Rechtliche Tücken beim Home-Office

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Beim Arbeiten im Home-Office spalten sich die Geister: Für die einen ist es ein notwendiges Übel, für andere bedeutet es Freiheit und Genuss pur. Zu welchem Typ Sie auch gehören, Fakt ist, dass Home-Office ein Arbeitsmodell ist, das in der Gegenwart und Zukunft einen grossen Stellenwert einnimmt. Doch welche rechtlichen Tücken lauern beim Arbeiten in den eigenen vier Wänden? Wir haben die Antworten.

Grundsätzliches vorweg 

Die Begrifflichkeit «Home-Office» verfügt über keine generelle, rechtliche Definition. Im Allgemeinen beschreibt Home-Office ein Arbeitsmodell, bei dem Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht anstatt im Büro eines Unternehmens in ihrem eigenen Zuhause nachkommen. Dies kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft der Fall sein.

Die Vor- und Nachteile von Home-Office werden immer wieder intensiv diskutiert. Laut Befürwortern trägt Home-Office zu einer ausgeglichenen Work-Life-Balance bei. Viele KMU profitieren von finanziellen Einsparungen durch den Wegfall der Büroarbeitsplätze. Home-Office-Gegnern fehlt wiederum die direkte und schnelle Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten. Eines ist jedoch sicher: Das alte Arbeitsmodell im klassischen Büro im Betrieb schwindet langsam aber sicher.

Obgleich derzeit mit Nachdruck daran gearbeitet wird, gibt es noch keine ausführlichen rechtlichen Bestimmungen für das Home-Office-Modell. Dies könnte zu Unzufriedenheit der Mitarbeiter und unerwartet hohen Kosten für Arbeitgeber führen. Um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden, ist es ratsam, als Ergänzung zum Arbeitsvertrag einige Punkte für die Arbeit im Home-Office zu definieren und schriftlich festzuhalten. 

Arbeitszeit und Sozialversicherung

Die Arbeitszeit ist in Bezug auf sozialversicherungspflichtige Regelungen insbesondere für Grenzgänger ein heisses Eisen. Wir erklären dies kurz anhand der folgenden Kategorien.

Home-Office innerhalb der Schweiz

Ist ein Angestellter innerhalb der Schweiz zu Hause und arbeitet für ein Schweizer Unternehmen, ist die Lage eindeutig. Arbeitgeber sind bisher noch nicht verpflichtet, Home-Office zu erlauben. Gewährt dieser seinen Arbeitnehmern diesen freiwilligen Vorteil, kann er durch sein Weisungsrecht die Arbeitszeit im Home-Office auf einen bestimmten prozentualen Anteil begrenzen.

Home-Office ausserhalb der Schweiz 

Arbeitet ein Angestellter für ein Schweizer Unternehmen, wohnt aber innerhalb der EU oder eines EFTA-zugehörigen Mitgliedsstaates, sieht die Lage anders aus. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht müssen Arbeitnehmer, die mehr als 25 % der Gesamtarbeitszeit im Home-Office arbeiten, ihre Sozialabgaben in ihrem Heimatland leisten. Das bedeutet folglich höhere Sozialabgaben für den Schweizer Arbeitgeber. Dieser kann dies umgehen, indem er die Arbeitszeit im Home-Office auf unter die besagten 25 % einschränkt. Für Beamte gilt diese Regelung generell nicht.

Übergreifende Regelung definieren

Von den sozialversicherungspflichtigen Einschränkungen abgesehen, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, eine übergreifende Regelung zu den Arbeitszeiten zu definieren, die zusätzlich zum einzelnen Arbeitsvertrag gilt (rechtliche Grundlagen nach Artikel 319 ff. OR). Wichtig ist dies insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich festgelegten Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhepausen. Zu deren Nachweis ist der Arbeitgeber verpflichtet. Verfassen Sie als Arbeitgeber also schriftlich eine vereinfachte Arbeitszeitregelung, können Sie hiermit eine punktgenaue Erfassung umgehen.

Kosten und Spesen während der Arbeit im Home-Office

Die am häufigsten gestellten Fragen beziehen sich darauf, wer für die Kosten für Arbeitsmaterialien etc. aufkommt. Viele Arbeitgeber stellen einen Laptop und ein geschäftliches Mobiltelefon für die Nutzung im Home-Office zur Verfügung. Doch wie sieht es mit darüberhinausgehenden Kosten aus? Wer zahlt für Arbeitsmaterialien? Wer kommt für langfristig anfallende Gebühren wie den erhöhten Energiebedarf oder Internetkosten auf? 

Grundsätzlich ist die Beantwortung der Kostenfrage in verschiedene Kategorien zu clustern. 

Freiwilliges Home-Office 

Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz und die nötigen Arbeitsmaterialien im ansässigen Unternehmen zur Verfügung aber der Mitarbeiter wählt dennoch freiwillig das Home-Office, besteht kein grundsätzliches Recht auf finanzielle Unterstützung. Als Arbeitgeber empfiehlt es sich jedoch, eine schriftliche Verpflichtung für die Nutzung privater Geräte und Arbeitsutensilien zu formulieren. Im Zweifel kann in diesem Fall Artikel 327 OR in Kraft treten, welcher eine angemessene, finanzielle Unterstützung für die Nutzung privater Arbeitsgeräte zusichert.

Verordnetes Home-Office

Anders sieht es bei verordneter Arbeit im Home-Office aus, beispielsweise, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Dieser Fall ist in der Schweiz im Sinne der Arbeitnehmer geregelt. Demnach gilt, dass alle notwendigen Arbeitsmittel vom Arbeitgeber gestellt werden müssen.

Home-Office in Ausnahmefällen und Notsituationen

Was passiert, wenn der Arbeitgeber aufgrund rechtlicher Weisungen Home-Office anordnen muss? Die Frage der Kostenübernahme in diesem Fall wird gerade heiss diskutiert. Es stehen derzeit zwar bereits Empfehlungen für Arbeitgeber im Raum, jedoch sind diese grösstenteils noch mit Vorsicht zu geniessen. Zwischen den Entscheidungsbefugten herrscht noch keine Einigkeit zu diesem Punkt. Demnach kollidiert etwa die Empfehlung des Arbeitgeberverbandes mit der Meinung von Arbeitsrechtlern und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. 

Eine allgemeine, gesetzliche Verordnung in Bezug auf Ausnahmesituationen besteht somit noch nicht. Im Zweifel entscheidet das Gericht im Einzelfall. Bis es eine eindeutige, gesetzliche Richtlinie gibt, gewähren viele Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss, zum Beispiel durch einen Fixbetrag. Verpflichtend ist dieser jedoch aktuell nicht. 

Haftung bei der Arbeit im Home-Office

Seien es Computerviren oder die äussere Beschädigung von Arbeitsgeräten: Zwischenfälle können schnell passieren. Die Haftungsfrage können wir hierzu leider nicht pauschal beantworten, da sie auf den Individualfall ankommt. Handelt es sich beispielsweise um eine fahrlässige Beschädigung oder unterlag sie einem einzuschätzenden Risiko? Rechtliche Grundlagen in Bezug auf diverse Haftungen können Sie im Detail im Obligationenrecht einsehen (u. a. Artikel 321e, 41 ff., 55, 97, 101 OR). Für eine beiderseitige Grundabsicherung ist es sinnvoll, in einer schriftlichen Vereinbarung Heimarbeitsaufgaben und datenschutzrelevante Punkte zu definieren, wie beispielsweise den Umgang mit sensiblen Daten.

Störfälle 

Was passiert, wenn der Strom oder das Internet ausfällt? Obgleich der Arbeitnehmer rechtlich gesehen für ein funktionstüchtiges Arbeitsumfeld zu sorgen hat, haftet er nicht, wenn unverschuldete Störungen entstehen. In dem Fall wird er, unter dem Aspekt der Lohnzahlungspflicht, für die Zeit normal weiterbezahlt. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, den Mitarbeiter vorübergehend entweder wieder in die Geschäftsräume zu verweisen oder ihm aber andere Aufgaben zuzuteilen.

Gesundheit

Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Gesundheit seiner Mitarbeiter als Priorität zu sehen und genau darauf zu achten, dass Regelarbeitszeiten, Pausen und die sonntägliche Arbeitsruhe eingehalten sowie Nachtarbeit untersagt wird. Zudem ist es sinnvoll, Regelungen zum Arbeitsplatz zu treffen und den Mitarbeiter gegebenenfalls zu unterstützen. Eine Nichteinhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kann mitunter weitreichende Konsequenzen haben.  

Fazit

Das Arbeitsmodell des Home-Office kann definitiv eine beiderseitige Win-win-Situation sein. Dennoch gilt es, insbesondere als Arbeitgeber, für den Fall der Fälle einen starken Fachanwalt an seiner Seite zu haben. Dieser verfügt über das nötige Fachwissen, er behält die sich ändernde Rechtslage im Blick und berät Sie vollumfänglich. GetYourLawyer unterstützt Sie bei der Suche nach einem Anwalt, der zu Ihnen und Ihrem Fall passt. Stellen Sie Ihre Anfrage einfach bequem online.

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