Untervermieten Guide 2026: Sicher und Rechtssicher Vermieten
Sie möchten Ihre Wohnung untervermieten, um Kosten zu sparen oder während eines Auslandsaufenthalts flexibel zu bleiben? Viele Mieter denken an untervermieten, ohne die rechtlichen Fallstricke und Risiken zu kennen.
Dieser Guide zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt sicher und rechtssicher untervermieten – von den gesetzlichen Grundlagen über korrekte Verträge bis hin zu steuerlichen Aspekten. Sie erfahren, wie Sie typische Fehler vermeiden, Ihre Rechte schützen und worauf Sie im Jahr 2026 besonders achten müssen.
Lesen Sie weiter, um von Expertenwissen zu profitieren und Ihre Untervermietung sorgenfrei zu organisieren.
Rechtliche Grundlagen der Untervermietung
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Im Jahr 2026 gelten einige neue Regelungen, die das untervermieten betreffen. Eine saubere Vorbereitung hilft, Streit zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.

Wann ist Untervermietung erlaubt?
Untervermieten bedeutet, dass ein Hauptmieter einen Teil oder die gesamte Wohnung an eine andere Person weitervermietet. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 540 und § 553 BGB. Untervermieten einzelner Zimmer ist meist einfacher als das untervermieten der gesamten Wohnung.
Beispiele:
- Erlaubt: Ein Zimmer an einen Freund während eines Auslandssemesters untervermieten.
- Nicht erlaubt: Die Wohnung regelmäßig an Touristen über AirBnB untervermieten.
Wichtig: Bei Überbelegung oder gewerblicher Nutzung ist das untervermieten nicht gestattet. Laut einer aktuellen ERGO-Studie benötigen über 80 Prozent der deutschen Mieter eine Zustimmung des Vermieters für das untervermieten.
Zustimmungspflicht des Vermieters
Das untervermieten ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (§ 553 BGB). Typische Gründe für das untervermieten sind berufliche Versetzungen oder längere Auslandsaufenthalte.
Die Erlaubnis sollte immer schriftlich vorliegen. Der Vermieter darf das untervermieten nur ablehnen, wenn wichtige Gründe vorliegen, etwa Überbelegung oder wenn der Untermieter dem Vermieter unzumutbar erscheint.
Sonderfall: Für nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) ist das untervermieten oft ohne Zustimmung möglich. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass die Ablehnung des untervermieten durch den Vermieter nur in Ausnahmefällen rechtens ist.
Rechte und Pflichten von Haupt- und Untermieter
Beim untervermieten besteht ein eigenständiger Vertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters und haftet für die Wohnung.
Der Untermieter hat beim untervermieten keinen direkten Anspruch gegenüber dem Vermieter. Er genießt aber Kündigungsschutz und Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung.
Was passiert, wenn der Hauptmietvertrag endet? Dann hat auch das untervermieten ein Ende, der Untermieter muss ausziehen. Eine ausführliche Übersicht zu Untervermietung: Rechte und Pflichten finden Sie bei Haufe.
Risiken bei unerlaubter Untervermietung
Wer ohne Erlaubnis untervermieten möchte, riskiert eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Der Vermieter kann außerdem Schadensersatz verlangen, wenn beim untervermieten Schäden entstehen.
Fehlt die Zustimmung, besteht oft kein Versicherungsschutz. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Wer heimlich untervermieten will, muss mit der Kündigung rechnen.
Empfehlung: Holen Sie beim untervermieten immer eine schriftliche Erlaubnis ein. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden teure Fehler.
Sonderfälle und aktuelle Gesetzesänderungen (Stand 2026)
Das Mietrecht wurde 2025/2026 modernisiert. Für das untervermieten von Wohnungen gelten neue Regeln, besonders bei Kurzzeitvermietung (z.B. AirBnB). Digitale Nachweise sind heute Pflicht beim untervermieten.
Bei befristeten Mietverträgen ist das untervermieten nur eingeschränkt möglich. Neue Urteile regeln die Zweckentfremdung in Großstädten noch strenger. Achten Sie auf regionale Gesetze, etwa das Wohnraumsicherungsgesetz in Berlin, wenn Sie untervermieten möchten.
Schritt-für-Schritt: So gehen Sie bei der Untervermietung richtig vor
Sie möchten Ihre Wohnung oder ein Zimmer untervermieten, wissen aber nicht, wie Sie dabei rechtssicher und effizient vorgehen? Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Sie den Überblick und vermeiden typische Fehler beim untervermieten. Von der Motivation bis zur erfolgreichen Übergabe – so gelingt die Untervermietung 2026 problemlos.

1. Berechtigtes Interesse prüfen und dokumentieren
Der erste Schritt beim untervermieten ist die Klärung des berechtigten Interesses. Typische Gründe sind ein Auslandssemester, ein längerer Urlaub oder finanzielle Engpässe. Ohne nachvollziehbaren Anlass kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern.
Dokumentieren Sie Ihr Anliegen mit aussagekräftigen Belegen, wie einer Immatrikulationsbescheinigung oder einem Arbeitsvertrag. Diese Nachweise erhöhen die Erfolgschancen für eine Zustimmung. Reichen Sie Kopien beim Vermieter ein, um Ihr Anliegen transparent zu machen.
Beispiel: Sie planen ein Praktikum im Ausland und legen die Bestätigung Ihres Arbeitgebers vor. Damit schaffen Sie eine solide Grundlage für das untervermieten.
2. Vermieter informieren und Erlaubnis einholen
Bevor Sie untervermieten, müssen Sie Ihren Vermieter schriftlich informieren. Ein formloser Antrag reicht nicht aus. Geben Sie im Schreiben alle relevanten Daten an: Name, Geburtsdatum und Beruf des potenziellen Untermieters. So kann der Vermieter eine fundierte Entscheidung treffen.
Warten Sie auf die Rückmeldung. Die gesetzliche Frist zur Antwort beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Wird die Erlaubnis ohne triftigen Grund verweigert, können Sie Ihr Recht einklagen.
Bleiben Sie freundlich und sachlich in allen Kommunikationen. Beim untervermieten ist eine gute Beziehung zum Vermieter von Vorteil.
3. Geeigneten Untermieter auswählen
Ein passender Untermieter ist entscheidend für eine reibungslose Untervermietung. Achten Sie auf Zuverlässigkeit, Bonität und darauf, dass keine Überbelegung entsteht. Lassen Sie sich eine Selbstauskunft und idealerweise eine Schufa-Auskunft zeigen.
Führen Sie ein persönliches Gespräch oder Interview. So können Sie feststellen, ob der potenzielle Untermieter zu Ihnen und zur Hausgemeinschaft passt.
Nutzen Sie beim untervermieten eine Checkliste für die Auswahl. Prüfen Sie z.B. folgende Punkte:
- Stimmt die finanzielle Situation?
- Gibt es Referenzen?
- Sind Haustiere erlaubt?
- Wie ist das Rauchverhalten?
4. Untermietvertrag rechtssicher gestalten
Ein sorgfältig erstellter Vertrag ist das Herzstück beim untervermieten. Er regelt Mietdauer, Miethöhe, Nebenkosten, Kündigungsfristen und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Unterscheiden Sie zwischen möbliertem und unmöbliertem Zimmer, da sich hier Kündigungsfristen unterscheiden können.
Achten Sie auf präzise Formulierungen und vermeiden Sie rechtliche Grauzonen. Nutzen Sie Musterverträge oder lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Weitere Tipps zur Gestaltung und rechtssichere Vorlagen finden Sie im Beitrag Untermietvertrag rechtssicher gestalten.
Besondere Klauseln, wie der Ausschluss der weiteren Untervermietung oder Regelungen zu Schäden, bieten zusätzliche Sicherheit. So schützen Sie sich und Ihren Untermieter beim untervermieten optimal.
5. Übergabe und Protokollierung
Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt beim untervermieten. Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, vorhandene Möbel und etwaige Mängel, am besten mit Fotos.
Notieren Sie die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel. Vereinbaren Sie schriftlich, wie und wann die Rückgabe erfolgt. Ein sorgfältiges Protokoll schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten.
Beispiel: Im Protokoll vermerken Sie kleine Kratzer am Parkett und fehlende Glühbirnen. Beim untervermieten ist Transparenz hier besonders wichtig.
6. Anmeldung von Untermietern bei Behörden
Wer untervermieten möchte, sollte die Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz kennen. Der Untermieter muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Der Hauptmieter stellt dafür eine Wohnungsgeberbestätigung aus.
Bei Versäumnissen drohen Bußgelder. Informieren Sie Ihren Untermieter rechtzeitig über die Fristen und unterstützen Sie ihn beim Ausfüllen der Formulare.
Ein reibungsloser Ablauf der Anmeldung ist beim untervermieten Pflicht und zeigt Verantwortungsbewusstsein.
7. Laufende Betreuung und Kommunikation
Auch nach dem Einzug endet die Verantwortung beim untervermieten nicht. Halten Sie regelmäßigen Kontakt zum Untermieter, um Fragen zur Hausordnung oder Nebenkosten schnell zu klären.
Bei Konflikten hilft ein offenes Gespräch oft weiter. Legen Sie im Vorfeld fest, wie Beschwerden anderer Hausbewohner behandelt werden.
Gute Kommunikation ist beim untervermieten der Schlüssel zu einem harmonischen Mietverhältnis.
Steuerliche und finanzielle Aspekte der Untervermietung
Wer seine Wohnung untervermieten möchte, sollte die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen nicht unterschätzen. Bereits kleine Fehler können zu unerwarteten Nachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen. Im Folgenden zeigen wir, worauf Sie beim untervermieten achten müssen, damit Sie finanziell und steuerlich auf der sicheren Seite bleiben.

Besteuerung der Untermieteinnahmen
Wenn Sie untervermieten, gelten die Einnahmen als steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie dürfen jedoch Werbungskosten wie anteilige Miete, Nebenkosten oder Renovierungskosten abziehen. Liegen Ihre Einnahmen unter dem Grundfreibetrag, bleibt das untervermieten steuerfrei.
Beispielrechnung:
| Monatliche Untermiete | Werbungskosten | Zu versteuern |
|---|---|---|
| 500 € | 300 € | 200 € |
Viele Mieter sind unsicher, ob bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen Umsatzsteuer anfällt. Details dazu finden Sie unter Steuerliche Behandlung der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Einnahmen, um Überraschungen beim untervermieten zu vermeiden.
Auswirkungen auf Sozialleistungen und BAföG
Das untervermieten kann sich direkt auf Ihre Sozialleistungen oder das BAföG auswirken. Untermieteinnahmen werden beim Wohngeld und BAföG als zusätzliches Einkommen angerechnet. Dadurch kann sich Ihr Anspruch verringern oder sogar entfallen.
Vergessen Sie nicht, die Untermieteinnahmen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu melden. Wer beim untervermieten die Einnahmen verschweigt, muss mit Rückforderungen oder Sanktionen rechnen. Ein Beispiel: Wer 300 € monatlich durch untervermieten erzielt, dem kann das BAföG um diesen Betrag gekürzt werden. Informieren Sie sich vorab, wie sich das auf Ihre finanzielle Situation auswirkt.
Nebenkosten und Abrechnung
Beim untervermieten ist eine klare Regelung der Nebenkosten im Vertrag essenziell. Legen Sie fest, welche Kosten auf den Untermieter umgelegt werden und welche nicht. Umlagefähig sind typischerweise Heizkosten, Wasser und Strom, während Reparaturen beim Hauptmieter bleiben.
Tipp:
Nutzen Sie eine einfache Nebenkostenabrechnung, um Streit zu vermeiden:
| Kostenart | Umlage auf Untermieter | Ja/Nein |
|---|---|---|
| Heizung | Ja | |
| Strom | Ja | |
| Internet | Nach Vereinbarung | |
| Reparaturen | Nein |
Häufige Fehler beim untervermieten entstehen, wenn Nebenkosten nicht eindeutig geregelt sind. Prüfen Sie deshalb alle Vereinbarungen sorgfältig.
Versicherungsschutz bei Untervermietung
Beim untervermieten sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz überprüfen. Informieren Sie Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das untervermieten, damit Sie im Schadenfall abgesichert sind. Schäden durch den Untermieter, wie Wasserrohrbruch oder Schlüsselverlust, können sonst nicht abgedeckt sein.
Ein Beispiel: Verliert Ihr Untermieter einen Schlüssel und Sie haben das untervermieten nicht gemeldet, bleibt die Versicherung womöglich leistungsfrei. Klären Sie vor Vertragsabschluss mit Ihrem Versicherer, welche Anpassungen notwendig sind. So vermeiden Sie böse Überraschungen, wenn Sie untervermieten.
Typische Risiken und wie Sie diese vermeiden
Beim untervermieten gibt es typische Risiken, die schnell zu Streit oder sogar zur Kündigung führen können. Wer sich nicht auskennt, läuft Gefahr, teure Fehler zu machen. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Gefahren rechtzeitig erkennen und clever umgehen.
Rechtliche Risiken und Streitfälle
Viele Konflikte beim untervermieten entstehen durch unklare Absprachen oder fehlende Dokumentation. Häufige Streitpunkte sind Nebenkosten, Schäden oder die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Kündigungsfristen und -gründe sollten Sie immer schriftlich festhalten.
Ein häufiger Fehler: Der Untermieter erhält keine rechtssichere Kündigung. Das kann zu langen Gerichtsverfahren führen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, wie Sie korrekt kündigen, zum Beispiel im Ratgeber Kündigung bei Untermietverhältnissen. So vermeiden Sie Missverständnisse und schützen sich vor rechtlichen Problemen.
Tipps zur Vermeidung:
- Klare Verträge abschließen
- Absprachen schriftlich dokumentieren
- Fristen und Pflichten transparent regeln
Haftung und Schadensersatz
Beim untervermieten bleibt der Hauptmieter stets Vertragspartner des Vermieters und haftet für Schäden, die der Untermieter verursacht. Das gilt auch für Beschädigungen an Möbeln oder gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Um Risiken zu reduzieren, sollten Sie eine angemessene Kaution verlangen und den Versicherungsschutz überprüfen. Eine private Haftpflichtversicherung für den Untermieter ist empfehlenswert.
Beispiel: Entsteht ein Wasserschaden durch unsachgemäße Nutzung, muss der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter aufkommen. Sichern Sie sich durch klare Regelungen im Untermietvertrag ab.
Überbelegung und Zweckentfremdung
Ein weiteres Risiko beim untervermieten ist die Überbelegung der Wohnung oder eine unerlaubte Zweckentfremdung, etwa durch kurzfristige Vermietung an Touristen. Städte wie Berlin oder München verhängen bei Verstößen empfindliche Bußgelder.
Prüfen Sie vor dem untervermieten, wie viele Personen laut Mietvertrag in der Wohnung leben dürfen. Informieren Sie sich über regionale Gesetze zur Zweckentfremdung.
Tipps:
- Keine Überbelegung zulassen
- Vermietung an Touristen vermeiden
- Bei Unsicherheiten Hausverwaltung oder Anwalt fragen
Unerwartete Beendigung des Hauptmietvertrags
Wird der Hauptmietvertrag gekündigt, etwa wegen Eigenbedarf, endet auch das Untermietverhältnis. Für Untermieter bedeutet das oft eine kurze Räumungsfrist. Als Hauptmieter sollten Sie Ihren Untermieter rechtzeitig informieren und gemeinsam einen Plan für die Wohnungsübergabe entwickeln.
Beim untervermieten empfiehlt es sich, klare Fristen und Abläufe für diesen Fall im Vertrag zu regeln. So vermeiden Sie Stress und rechtliche Probleme, falls es zu einer unerwarteten Kündigung kommt.
Praktische Tipps und häufige Fehler beim Untervermieten
Viele möchten ihre Wohnung untervermieten, doch der Weg zur sicheren Untervermietung ist voller kleiner Stolperfallen. Mit diesen praktischen Tipps behalten Sie den Überblick und vermeiden kostspielige Fehler.
Checkliste: Die wichtigsten Schritte im Überblick
Bevor Sie mit dem untervermieten starten, sollten Sie eine klare Struktur haben. Hier eine kompakte Checkliste:
- Berechtigtes Interesse dokumentieren
- Vermieter schriftlich informieren und Erlaubnis einholen
- Geeigneten Untermieter auswählen und persönliche Kennenlerngespräche führen
- Rechtssicheren Untermietvertrag aufsetzen
- Übergabeprotokoll und Inventarliste erstellen
- Anmeldung des Untermieters bei den Behörden nicht vergessen
- Laufende Kommunikation mit dem Untermieter pflegen
Mit dieser Checkliste behalten Sie den gesamten Prozess beim untervermieten im Blick und minimieren das Risiko von Fehlern.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele Fehler beim untervermieten entstehen aus Unwissenheit oder Zeitdruck. Ein häufiger Stolperstein ist die fehlende schriftliche Zustimmung des Vermieters. Auch unklare Vertragsregelungen zu Nebenkosten oder Kündigungsfristen sorgen oft für Streit.
Zu den typischen Fehlern zählen außerdem die Auswahl eines ungeeigneten Untermieters, das Übersehen der Meldepflicht oder eine lückenhafte Übergabedokumentation. Wer diese Punkte beachtet, kann Ärger vermeiden. Informieren Sie sich frühzeitig, wie Sie einen Untermieter korrekt kündigen und welche Rechte Sie dabei haben, zum Beispiel im Ratgeber Untermieter kündigen – Ihre Rechte.
Kommunikation mit Nachbarn und Hausverwaltung
Eine offene Kommunikation ist beim untervermieten Gold wert. Informieren Sie Ihre Nachbarn rechtzeitig über den Einzug eines Untermieters, um Misstrauen oder Konflikte zu vermeiden. Erläutern Sie, dass Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten.
Die Hausverwaltung sollten Sie ebenfalls einbinden, vor allem wenn es um Schlüsselübergaben oder Hausordnungsfragen geht. Ein freundlicher Umgangston und schnelle Reaktion auf Beschwerden schaffen Vertrauen und sorgen für ein entspanntes Miteinander beim untervermieten.
Digitale Tools und Services für die Untervermietung
Digitalisierung macht das untervermieten heute viel einfacher. Nutzen Sie Online-Plattformen wie wg-gesucht.de oder immobilienscout24.de, um passende Untermieter zu finden. Digitale Vertragsgeneratoren helfen, rechtssichere Untermietverträge zu erstellen.
Auch Apps für Nebenkostenabrechnung und digitale Übergabeprotokolle erleichtern die Verwaltung. So sparen Sie Zeit, vermeiden Papierkram und behalten beim untervermieten stets den Überblick.
Rechtliche Unterstützung bei Unsicherheiten
Manchmal tauchen beim untervermieten rechtliche Fragen auf, die Sie selbst nicht klären können. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren. Ein Experte hilft bei komplexen Situationen, wie Streit mit dem Vermieter oder Unsicherheiten im Vertrag.

Digitale Plattformen wie GetYourLawyer bieten unverbindliche Offerten und transparente Fixpreise für Vertragsprüfungen. So gehen Sie beim untervermieten auf Nummer sicher und vermeiden teure Fehler.
Sonderfälle und aktuelle Trends beim Untervermieten 2026
Die Welt des untervermieten verändert sich rasant, nicht nur durch neue Gesetze, sondern auch durch den digitalen Wandel. Wer 2026 untervermieten möchte, sollte aktuelle Trends und Sonderfälle kennen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und Chancen optimal zu nutzen.
Kurzzeitvermietung und Plattformen wie AirBnB
Beim untervermieten über Plattformen wie AirBnB gibt es klare Unterschiede zur klassischen Untervermietung. Kurzzeitvermietung ist oft auf wenige Tage oder Wochen beschränkt und unterliegt strengeren gesetzlichen Vorgaben. In vielen Großstädten sind zum Beispiel Registrierungspflichten und strenge Auflagen zu beachten.
Ein Beispiel ist Berlin, wo das Wohnraumsicherungsgesetz die touristische untervermieten stark reglementiert. Wer ohne Genehmigung untervermieten möchte, riskiert hohe Bußgelder. Die Digitalisierung erleichtert zwar die Vermietung, bringt aber auch neue Nachweispflichten und Kontrollen mit sich.
Beliebte Trends 2026:
- Automatisierte Buchungssysteme für untervermieten
- Digitale Schlüsselübergabe per App
- Sharing Economy als fester Bestandteil des Wohnungsmarkts
Untervermietung bei Eigentumswohnungen und WEG
Für das untervermieten von Eigentumswohnungen gelten besondere Regeln, da hier nicht nur das Mietrecht, sondern auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) greift. Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist meist erforderlich, was zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen führen kann.
Ein Beschluss der WEG kann das untervermieten entweder erleichtern oder einschränken. Bei vermieteten Eigentumswohnungen müssen Mieter zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers einholen. Im Vergleich zu klassischen Mietwohnungen ist die Rechtslage oft komplexer und regionale Unterschiede sind zu beachten.
Wichtige Punkte:
- Zustimmungspflicht durch die WEG
- Unterschiedliche Regelungen je nach Teilungserklärung
- Beispiel: Ablehnung der untervermieten durch Mehrheitsbeschluss
Untervermietung an Unternehmen oder für Homeoffice
Immer mehr Menschen möchten ihre Wohnung für Homeoffice oder an Unternehmen untervermieten. Hierbei ist zu beachten, dass gewerbliche Nutzung vom Mietvertrag oft ausgeschlossen ist oder einer speziellen Erlaubnis bedarf. Ohne Zustimmung des Vermieters drohen Vertragsverstöße und rechtliche Konsequenzen.
Ein typisches Beispiel für untervermieten an Unternehmen ist die Überlassung der Wohnung an einen Firmenmitarbeiter auf Zeit. Flexible Wohn- und Arbeitsmodelle sind 2026 gefragter denn je. Dennoch sollte immer geprüft werden, ob das untervermieten zu beruflichen Zwecken zulässig ist.
Trends in diesem Bereich:
- Zunahme von Co-Living und Workation-Angeboten
- Spezielle Plattformen für berufliche untervermieten
- Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag
Prognose: Wohin entwickelt sich die Untervermietung?
Die Nachfrage nach untervermieten steigt weiter, besonders in Ballungsräumen. Wohnraummangel, Flexibilisierung der Arbeitswelt und gestiegene Lebenshaltungskosten sorgen für einen Boom. Die Gesetzgebung entwickelt sich ebenfalls weiter, um Missbrauch zu verhindern und Mieter zu schützen.
Das aktuelle BGH-Urteil zur Untervermietung und Mieterschutz vom Januar 2026 betont, dass untervermieten nicht der Gewinnerzielung dienen darf. Nachhaltige und transparente Modelle gewinnen an Bedeutung, während Chancen und Herausforderungen für alle Beteiligten wachsen.
Zusammengefasst:
- Steigende Bedeutung nachhaltiger untervermieten-Modelle
- Mehr Transparenz durch digitale Tools
- Neue Herausforderungen durch strengere Kontrollen und Gesetze
Du siehst – beim Untervermieten gibt es einiges zu beachten, von rechtlichen Grundlagen über die richtige Vertragsgestaltung bis hin zu steuerlichen Fragen. Vielleicht hast du jetzt noch offene Punkte oder bist unsicher, wie du einen rechtssicheren Untermietvertrag aufsetzt oder was bei Problemen mit dem Vermieter zu tun ist. Genau hier hilft dir das größte Schweizer Anwaltsnetzwerk: Du kannst ganz unkompliziert deinen Fall schildern und bekommst unverbindlich Expertenrat – transparent, schnell und zu Fixpreisen. Starte deine Anfrage am besten direkt hier: Anfrage Starten