Mit der Unterschrift unter einen Immobilien-Kaufvertrag oder GU-/TU-Vertrag verpflichtet sich der Käufer/Besteller, mehrere Hunderttausend Franken zu bezahlen. Es lohnt sich deshalb, die Chancen und Risiken genau anzuschauen. Kaufen Sie nicht die „Katze im Sack“, damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird.
Ein ausgewiesener Experte prüft den Vertrag eingehend und erstellt einen umfassenden "Red-Flag"-Bericht, inklusive Tipps für die Optimierung.
Wenn das Objekt gefällt und der Verkäufer Ihnen einen Vertragsentwurf vorlegt, sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen und den Text vor der Unterschrift von einem Spezialisten überprüfen lassen.
Das Angebot richtet sich an Käufer von bestehenden Häuser und Wohnungen sowie an Bauherrschaften, die selber ein Haus bauen, sei es klassisch mit Architekt und Unternehmen oder als Käufer eines schlüsselfertigen Werkes von einem General- oder Totalunternehmen.
Der Vertragscheck erhalten Sie nach maximal drei Arbeitstagen. Eventuell müssen einzelne Punkte anschliessend noch genauer abgeklärt werden.
Sie erhalten einen Bericht mit folgenden Bestandteilen:
Telefonische Nachbesprechung
Optional:
Sie erhalten eine individuelle Offerte für die Vertragsprüfung.
Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.
Der Immobilienkaufvertrag wird in der Regel von einem Notar oder einer Notarin aufgesetzt, den die Verkäuferschaft bestimmt. Die Interessen der Käuferschaft werden so oft nur ungenügend berücksichtigt. Der Vertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Gleichzeitig werden vielfach auch gleich die Register-Schuldbriefe für die Regelung der Finanzierung errichtet. Bei Neubauten (General-/Totalunternehmer) wird oft auch gleich der Werkvertrag integriert.
Eigentlich immer. Aufgrund der Gestaltungsfreiheit gibt es viele Fallstricke. Einzelne Klauseln oder fehlende Regelungen können gravierende negative Auswirkungen haben.
Natürlich kann die Käuferschaft kaum je das ihr passende Optimum durchsetzen. Aber es ist von Vorteil, wenn sich der Käufer der Risiken bewusst ist. Teilweise ist es auch möglich, sich anderweitig abzusichern (z.B. Versicherungen, Garantien). Zudem ist zu empfehlen, auch Nutzungswünsche und Risiken auf der Käuferseite in die Überlegungen einzubeziehen (z.B. Steuern, Sanierungskosten, Aus-/Umbauwünsche, Güterstand bei Ehegatten).
Der Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet und von diesem beurkundet. Da es bis zum Eintrag im Grundbuch mehrere Wochen dauern kann, sollte dies rechtzeitig geschehen. Vor dem Eintrag wird die Bank den Kredit nicht bedienen. Die Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.
Meist wird die Gewährleistung und Haftung in den Kaufverträgen soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Umso wichtiger ist es, bei der Übergabe möglichst alle Mängel aufzudecken. Auch eine genaue Objektbeschreibung kann helfen, nachträglich Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bei Werkverträgen (Einzel/General-/Totalunternehmer) ist genau zu prüfen, wie die Haftung-/Gewährleistung geregelt ist und ob allenfalls die Garantieansprüche korrekt abgetreten werden.
Von einem einmal unterzeichneten Vertrag kann man grundsätzlich nicht zurücktreten («pacta sunt servanda»).
Zwar gibt es gewisse Rechtsbehelfe wie Irrtum, Täuschung, nicht richtige Vertragserfüllung etc., welche einen Rücktritt ermöglichen, die Beweishürden (und damit auch das Kostenrisiko) sind für die Käuferschaft jedoch sehr hoch.