Wie regle ich meinen Nachlass in der Schweiz richtig?

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Kalender Icon 21. August 2026

Wie regle ich meinen Nachlass in der Schweiz richtig?

Ihren Nachlass regeln Sie in der Schweiz mit einem eigenhändigen Testament, einem öffentlichen Testament oder einem Erbvertrag. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht: Der Pflichtteil der Nachkommen sank auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, und Sie verfügen frei über einen grösseren Teil. Ein spezialisierter Anwalt sichert Form und Wirkung Ihrer Verfügung.

Was gilt seit der Erbrechtsrevision 2023?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht, das Ihnen mehr Freiheit bei der Nachlassplanung gibt. Das revidierte Erbrecht berücksichtigt neue Lebensformen wie Patchwork-Familien und trat Anfang 2023 in Kraft. Es lässt den Erblassern mehr Spielraum und Flexibilität bei der Nachlassplanung.

Der wichtigste Punkt betrifft die Pflichtteile. Der Pflichtteil der Kinder sinkt mit dem neuen Erbrecht von drei Vierteln ebenfalls auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil der überlebenden Ehegattin bzw. des überlebenden Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners bleibt unangetastet bei der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Dadurch wächst der frei verfügbare Teil. Nach den neuen Bestimmungen des revidierten Erbrechts beträgt diese frei verfügbare Quote neu 4/8 oder die Hälfte des Nachlasses, weil für alle pflichtteilsgeschützten Erben der Pflichtteil 1/2 ihres Erbanteils beträgt.

Die wichtigsten Neuerungen der Erbrechtsrevision 2023 im Überblick:

  • Der Pflichtteil der Nachkommen sank von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Der elterliche Pflichtteil wurde vollständig abgeschafft.
  • Der frei verfügbare Teil des Nachlasses stieg auf die Hälfte.
  • Ehepartner verlieren ihren Pflichtteilsanspruch bereits während eines hängigen Scheidungsverfahrens – allerdings nur bei Scheidung auf gemeinsames Begehren oder nach mindestens zwei Jahren Getrenntleben; ihr gesetzlicher Erbanspruch bleibt bis zum rechtskräftigen Urteil bestehen.

Wichtig für Getrennte: Verstirbt ein Ehegatte bzw. Partner während eines hängigen Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahrens, verliert der überlebende Ehegatte/Partner neu seinen Pflichtteilsanspruch, wenn (a) das Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren eingeleitet oder nach den Vorschriften über die Scheidung auf gemeinsames Begehren fortgesetzt wurde oder (b) die Ehegatten/Partner mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. Ohne entsprechende letztwillige Verfügung behält der überlebende Ehegatte/Partner jedoch, wie bis anhin, seinen gesetzlichen Erbanspruch, solange bis ein rechtskräftiges Scheidungs- bzw. Auflösungsurteil vorliegt. Soll der überlebende Ehegatte/Partner nichts erhalten, ist folglich eine letztwillige Verfügung notwendig, mit welcher auch der Erbteil entzogen wird. Details dazu erläutert die Kanzlei MME. Wer ein Testament aus der Zeit vor 2023 besitzt, sollte es prüfen lassen. Bei GetYourLawyer übernimmt diese Kontrolle ein ausgewiesener Spezialist für Erbrecht.

Wer erbt ohne Testament?

Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Parentelsystem. Stirbt jemand in der Schweiz ohne Testament, regelt das Parentelsystem nach Art. 457 bis 460 ZGB, wer erbt. Der überlebende Ehepartner erhält neben Kindern die Hälfte, neben Eltern oder Geschwistern drei Viertel des Nachlasses.

Ein zentraler Punkt wird oft übersehen: Konkubinatspartner haben kein gesetzliches Erbrecht, auch nach jahrzehntelanger Beziehung. Wer die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner begünstigen will, muss also aktiv verfügen. Details zur gesetzlichen Erbfolge finden Sie beim Zürcher Obergericht.

Testament oder Erbvertrag — was passt zu mir?

Ein Testament regeln Sie allein und jederzeit widerrufbar, ein Erbvertrag bindet mehrere Parteien. Bei einem Erbvertrag werden mindestens zwei Parteien benötigt. Ausserdem bedarf der Erbvertrag einer notariellen Beurkundung, währenddem das Testament in der Schweiz auch ohne auskommt.

Für das eigenhändige Testament gelten strenge Formregeln. Es muss von Anfang bis zum Schluss eigenhändig geschrieben sein, mit Angabe von Jahr, Monat und Tag der Niederschrift. Der Testator hat das Testament zu unterschreiben. Ein am Computer getippter Text ist ungültig. Die Notariate des Kantons Zürich erläutern die Formvorschriften im Detail.

Der Erbvertrag bietet mehr Verbindlichkeit, kostet aber mehr. Die Notarkosten liegen typischerweise zwischen CHF 500 und CHF 2000. Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden (Art. 513 ZGB).

InstrumentFormÄnderbarkeit
Eigenhändiges Testamenthandschriftlich, datiert, unterschrieben (Art. 505 ZGB)jederzeit allein widerrufbar
Öffentliches TestamentNotar und zwei Zeugen (Art. 499 ZGB)jederzeit allein widerrufbar
Erbvertragöffentliche Beurkundung, Notar und zwei Zeugennur mit Zustimmung aller Parteien

Welches Instrument passt, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Bei einer Unternehmensnachfolge oder einem Erbverzicht ist meist der Erbvertrag richtig. GetYourLawyer vermittelt für solche Fälle Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Erbrecht.

Was kostet die Nachlassregelung und wie erkenne ich einen guten Anwalt?

Die Kosten hängen vom Instrument und der Komplexität ab. Ein eigenhändiges Testament ist gratis, kann aber bei Formfehlern teuer scheitern; ein Erbvertrag verursacht Notarkosten von rund CHF 500 bis CHF 2000. Beim Nachlass zählt zudem die Erbschaftssteuer im Wohnsitzkanton.

Hier gibt es grosse kantonale Unterschiede. Ehepartner und direkte Nachkommen sind meist steuerbefreit. Konkubinatspaare und entfernte Verwandte zahlen dagegen teils hohe Sätze, weshalb sich die Prüfung im Wohnsitzkanton lohnt. Eine Übersicht bietet der Beobachter.

An diesen Merkmalen erkennen Sie einen ausgewiesenen Spezialisten für Erbrecht:

  • ein klarer Fachschwerpunkt Erbrecht statt eines breiten Allgemeinmandats,
  • nachweisbare Referenzen und Erfahrung mit vergleichbaren Fällen,
  • ein transparenter Fixpreis oder ein Kostendach vor der Mandatserteilung.

Über GetYourLawyer erhalten Sie bis zu drei Offerten von geprüften Anwälten mit transparentem Fixpreis oder Kostendach, sodass Sie die Kosten vor dem ersten Schritt kennen.

Wer den Nachlass frühzeitig regelt, beugt Streit in der Erbengemeinschaft vor und stellt sicher, dass der eigene Wille im Jahr 2026 und darüber hinaus rechtssicher umgesetzt wird.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer hilft mir, ein Testament in der Schweiz rechtssicher aufzusetzen?

Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt oder ein Notar prüft Form und Inhalt Ihres Testaments. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (Art. 505 ZGB). Über GetYourLawyer erhalten Sie dafür bis zu drei Offerten von geprüften Anwälten mit transparentem Fixpreis.

Ich habe eine Immobilie geerbt — welcher Anwalt hilft mir bei der Erbteilung in der Schweiz?

Für eine Erbteilung mit Immobilie ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht die richtige Wahl, da Bewertung, Zuweisung und Ausgleichszahlungen zu klären sind. Er koordiniert die Erbengemeinschaft und beugt Streit vor. GetYourLawyer vermittelt Ihnen ausgewiesene Spezialisten mit Kostendach.

Wie finde ich einen Anwalt für Erbrecht in der Schweiz für eine Erbteilung?

Achten Sie auf einen klaren Fachschwerpunkt, Referenzen und einen verbindlichen Preis vor Mandatsbeginn. Über GetYourLawyer beschreiben Sie Ihren Fall unverbindlich und erhalten bis zu drei Offerten von geprüften Anwälten. So vergleichen Sie Qualität und Kosten transparent.

Welcher Anwalt für Erbrecht ist bei einer Unternehmensnachfolge der richtige?

Bei einer Unternehmensnachfolge braucht es einen Anwalt, der Erbrecht mit Gesellschafts- und Steuerfragen verbindet. Meist ist ein Erbvertrag das passende Instrument, weil er alle Parteien bindet (Art. 513 ZGB). GetYourLawyer vermittelt spezialisierte Anwälte mit transparentem Fixpreis.

Was kostet eine Erstberatung bei einem Anwalt in der Schweiz und ist diese unverbindlich?

Die Kosten variieren je nach Anwalt und Kanton; ein Erbvertrag beim Notar kostet typischerweise CHF 500 bis CHF 2000. Über GetYourLawyer starten Sie Ihre Anfrage unverbindlich und erhalten Angebote mit Fixpreis oder Kostendach, bevor Sie ein Mandat erteilen.

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