5 wichtige Regeln, um Streit zwischen Gesellschaftern zu vermeiden

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Kalender Icon 01. Dezember 2021

Leider landen nicht wenige, vermeintlich perfekte Geschäftspartner irgendwann zur Einigung vor Gericht. Doch das muss nicht sein. Wir haben fünf einfache aber effektive Ratschläge, um Streit zwischen Gesellschaftern zu vermeiden oder Unstimmigkeiten schnell und professionell zu beseitigen.

Vorab: die typische Geschichte

Gründer-Buy-outs durch Streit unter Gesellschaftern sind häufig, obwohl dieser Fakt oft totgeschwiegen wird. Bei der Gründung eines Start-ups möchte man sich schliesslich nicht schon im Vorfeld bereits mit einem möglichen negativen Ausgang beschäftigen. Das ist ein grosser Fehler – auch aus juristischer Sicht. Wenn zwei Gesellschafter sich streiten, hat das oft fatale Auswirkungen auf das Unternehmen. Diese bekommen zudem die Mitarbeiter zu spüren. Damit es dazu nicht erst kommt, gibt es einige Grundregeln, die jeder Unternehmer kennen sollte. 

1. Geschäftspartner sehr bewusst auswählen

Die Wahl des richtigen Geschäftspartners ist essenziell. Doch welche Kombination zweier Unternehmer ist die richtige? Gilt hierbei das Sprichwort «Gleich und gleich gesellt sich gern» oder «Gegensätze ziehen sich an»? An sich stimmt beides auf eine bestimmte Art und Weise: Ungleiche Partner haben den Vorteil, dass durch verschiedene Blickwinkel neue Synergien entstehen. 

Besonders im Hinblick auf die Aufgabenverteilung bildet etwa ein kreativer Kopf mit einem Analytiker eine stimmige Kombination. Die beiden werden sich kaum darüber streiten, wer der Hauptverantwortliche für die Wettbewerbsanalysen sein wird und wer für den nächsten Pitch mit der Agentur zuständig ist, die ein neues Firmenlogo sucht. Zudem können die wesentlichen Charakterzüge der Personen einer solchen Kombination eine Vorzeigeeinheit bilden. 

Anders sieht es aus, wenn etwa zwei Alphawölfe dieselbe Firma leiten wollen. Hier sind Probleme bereits vorprogrammiert. Meinungsdifferenzen können dann nur gelöst werden, wenn die Positionen von Anfang an klar und schriftlich festgehalten wurden und beide sich höchst professionell daran orientieren. 

Gemeinsame Ziele

Insgesamt ist die Wahl des richtigen Geschäftspartners an sich vergleichbar mit einer Ehe oder Partnerschaft. Nichts anderes ist sie letztlich – auf geschäftlicher und teils auch freundschaftlicher Ebene. Und was macht eine gute Partnerschaft unter anderem aus? Gemeinsame Ziele. Auf ein wirtschaftliches Ziel übertragen, ist das die Unternehmensausrichtung. 

Auch die Frage nach dem Weg zum Ziel und wie man ihn gehen möchte, sollte definitiv in gemeinsam beantwortet werden. Hierbei spielen etwa die Produkt- oder Marketingstrategie eine bedeutende Rolle. Ebenso sollte Einstimmigkeit herrschen, wenn es um Aspekte wie die Ressourcenverteilung geht. Auch Einigkeit über einen späteren gemeinsamen Führungsstil sollte noch vor der Einstellung von Mitarbeitern geklärt werden. Erwarten Sie nicht, dass es nie Differenzen geben wird. Doch wenn Ihre Antworten zu den wesentlichen Fragen übereinstimmen, ist die Voraussetzung für eine langfristig respektvolle und effektive Geschäftsbeziehung definitiv gegeben. 

2. Den Vertrag zukunftsweisend aufsetzen

Fakt ist: Umso vorausschauender und ehrlicher beide Parteien während der Besprechung der einzelnen Vertragspunkte sind, umso effizienter kann der Aktionärbindungsvertrag bei einer Aktiengesellschaft, respektive der Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH, gestaltet werden. Lassen Sie sich Zeit und wägen Sie alle Aspekte ab, die später zu eventuellen Unstimmigkeiten führen könnten. Entwerfen Sie vorab klar strukturierte Pläne und vergewissern Sie sich, dass Sie alle Eventualitäten berücksichtigen. 

Auch wenn es innerhalb der anfänglichen Phase voller Euphorie vielleicht noch schwerfällt, daran zu denken, aber wägen Sie definitiv den Worst Case ab. Führen Sie Problemlösungen und die einzelnen Zuständigkeiten der Parteien in detaillierten Punkten aus. Das Ziel eines Gesellschaftsvertrages ist, diesen als rechtliche Grundlage in der Hinterhand zu haben, wenn der Fall der Fälle eintritt.

3. Veränderte Situationen juristisch korrekt erfassen

Anknüpfend an Punkt Zwei ist es unabdingbar, dass der bei Gründung mühevoll aufgesetzte Vertrag über die Jahre nicht in der untersten Schreibtischschublade verstaubt. Seien Sie sich bewusst, dass Unstimmigkeiten und Streits unter Gesellschaftern auch erst nach vielen harmonischen «Ehejahren» auftreten können. 

Wenn ein Start-up aus den Kinderschuhen wächst, passiert viel Neues. Es werden etwa neue Mitarbeiter eingestellt, es wird umstrukturiert oder es findet vielleicht sogar eine Umfirmierung statt. Manchmal kommen persönliche Gegebenheiten dem Unternehmertum in die Quere. Vielleicht möchte einer der Gründer ein Sabbatical machen oder er muss aus anderweitigen Gründen zeitweise in seiner Rolle ersetzt werden. Dann ist es an der Zeit, den Gesellschaftsvertrag an die geänderten internen und rechtlichen Verhältnisse anzupassen.

4. Offen und fair kommunizieren 

Wir haben noch einen Tipp, der auch für eine Ehe gelten sollte und doch oft nicht umgesetzt wird: die offene und ehrliche Kommunikation. Das heisst nicht, dass Sie nicht allein Entscheidungen treffen können, wenn es notwendig ist und die Befugnis im Gesellschaftsvertrag eindeutig ausgelegt ist. Dennoch sollten ein stetiger Informationsfluss und Austausch immer gegeben sein. Sprechen Sie lieber zu viel miteinander als zu wenig. Nur so können Sie Missverständnisse gleich aus dem Weg räumen, anstatt dass sich Emotionen über einen langen Zeitraum anstauen. 

Meinungsverschiedenheiten sollten sofort und direkt angesprochen werden. Scheu vor Konflikten hat in einem gemeinsamen Unternehmen keinen Platz. Vergessen Sie jedoch nie: Letzten Endes sind wir alle nur Menschen. Haben Sie Mut zur eigenen Meinung, kommunizieren Sie jederzeit fair und reflektieren Sie die Aussagen Ihres Gegenübers. 

5. Mögliche Konflikte mit anderen Partnern betrachten

Konflikte entstehen nicht nur zwischen den Gründern selbst. Auch andere Konstellationen sind teils höchst anfällig. Schauen wir uns doch einmal die Gruppe der Investoren an. Unterschiedlicher könnten deren Ziele von Ihren teils gar nicht sein. Während Unternehmensgründer ein langfristiges Wachstum über die nächsten Jahre im Auge haben und ihnen etwa die Entwicklung ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt, strebt ein Investor vor allem nach schnellem Wachstum und hoher Rendite. Ein Venture-Capital-Geber agiert bewusst um ein Vielfaches risikoreicher als es ein Gründer jemals tun würde. Sein Ziel ist klar: der erfolgreiche Exit. Ein Venture-Capital-Unternehmen hat keinerlei emotionale Bindung zu einem Unternehmen, während Gründer es ihr «Baby» nennen. 

Venture-Capital-Investoren fechten mit ihren strategisch ausgerichteten Kollegen gern ihre unterschiedlichen Ziele offen aus – zum Nachteil des Unternehmens. Ganz wichtig ist deshalb, dass Sie sich als Geschäftsführer Ihrer Verantwortung bewusst sind, bevor Sie Kapitalgeber an Bord holen. Treffen Sie die Wahl strategisch klug und seien Sie auf der Hut, wenn die Vertragsgrundlagen rechtlich einwandfrei ausgestaltet werden. 

Professionelle rechtliche Unterstützung von Start-ups

Streitfälle unter Gesellschaftern passieren und können der Firma sogar zu einem positiven Schub verhelfen. Wichtig dabei ist jedoch, unternehmerisch klug und professionell an Meinungsverschiedenheiten heranzutreten. Ein einwandfrei aufgesetzter Gesellschaftsvertrag bildet die Basis dessen. 

Empfehlenswert ist in jedem Fall, sei es bei der Vertragserstellung oder beim Eintreten des Worst-Case-Szenarios, einen professionellen juristischen Partner an der Seite zu haben. Wir von GetYourLawyer helfen Ihnen dabei. Stellen Sie IhreOnlineanfrage und erhalten Sie Offerten zu Fachanwälten, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passen.

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