Wie setze ich in der Schweiz ein rechtssicheres Testament auf?

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Kalender Icon 23. September 2026

Ein Testament in der Schweiz können Sie eigenhändig, öffentlich beim Notar oder als mündliches Nottestament errichten. Das eigenhändige Testament schreiben Sie vollständig von Hand, versehen es mit Datum und Unterschrift. Voraussetzung ist, dass Sie urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sind. Bei komplexen Verhältnissen prüft ein spezialisierter Anwalt Ihren letzten Willen auf Formfehler und Pflichtteilsverletzungen.

Welche Formen von Testament gibt es in der Schweiz?

Das Schweizer Recht kennt drei Testamentsformen. Die gesetzlich anerkannten Formen sind gemäss Artikel 498 ZGB das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das mündliche Testament, auch Nottestament genannt.

Für die meisten Menschen genügt das eigenhändige Testament. Wer komplexe Vermögensverhältnisse hat, wählt oft die öffentliche Beurkundung beim Notar.

Wichtig ist zunächst die Testierfähigkeit. Um ein Testament errichten zu können, muss eine Person urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sein (ZGB 467).

Wie schreibe ich ein eigenhändiges Testament richtig?

Das eigenhändige Testament ist die häufigste und günstigste Form, weil Sie keinen Notar brauchen. Die am häufigsten anzutreffende Testamentsform ist das eigenhändige Testament. Wer ein solches errichten will, muss seine Verfügung von A-Z von Hand schreiben und am Ende unterzeichnen (Art. 505 ZGB).

Drei Punkte müssen zwingend erfüllt sein:

  • Der gesamte Text ist von Hand geschrieben, nicht am Computer.
  • Das Gesetz verlangt die Datierung mit Jahr, Monat und Tag sowie die Unterschrift.
  • Das Dokument stammt von einer einzigen Person; gemeinsame handschriftliche Testamente von Ehepaaren sind nicht zulässig.

Ein einzelner Formfehler kann das ganze Testament ungültig machen. Bei GetYourLawyer prüft ein ausgewiesener Spezialist für Erbrecht Ihren Entwurf, bevor Sie ihn unterschreiben.

Wann lohnt sich ein öffentliches Testament beim Notar?

Das öffentliche Testament empfiehlt sich bei grösserem Vermögen, Liegenschaften oder wenn Sie sicher gehen wollen. Das öffentliche Testament wird von einer Urkundsperson unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen errichtet. Dieser Form bedienen sich insbesondere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, selber zu schreiben oder zu lesen.

Die Kosten richten sich nach dem Kanton und dem Vermögen. Die Notariatstarife sind in der Schweiz nicht bundesweit, sondern kantonal geregelt. Das führt dazu, dass derselbe Vorgang, eine öffentliche letztwillige Verfügung nach Art. 499 ZGB, je nach Wohnsitz zwischen rund 50 und mehreren tausend Franken kostet. In manchen Kantonen (z. B. Zürich) ist die Gebühr für die öffentliche letztwillige Verfügung als Rahmen festgelegt: Die Gebühr für die öffentliche letztwillige Verfügung beträgt Fr. 200.– bis 4'000.– und wird in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet; sie beträgt im gegebenen Rahmen jedoch mindestens 1 ‰ des von der Änderung betroffenen Nettovermögens, höchstens 1 ‰ vom gesamten Nettovermögen des Erblassers oder der Erblasserin. Massgebend ist dabei nicht ein Prozentsatz, sondern ein Promillesatz (‰). Andere Kantone rechnen dagegen ganz anders: Ein Promilletarif, also ein Anteil am Vermögen mit Mindest- und Höchstbetrag, gilt etwa in Zug, Ob- und Nidwalden, Graubünden und im Jura, während Bern nach einem Zeittarif abrechnet und im Aargau für die letztwillige Verfügung überhaupt kein Fixtarif besteht, sondern nur eine Obergrenze von 300 Franken je Stunde. Massgebend ist immer die Gebührenordnung Ihres Wohnkantons (Gebührentarif der Notariate des Kantons Zürich, Übersicht der kantonalen Tarife, GetYourLawyer: Testament Kosten).

Für ein einfaches öffentliches Testament sollten Sie mit rund CHF 500.- bis CHF 2'000.- rechnen. Bei mehreren Liegenschaften oder Unternehmensbeteiligungen steigt der Aufwand.

Was gilt seit der Erbrechtsrevision 2023?

Seit dem 1. Januar 2023 haben Sie mehr Gestaltungsspielraum. Im revidierten Erbrecht sind die Pflichtteile reduziert worden: Jene der eigenen Nachkommen werden kleiner, die Pflichtteile der Eltern fallen ganz weg.

Die folgende Übersicht zeigt die Pflichtteile vor und seit 2023, jeweils als Anteil am gesetzlichen Erbteil:

BerechtigtePflichtteil bis 2022Pflichtteil seit 2023
Nachkommen3/41/2
Eltern1/2entfällt
Ehegatte / eingetragene Partnerschaft1/21/2

Dank der grösseren freien Quote können Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Patchwork-Familie besser absichern. Ein wichtiger Punkt bleibt: Das Konkubinat ist weiterhin nicht im Erbrecht geregelt. Partnerinnen und Partner haben keinen Pflichtteilsschutz und auch keinen gesetzlichen Erbteil. Ohne Nachlassregelung haben sie also keinen Anspruch auf das Erbe.

Wie hilft ein Online-Anwaltsnetzwerk beim Testament?

Über GetYourLawyer starten Sie eine unverbindliche Anfrage und erhalten Angebote von spezialisierten Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht. Sie sehen den Preis im Voraus und behalten so die Kostenkontrolle.

Der Ablauf folgt vier Schritten:

  1. Sie beschreiben Ihr Anliegen und starten die Anfrage.
  2. Ausgewiesene Spezialisten prüfen Ihren Fall und senden ein Angebot.
  3. Sie vergleichen mehrere Offerten mit transparentem Fixpreis oder Kostendach.
  4. Sie beauftragen den passenden Anwalt und lassen Ihr Testament erstellen oder prüfen.

Für wiederkehrende Aufgaben wie ein Testament bietet GetYourLawyer Rechtspakete mit Transparentem Fixpreis an. So wissen Sie vor Beginn, was die Beratung kostet, und vermeiden Überraschungen beim Stundenhonorar.

Wer sein Testament schon vor 2023 verfasst hat, sollte es überprüfen lassen. Bestehende Testamente bleiben unter dem neuen Erbrecht gültig, deshalb ist es ratsam, die darin getroffenen Verfügungen aufgrund des neuen Rechts zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

Ein aktuelles, formal korrektes Testament beugt Streit unter den Erben vor und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Genau hier setzt eine erbrechtliche Beratung über GetYourLawyer an. Weitere behördliche Grundlagen finden Sie beim Portal ch.ch, bei den Gerichten des Kantons Zürich und bei den Notariaten des Kantons Zürich sowie beim Kanton Solothurn.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer hilft mir, ein Testament in der Schweiz rechtssicher aufzusetzen?

Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht oder ein Notar unterstützt Sie beim korrekten Aufsetzen. Über ein Online-Anwaltsnetzwerk wie GetYourLawyer erhalten Sie Angebote von ausgewiesenen Spezialisten mit Transparentem Fixpreis. Der Anwalt prüft Formvorschriften und Pflichtteile, damit Ihr letzter Wille gültig ist.

Was kostet es, ein Testament in der Schweiz aufzusetzen?

Ein eigenhändiges Testament kostet nichts, wenn Sie es selbst schreiben. Beim Notar hängen die Kosten vom Kanton ab, weil die Notariatstarife in der Schweiz nicht bundesweit, sondern kantonal geregelt sind und derselbe Vorgang je nach Wohnsitz zwischen rund 50 und mehreren tausend Franken kostet. Im Kanton Zürich beispielsweise beträgt die Gebühr für die öffentliche letztwillige Verfügung Fr. 200.– bis 4'000.–, in der Regel nach Stundenaufwand berechnet, mindestens und höchstens jedoch 1 ‰ (Promille) des Nettovermögens. Für ein einfaches öffentliches Testament rechnen Sie mit rund CHF 500.- bis CHF 2'000.-.

Muss ich mein Testament handschriftlich schreiben?

Beim eigenhändigen Testament ja: Der gesamte Text muss von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein am Computer verfasstes Dokument ist als eigenhändiges Testament ungültig. Alternativ lassen Sie ein öffentliches Testament beim Notar beurkunden.

Was hat sich mit dem neuen Erbrecht 2023 geändert?

Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Pflichtteil der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gesenkt. Der Pflichtteil der Eltern fällt ganz weg. Dadurch können Sie über einen grösseren Teil Ihres Vermögens frei verfügen.

Kann ich mehrere Anwaltsangebote vergleichen, bevor ich mich entscheide?

Ja. Über GetYourLawyer starten Sie eine unverbindliche Anfrage und erhalten mehrere Offerten von spezialisierten Anwälten. Sie vergleichen Preise mit Fixpreis oder Kostendach und wählen erst danach aus. So behalten Sie die Kostenkontrolle.

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