Wie wird die Pensionskasse bei einer Scheidung in der Schweiz geteilt?

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Kalender Icon 09. October 2026

Bei einer Scheidung in der Schweiz werden die während der Ehe angesparten Pensionskassen-Guthaben beider Partner grundsätzlich hälftig geteilt (Art. 122 ZGB). Massgebend ist die Zeit von der Heirat bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens, nicht das gesamte Guthaben. Die Teilung gilt unabhängig vom Güterstand. Eine Abweichung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Einen Anwalt, der die Berechnung prüft, finden Sie über das Netzwerk von GetYourLawyer.

Welches Pensionskassen-Guthaben wird bei der Scheidung geteilt?

Geteilt wird nur das Guthaben, das während der Ehe aufgebaut wurde, nicht das gesamte Vorsorgevermögen. Die während der Ehe bis zum Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens erworbenen Pensionskassenguthaben werden ausgeglichen (Art. 122 ZGB).

Dazu wird für jeden Ehegatten die Austrittsleistung zum Zeitpunkt der Heirat und der Einleitung des Scheidungsverfahrens bestimmt. Zum Guthaben bei der Heirat werden die Zinsen hinzugerechnet.

Die Differenz zwischen den beiden Austrittsleistungen ergibt das während der Ehe gesparte Vorsorgeguthaben jedes Ehegatten (Art. 22a FZG). Vor der Heirat angespartes Kapital bleibt somit aussen vor.

Die Teilung lässt sich in drei Schritten zusammenfassen:

  • Für jeden Ehegatten wird die Austrittsleistung bei Heirat und bei Einleitung des Scheidungsverfahrens bestimmt.
  • Die Differenz ergibt das während der Ehe gesparte Vorsorgeguthaben jedes Ehegatten.
  • Der Partner mit dem höheren Guthaben überweist die hälftige Differenz an den anderen.

Beide Guthaben werden gegenübergestellt und verrechnet. Bei der Scheidung hat jeder Ehegatte Anspruch auf die Hälfte des während der Ehe gemeinsam geäufneten Guthabens. Der Partner mit dem höheren Guthaben überweist die Differenz hälftig an den anderen.

Wird die Pensionskasse unabhängig vom Güterstand geteilt?

Ja. Der Vorsorgeausgleich der 2. Säule ist vom Güterstand unabhängig.

Auch bei einer Gütertrennung werden die Pensionskassenguthaben hälftig geteilt. Ein Ehevertrag kann den güterrechtlichen Ausgleich der 3. Säule ausschliessen, nicht aber den Vorsorgeausgleich der 2. Säule.

Die Teilung betrifft nicht nur klassische Pensionskassenkonten. Bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs in der 2. Säule werden alle Vorsorgeguthaben beider Personen einbezogen, einschliesslich Vorbezügen für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum und freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse. Ein spezialisierter Anwalt aus dem Netzwerk von GetYourLawyer prüft, ob wirklich alle Positionen korrekt erfasst sind.

Wie werden die drei Säulen bei der Scheidung behandelt?

Die drei Vorsorgesäulen folgen unterschiedlichen Regeln. Die 1. Säule wird über ein Einkommenssplitting ausgeglichen, die 2. Säule hälftig geteilt, die 3. Säule richtet sich nach dem Güterstand.

SäuleWas passiert bei der ScheidungRechtsgrundlage
1. Säule (AHV)Einkommenssplitting: Die während der Ehe erzielten Einkommen werden je zur Hälfte angerechnetArt. 29quinquies AHVG
2. Säule (Pensionskasse)Hälftige Teilung des während der Ehe gesparten GuthabensArt. 122 ZGB
3. Säule (Säule 3a)Abhängig vom Güterstand; bei Errungenschaftsbeteiligung meist hälftige TeilungArt. 197 ff. ZGB

Bei der 1. Säule werden die Einkommen, auf die beide Ehepartner während der Ehe Beiträge einbezahlt haben, zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt. In der Säule 3a ist die Aufteilung abhängig vom Güterstand. Details zu AHV und 3. Säule finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

Kann man vom Grundsatz der hälftigen Teilung abweichen?

Ein Abweichen ist möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen. Ein Verzicht auf den Vorsorgeausgleich oder eine Abweichung von der hälftigen Teilung ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Art. 124b ZGB). Die Gestaltungsmöglichkeiten wurden mit einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2017 erweitert.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die hälftige Teilung unbillig wäre, etwa aufgrund der güterrechtlichen Auseinandersetzung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Scheidung sowie der Vorsorgebedürfnisse unter Berücksichtigung des Altersunterschiedes zwischen den Ehegatten (Art. 124b Abs. 2 ZGB). Weil hier Ermessen im Spiel ist, lohnt die Prüfung durch eine Fachperson. Über GetYourLawyer erhalten Sie dafür unverbindlich Offerten von Spezialistinnen und Spezialisten im Familienrecht.

Was gilt bei bereits laufender Rente oder einem Vorbezug für Wohneigentum?

Auch eine laufende Rente wird geteilt. Ein Ausgleich hat auch dann zu erfolgen, wenn ein Ehegatte bereits eine Alters- oder Invalidenrente der Pensionskasse bezieht (Art. 124a ZGB). Das kann zur Folge haben, dass ein Teil der bezogenen Rente in eine Rente des berechtigten Partners umgewandelt wird.

Ein Vorbezug für Wohneigentum wird ebenfalls berücksichtigt. Besteht bei Einleitung des Scheidungsverfahrens ein solcher Vorbezug, ist er rechnerisch dem Vorsorgeguthaben des beziehenden Ehegatten zuzuschlagen und bei der Ermittlung der Ausgleichsleistung einzubeziehen. Die Details der Zürcher Gerichte dazu finden Sie bei den Gerichten des Kantons Zürich.

Was gilt für Expats und ausländische Vorsorge?

Für im Ausland lebende oder zugezogene Paare gelten Besonderheiten. Für die Teilung von in der Schweiz liegendem Pensionskassenguthaben ist in der Regel ein Schweizer Gericht zuständig: Wurde die Ehe im Ausland geschieden und war ein Ehegatte während der Ehe in der Schweiz erwerbstätig, muss das Schweizer Guthaben meist in einem ergänzenden Verfahren vor einem Schweizer Gericht geteilt werden. Eine im Ausland angeordnete Teilung kann unter Umständen anerkannt werden; ob dies möglich ist, hängt vom Einzelfall ab (siehe Bundesamt für Sozialversicherungen). Lässt das Reglement einer ausländischen Kasse keine Teilung zu, kommt eine angemessene Entschädigung in Betracht.

Der Vorsorgeausgleich berührt mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig: Vorsorgerecht, Güterrecht und oft internationales Privatrecht. Eine fundierte Beschreibung des neuen Rechts bietet die Fachzeitschrift Soziale Sicherheit CHSS. Wer die Zahlen seiner Kasse nicht selbst nachrechnen will, findet über das Anwaltsnetzwerk von GetYourLawyer die passende Fachperson für den eigenen Fall.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel von meiner Pensionskasse muss ich bei einer Scheidung abgeben?

Abgegeben wird die Hälfte der Differenz der während der Ehe angesparten Guthaben. Verglichen werden die Austrittsleistungen beider Partner zwischen Heirat und Einleitung des Scheidungsverfahrens. Wer mehr angespart hat, überweist dem anderen die hälftige Differenz. Vor der Ehe erworbenes Guthaben bleibt unangetastet.

Kann ich bei einer Scheidung auf die Teilung der Pensionskasse verzichten?

Ein Verzicht oder eine Abweichung von der hälftigen Teilung ist nur zulässig, wenn eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge gewährleistet bleibt oder wichtige Gründe vorliegen (Art. 124b ZGB). Das Gericht prüft dies im Einzelfall. Seit dem 1. Januar 2017 bestehen hier mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Eine anwaltliche Prüfung schützt vor späteren Vorsorgelücken.

Was passiert mit der Pensionskasse, wenn ein Ehepartner bereits pensioniert ist?

Auch eine bereits laufende Alters- oder Invalidenrente wird geteilt (Art. 124a ZGB). Ein Teil der bezogenen Rente kann in eine eigene Rente des berechtigten Partners umgewandelt werden. Die Berechnung hängt unter anderem vom Alter der beteiligten Personen ab und ist anspruchsvoll.

Was passiert mit der dritten Säule (Säule 3a) bei einer Scheidung?

Die Säule 3a wird nicht über den Vorsorgeausgleich, sondern über das Güterrecht aufgeteilt. Bei der Errungenschaftsbeteiligung wird das während der Ehe angesparte 3a-Guthaben in der Regel hälftig geteilt. Anders als bei der 2. Säule können Paare hier abweichende Regeln vereinbaren.

Welcher Anwalt in der Schweiz prüft für mich die Aufteilung der Pensionskasse?

Dafür ist ein auf Familien- und Vorsorgerecht spezialisierter Anwalt zuständig. Über GetYourLawyer übermitteln Sie Ihre Anfrage online und erhalten unverbindlich Offerten von Spezialistinnen und Spezialisten. Viele Angebote kommen mit transparentem Fixpreis.

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