit der schweizerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angeboten wird. Als Folge des Referendums haben viele Unternehmen und Branchen ihre eigenen Mindestlöhne nach oben korrigiert. 

Was sind die Vorteile des Mindestlohns?

Die Einführung eines Mindestlohns hat mehrere Vorteile, weshalb die Gewerkschaften weiterhin versuchen, den Mindestlohn auf Bundesebene allgemein einzuführen oder ihn in zumindest in weiteren Kantonen zu etablieren.

Kampf gegen Lohndumping

Erstens wird durch die Einführung eines Mindestlohns das sogenannte Lohndumping bekämpft. Diese Praxis zielt darauf ab, insbesondere ausländischen Arbeitnehmern oder Grenzgängerinnen unangemessen niedrige Löhne anzubieten, mit der Folge, dass die Löhne in dem betreffenden Beruf insgesamt nach unten gedrückt werden. Der Lohnspiegel sinkt und es wird für Arbeitnehmende zunehmend schwieriger, sich gegen die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft zu wehren. Ein gesetzlicher Mindestlohn schützt sowohl schweizerische als auch ausländische Arbeitnehmende und sorgt für eine grössere Lohngerechtigkeit.

Schutz vor Verarmung der Bevölkerung

Die Löhne in der Schweiz sind zwar vergleichsweise hoch, doch die Lebenshaltungskosten für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gehören zu den teuersten der Welt. Daher gibt es trotz eines allgemein hohen Lebensstandards einen wachsenden Anteil der Bevölkerung, der verarmt, und allmählich entsteht damit auch eine ärmere, arbeitende Mittelschicht. 

Die Armutsgrenze in der Schweiz liegt aktuell bei 2.300 CHF brutto monatlich für eine alleinstehende Person und bei etwas weniger als 4.000 CHF für ein Paar mit zwei Kindern. Die Einführung eines Mindestlohns dient der Armutsbekämpfung, indem sichergestellt wird, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen angemessenen Lohn erhält, mit dem er oder sie die monatlichen Lebenshaltungskosten ohne Probleme bestreiten kann.

Schutz von prekär Beschäftigten

Die Einführung von Mindestlöhnen kam und kommt besonders Frauen zugute und stellt insgesamt einen Schutz für sogenannte prekäre Beschäftigungsverhältnisse dar. Tatsächlich ist Teilzeitarbeit unter Frauen weiter verbreitet, die auch in Niedriglohnbranchen stärker vertreten sind. Dasselbe gilt für Grenzgänger, die ebenfalls häufiger zu Teilzeitarbeit gezwungen sind.

Weniger Arbeitslosigkeit

Ein gesetzlicher Mindestlohn kann ausserdem dazu beitragen, dass die Zahl der arbeitslosen Bürgerinnen und Bürger sinkt – dies hat speziell die Einführung des Mindestlohns im Kanton Neuenburg gezeigt. Dort ging im Jahr 2019 die Arbeitslosen-Quote dreimal mehr zurück als in anderen Kantonen, was laut NZZ auch auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen ist. Im selben Zug gingen obendrein auch die Ausgaben für Sozialhilfen in Neuenburg sichtbar zurück, was einen weiteren positiven Einfluss des Mindestlohns zeigt.

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FAQ: Der Mindestlohn in der Schweiz

Nein, in der Schweiz gibt es keinen Mindestlohn, der auf Bundesebene gilt. Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Gesamtarbeitsvertrag, der einen Mindestlohn festlegt, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem der fünf Kantone arbeiten, die einen Mindestlohn eingeführt haben.

Fünf Schweizer Kantone haben bis heute einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Es handelt sich dabei um die Kantone Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt.

 

In den Kantonen, in denen ein Mindestlohn eingeführt wurde, reicht dieser von 19 CHF pro Stunde bis 23 CHF pro Stunde. Dies entspricht einem monatlichen Bruttolohn zwischen 3.200 CHF und 4.182 CHF.

 

In den meisten Kantonen steht es Arbeitgebern frei, seinen Arbeitnehmer den Lohn anzubieten, den er möchte, solange es keinen gegenteiligen Tarifvertrag oder einen auf kantonaler Ebene vorgeschriebenen Mindestlohn gibt.

 

 

In einem Referendum im Jahr 2014 lehnte die schweizerische Bevölkerung mit grosser Mehrheit die Idee ab, einen Monatslohn von 4.000 CHF auf Bundesebene einzuführen. Selbst in Kantonen mit einem geltenden Mindestlohn wurde das Referendum abgelehnt.

 

Ja, in einigen Branchen haben die Sozialpartner Vereinbarungen getroffen, um einen Mindestlohn im Rahmen eines GAV aufzunehmen. Dieser kann jedoch auch nur für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern oder Unternehmen gelten.

 

In allen Kantonen, in denen es einen Mindestlohn gibt, wird dieser entsprechend dem Verbraucherpreisindex jährlich neu bewertet. In einigen Kantonen wird der Mindestlohn jedoch nur nach oben angepasst, während er in anderen Kantonen auch sinken kann, wenn gleichermassen die Verbraucherpreise sinken.

 

Gesetzesartikel

Vertragsfreiheit (Artikel 19 Absatz 1 OR)

Definition und Inhalt eines Gesamtarbeitsvertrags (Artikel 356 OR)

Wirkung eines GAV zum geltenden Recht (Artikel 358 OR)

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