Umwandlung
GmbH in AG

Ausgewiesene Spezialisten führen die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft durch und dies bereits ab CHF 2'150.-

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Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform und für viele Schweizer Unternehmen im Anfangsstadium bestens geeignet. Das ändert sich, wenn das Unternehmen schnell wächst und z.B. vor einer ersten Finanzierungsrunde mit externen Investoren steht. 

Professionelle Investoren investieren fast ausschliesslich in AGs. Der Grund: Insbesondere das Erfordernis, dass alle Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sein müssen erschwert die Übertragung von Firmenanteilen und führt zu häufig unerwünschter Publizität.

Über das Paket

Folgende Gründe und Vorteile sprechen für die Umwandlung einer GmbH in eine AG: 

  • Kapitalerhöhung ist durch den Verkauf von Aktien recht einfach
  • Kapitalbeschaffung durch Aktien verringert die Abhängigkeit von Bankkrediten
  • Einfache Übertragung von Unternehmensanteilen (formlos, ohne notarielle Beurkundung)
  • AGs geniessen hohes Ansehen bei Geschäftspartnern (international)
  • Bindung der Mitarbeiter kann durch Aktienoptionspläne ermöglicht werden

Zielgruppe

Gesellschaften welche ihr Rechtskleid von der GmbH in die AG wechseln wollen.

Prozess und Dauer

Typischerweise dauert die Umwandlung von einer GmbH in eine AG 3-5 Wochen. Mit der Eintragung ins Handelsregister tritt die Umwandlung in Kraft. Die grundlegen zwei Schritte für die Umwandlung beinhalten:

  1. Damit eine GmbH in eine AG umgewandelt werden kann, müssen die Kapitalanforderungen für die AG erfüllt werden. Im ersten Schritt ist daher eine Kapitalerhöhung erforderlich. Dabei wird das Aktienkapital der Gesellschaft auf mindestens 100'000 CHF erhöht (wovon 50% einbezahlt werden muss).
  2. In einem zweiten Schritt wird die Rechtsform offiziell geändert. Das Verfahren ist vergleichbar mit dem einer Neugründung: Eine notariell beglaubigte Generalversammlung ist erforderlich, neue Statuten müssen erstellt und der Verwaltungsrat muss (neu) ernannt werden. Zusätzlich muss ein Wirtschaftsprüfer die finanzielle Situation des Unternehmens prüfen und bestätigen.

Leistung

Im GmbH-AG Umwandlung Paket sind persönliche Beratung, Best-in-Class Templates und auf das Unternehmen zugeschnittene Anpassungen mitenthalten. Folgendes wird abgedeckt: 

  • Persönliche Rechtsberatung: Wir begleiten Sie durch den gesamten Umwandlungsprozess. In der Regel sind 1-2 Stunden persönliche Beratung erforderlich. In unserem Fixpaket sind 3 Stunden persönliche Rechtsberatung enthalten, damit auch wirklich alle Fragen geklärt werden können. Sollte es sich um einen aussergewöhnlich komplexen Umwandlungsfall handeln, der mehr Beratung erfordert, werden wir vor dem Projektstart darauf hinweisen.
  • Kapitalerhöhung: Die Kapitalerhöhung stellt sicher, dass alle Kapitalanforderungen für die AG erfüllt werden. Wir bereiten alle rechtlichen Gesellschaftsdokumente vor und koordinieren mit Notar und Handelsregister.
  • Umwandlung: Die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft erfolgt parallel zur Kapitalerhöhung: Wir kümmern uns um die Erstellung aller erforderlichen Unternehmensdokumente und übernehmen die Koordination mit Wirtschaftsprüfer, Notar und Handelsregister

Preis

Fixpreis CHF 2'150.- inkl. MwSt.

Die Drittkosten von rund CHF 1'000 für die notarielle Beurkundung, ca. CHF 800 für einen Revisionsbericht und ca. CHF 600 für die Handelsregistereintragung sind nicht enthalten.

Sie erhalten eine individuelle Offerte für die Vorbereitung und Durchführung der Umwandlung. Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.

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Hast Du Fragen?

Gerne berate ich dich persönlich, damit dein Unternehmen für die Wachstumsphase rechtlich optimal aufgestellt ist.

 

Dominic Rogger

Rechtsanwalt, lic. iur. LL.M. 

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Was muss ich über die Umwandlung wissen?

Nein, man kann auch bestehende, freie Reserven umwandeln, offene und fällige Forderungen verrechnen oder eine Sacheinlage leisten.

Nein, man kann auch eine sog. Teilliberierung vornehmen, d.h. man muss das Kapital auf CHF 100'000 erhöhen, wovon mind. CHF 50'000 tatsächlich geleistet werden müssen (in bar, durch Verrechnung oder Sacheinlage).

Für die Umwandlung wird eine sog. Umwandlungsbilanz benötigt. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein und sollte im Idealfall keine Verluste oder Verlustvorträge vorweisen (ansonsten müssen diese zuerst ausgeglichen werden).

 

Weiter sollte man sich darüber Gedanken machen, ob die Aktionärsstruktur gleich bleiben soll, wie hoch der Nominalwert der neuen Aktien sein soll (min. CHF 0.01) und wer den Verwaltungsrat besetzen wird.

Nein, grundsätzlich kann die Umwandlungsbilanz selbst erstellt werden. Aber: Ein zugelassener Revisor muss eine sog. Plausibilitätsprüfung vornehmen.

Ja, dies ist häufig auch ein passender Zeitpunkt, dies ohne grosse zusätzliche Kosten vorzunehmen.

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