Erbvertrag Guide 2025: Alles Wichtige Einfach Erklärt

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Kalender Icon 09. September 2025

Was unterscheidet einen Erbvertrag von einem Testament – und wann lohnt sich der Abschluss? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen, die ihren Nachlass gezielt und rechtssicher regeln möchten.

Ein erbvertrag eröffnet einzigartige Möglichkeiten in der Nachlassplanung, bringt aber auch spezielle rechtliche Anforderungen mit sich. Wer 2025 individuelle Wünsche durchsetzen will, sollte die Vorteile, Pflichten und Risiken genau kennen.

In diesem Guide finden Sie alles Wichtige: Definition, Unterschiede zum Testament, Ablauf, Kosten, rechtliche Wirkung, Anfechtung, Pflichtteilsregelungen und typische Fehler. Entdecken Sie praxisnahe Beispiele und Experten-Tipps für Ihren sicheren Weg zum Erbvertrag.

Was ist ein Erbvertrag? Grundlagen & Unterschiede zum Testament

Ein erbvertrag ist ein zentrales Instrument der Nachlassplanung und ermöglicht es, den eigenen letzten Willen verbindlich mit einer oder mehreren Personen zu regeln. Anders als ein Testament handelt es sich beim erbvertrag um einen Vertrag, der mindestens zwischen zwei Parteien geschlossen wird. Die rechtliche Grundlage für den erbvertrag findet sich in den §§ 1941, 2274 ff. BGB.

Durch seine Vertragsform ist der erbvertrag besonders für Menschen interessant, die eine feste und rechtssichere Nachlassregelung wünschen. Dies kann zum Beispiel bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder auch Unternehmensnachfolgen entscheidend sein.

Was ist ein Erbvertrag? Grundlagen & Unterschiede zum Testament

Unterschiede zum Testament: Bindung und Flexibilität

Der wichtigste Unterschied zwischen erbvertrag und Testament liegt in der sogenannten Bindungswirkung. Während ein Testament jederzeit eigenhändig geändert oder widerrufen werden kann, ist ein erbvertrag nach der notariellen Beurkundung grundsätzlich verbindlich für alle Vertragsparteien. Änderungen sind meist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Zahl der Beteiligten. Ein Testament wird einseitig vom Erblasser verfasst, beim erbvertrag sind mindestens zwei Personen beteiligt. Auch die Widerrufsmöglichkeiten unterscheiden sich deutlich: Beim Testament genügt oft ein neues Dokument, während beim erbvertrag ein formeller Aufhebungsvertrag notwendig ist.

Eine übersichtliche Gegenüberstellung:

KriteriumTestamentErbvertrag
BindungswirkungKeineHoch
Anzahl Parteien1mind. 2
WiderrufJederzeit möglichNur gemeinsam
FormvorschriftHandschriftlich/NotarNotarielle Beurkundung

Wer sich tiefergehend informieren möchte, findet im Beitrag Testament und Erbvertrag im Vergleich: Ihre Optionen für den Nachlass eine detaillierte Entscheidungshilfe.

Historische Entwicklung und Vertragsparteien

Der erbvertrag hat eine lange Tradition: Bereits im 14. Jahrhundert wurde er als Instrument zur Sicherung von Erbfolgen genutzt. Heute ist er vor allem für Paare ohne Trauschein, Unternehmer oder Patchwork-Familien von großer Bedeutung, da der erbvertrag eine individuelle und rechtssichere Nachlassgestaltung ermöglicht.

Abschließen kann einen erbvertrag grundsätzlich jede geschäfts- und testierfähige Person. Besonders häufig nutzen Ehepartner oder Lebensgefährten diese Möglichkeit, um sich gegenseitig abzusichern. Auch Unternehmen greifen für die Nachfolgeregelung auf den erbvertrag zurück.

Praxis: Wann lohnt sich ein Erbvertrag?

Ein erbvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine hohe Verbindlichkeit gewünscht wird. Typische Fälle sind unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, oder Unternehmer, die die Nachfolge klar regeln wollen.

Laut aktuellen Studien machen erbverträge etwa 10–15 % aller Nachlassregelungen aus – Tendenz steigend. Dennoch gibt es viele Irrtümer, etwa dass ein erbvertrag immer teurer sei oder Pflichtteilsansprüche komplett ausschließt. Das stimmt nicht: Der erbvertrag muss sorgfältig gestaltet werden, um Fehler und Streit zu vermeiden.

Häufige Irrtümer im Überblick:

  • Der erbvertrag kann nicht geändert werden (nur bedingt richtig)
  • Pflichtteilsberechtigte gehen immer leer aus (falsch)
  • Nur Ehepartner können einen erbvertrag schließen (falsch)

Mit einer guten Beratung lässt sich der erbvertrag als sicheres und flexibles Instrument für individuelle Nachlassplanung nutzen.

Ablauf: So wird ein Erbvertrag rechtssicher abgeschlossen

Ein erbvertrag bietet eine strukturierte und verbindliche Möglichkeit, den Nachlass individuell zu regeln. Doch wie läuft der Abschluss eines erbvertrag ab? Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Schritte, typische Inhalte, Kosten und den Mehrwert von Experten.

Ablauf: So wird ein Erbvertrag rechtssicher abgeschlossen

Voraussetzungen & Beteiligte

Wer einen erbvertrag abschließen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist die Testierfähigkeit: Nach § 2275 BGB ist jede volljährige und geschäftsfähige Person berechtigt, einen erbvertrag abzuschließen. Minderjährige oder eingeschränkt geschäftsfähige Personen benötigen einen gesetzlichen Vertreter.

Ein erbvertrag wird mindestens zwischen zwei Parteien geschlossen, häufig Ehepartner oder Lebensgefährten. Auch Unternehmen können als Partei beteiligt sein. Wichtig: Die notarielle Beurkundung nach § 2276 BGB ist zwingend erforderlich. Ohne sie ist der erbvertrag unwirksam.

Es gibt Unterschiede zwischen einseitigen und gegenseitigen Verfügungen. Bei einseitigen Verfügungen trifft nur eine Partei eine letztwillige Verfügung, während bei gegenseitigen Verfügungen beide Parteien bindende Regelungen festlegen. In Ausnahmefällen kann eine Vertretung zulässig sein, etwa bei Krankheit.

Ein typisches Beispiel: Ein unverheiratetes Paar möchte sich gegenseitig absichern. Ein erbvertrag bietet hier mehr Sicherheit als ein Testament. Laut aktuellen Statistiken werden rund 10 % der Nachlassregelungen in Deutschland durch erbverträge getroffen. Für einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen empfiehlt sich ein Blick auf den Erbrecht in der Schweiz.

Typische Inhalte & Gestaltungsmöglichkeiten

Im erbvertrag können verschiedene bindende Verfügungen getroffen werden. Dazu zählen die Einsetzung eines Erben, die Zuwendung eines Vermächtnisses oder bestimmte Auflagen für die Erben. Auch einseitige letztwillige Verfügungen lassen sich integrieren.

Rücktrittsrechte und Änderungsvorbehalte sollten klar formuliert sein. Sie regeln, unter welchen Bedingungen ein erbvertrag geändert oder aufgehoben werden kann. Individuelle Bedingungen, etwa die Pflege des Erblassers als Voraussetzung für das Erbe, sind üblich.

Oft werden erbvertrag und Ehevertrag kombiniert, um sowohl güterrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte abzudecken. Ein Beispiel für eine typische Klausel: „Der Erbe erhält das Haus nur, wenn er zehn Jahre nach dem Tod des Erblassers darin wohnt.“

Fehlerquellen bei der Gestaltung sind fehlende Rücktrittsklauseln, unklare Formulierungen oder widersprüchliche Regelungen. Eine sorgfältige Prüfung durch Experten ist ratsam.

Kosten & Gebühren: Was fällt an?

Die Kosten für einen erbvertrag richten sich nach dem Geschäftswert des Nachlasses und werden nach dem GNotKG berechnet. Hinzu kommen Gebühren für das Testamentsregister und Dokumentenpauschalen. Wer sich zusätzlich anwaltlich beraten lässt, muss mit weiteren Kosten rechnen.

Eine Beispielrechnung: Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro belaufen sich die Notarkosten für den erbvertrag auf etwa 870 Euro zzgl. Auslagen. Ein erbvertrag ist in der Regel teurer als ein einfaches Testament, bietet aber auch mehr Rechtssicherheit.

NachlasswertNotarkosten ErbvertragNotarkosten Testament
50.000 €ca. 330 €ca. 165 €
200.000 €ca. 870 €ca. 435 €
500.000 €ca. 1.870 €ca. 935 €

Rolle von Fachanwälten und Notaren

Die Unterstützung durch einen Fachanwalt oder Notar ist beim erbvertrag essenziell. Ein Anwalt hilft bei der optimalen Gestaltung und klärt komplexe Familienverhältnisse. Der Notar übernimmt die Beurkundung, berät zu rechtlichen Fragen und sorgt für den Eintrag ins Register.

Gerade bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen ist Expertenrat unverzichtbar. Ein typischer Fall: Durch rechtzeitige Beratung wurde ein erbvertrag so gestaltet, dass Pflichtteilsansprüche klar geregelt und Streitigkeiten vermieden wurden.

Tipps zur Auswahl des richtigen Experten:

  • Achten Sie auf Fachanwälte für Erbrecht.
  • Prüfen Sie die Erfahrung mit erbverträgen.
  • Nutzen Sie Empfehlungen und Bewertungen.

Ein erfahrener Berater sorgt dafür, dass Ihr erbvertrag rechtssicher und individuell gestaltet ist.

Bindungswirkung, Änderungen & Aufhebung: Was ist zu beachten?

Ein erbvertrag ist für viele die individuellste Form der Nachlassplanung. Doch was bedeutet die Bindungswirkung konkret – und wie flexibel bleibt man nach Abschluss? Im Folgenden beleuchten wir, warum der erbvertrag so verbindlich ist, wie Änderungen möglich sind, was bei Anfechtung gilt und wie sich Pflichtteilsansprüche auswirken.

Bindungswirkung, Änderungen & Aufhebung: Was ist zu beachten?

Die rechtliche Bindungswirkung im Detail

Die Bindungswirkung ist das zentrale Merkmal, das den erbvertrag vom Testament unterscheidet. Während ein Testament jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden kann, entfaltet der erbvertrag eine feste Verbindlichkeit zwischen den Vertragsparteien. Das bedeutet: Der Erblasser ist nach Abschluss – abgesehen von ausdrücklich vereinbarten Rücktrittsrechten – an seine im erbvertrag getroffenen Verfügungen gebunden.

Vergleich: Bindungswirkung von erbvertrag und Testament

MerkmalerbvertragTestament
BindungVerbindlich für alle ParteienEinseitig, jederzeit änderbar
WiderrufNur gemeinsam oder per VertragJederzeit möglich
ParteienMindestens zweiEine Person genügt

Gerade bei gegenseitigen erbverträgen – zum Beispiel zwischen Ehepartnern oder Lebensgefährten – ist die Bindungswirkung besonders stark. Typische Streitfälle entstehen, wenn ein Vertragspartner verstirbt und der Überlebende später seine Verfügung ändern möchte. Die Gerichte werten hier sehr streng: Meist ist eine Änderung ohne Zustimmung aller Vertragsparteien ausgeschlossen.

Wer mehr zu den Unterschieden und Alternativen lesen möchte, findet unter Erbvertrag: Die Alternative zum Testament eine umfassende Übersicht.

Möglichkeiten zur Änderung oder Aufhebung

Ein erbvertrag kann grundsätzlich nur im Einvernehmen aller Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden (§ 2290 BGB). Das schützt die Vertragserben, schränkt aber zugleich die Flexibilität des Erblassers ein. Änderungen sind möglich, wenn:

  • Alle Vertragsparteien zustimmen (z. B. bei gemeinsamer Lebensplanung)
  • Im erbvertrag ausdrücklich Rücktrittsrechte oder Änderungsvorbehalte geregelt sind
  • Ein Aufhebungsvertrag notariell beurkundet wird

Praxisbeispiel: Nach einer Scheidung entscheiden sich die Ex-Partner, den gemeinsamen erbvertrag aufzuheben. Beide müssen dies gemeinsam beim Notar erklären. Einzelne Änderungen, ohne Absprache, sind nicht möglich.

Grenzen der Änderbarkeit bestehen, sobald ein Begünstigter bereits Rechte aus dem erbvertrag erworben hat (z. B. durch Erbverzicht anderer Erben). Dadurch bleibt der erbvertrag ein starkes Instrument für langfristige Nachlassplanung, auch wenn Flexibilität verloren geht.

Anfechtung und Widerruf

Trotz der starken Bindungswirkung gibt es Situationen, in denen ein erbvertrag angefochten werden kann. Mögliche Gründe sind:

  • Irrtum über den Inhalt oder die Person
  • Täuschung oder Drohung beim Vertragsabschluss
  • Übersehene Pflichtteilsberechtigte (§§ 2078, 2281 BGB)

Die Anfechtung muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen. Wichtig: Die Anfechtung unterscheidet sich vom Rücktritt, da sie auf das Vorliegen eines Fehlers oder einer unzulässigen Beeinflussung abzielt.

Im Erfolgsfall wird der erbvertrag rückwirkend aufgehoben, als hätte es ihn nie gegeben. Ein Beispiel: Ein Erblasser wird bei Abschluss des erbvertrag über die Existenz eines unehelichen Kindes getäuscht. Nach Bekanntwerden kann der erbvertrag erfolgreich angefochten werden, sodass das Kind seinen Pflichtteil beanspruchen kann.

Erbvertrag und Pflichtteilsansprüche

Ein erbvertrag kann die Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger nicht vollständig ausschließen. Zu den Pflichtteilsberechtigten zählen nach deutschem Recht Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch Eltern. Selbst wenn ein erbvertrag abgeschlossen wurde, bleibt der gesetzliche Pflichtteil grundsätzlich bestehen.

Grenzen des erbvertrag: Will der Erblasser Pflichtteilsansprüche reduzieren oder entziehen, muss dies im erbvertrag klar und rechtlich zulässig geregelt sein. Die Gerichte prüfen solche Klauseln sehr streng. Ein häufiger Fehler ist das Übersehen von Pflichtteilsberechtigten, was zu späteren Streitigkeiten führen kann.

Beispiel: Ein Vater schließt mit seiner neuen Partnerin einen erbvertrag und setzt sie als Alleinerbin ein. Die Kinder aus erster Ehe haben trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil. Laut Statistiken werden nach Abschluss eines erbvertrag Pflichtteilsstreitigkeiten in etwa 15 % der Fälle geführt – ein Indikator für die große Bedeutung der Pflichtteilsregelungen im erbvertrag.

Praxisbeispiele & Sonderfälle: Erbverträge in verschiedenen Lebenssituationen

Jede Lebenssituation stellt andere Anforderungen an die Nachlassplanung. Der erbvertrag kann individuell auf unverheiratete Paare, Ehepartner, Patchwork-Familien oder internationale Konstellationen zugeschnitten werden. Hier lesen Sie, wie sich typische Sonderfälle in der Praxis gestalten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Praxisbeispiele & Sonderfälle: Erbverträge in verschiedenen Lebenssituationen

Erbvertrag für unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare sind im deutschen Erbrecht besonders benachteiligt. Ohne erbvertrag erben sie im Todesfall ihres Partners nichts, da das Gesetz nur Ehegatten und Verwandte berücksichtigt. Ein erbvertrag sichert hier die gewünschte Nachfolge, etwa durch gegenseitige Erbeinsetzung oder Vermächtnisse.

Typische Fallstricke sind unklare Formulierungen oder fehlende Regelungen zu Pflichtteilen der Kinder. Eine sorgfältige Gestaltung hilft, diese Risiken zu vermeiden. Besonders wichtig: Der erbvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam.

Ehe- und Erbvertrag: Kombination und Besonderheiten

Die Kombination aus Ehevertrag und erbvertrag bietet Ehepaaren maximale Flexibilität. So lassen sich erbrechtliche Regelungen optimal mit güterrechtlichen Fragen (wie Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung) verbinden. Im Scheidungsfall kann der erbvertrag angepasst oder aufgehoben werden, sofern beide Parteien zustimmen.

Wer sich tiefer informieren möchte, findet unter Ehevertrag und Nachlassregelung praxisnahe Hinweise und Beispiele zur rechtssicheren Gestaltung. Im Vergleich zum Berliner Testament ermöglicht der erbvertrag individuelle Lösungen, etwa für Patchwork-Familien oder Unternehmen.

Erbvertrag in Patchwork-Familien & bei Unternehmensnachfolge

Patchwork-Familien stehen vor der Herausforderung, alle Kinder – auch aus früheren Beziehungen – gerecht zu berücksichtigen. Ein erbvertrag kann klare Regelungen treffen, etwa zur Erbeinsetzung oder zu Vermächtnissen für einzelne Nachkommen. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.

Auch bei der Unternehmensnachfolge ist der erbvertrag ein zentrales Instrument. Er legt verbindlich fest, wer das Familienunternehmen übernimmt und wie andere Erben abgefunden werden. Ein klar formulierter erbvertrag schafft Planungssicherheit für die nächste Generation.

Erbvertrag bei Auslandsbezug

Immer mehr Menschen leben in internationalen Partnerschaften oder besitzen Vermögen im Ausland. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist die Rechtslage oft komplex. Mit einem erbvertrag lassen sich die Nachfolge und die Anerkennung im Ausland gezielt regeln.

Wichtig ist zu prüfen, welches Recht gilt und ob der erbvertrag im Ausland anerkannt wird. Für gemischtnationale Paare empfiehlt sich anwaltliche Beratung, um Doppelbesteuerung und Konflikte zu vermeiden. Ein Beispiel: Der deutsch-schweizerische erbvertrag ist in beiden Ländern wirksam, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Viele Fehler beim erbvertrag entstehen durch fehlende notarielle Beurkundung oder unklare Formulierungen. Auch übersehene Pflichtteilsansprüche führen später zu Streit. Wer seinen erbvertrag nicht regelmäßig anpasst, riskiert, dass er nach Trennung, Geburt eines Kindes oder Umzug ins Ausland nicht mehr passt.

Checkliste zur Fehlervermeidung:

  • Immer notariell beurkunden lassen
  • Klare, individuelle Regelungen treffen
  • Pflichtteilsansprüche beachten
  • Nach Lebensveränderungen aktualisieren
  • Expertenrat einholen

Mit dieser Checkliste sind Sie auf der sicheren Seite und nutzen den erbvertrag optimal für Ihre Lebenssituation.

Häufige Fragen & Experten-Tipps zum Erbvertrag 2025

Wer sich 2025 mit dem Thema erbvertrag beschäftigt, stößt schnell auf viele praktische Fragen. Hier finden Sie kompakte Antworten, Experten-Tipps und eine Checkliste, damit Sie Ihren erbvertrag sicher gestalten.

Wer sollte einen erbvertrag in Betracht ziehen?

Ein erbvertrag ist ideal, wenn Sie Ihren Nachlass verbindlich regeln wollen – etwa bei komplexen Familienkonstellationen, unverheirateten Paaren oder gemeinsamen Unternehmen. Wer klare Absprachen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten wünscht, profitiert besonders.

Kann ein Testament parallel zum erbvertrag bestehen?

Ja, das ist möglich. Allerdings darf das Testament keine Regelungen enthalten, die dem erbvertrag widersprechen. Für viele stellt sich die Frage: Erbvertrag oder Testament: Was ist sinnvoller? – dieser Ratgeber hilft bei der Entscheidung.

Was passiert bei Scheidung oder Trennung?

Wird eine Ehe geschieden, kann der erbvertrag oft nur gemeinsam aufgehoben werden. Viele Verträge enthalten spezielle Klauseln für diesen Fall. Ohne klare Regelungen bleibt der erbvertrag meist bindend, was zu Konflikten führen kann.

Wie schützt man sich vor Anfechtungen?

Typische Anfechtungsgründe sind Irrtum, Täuschung oder Drohung. Eine sorgfältige notarielle Beratung, verständliche Formulierungen und die Offenlegung aller Umstände schützen Ihren erbvertrag am besten vor späteren Streitigkeiten.

Welche Rolle spielt das Testamentsregister?

Der erbvertrag wird nach der notariellen Beurkundung im zentralen Testamentsregister eingetragen. So ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille im Erbfall gefunden und berücksichtigt wird.

Wie lange dauert die Erstellung eines erbvertrags?

Mit guter Vorbereitung und allen nötigen Unterlagen kann ein erbvertrag innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Die notarielle Beurkundung selbst dauert meist nur eine Stunde, aber die Abstimmung aller Details nimmt oft mehr Zeit in Anspruch.

Tipps zur optimalen Gestaltung 2025: Trends und Entwicklungen

Digitalisierung vereinfacht die Kommunikation mit Notaren und Anwälten. Individuelle Lösungen für Patchwork-Familien oder internationale Konstellationen gewinnen an Bedeutung. Experten empfehlen, den erbvertrag regelmäßig zu prüfen und bei Lebensveränderungen anzupassen.

Expertenstatement: Worauf achten Fachanwälte besonders?

Fachanwälte achten auf klare, widerspruchsfreie Formulierungen, die Berücksichtigung aller Pflichtteilsberechtigten und die individuelle Anpassung an Ihre Lebenssituation. Wer Unterstützung sucht, kann einen Anwalt für Testamente finden, der auch beim erbvertrag berät.

Checkliste: Die wichtigsten Schritte zum sicheren erbvertrag

  • Frühzeitig beraten lassen (Notar/Fachanwalt)
  • Wünsche und Ziele klar definieren
  • Pflichtteilsansprüche prüfen
  • Individuelle Klauseln abstimmen
  • Vertrag notariell beurkunden lassen
  • Eintrag ins Testamentsregister veranlassen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung

Mit diesen Tipps und Expertenhinweisen sind Sie bestens vorbereitet, um Ihren erbvertrag 2025 sicher und individuell zu gestalten.

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