AG/GmbH
Gründung

Ausgewiesene Spezialisten führen die AG/GmbH Gründung durch und dies bereits ab CHF 650.-

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Zur Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen eine Vielzahl von Unterlagen vorbereitet und dem kantonalen Handelsregister zur Eintragung eingereicht werden. Denn die Aktiengesellschaft ist erst dann gegründet, wenn sie im Handelsregister eingetragen wurde.

Das Handelsregister prüft die eingereichten Unterlagen und nimmt die Eintragung nur dann vor, wenn alle Unterlagen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Mit unserem Paket Gründung stellen Sie sicher, dass die Unterlagen nicht nur fachmännisch von Anwälten und Notaren vorbereitet, sondern auch gleich beurkundet werden. Dadurch können Zeitverluste und unnötige Kosten vermieden werden und Sie können sich auf andere Tätigkeiten zum erfolgreichen Start Ihres neuen Geschäfts konzentrieren.

Über das Paket

Das Paket wird benötigt, sobald entschieden ist, dass eine Gesellschaft gegründet werden soll. Idealerweise steht auch bereits fest, ob eine AG oder GmbH gegründet werden soll und die notwendigen Einzelheiten (z.B. Firmenname, Sitz, Kapital) wurden festgelegt. Bei Bedarf können unsere Anwälte sie zur Frage der Rechtsform und den Einzelheiten der Gesellschaft im Detail beraten.

Zielgruppe

Das Paket ist ausgerichtet für jeden, der eine AG oder GmbH in der Deutschschweiz gründen will und sich einen unkomplizierten und preiswerten Gründungsprozess wünscht. Die Gründungen werden mittels beglaubigter Vollmachten ausgeführt, sodass die Gründer persönlich nicht anwesend sein müssen.

Prozess und Dauer

Sobald sämtliche Einzelheiten der neu zu gründenden Gesellschaft feststehen und ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnet wurde, dauert die Gründung inkl. Eintragung im Handelsregister in der Regel rund zwei Wochen.

Leistung

Im Paket wird Folgendes abgedeckt:

  • Beratungsgespräch (optional)
  • Zusammenstellen der benötigten Unterlagen
  • Beurkundung beim Notar 
  • Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister

Preis

Richtpreis CHF 650.- inkl. MwSt.

Im Preis sind die Beurkundungsgebühren bereits mit eingerechnet. Die Handelsregistergebühren, Bankgebühren und Beglaubigungsgebühren der Vollmacht fallen zusätzlich zur Pauschale an und werden von den jeweiligen Dienstleistern direkt erhoben. Die Pauschale kann je nach Komplexität des Einzelfalles angepasst werden. Optional kann ein Beratungsgespräch für CHF 300/h sowie ab CHF 200 eine englische oder russische Übersetzung der Gründungsurkunde und der Statuten gewählt werden.

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Ich berate Sie gerne persönlich, wie sie ihr Start-up rechtlich optimal auf den Weg bringen.

 

 

Dominic Rogger

Rechtsanwalt, lic. iur. LL.M. 

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Was muss ich über die AG/GmbH Gründung wissen?

Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 100'000, wobei mind. CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt sein müssen.

 

Eine Person alleine kann eine Gesellschaft gründen. Dies kann eine natürliche Person oder eine bereits bestehende Gesellschaft sein. Zudem benötigt die neue Gesellschaft mindestens ein Verwaltungsratsmitglied. Der Verwaltungsrat kann die gleiche Person wie der Gründer sein.

 

Bei der Ferngründung lassen sich die Gründer mittels beglaubigter Vollmacht bei der Beurkundung vertreten. Die benötigten Dokumente werden von den Gründern unterschrieben und postalisch direkt an den beurkundenden Notar versandt.

Die Handelsregistergebühren betragen ca. CHF 450 – CHF 600.

Das Aktienkapital darf nur für Gesellschaftszwecke verwendet werden. Nach der Gründung wird das Aktienkapital von einem Kapitaleinzahlungskonto auf ein Geschäftskonto lautend auf die neue Gesellschaft überwiesen.

Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revisionsstelle verzichten, wenn sie nicht der Pflicht zur ordentlichen Revision unterstehen. Eine ordentliche Revision wird nur bei Publikumsgesellschaften und Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:

 

1. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken

2. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken

3. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

 

Ist dies nicht der Fall, wird grundsätzlich eine eingeschränkte Revision verlangt, auf die verzichtet werden kann, wen sämtliche Gründer dem Verzicht zustimmen und die Gesellschaft weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat.

Für die Gründung muss ein Kapitaleinzahlungskonto lautend auf die neu zu gründenden Gesellschaft bei einer schweizerischen Bank eröffnet werden. Auf dieses Konto wird das Kapital vor der Gründung überwiesen. Daneben ist ein Geschäftskonto für die Gesellschaft zu eröffnen. Das Kapital wird nach der Gründung automatisch vom Kapitaleinzahlungskonto auf das Geschäftskonto überwiesen. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Bank Kontakt aufzunehmen.

 

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