Seed / Series A
Finanzierungsrunde

Finanzierungsrunde von erfahrenen Anwälten vorbereiten lassen, ab CHF 7'000.-

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In einer Finanzierungsrunde geben Unternehmen im Zuge einer Kapitalerhöhung neue Aktien an externe Investoren aus. Bei diesen kann es sich um Familienangehörige, Freunde, "Angel-Investoren" oder professionelle Investoren handeln. Rechte und Pflichten der bestehenden Aktionäre und der Investoren müssen ausgehandelt werden. Beide Parteien müssen sich zudem auf eine Bewertung des Unternehmens einigen. Gab es vorher bereits Investoren (z.B. durch eine Wandelanleihe), muss deren Kapital im Laufe der Finanzierungsrunde in Aktien umgewandelt werden.

Wir begleiten Unternehmen bei jedem Schritt der Finanzierung. Von der Strategie zur Due-Diligence über die Verhandlungen mit Investoren, der Erstellung aller relevanten Verträge bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Über das Paket

Eine Finanzierungsrunde dient dazu, die Wachstumsstrategie zu unterstützen und zusätzliches Kapital aufzunehmen, wenn dies erforderlich ist.

Zielgruppe

Eine erste Finanzierungsrunde ist ideal für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial und Kapitalbedarf, der nicht durch Einnahmen oder andere Geldquellen gedeckt werden kann. Das Unternehmen sollte bereits über ein funktionierendes erstes Produkt oder zumindest eine klare Vision mit Umsetzungszielen verfügen.

Prozess und Dauer

Die Zeit vom Aufsetzen bis zum Abschluss einer Finanzierungsrunde hängt von einigen Faktoren ab, wie z.B. vom aktuellen Zustand der Rechtsdokumente, der Investorenanzahl und der Verhandlung. Typischerweise dauern Finanzierungsrunden zwischen 4-8 Wochen.

Leistung

  • Beratung zur Dealstruktur und Set-up: Im ersten Schritt schauen wir uns das Unternehmen und dessen Ziele an, definieren das Set-up der Finanzierungsrunde basierend auf der gängigen Marktpraxis und bereiten das Term Sheet vor.
  • Auf das Unternehmen zugeschnittene Rechtsdokumente: Auf der Basis unserer bewährten und getesteten Vorlage erstellen wir die entsprechenden Rechtsdokumente. Dabei stehen wir im kontinuierlichen, engen Austausch mit dem Unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
  • Verhandlungsunterstützung: Im nächsten Schritt werden die Rechtsdokumente mit den Investoren geteilt und besprochen, sowie spezifische Punkte verhandelt. Wir unterstützen den gesamten Verhandlungsprozess mit den Investoren. 10 Stunden Verhandlungsunterstützung sind im Standardpaket jeweils mitenthalten.
  • Kapitalerhöhung und Abschluss: Nach Unterzeichnung der Investitions- und Aktionärsbindungsvereinbarung erfolgt die Kapitalerhöhung. Mit der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist die Finanzierungsrunde abgeschlossen. Wir bereiten alle benötigten Dokumente für die Kapitalerhöhung vor, koordinieren mit dem Notar und stimmen diese mit dem Handelsregister ab.

Preis

Fixpreis CHF 7'000.- inkl. MwSt

Die Kosten von rund CHF 1'000 für die notarielle Beglaubigung und rund CHF 600 für die Handelsregistereintragung sind nicht enthalten. 

Sie erhalten eine individuelle Offerte für die Vorbereitung und Durchführung der Finanzierungsrunde. Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.

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Hast Du Fragen?

Gerne berate ich dich persönlich, damit dein Unternehmen für die Wachstumsphase rechtlich optimal aufgestellt ist.

 

Dominic Rogger

Rechtsanwalt, lic. iur. LL.M. 

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Was muss ich über Finanzierungsrunden wissen?

- Qualität des Term-Sheets

- Qualität der bestehenden Verträge und Unterlagen

- Ob der Anwalt oder die Anwältin den ersten Entwurf der Verträge liefern können

- Anzahl involvierte Investoren, Professionalität der Investoren und Vertrautheit der Investoren mit Schweizer Recht

Idealerweise erst, wenn man eine angemessene Bewertung erzielen kann. Andernfalls riskiert man, dass man schon früh sehr viele Anteile abgeben muss. Gleichzeitig sollte aber auch nicht zu lange gewartet werden, damit man nicht wertvolle Zeit für das Wachstum und den Ausbau eines Wettbewerbsvorteils verliert.

 

In frühen Runden werden die Investoren in der Regel noch weniger Vorzugsrechte verlangen und grundsätzlich gilt so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

 

Das Spektrum von möglichen Vorzugsrechten reicht von Einsitz im Verwaltungsrat, über zusätzliche Informationsrechte bis zu finanziellen Vorteilen. Damit man hier nicht leichtfertig etwas abgibt bieten wir bereits professionelle Unterstützung bei der Ausarbeitung des Term-Sheets.

Für den Investitionsvertrag und den Aktionärbindungsvertrag gilt grundsätzlich Formfreiheit. Das heisst diese Verträge könne auch bequem via Skribble oder DocuSign unterzeichnet werden. Nur der Zeichnungsschein muss durch die Aktionäre schriftlich unterzeichnet werden.

Um die Finanzierungsrunde abzuschliessen muss die Gesellschaft in der Regel das Aktienkapital erhöhen. Dazu ist neben einer notariell beglaubigen Generalversammlung auch ein VR-Beschluss vor einem Notar nötig (sog. Umsetzungsbeschluss). Die Aktionäre können dabei mittels Vollmacht vertreten werden und müssen nicht persönlich erscheinen. Der VR (oder zumindest ein VR) muss jedoch persönlich anwendend sein.

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