Untermietvertrag Kündigen: Der Leitfaden für 2025
Viele Mieter unterschätzen die Herausforderungen, die auftreten können, wenn sie einen Untermietvertrag kündigen möchten. Schnell entstehen Unsicherheiten und finanzielle Risiken, wenn wichtige Regeln nicht beachtet werden.
Die gesetzlichen Anforderungen für das untermietvertrag kündigen sind oft komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Wer 2025 rechtlich sicher, stressfrei und ohne böse Überraschungen kündigen will, sollte sich gut vorbereiten.
Aktuelles Wissen und klare Schritte helfen, Fehler zu vermeiden und den Überblick zu behalten. So schützen Sie sich vor unnötigen Kosten und Streitigkeiten.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihren Untermietvertrag korrekt kündigen, welche Fristen gelten und wie Sie alle Rechte und Pflichten im Blick behalten.
Was ist ein Untermietvertrag? Definition, Merkmale und Unterschiede
Ein Untermietvertrag ist ein Mietverhältnis, bei dem der Hauptmieter einer Wohnung oder eines Zimmers einen Teil oder die gesamte gemietete Immobilie an eine andere Person weitervermietet. Gemäß Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 262) ist dies grundsätzlich erlaubt, solange der Vermieter informiert wird und zustimmt. Viele Mieter denken beim Thema untermietvertrag kündigen zunächst nur an die reine Vertragsbeendigung, doch schon bei der Definition gibt es wichtige Besonderheiten.

Unterschied Hauptmietvertrag vs. Untermietvertrag
Der Hauptmietvertrag wird zwischen Vermieter und Hauptmieter geschlossen. Der Untermietvertrag hingegen entsteht zwischen Hauptmieter und Untermieter. Wichtig: Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter voll verantwortlich, auch wenn er Teile der Wohnung untervermietet. Beim untermietvertrag kündigen ist zu beachten, dass die Rechte des Untermieters schwächer sein können als die des Hauptmieters.
Typische Szenarien für Untermietverträge sind Wohngemeinschaften (WG), das Vermieten eines möblierten Zimmers oder die temporäre Untervermietung während eines Auslandsaufenthalts. In allen Fällen muss der Vermieter über die Untervermietung informiert werden und darf nur aus triftigen Gründen ablehnen.
Rechte und Pflichten, Beispiele und Vertragsarten
Sowohl Hauptmieter als auch Untermieter haben Rechte und Pflichten. Der Hauptmieter muss etwa sicherstellen, dass der Untermieter die Hausordnung einhält und ist für die Mietsache verantwortlich. Der Untermieter wiederum ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen und die Mietsache pfleglich zu behandeln. Beispiele für Untermietverträge sind befristete und unbefristete Verträge, die schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden können. Laut einer Studie liegt der Anteil der Untermietverhältnisse in Städten wie Zürich und Genf bei etwa 15 bis 20 Prozent, besonders beliebt sind Untermietmodelle bei jungen Erwachsenen.
Eine übersichtliche Tabelle der Unterschiede:
| Merkmal | Hauptmietvertrag | Untermietvertrag |
|---|---|---|
| Vertragsparteien | Vermieter, Hauptmieter | Hauptmieter, Untermieter |
| Zustimmung nötig | Nein | Ja, vom Vermieter |
| Haftung | Hauptmieter haftet | Untermieter haftet dem |
| dem Vermieter | Hauptmieter gegenüber |
Häufige Missverständnisse und Fallstricke
Viele denken, sie könnten einen untermietvertrag kündigen wie einen normalen Mietvertrag. Doch das Gesetz sieht je nach Vertragsart unterschiedliche Fristen und Formvorschriften vor. Ein häufiger Fehler ist, die Zustimmung des Vermieters zu ignorieren oder wichtige Absprachen nicht schriftlich zu fixieren. Auch Missverständnisse zu Inventar und Nebenkosten sind weit verbreitet. Mehr Details zu rechtlichen Besonderheiten beim Untermietvertrag finden Sie im Beitrag Untermietvertrag rechtliche Grundlagen.
Wer einen untermietvertrag kündigen möchte, sollte sich mit den Besonderheiten vertraut machen, um keine teuren Fehler zu riskieren. Eine sorgfältige Prüfung und klare Kommunikation sind der Schlüssel für ein reibungsloses Mietverhältnis.
Gesetzliche Grundlagen zur Kündigung eines Untermietvertrags
Die gesetzlichen Regelungen sind beim Thema untermietvertrag kündigen entscheidend. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Verzögerungen, sondern auch finanzielle Nachteile. Im Folgenden zeigen wir, welche Fristen, Formen und Sonderregelungen beim untermietvertrag kündigen gelten und welche Rechte und Pflichten Sie beachten müssen.

Kündigungsfristen und Formvorschriften
Wer einen untermietvertrag kündigen möchte, muss die gesetzlichen Fristen kennen. Laut Schweizer Obligationenrecht (OR) unterscheiden sich die Fristen je nach Art des Mietobjekts und Vertrags. Für ein möbliertes Zimmer gilt gemäß OR Art. 266e eine Mindestkündigungsfrist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer. Für eine ganze Wohnung oder ein unmöbliertes Zimmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate, jeweils auf ein ortsübliches Terminende.
Wichtiger Unterschied: Bei einem befristeten Untermietvertrag endet das Mietverhältnis automatisch zum vereinbarten Datum. Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Fristen notwendig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wenn dies im Vertrag verlangt wird oder wenn es sich um eine Wohnung handelt.
Ein Vergleich der Fristen:
| Mietobjekt | Gesetzliche Kündigungsfrist | Formvorschrift |
|---|---|---|
| Möbliertes Zimmer | 2 Wochen | Schriftlich |
| Ganze Wohnung/unmöbliert | 3 Monate | Schriftlich |
Die Fristen beim untermietvertrag kündigen sind oft kürzer als beim Hauptmietvertrag. Es empfiehlt sich, die Details im Vertrag zu prüfen und die Kündigung per Einschreiben zu versenden, um die Einhaltung der Frist nachweisen zu können.
Weitere Details zu den gesetzlichen Kündigungsfristen finden Sie übersichtlich unter Gesetzliche Kündigungsfristen Mietvertrag.
Sonderfälle und Ausnahmen
In bestimmten Situationen kann man einen untermietvertrag kündigen, ohne die üblichen Fristen einzuhalten. Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn schwerwiegende Vertragsverletzungen vorliegen. Beispiele sind erheblicher Zahlungsverzug, mutwillige Beschädigung der Mietsache oder unerlaubte Untervermietung an Dritte. In solchen Fällen muss die Kündigung begründet und nachweisbar sein.
Kommt es zum Eigenbedarf des Hauptmieters, kann dieser den untermietvertrag kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Allerdings darf dabei keine missbräuchliche Kündigung erfolgen. In manchen Fällen hat der Untermieter Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses, etwa wenn er in einer besonders schutzwürdigen Lage ist.
Die Gerichte prüfen im Streitfall immer die Umstände und Interessen beider Parteien. Praxisbeispiele zeigen, dass eine umfassende Dokumentation aller Vorfälle im Vorfeld der Kündigung ratsam ist.
Rechte und Pflichten bei der Kündigung
Beim untermietvertrag kündigen sind sowohl Hauptmieter als auch Untermieter zu bestimmten Handlungen verpflichtet. Der Hauptmieter muss den Vermieter meist informieren, insbesondere wenn die Untervermietung ohne ausdrückliche Genehmigung erfolgt ist. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt im Zustand, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses festgehalten wurde. Ein Übergabeprotokoll hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Kaution wird nach Abzug eventueller Schäden oder ausstehender Zahlungen zurückerstattet. Der Untermieter hat bei rechtzeitiger Kündigung Anspruch auf eine fristgerechte Rückzahlung. Bei vorzeitiger Rückgabe oder bei Vereinbarung eines Nachmieters kann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Wer seinen untermietvertrag kündigen möchte, sollte alle Schritte schriftlich festhalten und alle Fristen und Pflichten genau einhalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Untermietvertrag korrekt kündigen
Wer einen untermietvertrag kündigen möchte, sollte systematisch und mit Sorgfalt vorgehen. Damit Sie keine wichtigen Details übersehen, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die alle relevanten Aspekte abdeckt. So vermeiden Sie Ärger, Verzögerungen und finanzielle Risiken.

Schritt 1: Untermietvertrag und Mietdauer prüfen
Bevor Sie einen untermietvertrag kündigen, sollten Sie Ihren Vertrag genau durchlesen. Prüfen Sie, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Untermietvertrag handelt. Die Kündigungsmodalitäten wie Fristen, Form und mögliche Sonderregelungen stehen meist im Vertrag.
Typische Formulierungen lauten etwa:"Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden."
Achten Sie darauf, ob zusätzliche Vereinbarungen zur Kündigung oder Übergabe festgehalten sind. Wer seinen untermietvertrag kündigen will, muss diese Details kennen, um korrekt vorzugehen.
Schritt 2: Kündigungsschreiben erstellen
Das Kündigungsschreiben muss alle erforderlichen Angaben enthalten: Name und Adresse von Haupt- und Untermieter, das Kündigungsdatum, die genaue Bezeichnung des Mietobjekts und Ihre Unterschrift. Weisen Sie im Schreiben auf die Rückgabe der Mietsache hin.
Ein rechtssicheres Muster können Sie direkt als Vorlage Kündigung Mietwohnung nutzen. Damit sparen Sie Zeit und vermeiden formale Fehler beim untermietvertrag kündigen.
Vergewissern Sie sich, dass das Kündigungsschreiben klar und verständlich formuliert ist. Eine Kopie sollten Sie stets für Ihre Unterlagen aufbewahren.
Schritt 3: Kündigungsfrist einhalten und Versand nachweisen
Beim untermietvertrag kündigen ist die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend. Prüfen Sie, wie viele Tage oder Monate laut Vertrag oder Gesetz einzuhalten sind. Berücksichtigen Sie auch die Postlaufzeit, falls Sie das Schreiben per Post verschicken.
Empfohlen wird der Versand per Einschreiben, so haben Sie einen Nachweis über den Zugang. Beispiel: Wird die Kündigung am 28. eines Monats abgeschickt, beginnt die Frist am nächsten Tag.
Nur wenn Sie die Frist und den Versand korrekt dokumentieren, ist das untermietvertrag kündigen rechtlich wirksam.
Schritt 4: Kommunikation mit Hauptmieter/Vermieter
Informieren Sie alle beteiligten Parteien rechtzeitig, wenn Sie den untermietvertrag kündigen. Besonders wichtig ist dies, falls die Untervermietung ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters erfolgt ist.
Planen Sie gemeinsam mit dem Hauptmieter einen Termin zur Übergabe und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Bei Unstimmigkeiten hilft eine sachliche Kommunikation, Missverständnisse zu vermeiden.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, dokumentieren Sie alle Gespräche schriftlich. So sichern Sie Ihre Rechte beim untermietvertrag kündigen ab.
Schritt 5: Übergabe und Kautionsrückzahlung
Nach dem untermietvertrag kündigen steht die Rückgabe der Mietsache an. Führen Sie gemeinsam mit dem Hauptmieter eine Abnahme durch und halten Sie den Zustand der Wohnung oder des Zimmers im Protokoll fest.
Achten Sie darauf, dass alle Schlüssel übergeben und das Inventar überprüft wird. Die Kaution wird nach Abzug eventueller Schäden oder ausstehender Zahlungen zurückerstattet.
Notieren Sie das Übergabedatum und bewahren Sie alle Unterlagen auf. So vermeiden Sie spätere Diskussionen beim untermietvertrag kündigen.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Viele Fehler beim untermietvertrag kündigen lassen sich leicht vermeiden. Häufig sind Kündigungen zu spät oder nicht schriftlich erfolgt. Auch unklare Absprachen zu Inventar oder Nebenkosten führen oft zu Problemen.
Vermeiden Sie diese Fallen:
- Kündigung rechtzeitig und schriftlich aussprechen
- Inventarlisten und Protokolle anfertigen
- Alle Absprachen dokumentieren und bestätigen lassen
Mit sorgfältiger Planung und klarer Kommunikation gelingt das untermietvertrag kündigen stressfrei und ohne böse Überraschungen.
Rechte und Pflichten nach der Kündigung: Was kommt auf Hauptmieter und Untermieter zu?
Nach dem untermietvertrag kündigen stehen sowohl Hauptmieter als auch Untermieter vor klaren Aufgaben und Pflichten. Viele unterschätzen, wie wichtig eine saubere Übergabe und klare Kommunikation jetzt sind.
Rückgabe der Mietsache: Zustand, Fristen und Protokollierung
Nach dem untermietvertrag kündigen ist die Rückgabe der Mietsache ein zentraler Schritt. Die Wohnung oder das Zimmer sollte in dem Zustand übergeben werden, wie es zu Beginn des Untermietverhältnisses dokumentiert wurde.
Ein Abnahmeprotokoll hilft, den Zustand genau festzuhalten. Typische Punkte dabei sind: Sauberkeit, Schäden, Inventar. Folgende Übersicht zeigt wichtige Fristen:
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Rückgabe der Mietsache | Am letzten Miettag |
| Kautionsrückzahlung | Meist 30 Tage, abhängig von Schadensprüfung |
Wer diese Vorgaben einhält, vermeidet Streitigkeiten und sorgt für einen reibungslosen Abschluss.
Haftung und Ansprüche nach der Kündigung
Auch nach dem untermietvertrag kündigen können Ansprüche entstehen. Der Untermieter haftet für Schäden, die während seiner Mietzeit entstanden sind. Offene Mietzahlungen und Nebenkosten müssen beglichen werden.
Wird ein Schaden festgestellt, darf der Hauptmieter einen Teil der Kaution einbehalten. Wichtig ist, dass alle Abzüge nachvollziehbar belegt werden. Nur so bleibt das Verhältnis fair und rechtssicher.
Gemeinsame Räume und Inventar
Gemeinsam genutzte Räume und Inventar sind häufige Streitpunkte nach dem untermietvertrag kündigen. Beide Parteien sollten klären, wie mit Möbeln, Kücheninventar oder gemeinsam angeschafften Gegenständen umgegangen wird.
Eine Inventarliste, die zu Beginn erstellt wurde, hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung oder Rückgabe.
Streitfälle, Nachmieterkonflikte und Statistik
Nach dem untermietvertrag kündigen kommt es in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Typische Streitpunkte sind Kaution, Schäden oder die Rückgabe von Schlüsseln. Falls keine Einigung erzielt wird, helfen Schlichtungsbehörden oder eine Mediation weiter.
Statistisch betrachtet entstehen in rund 15 Prozent der Untermietverhältnisse nach der Kündigung rechtliche Auseinandersetzungen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann solche Probleme meist vermeiden. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten finden Sie beim Rechte und Pflichten bei der Untermiete.
Untermietvertrag kündigen bei besonderen Situationen
Besondere Umstände erfordern beim untermietvertrag kündigen besondere Aufmerksamkeit. Je nach Vertragsart oder Konfliktsituation gelten spezielle Regeln, die Mieter und Untermieter kennen sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Kündigung bei befristeten Untermietverträgen
Ein befristeter Untermietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Möchten Sie jedoch vorzeitig ausziehen und den untermietvertrag kündigen, sollten Sie die vertraglichen Regelungen genau prüfen. Oft ist eine vorzeitige Beendigung nur mit Einwilligung des Hauptmieters möglich. In manchen Fällen kann ein Nachmieter vorgeschlagen werden, um eine faire Lösung zu finden. Für detaillierte Informationen zu rechtlichen Hintergründen und Mustern lohnt sich ein Blick in den Untermietvertrag: Inhalt und Kündigung Leitfaden, der viele praktische Beispiele liefert.
Kündigung bei Streit oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen
Kommt es zu gravierenden Vertragsverletzungen wie wiederholtem Zahlungsverzug, unerlaubter Untervermietung oder massiven Störungen des Hausfriedens, darf man den untermietvertrag kündigen – in besonders schweren Fällen sogar fristlos. Hierzu muss der Grund schriftlich dokumentiert werden, am besten mit Zeugen oder Beweisen. Typische Gründe sind etwa ausbleibende Mietzahlungen oder unerlaubte gewerbliche Nutzung der Räume. Bei einer Eskalation empfiehlt es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten. So lassen sich langwierige Rechtsstreitigkeiten oft vermeiden.
Kündigung durch den Hauptmieter: Rechte und Pflichten
Wenn der Hauptmieter den untermietvertrag kündigen möchte, muss er die gesetzlichen Fristen und Formvorschriften einhalten. Der Untermieter hat Anspruch auf eine ordentliche Kündigungsfrist, die sich nach Art und Dauer des Mietverhältnisses richtet. Nach der Kündigung ist eine ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache Pflicht, inklusive Übergabeprotokoll und einer Abklärung des Inventars. Der Hauptmieter sollte den Untermieter frühzeitig informieren und – falls möglich – eine gütliche Lösung bezüglich Auszug und Nachmieter finden. Ein transparentes Vorgehen beugt Missverständnissen vor.
Kündigung bei Eigenbedarf oder Verkauf der Wohnung
Plant der Hauptmieter, die Wohnung selbst zu nutzen oder sie zu verkaufen, kann er den untermietvertrag kündigen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings darf die Kündigung nicht missbräuchlich erfolgen und muss klar begründet werden. Der Untermieter ist durch das Mietrecht geschützt und hat in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Verlängerung oder Entschädigung. Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen, wie wichtig eine schriftliche Kommunikation und die Einhaltung aller Fristen sind. Wer hier Fehler macht, riskiert rechtliche Konsequenzen und Streitigkeiten.
Tipps bei Konflikten und rechtlicher Unsicherheit
Bei Unsicherheit, ob und wie Sie Ihren untermietvertrag kündigen können, hilft oft ein Gespräch mit einer Schlichtungsstelle oder ein erfahrener Mietrechtsexperte. Gerade bei komplexen Streitfällen, fristlosen Kündigungen oder Kautionsproblemen lohnt sich professionelle Beratung. Ein Anwalt für Mietrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden. Dokumentieren Sie alle Vorgänge und bewahren Sie Kopien wichtiger Unterlagen auf. So sind Sie für eventuelle Auseinandersetzungen bestens vorbereitet.
Muster, Vorlagen und praktische Tipps für die Kündigung eines Untermietvertrags
Es gibt viele Unsicherheiten, wenn Mieter einen untermietvertrag kündigen möchten. Klare Muster, praktische Tipps und verständliche Checklisten helfen, Fehler zu vermeiden und die Kündigung stressfrei zu gestalten.
Muster-Kündigungsschreiben und Checklisten
Wer einen untermietvertrag kündigen will, sollte auf eine korrekte Formulierung achten. Hier ein Muster für ein Kündigungsschreiben:
Vorname Nachname
Adresse
PLZ Ort
Empfänger (Untermieter/in)
Adresse
PLZ Ort
Ort, Datum
Betreff: Kündigung des Untermietvertrags
Sehr geehrte/r [Name],
hiermit kündige ich den Untermietvertrag für die Wohnung/Zimmer an der [Adresse] fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens.
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt am [Datum]. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
[Unterschrift]
Checkliste für die Kündigung:
- Fristen im Vertrag prüfen
- Schriftliche Kündigung aufsetzen
- Versand per Einschreiben
- Übergabetermin vereinbaren
- Abnahmeprotokoll vorbereiten
Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung
Eine frühzeitige und offene Kommunikation ist beim untermietvertrag kündigen das A und O. Informieren Sie alle Beteiligten rechtzeitig über Ihre Pläne.
Führen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Inventarliste, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Klären Sie alle Nebenkosten und offene Posten vor der Rückgabe. Praktische Hinweise finden Sie auch im Beitrag Untermiete in der Schweiz: Was du rechtlich beachten musst.
Werden Absprachen immer schriftlich festgehalten, sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Untermietkündigung
Beim untermietvertrag kündigen tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf:
Welche Fristen gelten?
Meistens 3 Monate bei Wohnungen, 2 Wochen bei möblierten Zimmern. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Was tun bei Streit um die Kaution?
Dokumentieren Sie alles schriftlich und nutzen Sie das Abnahmeprotokoll als Beweis.
Wer haftet für Schäden?
Der Untermieter haftet für verursachte Schäden während der Mietdauer.
Antworten auf weitere Fragen und gesetzliche Details finden Sie in der Übersicht zu den Gesetzliche Grundlagen zur Untermiete.
Rechtliche Unterstützung durch Experten: Wann einen Anwalt einschalten?
Beim untermietvertrag kündigen kann professionelle Hilfe notwendig werden – etwa bei komplexen Streitfällen, fristlosen Kündigungen oder Unstimmigkeiten mit der Kaution.

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Wichtige Gesetzestexte und weiterführende Links
Beim untermietvertrag kündigen sind folgende Artikel relevant: OR Art. 262 (Untermiete), Art. 266c, 266e (Kündigungsfristen). Nützliche Anlaufstellen sind der Mieterverband und die örtliche Schlichtungsbehörde.
Wer tiefer einsteigen möchte, findet weiterführende Literatur und Beratungsangebote auf den Websites der Behörden und Verbraucherverbände. Halten Sie sich immer auf dem Laufenden, um Ihre Rechte zu kennen.
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