Ich erbe Vermögen in der Schweiz, lebe aber im Ausland – welches Recht gilt bei meinem internationalen Nachlass?

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Kalender Icon 06. October 2026

Bei einem internationalen Nachlass richtet sich nach dem Schweizer IPRG grundsätzlich alles nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Lag dieser in der Schweiz, sind Schweizer Behörden zuständig und das Schweizer Recht (ZGB) gilt, auch für Vermögen im Ausland. Lag der Wohnsitz im Ausland, entscheidet in der Regel das dortige Recht. Für Schweizer Vermögen greift dann nur subsidiär eine Zuständigkeit am Lageort.

Welches Recht gilt, wenn ich im Ausland lebe und in der Schweiz erbe?

Massgebend ist nicht Ihr Wohnsitz als Erbe, sondern der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Das regelt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG).

War der letzte Wohnsitz einer Person in der Schweiz, so ist das Recht des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs zu beachten. Lag der Wohnsitz im Ausland, bestimmt sich das anwendbare Recht nach der Rechtsordnung dieses Staates.

Entscheidend ist also: Wo hatte die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt? Ihr eigener Aufenthalt im Ausland ändert daran nichts. Bei GetYourLawyer prüfen ausgewiesene Spezialisten für internationales Erbrecht, welche Rechtsordnung in Ihrem konkreten Fall gilt.

Welche Behörde ist für meinen Nachlass zuständig?

Auch die Zuständigkeit folgt dem letzten Wohnsitz. Gemäss Art. 86 Abs. 1 IPRG sind für das Nachlassabwicklungsverfahren und die erbrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich die schweizerischen Gerichte und Behörden am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig.

Hatte die verstorbene Person den letzten Wohnsitz in der Schweiz, erfassen die Schweizer Behörden den gesamten weltweiten Nachlass. Der Schweizer Wohnsitzgerichtsstand greift nicht für im Ausland gelegene Immobilien, falls der ausländische Staat, in welchem die Immobilie liegt, für auf seinem Territorium gelegene Grundstücke die ausschliessliche Zuständigkeit beansprucht.

Lag der Wohnsitz dagegen im Ausland, sieht das Gesetz den umgekehrten Fall vor. Für Erblasser mit letztem Wohnsitz im Ausland besteht grundsätzlich keine Zuständigkeit der schweizerischen Behörden und Gerichte, und zwar ungeachtet dessen, ob der Erblasser Schweizer (Auslandschweizer) oder Ausländer war.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen für Schweizer Vermögen. Die schweizerischen Gerichte und Behörden am Ort der gelegenen Sache werden zuständig, wenn der Erblasser Ausländer mit letztem Wohnsitz im Ausland ist und in der Schweiz Vermögen liegt, mit welchem sich die ausländische Behörde jedoch nicht befasst.

Wer ist zuständig und welches Recht gilt? Der Überblick

Die folgende Tabelle fasst die Grundregeln des IPRG zusammen.

SituationZuständigkeitAnwendbares Recht
Letzter Wohnsitz in der SchweizSchweizer Behörden, weltweiter NachlassSchweizer Recht (ZGB)
Auslandschweizer, Wohnsitz im AuslandCH-Behörden am Heimatort nur subsidiärausländisches Recht oder bei Rechtswahl CH-Recht
Ausländer, Wohnsitz im Ausland, Vermögen in CHCH-Behörden am Lageort subsidiärRecht, auf das das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist
Grundstück im Auslandggf. ausländischer Staat ausschliesslichRecht des Lagestaates

Massgebend ist bei einem letzten Wohnsitz im Ausland nicht einfach das materielle Erbrecht dieses Staates: Verweist das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates auf ein anderes Recht, so gilt dieses (Art. 90 Abs. 2 IPRG). Die Verweisung des Schweizer Rechts erfasst also auch das ausländische Kollisionsrecht, das auf eine andere Rechtsordnung weiterverweisen kann.

Die genaue Einordnung ist oft komplex, weil mehrere Staaten beteiligt sind. Bei GetYourLawyer finden Sie dafür geprüfte Fachanwälte, die solche grenzüberschreitenden Fälle regelmässig betreuen. Eine Übersicht bietet auch die Wegleitung des Bundesamts für Justiz zu grenzüberschreitenden Nachlassfällen.

Was hat sich mit der IPRG-Revision 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten revidierte Regeln für das internationale Erbrecht (Art. 86 bis 96 IPRG). Die Revision des IPRG in Bezug auf das Erbrecht bringt für internationale Erbschaftsangelegenheiten zahlreiche Neuerungen hinsichtlich Zuständigkeit und anwendbarem Recht mit sich.

Die Revision stärkt vor allem die Rechtswahl und beseitigt frühere Unsicherheiten. Mit der Revision steht es neu allen Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind, trotz allfälliger Schweizer Staatsangehörigkeit frei, ihren Nachlass dem Recht eines ihrer Heimatstaaten zu unterstellen.

Eine Grenze bleibt bestehen. Schweizer Staatsangehörige können jedoch die Bestimmungen des schweizerischen Rechts über die Verfügungsfreiheit (Pflichtteilsrecht) nicht abbedingen. Der gesetzliche Pflichtteil naher Angehöriger gilt also unabhängig von einer Rechtswahl. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht auf Fedlex.

Muss ich auf ein Schweizer Erbe im Ausland Steuern zahlen?

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Ihre Erben sind in jenem Kanton steuerpflichtig, wo die Erblasser:in ihren letzten Wohnsitz hatte (Ehegatten/eingetragene Partner sind jedoch in allen Kantonen und die Nachkommen in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit).

Für Schweizer Liegenschaften gilt eine Sonderregel. Im internationalen Verhältnis besteht die Steuerpflicht ausserdem, wenn im Kanton gelegenes bewegliches Vermögen übergeht oder wenn im Kanton gelegene Grundstücke oder Rechte an solchen übergehen.

Zusätzlich kann Ihr Wohnsitzland Sie besteuern. Hinzukommend können allfällige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Wohnsitzländern der Erben Anwendung finden. Details zu den Tarifen finden Sie etwa beim kantonalen Steueramt Zürich.

Welcher Anwalt hilft bei einem internationalen Nachlass?

Sinnvoll ist eine Fachperson für Erbrecht mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen. Sie klärt die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, Pflichtteile und die steuerliche Behandlung in beiden Staaten. GetYourLawyer vermittelt dafür als Schweizer Anwaltsnetzwerk mit über 25.000 zufriedenen Kunden passende Spezialisten und holt für Sie bis zu drei kostenlose Offerten ein. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht Ihr eigener Wohnsitz als Erbe.
  • Ihre Anfrage übermitteln Sie bei GetYourLawyer in weniger als zwei Minuten.
  • Sie erhalten bis zu drei kostenlose Offerten von geprüften Spezialisten.
  • Kunden bewerten den Service und die Anwälte mit 4,5 Sternen.

Ein internationaler Nachlass berührt fast immer zwei Rechtsordnungen gleichzeitig, vom Erbstatut über das Pflichtteilsrecht bis zur Steuer. Je früher Sie die Zuständigkeit und das anwendbare Recht klären lassen, desto weniger Konflikte entstehen bei der späteren Teilung.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich erbe Vermögen in der Schweiz, lebe aber im Ausland – welches Recht gilt?

Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, nicht Ihr eigener. Lag dieser in der Schweiz, gilt Schweizer Recht für den gesamten Nachlass. Lag er im Ausland, entscheidet in der Regel das dortige Recht, während für Schweizer Vermögen nur subsidiär eine Zuständigkeit am Lageort besteht.

Wie finde ich einen Anwalt für internationales Erbrecht in der Schweiz?

Achten Sie auf eine Fachperson mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Nachlässen und IPRG-Fragen. Über GetYourLawyer übermitteln Sie Ihre Anfrage in weniger als zwei Minuten und erhalten bis zu drei kostenlose Offerten von geprüften Spezialisten. So vergleichen Sie Qualifikation und Preis bei transparentem Fixpreis.

Der Willensvollstrecker verzögert die Erbteilung – wie setze ich meine Rechte durch?

Als Erbe können Sie Auskunft, Rechenschaft und einen Teilungsplan verlangen und die zuständige Aufsichtsbehörde anrufen. Ein Erbrechtsanwalt prüft das Vorgehen des Willensvollstreckers und setzt Ihre Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch. Bei GetYourLawyer finden Sie dafür ausgewiesene Spezialisten.

Muss ich als Erbe im Ausland in der Schweiz Erbschaftssteuer zahlen?

Die Steuerpflicht knüpft an den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person im jeweiligen Kanton an. Ehegatten sind in allen Kantonen, Nachkommen in den meisten Kantonen befreit. Schweizer Grundstücke werden am Lageort besteuert, und Ihr Wohnsitzland kann zusätzlich Steuern erheben, wobei Doppelbesteuerungsabkommen greifen können.

Kann ich als Auslandschweizer mein in der Schweiz gelegenes Vermögen dem Schweizer Recht unterstellen?

Ja, durch Testament oder Erbvertrag können Auslandschweizer ihr Schweizer Vermögen oder den ganzen Nachlass der schweizerischen Zuständigkeit oder dem Schweizer Recht unterstellen. Der Pflichtteil naher Angehöriger bleibt dabei bestehen. Eine erbrechtliche Beratung stellt sicher, dass die Rechtswahl formgültig ist.

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