Wie viel Unterhalt steht Ihnen nach einer Trennung in der Schweiz zu?
Wie viel Unterhalt nach einer Trennung zusteht, berechnen Schweizer Gerichte seit 2021 einheitlich mit der zweistufigen Methode: Zuerst werden Einkommen und Existenzbedarf beider Partner ermittelt, dann wird der Überschuss verteilt. Zuerst wird der Kindesunterhalt gedeckt, danach der Ehegattenunterhalt. Die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Kinderbetreuung und Bedarf ab. GetYourLawyer vermittelt dafür spezialisierte Anwältinnen und Anwälte zum Fixpreis.
Wie wird der Unterhalt nach einer Trennung berechnet?
Seit 2021 gilt schweizweit die zweistufige Methode mit Überschussverteilung. Das Bundesgericht hat den früheren Methodenpluralismus aufgegeben und diese Berechnung für Kindes-, ehelichen und nachehelichen Unterhalt verbindlich gemacht.
Bei dieser Methode werden zuerst die Einkommen und der Existenzbedarf beider Personen festgestellt. Die Einkommen und die Bedürfnisse beider Ehegatten werden festgestellt, sodann werden die verfügbaren Mittel vor dem Hintergrund des ermittelten Bedarfes verteilt.
Die zweistufige Methode läuft in folgenden Schritten ab:
- Ermittlung der Einkommen beider Partner
- Feststellung des Existenzbedarfs beider Partner
- Berechnung des verbleibenden Überschusses
- Verteilung des Überschusses nach dem Prinzip der «grossen und kleinen Köpfe»
Der verbleibende Überschuss wird nach dem Prinzip der «grossen und kleinen Köpfe» aufgeteilt. Erwachsene erhalten dabei zwei Anteile, Kinder je einen Anteil. Details zur Rechtsprechung finden Sie beim Bundesgericht und beim Bundesamt für Justiz.
In welcher Reihenfolge wird der Unterhalt verteilt?
Der Kindesunterhalt hat immer Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt. Erst wenn der Bedarf der Kinder gedeckt ist, wird ein allfälliger Rest unter den Partnern verteilt.
Der Kindesunterhalt besteht aus zwei Teilen: dem Barunterhalt für die direkten Lebenskosten und dem Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt deckt die Lebenskosten des Elternteils, der wegen der Kinderbetreuung nicht voll arbeiten kann.
Wie viel muss der betreuende Elternteil selbst verdienen?
Massgebend ist das sogenannte Schulstufenmodell des Bundesgerichts. Es legt fest, welchen Beschäftigungsgrad man dem betreuenden Elternteil je nach Alter des jüngsten Kindes zumuten kann.
Das Schulstufenmodell legt fest: ab Kindergarteneintritt 50 Prozent, ab Sekundarstufe 80 Prozent, ab 16 Jahren 100 Prozent Erwerbstätigkeit. Es hat die frühere «10/16-Regel» abgelöst.
| Alter des jüngsten Kindes | Zumutbarer Beschäftigungsgrad |
|---|---|
| ab Kindergarteneintritt (ca. 4 Jahre) | 50 % |
| ab Sekundarstufe (ca. 12 Jahre) | 80 % |
| ab 16 Jahren | 100 % |
Diese Werte sind Richtwerte. Das Gericht kann bei besonderen Betreuungsbedürfnissen oder fehlenden Betreuungsplätzen davon abweichen. Eine anschauliche Rechenhilfe mit Beispielen bietet der Beobachter.
Was gilt beim Ehegattenunterhalt und beim nachehelichen Unterhalt?
Während der Trennung besteht die eheliche Unterhaltspflicht weiter. Reicht das Einkommen des einen Partners nicht zur Deckung des Bedarfs, kann der andere zu Zahlungen verpflichtet werden.
Nach der Scheidung ist der Grundsatz die eigenständige Existenzsicherung. Nachehelicher Unterhalt nach Artikel 125 ZGB wird nur zugesprochen, wenn ein Partner seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Das Bundesgericht prüft heute strenger, ob eine Ehe «lebensprägend» war und einen Anspruch begründet.
Zugleich betont das Bundesgericht, dass die Lebensprägung kein «Kippschalter» ist. Entscheidend bleibt die konkrete Situation im Einzelfall. Eine spezialisierte Anwältin von GetYourLawyer kann Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Was kostet die Durchsetzung des Unterhalts?
Die Kosten hängen davon ab, ob Sie sich einigen oder streiten. Ein Überblick über die üblichen Kostenpunkte:
- Gerichtskosten bei einvernehmlicher Scheidung: je nach Kanton in der Regel zwischen CHF 800 und CHF 2 000
- Gerichtsgebühren bei strittiger Scheidung: je nach Kanton bis zu CHF 10 000
- Anwaltliche Stundensätze: in der Schweiz üblicherweise zwischen CHF 200 und CHF 500
Die Gerichtskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung betragen je nach Kanton in der Regel zwischen CHF 800 und CHF 2 000.
Bei strittigen Verfahren steigen die Kosten deutlich. Bei einer strittigen Scheidung können die Gebühren je nach Kanton bis zu CHF 10 000 betragen. Anwaltliche Stundensätze liegen in der Schweiz üblicherweise zwischen CHF 200 und CHF 500. Einen Überblick gibt der Ratgeber von AXA.
Welcher Anwalt setzt Ihren Unterhalt durch?
Wählen Sie eine Fachperson mit Schwerpunkt Familienrecht und Erfahrung mit Unterhaltsberechnungen. Bei einem Auslandsbezug, etwa bei einer internationalen Scheidung, braucht es zusätzlich Kenntnisse im internationalen Privatrecht.
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Ein Praxisbeispiel: Eine Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern wollte den Barunterhalt und den Betreuungsunterhalt einfordern. Über GetYourLawyer fand sie eine ausgewiesene Spezialistin, die den Anspruch mit der zweistufigen Methode belegte.
Die Unterhaltsberechnung ist 2026 rechnerisch anspruchsvoll und stark vom Einzelfall geprägt. Kleine Unterschiede bei Einkommen, Bedarf und Betreuungsanteil führen zu spürbar anderen Beträgen, weshalb eine fachliche Berechnung fast immer der sicherste Ausgangspunkt ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Unterhalt steht mir nach der Trennung in der Schweiz zu?
Die Höhe wird mit der zweistufigen Methode berechnet: Zuerst werden Einkommen und Existenzbedarf beider Partner ermittelt, danach der Überschuss verteilt. Der Kindesunterhalt geht dabei immer vor dem Ehegattenunterhalt. Eine präzise Berechnung hängt von Einkommen, Bedarf und Kinderbetreuung ab.
Wie hoch sind Unterhaltszahlungen für Kinder in der Schweiz?
Der Kindesunterhalt umfasst Barunterhalt und Betreuungsunterhalt und richtet sich nach dem konkreten Bedarf des Kindes und den Einkommen der Eltern. Ein fester Prozentsatz existiert nicht, da die zweistufige Methode individuell rechnet. Der betreuende Elternteil muss gemäss Schulstufenmodell mit steigendem Kindesalter zunehmend selbst verdienen.
Was kostet eine Scheidung mit Anwalt in der Schweiz?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen die Gerichtskosten je nach Kanton meist zwischen CHF 800 und CHF 2 000. Bei einem strittigen Verfahren kann es bis zu CHF 10 000 werden. Über GetYourLawyer erhalten Sie Angebote mit transparentem Fixpreis oder Kostendach.
Welche Rechte habe ich als Ehepartner bei einer Trennung?
Während der Trennung besteht die eheliche Unterhaltspflicht weiter, sodass der besser verdienende Partner unterstützungspflichtig sein kann. Nach der Scheidung gilt die eigenständige Existenzsicherung, und nachehelicher Unterhalt wird nur bei fehlender Selbstversorgung zugesprochen. Eine anwaltliche Abklärung schafft hier Klarheit.
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