Erbe Ausschlagen Guide 2025: Alles Wichtige Schritt Für Schritt

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Kalender Icon 25. August 2025

Wussten Sie, dass Sie beim Erben nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden übernehmen können? Viele unterschätzen die Haftungsfalle, die sich hinter einem Erbe verbirgt. Wer unüberlegt handelt, riskiert, für Verbindlichkeiten des Verstorbenen mit dem eigenen Vermögen einzustehen.

In diesem Guide erfahren Sie, wie Sie beim erbe ausschlagen im Jahr 2025 alles richtig machen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Gründe, Fristen, Kosten und rechtlichen Besonderheiten. Vermeiden Sie Fehler und gewinnen Sie Sicherheit – Schritt für Schritt.

Was bedeutet „Erbe ausschlagen“?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Nachricht über ein Erbe. Doch was passiert, wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten? Die Antwort ist klar: erbe ausschlagen bedeutet, dass Sie das Erbe ausdrücklich ablehnen und keine Rechte oder Pflichten daraus übernehmen. Laut § 1942 BGB geht der Nachlass automatisch auf Sie über, sofern Sie nicht aktiv ausschlagen. Das betrifft nicht nur Vermögenswerte, sondern auch mögliche Schulden. Wer das Erbe annimmt, haftet oft sogar mit dem eigenen Privatvermögen. Der Unterschied zwischen Annahme und Ausschlagung ist entscheidend: Bei Annahme übernehmen Sie alles, beim erbe ausschlagen geben Sie alles ab. Ein typisches Beispiel: Ist der Nachlass überschuldet, müssen Sie im schlimmsten Fall für fremde Verbindlichkeiten aufkommen. Laut Verbraucherzentrale schlagen jährlich tausende Deutsche ihr Erbe aus, meist um Schulden zu vermeiden. Möchten Sie tiefer einsteigen? Bei der Verbraucherzentrale erfahren Sie alles über Fristen, Kosten und Folgen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen.

Was bedeutet „Erbe ausschlagen“?

Definition und rechtlicher Rahmen

Das erbe ausschlagen ist nur durch eine offizielle Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar möglich. Sobald der Erbfall eintritt, geht der Nachlass automatisch auf die Erben über, es sei denn, sie schlagen aktiv aus. Wer erbe ausschlagen möchte, muss wissen: Die Haftung für Schulden erstreckt sich auch auf das eigene Privatvermögen. Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Annahme und Ausschlagung. Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie voll. Schlagen Sie es aus, haben Sie keinerlei Rechte oder Pflichten mehr. Die gesetzliche Erbfolge spielt eine große Rolle: Wer ausschlägt, macht Platz für den nächsten in der Reihenfolge. Ein Beispiel: Ist der Nachlass überschuldet, übernimmt der nächste Erbberechtigte die Position – bis jemand annimmt oder alle ausschlagen.

Voraussetzungen und Fristen

Bevor Sie ein erbe ausschlagen können, muss der Erbfall eingetreten sein und Sie müssen offiziell darüber informiert worden sein. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die entscheidende Frist: In Deutschland haben Sie 6 Wochen Zeit, um das erbe auszuschlagen. Sind Sie im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Besonders knifflig wird es, wenn kein Testament vorliegt: Dann müssen Sie selbst aktiv werden und sich beim Nachlassgericht melden. Ein häufiges Beispiel: Sie erfahren erst Monate später vom Todesfall. Hier zählt der Tag, an dem Sie von Ihrem Erbfall erfahren haben. Die Fristen sind strikt, eine verspätete Ausschlagung ist meist unwirksam.

Folgen der Ausschlagung

Wenn Sie das erbe ausschlagen, wirkt Ihre Entscheidung rückwirkend: Sie gelten rechtlich so, als wären Sie nie Erbe gewesen. Ihr Erbteil fällt automatisch an die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge. Das kann eigene Kinder, Ehepartner oder entfernte Verwandte betreffen. Wichtig zu wissen: Auch Ihre Nachkommen können Erben werden und stehen dann vor der gleichen Entscheidung. Schlagen alle potenziellen Erben aus, geht der Nachlass an den Staat über (Fiskalerbschaft). In diesem Fall übernimmt der Staat Rechte und Pflichten, kann jedoch das Erbe nicht mehr ausschlagen. Ein erbe ausschlagen hat also weitreichende Folgen, die gut überlegt sein sollten.

Gründe und Motive für die Erbausschlagung

Viele Menschen stehen irgendwann vor der Entscheidung, ob sie ein Erbe ausschlagen sollen. Die Motive sind vielfältig und reichen von finanziellen Risiken bis zu persönlichen Beweggründen. Wer die Gründe kennt, kann besser abwägen, welche Folgen und Alternativen es gibt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte rund um das Thema erbe ausschlagen.

Gründe und Motive für die Erbausschlagung

Häufigste Gründe im Überblick

Ein erbe ausschlagen kommt besonders dann in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet ist. Das bedeutet, die Schulden des Erblassers übersteigen das vorhandene Vermögen. In solchen Fällen fürchten viele, mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen.

Weitere Gründe sind unattraktive Vermögenswerte wie alte, sanierungsbedürftige Immobilien oder schwer verkäufliche Gegenstände. Persönliche Motive spielen ebenfalls eine Rolle, etwa ein zerrüttetes Verhältnis zum Verstorbenen oder eine laufende Privatinsolvenz des Erben.

  • Überschuldeter Nachlass
  • Unattraktive Immobilien oder Gegenstände
  • Persönliche Konflikte oder eigene Schulden

Ein anschauliches Beispiel: Sie erben von einem Onkel, der hohe Schulden hinterlässt. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, entscheiden Sie sich, das erbe auszuschlagen. Einen hilfreichen Leitfaden zur Vermeidung von Schulden finden Sie im Artikel Erbe ausschlagen: So vermeiden Sie, Schulden zu erben.

Rechtliche und finanzielle Risiken

Wer ein erbe ausschlagen in Erwägung zieht, sollte die Haftungsrisiken kennen. Mit der Annahme des Erbes übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch sämtliche Nachlassverbindlichkeiten. Die Haftung gilt im Zweifel sogar für das eigene Privatvermögen.

Nachlassverbindlichkeiten umfassen offene Rechnungen, Kredite und sonstige Verpflichtungen des Erblassers. Laut Statistik der Verbraucherzentrale sind Schulden der Hauptgrund dafür, dass jährlich tausende Deutsche ein erbe ausschlagen.

Eine Übersicht:

RisikoBedeutung
Haftung mit PrivatvermögenRisiko, persönliche Schulden zu übernehmen
Unklare NachlasshöheGefahr durch unbekannte Verbindlichkeiten
Komplexe ErbengemeinschaftStreitigkeiten und zusätzliche Kosten

Auswirkungen auf Beerdigungskosten und Unterhaltspflichten

Auch beim erbe ausschlagen bleiben häufig Fragen zu den Beerdigungskosten offen. Wer das Erbe ausschlägt, ist in der Regel nicht mehr verpflichtet, für die Schulden des Verstorbenen aufzukommen. Allerdings gelten für Bestattungskosten oft andere Regeln.

Je nach Bundesland können die nächsten Angehörigen laut Bestattungsgesetz zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden, selbst wenn sie das erbe ausschlagen. Das heißt, die Ausschlagung schützt nicht immer vor finanziellen Belastungen durch die Beerdigung.

Ein Beispiel: Ein Sohn schlägt das Erbe seiner Mutter aus, muss aber dennoch für die Bestattung aufkommen, weil das Landesrecht dies vorsieht. Auch Unterhaltspflichten können trotz Ausschlagung unter bestimmten Umständen bestehen bleiben.

Alternative Motive

Manchmal gibt es beim erbe ausschlagen auch familiäre oder steuerliche Überlegungen. Wer andere Familienmitglieder – etwa die Mutter als Alleinerbin – begünstigen möchte, kann durch Ausschlagung den Nachlass gezielt weitergeben.

In einigen Fällen kann es steuerlich sinnvoll sein, das erbe auszuschlagen, um etwa den Pflichtteil zu sichern oder Erbschaftssteuer zu minimieren. Auch wenn jemand bereits überschuldet ist, kann die Ausschlagung eine strategische Entscheidung sein, um das eigene Vermögen zu schützen.

Abschließend gilt: Die Motive für das erbe ausschlagen sind vielfältig. Wer die Konsequenzen kennt, kann besser entscheiden und typische Fehler vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erbe ausschlagen 2025

Wer sich mit der Frage beschäftigt, ob man ein erbe ausschlagen sollte, steht meist vor einer Vielzahl an Unsicherheiten. Gerade 2025 ist es wichtiger denn je, strukturiert vorzugehen. Im Folgenden finden Sie eine praxisnahe Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie sicher durch den Prozess begleitet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Erbe ausschlagen 2025

1. Überblick über den Nachlass verschaffen

Bevor Sie ein erbe ausschlagen, sollten Sie sich zunächst einen genauen Überblick über den Nachlass verschaffen. Prüfen Sie, welche Vermögenswerte und Schulden der Erblasser hinterlässt.

Wichtige Unterlagen sind dabei:

  • Kontoauszüge und Kreditverträge
  • Grundbuchauszüge (bei Immobilien)
  • Versicherungsunterlagen
  • Inventarlisten und offene Rechnungen

Manchmal ist die Nachlasslage unübersichtlich. In solchen Fällen kann das sogenannte Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht helfen. Dieses Verfahren gibt Gläubigern die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden, sodass Sie Klarheit über die tatsächliche Höhe der Nachlassverbindlichkeiten erhalten.

Gerade wenn Unsicherheiten über mögliche Schulden bestehen, zahlt sich eine sorgfältige Prüfung aus. So vermeiden Sie, dass Sie ungewollt für fremde Verbindlichkeiten haften.

2. Entscheidung zur Ausschlagung treffen

Nachdem Sie alle Informationen gesammelt haben, gilt es, die Entscheidung zu treffen: Erbe annehmen, Haftung beschränken oder erbe ausschlagen?

Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Überwiegen die Schulden den Wert des Nachlasses?
  • Gibt es unattraktive Vermögenswerte, etwa sanierungsbedürftige Immobilien?
  • Bestehen persönliche Gründe, die gegen eine Annahme sprechen?

In manchen Fällen kann auch die Nachlassverwaltung eine sinnvolle Alternative sein. Hierbei wird der Nachlass von einem Verwalter abgewickelt, wodurch Ihre Haftung auf den Nachlass selbst beschränkt bleibt.

Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht ist in dieser Phase oft hilfreich. Experten können individuell bewerten, ob und wann sich das erbe ausschlagen lohnt oder ob eine andere Lösung besser passt.

3. Fristen und Formalitäten beachten

Wichtig: Sobald Sie von Ihrer Erbenstellung erfahren, beginnt die Frist zur Ausschlagung des Erbes. In Deutschland beträgt diese Frist 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Befanden Sie sich zum Zeitpunkt des Todes im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Versäumen Sie diese Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen Rechten und Pflichten. Sie müssen aktiv werden, um das erbe ausschlagen zu können.

Eine detaillierte Übersicht zu Fristen und formalen Abläufen finden Sie auch im Ratgeber Erbe ausschlagen: Fristen & Ablauf.

Prüfen Sie, ob ein Testament oder Erbvertrag existiert, denn das kann die Fristberechnung beeinflussen. Dokumentieren Sie unbedingt, wann Sie erstmals von Ihrer Erbenstellung erfahren haben.

4. Ausschlagungserklärung abgeben

Die Ausschlagung muss formell erfolgen. Sie können das erbe ausschlagen, indem Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen oder einen Notar beauftragen, der Ihre Erklärung beglaubigt.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Anschreiben des Gerichts über die Erbenstellung
  • Ausgefülltes Ausschlagungsformular

Eine telefonische, per E-Mail oder formlos schriftliche Ausschlagung ist rechtlich unwirksam. Das Gericht bestätigt Ihnen anschließend die Ausschlagung.

Der Ablauf beim Nachlassgericht gestaltet sich in der Regel wie folgt:

  1. Terminvereinbarung beim Gericht oder Notar
  2. Vorlage der Unterlagen
  3. Abgabe und Protokollierung der Ausschlagungserklärung
  4. Erhalt einer Bestätigung

Mit der formellen Erklärung ist das erbe ausschlagen rechtskräftig abgeschlossen.

5. Kosten und Gebühren

Die Kosten für das erbe ausschlagen richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem überschuldeten Nachlass fällt meist nur eine pauschale Gebühr an. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick:

NachlasswertGebühr Nachlassgericht/Notar
bis 5.000 €30 €
bis 25.000 €54 €
bis 50.000 €93 €
bis 100.000 €136,50 €
Überschuldet30 €

Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt (§ 103 GNotKG). Hinzu kommen ggf. Notarkosten, falls Sie die Erklärung nicht direkt beim Gericht abgeben.

Planen Sie die Kosten frühzeitig ein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

6. Besonderheiten bei Minderjährigen und Erbengemeinschaften

Das erbe ausschlagen ist auch für minderjährige Kinder möglich, wenn diese gesetzliche Erben sind. In diesem Fall müssen die sorgeberechtigten Eltern für das Kind die Ausschlagung erklären. Oft ist zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

In Erbengemeinschaften muss jeder Erbe einzeln entscheiden, ob er das erbe ausschlagen will. Schlägt nur ein Teil der Gemeinschaft aus, wächst der Erbteil der übrigen Mitglieder an.

Beispiel: In einer Familie mit drei Kindern müssen alle Elternteile für ihre minderjährigen Kinder jeweils eine eigene Ausschlagungserklärung abgeben. Handeln Sie hier nicht fristgerecht, gilt das Erbe als angenommen.

7. Anfechtung und Rücknahme der Ausschlagung

Manchmal stellt sich erst nach der Ausschlagung heraus, dass das erbe ausschlagen vielleicht doch nicht die beste Entscheidung war. In bestimmten Fällen können Sie die Ausschlagung anfechten, etwa wenn Sie sich über den Umfang der Schulden geirrt haben.

Die Frist für die Anfechtung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Beispiele für eine erfolgreiche Anfechtung sind Irrtümer über die Zusammensetzung des Nachlasses oder Täuschung durch Dritte.

Wenden Sie sich in solchen Fällen schnell an das Nachlassgericht oder einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Rechte zu wahren. Eine Rücknahme ist jedoch nur in engen rechtlichen Grenzen möglich.

Rechtliche und praktische Folgen der Erbausschlagung

Wer sich entscheidet, das erbe ausschlagen zu wollen, steht oft vor der Frage: Was passiert danach? Die Folgen betreffen nicht nur die eigene finanzielle Sicherheit, sondern auch die Familie und potenzielle weitere Erben. In den nächsten Abschnitten zeigen wir, welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen konkret zu erwarten sind.

Rechtliche und praktische Folgen der Erbausschlagung

Auswirkungen auf Erbfolge und Nachkommen

Wenn Sie das erbe ausschlagen, rückt automatisch die nächste Person in der gesetzlichen Erbfolge nach. Das bedeutet: Ihr Anteil am Nachlass geht auf die nachfolgenden Erben über. Schlagen beispielsweise alle Kinder das Erbe aus, erben die Eltern des Verstorbenen oder – sofern keine nahen Angehörigen mehr da sind – der Staat.

Diese Regelung betrifft auch Ihre eigenen Nachkommen. Schlagen Sie aus, können Ihre Kinder als nächste Erben nachrücken. Es ist daher ratsam, die Konsequenzen für die gesamte Familie zu bedenken.

Haftungsbeschränkung und Alternativen zur Ausschlagung

Neben dem erbe ausschlagen gibt es Alternativen, um Risiken zu minimieren. Die Nachlassverwaltung beschränkt die Haftung auf das Nachlassvermögen. Auch das Nachlassinsolvenzverfahren schützt Ihr Privatvermögen, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Beide Optionen bieten Vorteile, falls Sie nicht komplett verzichten, aber auch keine Schulden übernehmen möchten. Eine ausführliche Übersicht zu Fristen und Kosten beim erbe ausschlagen sowie zu Alternativen finden Sie bei Erbe ausschlagen: Fristen, Kosten und Rechte.

Pflichtteil und weitere Ansprüche

Mit dem erbe ausschlagen verlieren Sie in der Regel auch den Anspruch auf den Pflichtteil. Das gilt besonders, wenn Sie als gesetzlicher Erbe vorgesehen waren. In besonderen Fällen, etwa bei Ehepartnern in Zugewinngemeinschaft, können Ausnahmen greifen.

Wer etwa als Ehefrau das Erbe ausschlägt, kann trotzdem einen Pflichtteil verlangen, sofern dieser nicht durch andere Regelungen ausgeschlossen wurde. Die Details hängen stark von der individuellen Familiensituation ab.

Beerdigungskosten und Unterhaltspflichten nach Ausschlagung

Auch wenn Sie das erbe ausschlagen, können Sie zur Zahlung der Beerdigungskosten verpflichtet sein. Diese Pflicht ergibt sich meist aus dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Besonders engste Angehörige müssen oft für die Kosten aufkommen, selbst wenn sie das Erbe abgelehnt haben.

Unterhaltspflichten bleiben ebenfalls bestehen. Das bedeutet, dass mögliche Verpflichtungen gegenüber Kindern oder Ehepartnern durch das erbe ausschlagen nicht automatisch entfallen.

Auswirkungen auf Erbengemeinschaften und Fiskalerbschaft

In Erbengemeinschaften muss jeder Berechtigte einzeln das erbe ausschlagen, damit der Nachlass nicht auf ihn übergeht. Schlagen tatsächlich alle Erben aus, fällt der Nachlass an den Staat – die sogenannte Fiskalerbschaft.

Der Staat kann das Erbe jedoch nicht ausschlagen und übernimmt dann sämtliche Rechte und Pflichten. In diesem Fall bleibt kein Vermögenswert in der Familie.

Häufige Fehler und Tipps zur sicheren Erbausschlagung

Wer das erbe ausschlagen möchte, steht oft unter Zeitdruck und emotionalem Stress. Genau hier passieren die meisten Fehler. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, lohnt sich ein genauer Blick auf die typischen Stolperfallen und bewährte Tipps.

Typische Fehlerquellen

Viele Erben unterschätzen, wie schnell die Frist zum erbe ausschlagen verstreicht. Wer die sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls versäumt, gilt automatisch als Erbe – mit allen Konsequenzen.

Weitere Fehlerquellen sind:

  • Formfehler bei der Ausschlagungserklärung (z. B. keine notarielle oder gerichtliche Beglaubigung)
  • Unvollständige Unterlagen wie fehlende Todesbescheinigungen
  • Missverständnisse zwischen Erbverzicht und Erbausschlagung (mehr dazu unter Alles zum Erbverzicht)
  • Keine rechtzeitige Information aller Miterben

Ein häufiger Irrtum: Die Erbausschlagung kann nicht einfach per Brief oder E-Mail erfolgen.

Tipps für eine sichere Ausschlagung

Wer das erbe ausschlagen möchte, sollte sich frühzeitig einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Prüfen Sie Konten, Verträge und mögliche Schulden.

Hilfreiche Tipps:

  • Notieren Sie alle Fristen im Kalender
  • Lassen Sie sich rechtzeitig von einem Fachanwalt beraten; Hinweise finden Sie bei Tipps zur Anwaltssuche im Erbrecht
  • Informieren Sie auch minderjährige Erben und beantragen Sie ggf. eine gerichtliche Genehmigung
  • Geben Sie die Erklärung persönlich beim Nachlassgericht oder Notar ab

So vermeiden Sie teure Fehler und schützen Ihr Privatvermögen.

Beispiele aus der Praxis

Ein klassischer Fall: Eine Familie erfährt erst spät vom Tod eines entfernten Verwandten. Die Frist zum erbe ausschlagen ist abgelaufen – plötzlich haften alle für dessen Schulden.

In Erbengemeinschaften kann es passieren, dass einer ausschlägt, während die anderen Erben die gesamten Kosten übernehmen. Das führt oft zu Streit und finanziellen Belastungen.

Solche Fälle zeigen, wie wichtig ein strukturiertes Vorgehen und rechtzeitige Abstimmung sind.

Checkliste: Erbe ausschlagen in 7 Schritten

Damit Sie beim erbe ausschlagen nichts übersehen, hilft diese Checkliste:

  1. Nachlass sichten: Vermögen und Schulden prüfen
  2. Frist notieren: 6 Wochen (bzw. 6 Monate bei Auslandsaufenthalt)
  3. Beratung einholen: Fachanwalt oder Nachlassgericht
  4. Ausschlagungserklärung korrekt vorbereiten
  5. Persönlich beim Nachlassgericht oder Notar einreichen
  6. Bestätigung der Ausschlagung abwarten
  7. Nachfolgende Erben informieren

Mit dieser Liste behalten Sie alle wichtigen Schritte im Blick.

Relevante Statistiken und Daten

Jährlich schlagen laut Verbraucherzentrale mehrere tausend Deutsche das erbe aus. Hauptgrund sind überschuldete Nachlässe. Eine Übersicht:

JahrAnzahl AusschlagungenHauptgrund
2022ca. 20.000Überschuldung
2023ca. 22.000Überschuldung

Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig es ist, das erbe ausschlagen gut zu planen und typische Fehler zu vermeiden.

Alternativen zur Erbausschlagung und professionelle Unterstützung

Nicht immer ist erbe ausschlagen die beste oder einzige Option. Gerade bei komplexen Nachlässen lohnt es sich, Alternativen genau zu prüfen und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

Wer erbe ausschlagen möchte, sollte vorher prüfen, ob eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren sinnvoll ist. Beide Alternativen schützen das Privatvermögen vor den Schulden des Nachlasses.

Nachlassverwaltung: Hier übernimmt ein vom Gericht bestellter Verwalter die Abwicklung. Die Haftung für Verbindlichkeiten bleibt auf das Nachlassvermögen beschränkt. Das lohnt sich, wenn Werte im Nachlass stecken, aber auch Schulden vorhanden sind.

Nachlassinsolvenz: Ist der Nachlass eindeutig überschuldet, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden. Auch hier schützt man sich vor privater Haftung.

Beide Verfahren müssen beim Nachlassgericht beantragt werden. Sie bieten Vorteile, wenn man nicht pauschal erbe ausschlagen, sondern gezielt Risiken vermeiden will.

Beratung durch Fachanwälte für Erbrecht

Komplizierte Fälle, internationale Erbfälle oder Unsicherheiten beim erbe ausschlagen erfordern oft professionelle Unterstützung. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft, die beste Strategie zu finden, Fristen einzuhalten und Formfehler zu vermeiden.

Die Investition in anwaltlichen Rat zahlt sich besonders bei hohen Vermögenswerten oder unklaren Nachlassverhältnissen aus. Sie möchten gezielt vorsorgen oder Ihren Nachlass optimal planen? Dann finden Sie professionelle Unterstützung bei einem Anwalt für Vorsorge und Nachlassplanung.

Muster und Vordrucke für die Erbausschlagung

Wer erbe ausschlagen will, benötigt dafür ein offizielles Formular. Diese Vordrucke sind beim Nachlassgericht erhältlich oder können online heruntergeladen werden. Wichtig: Die Ausschlagung muss persönlich oder über einen Notar erklärt werden – ein formloses Schreiben genügt nicht.

Achten Sie darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen. Für minderjährige Kinder gelten besondere Voraussetzungen, oft ist die Zustimmung des Familiengerichts nötig.

Weiterführende Informationsquellen

Viele hilfreiche Informationen zu erbe ausschlagen, Nachlassverwaltung und rechtlichen Besonderheiten finden Sie bei Verbraucherzentralen, Nachlassgerichten und Fachportalen. Einen umfassenden Überblick über das Erbrecht in der Schweiz bietet diese Informationsquelle mit aktuellen Gesetzestexten und Praxistipps.

Auch Literatur zum Thema Erbrecht und Musterformulare helfen, sich optimal vorzubereiten und Fehler zu vermeiden.

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Erbausschlagung

Wie lange habe ich Zeit für die Ausschlagung?
In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls.

Was kostet das Verfahren?
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert, bei Überschuldung meist pauschal.

Kann ich erbe ausschlagen und trotzdem Pflichtteil verlangen?
Meist nicht, außer in Sonderfällen wie Ehepartnern in Zugewinngemeinschaft.

Wo finde ich Unterstützung?
Fachanwälte und Nachlassgerichte bieten Beratung und Formulare.

Jetzt hast du einen klaren Überblick, wie du das Erbe sicher ausschlagen kannst – von Fristen über Kosten bis hin zu typischen Fehlern. Manchmal fühlt sich der Prozess dennoch überwältigend an, vor allem wenn die eigene Situation komplex ist oder Unsicherheiten bleiben. Du musst damit aber nicht alleine sein: Über GETYOURLAWYER findest du unkompliziert und unverbindlich einen erfahrenen Anwalt, der dich persönlich begleitet und deine Fragen individuell beantwortet. So gehst du auf Nummer sicher und triffst die beste Entscheidung für dich und deine Familie.
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