Anwalt Patientenrecht

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Anwalt für Patientenrecht: Kompetente Beratung bei Aufklärungs-, Behandlungs- und Therapiefehlern

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften finden sich sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht. Letztere unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Auch die Rechtsprechung spielt eine entscheidende Rolle. Das macht es schwer, den Überblick zu wahren. Juristische Laien, die als Betroffene eine besondere Stresssituation erleben, fühlen sich hier schnell überfordert. Ein Anwalt für Patientenrecht macht sich stark für sie.

Als Patient haben Sie einen Anspruch auf eine angemessene Aufklärung und Beratung. Sie dürfen eine sorgfältige, qualifizierte Behandlung erwarten und müssen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen zustimmen. Ärzte und Spitäler sind dazu verpflichtet, Ihre Integrität und Würde zu bewahren und Ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung zu respektieren. Ein Anwalt für Patientenrecht steht Ihnen zur Seite, wenn diese Rechte missachtet werden.

Im Folgenden finden Sie einige Schlüsselsituationen, in denen die Expertise eines Anwalts im Bereich Patientenrechte von entscheidender Bedeutung ist:

  1. Beratung zu Aufklärungs-, Behandlungs- und Therapiefehlern: Ein Anwalt kann Ihnen bei der Bewertung von Aufklärungs-, Behandlungs- und Therapiefehlern helfen und Sie über Ihre Rechte informieren.
  2. Nachweis von Behandlungsfehlern und deren Schäden: Durch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt können Sie Behandlungsfehler dokumentieren und mögliche Schäden nachweisen.
  3. Korrespondenz mit Ärzten, Spitälern und Versicherungen: Der Anwalt kann als Vermittler zwischen Ihnen und den medizinischen Einrichtungen sowie Versicherungen auftreten, um Ihre Anliegen angemessen zu vertreten.
  4. Geltendmachung von Ansprüchen: Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen und angemessene Entschädigungen zu erhalten.
  5. Aussergerichtliche Einigung: Verhandlungen außerhalb des Gerichtssaals können von einem Anwalt effektiv geführt werden, um eine faire und akzeptable Einigung zu erzielen.
  6. Klage und Vertretung vor Gericht: Sollte keine aussergerichtliche Einigung erzielt werden können, steht Ihnen ein Anwalt zur Seite, der Sie vor Gericht vertritt und Ihre Interessen effektiv durchsetzt.

Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts im Bereich Patientenrechte kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und angemessene Massnahmen gegen mögliche Behandlungsfehler zu ergreifen, sei es durch aussergerichtliche Verhandlungen oder vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen zum Patientenrecht

Als Patient haben Sie das Recht auf umfassende Information über Ihre Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen. Sie haben auch das Recht auf freie Arztwahl, Einwilligung in medizinische Eingriffe, Datenschutz und Einsicht in Ihre Krankenakte.

Wenn Sie mit Ihrer medizinischen Behandlung unzufrieden sind, können Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arzt suchen. Wenn Sie keine zufriedenstellende Lösung finden, haben Sie das Recht auf eine Zweitmeinung und können sich auch an eine Patientenberatungsstelle oder Beschwerdestelle wenden.

Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung, die in Kraft tritt, wenn der Verfasser oder die Verfasserin aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seine oder ihre Wünsche frei zu äussern. Dieses Recht auf Selbstbestimmung durch eine schriftliche Verfügung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in Artikel 370 verankert. In einer Patientenverfügung können die Wünsche einer Person in Bezug auf die Verweigerung oder den Abbruch von Behandlungen oder lebenserhaltenden Massnahmen festgehalten werden, solange sie noch urteilsfähig ist.

Patientenverfügungen enthalten in erster Linie Behandlungsanweisungen, die für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich verbindlich sind. Sie kann aber auch dazu dienen, eine Vertretung zu bezeichnen, die in Ihrem Namen über Ihre medizinische Behandlung entscheiden kann.

Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge ermöglichen es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle von Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie sind wichtige Instrumente zur Selbstbestimmung und beachten Ihre Autonomie als Patient.

Eine Patientenverfügung ist verbindlich, d.h. die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den in der Patientenverfügung geäusserten Willen der Patientin zu beachten. Liegt keine Patientenverfügung vor und sind keine Angehörigen vorhanden, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, welche therapeutischen Massnahmen sie oder er für die Patientin für richtig hält (Artikel 377 ZGB).

Liegt jedoch eine Patientenverfügung vor, sind sowohl die Ärztinnen und Ärzte als auch die Angehörigen verpflichtet, diese zu akzeptieren und die darin enthaltenen Anweisungen zu befolgen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Bestimmungen der Patientenverfügung gegen das Gesetz verstossen oder wenn der Verdacht besteht, dass die Verfügung unter Zwang oder aus Unwissenheit erstellt wurde, kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, die Patientenverfügung nicht zu beachten (Artikel 372 ZGB). In diesem Fall muss sie jedoch die Vertretung der Patientin oder, falls es keine Vertretung gibt, die Familie der Patientin informieren.

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