Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform und für viele Schweizer Unternehmen im Anfangsstadium bestens geeignet. Das ändert sich, wenn das Unternehmen schnell wächst und z.B. vor einer ersten Finanzierungsrunde mit externen Investoren steht.
Professionelle Investoren investieren fast ausschliesslich in AGs. Der Grund: Insbesondere das Erfordernis, dass alle Gesellschafter im Handelsregister eingetragen sein müssen erschwert die Übertragung von Firmenanteilen und führt zu häufig unerwünschter Publizität.
Folgende weitere Gründe und Vorteile sprechen für die Umwandlung einer GmbH in eine AG:
Gesellschaften welche ihr Rechtskleid von der GmbH in die AG wechseln wollen.
Typischerweise dauert die Umwandlung von einer GmbH in eine AG 3-5 Wochen. Mit der Eintragung ins Handelsregister tritt die Umwandlung in Kraft. Die grundlegen zwei Schritte für die Umwandlung beinhalten:
Im GmbH-AG Umwandlung Paket sind persönliche Beratung, Best-in-Class Templates und auf das Unternehmen zugeschnittene Anpassungen mitenthalten. Folgendes wird abgedeckt:
Fixpreis CHF 2'150.- inkl. MwSt.
Die Drittkosten von rund CHF 1'000 für die notarielle Beurkundung, ca. CHF 800 für einen Revisionsbericht und ca. CHF 600 für die Handelsregistereintragung sind nicht enthalten.
Sie erhalten eine individuelle Offerte für die Vorbereitung und Durchführung der Umwandlung. Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.
Nein, man kann auch bestehende, freie Reserven umwandeln, offene und fällige Forderungen verrechnen oder eine Sacheinlage leisten.
Nein, man kann auch eine sog. Teilliberierung vornehmen, d.h. man muss das Kapital auf CHF 100'000 erhöhen, wovon mind. CHF 50'000 tatsächlich geleistet werden müssen (in bar, durch Verrechnung oder Sacheinlage).
Für die Umwandlung wird eine sog. Umwandlungsbilanz benötigt. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein und sollte im Idealfall keine Verluste oder Verlustvorträge vorweisen (ansonsten müssen diese zuerst ausgeglichen werden).
Weiter sollte man sich darüber Gedanken machen, ob die Aktionärsstruktur gleich bleiben soll, wie hoch der Nominalwert der neuen Aktien sein soll (min. CHF 0.01) und wer den Verwaltungsrat besetzen wird.
Nein, grundsätzlich kann die Umwandlungsbilanz selbst erstellt werden. Aber: Ein zugelassener Revisor muss eine sog. Plausibilitätsprüfung vornehmen.
Ja, dies ist häufig auch ein passender Zeitpunkt, dies ohne grosse zusätzliche Kosten vorzunehmen.