Wissenswertes rund um die Scheidungskonvention

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Kalender Icon 15. Januar 2022

Mit einer Scheidungskonvention bzw. Scheidungsvereinbarung haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Partner einvernehmliche Regelungen über sämtliche Nebenfolgen Ihrer Scheidung zu treffen. Dazu gehören die wirtschaftlichen Konsequenzen der Scheidung und – bei einer Ehe mit Kindern – Absprachen über Kinderunterhalt sowie über das Sorge- und Besuchsrecht. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Inhalte eine Scheidungskonvention behandeln muss, welche rechtlichen Aspekte es dabei zu beachten gibt und wie der Prozess der Genehmigung verläuft.

Auf einen Blick

  • Eine Scheidungskonvention ist die Vereinbarung über die Nebenfolgen bei einer einvernehmlichen Scheidung.
  • Bei einer einseitigen Scheidungsklage kann keine Scheidungskonvention eingereicht werden.
  • Es gibt die Möglichkeit, bei Uneinigkeit über die Scheidungsfolgen eine Teilkonvention einzureichen.
  • Das Gericht prüft die Konvention in einer Anhörung und kann diese genehmigen, teilweise genehmigen oder verweigern.
  • Bis zur Anhörung können Sie eine Scheidungskonvention widerrufen oder ändern.

Was ist eine Scheidungskonvention?

Eine Scheidungskonvention bzw. Scheidungsvereinbarung ist die einvernehmliche Regelung eines Ehepaares über die Folgen ihrer Scheidung. Sie können diese Vereinbarung gemäss Artikel 111 ZGB mit ihrem Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreichen – wenn die Scheidung auf einvernehmliches Begehren beantragt wird. Erfolgt die Scheidung auf Klage eines Ehegatten, entscheidet stattdessen das Gericht über die Scheidungsfolgen.

Diese Scheidungsfolgen werden in einer Scheidungskonvention geregelt

Eine Scheidung zieht immer wirtschaftliche Konsequenzen für beide Partner mit sich und betrifft in besonderem Masse auch die Kinder. Daher müssen sich beide Partner in einer Scheidungskonvention über die folgenden Aspekte einig werden:

  • Aufteilung des ehelichen Vermögens (güterrechtliche Auseinandersetzung) nach Artikel 120 ZGB
  • Nachehelicher Unterhalt nach Artikel 125 ZGB
  • Kinderunterhalt nach Artikel 277 ZGB
  • Sorgerecht und Besuchsrecht der Kinder nach Artikel 133 ZGB
  • Verbleib der Familienwohnung nach Artikel 121 ZGB
  • Ausgleich der beruflichen Vorsorge nach Artikel 122ff. ZGB

Wann und warum ist eine Scheidungskonvention empfehlenswert?

Sie können eine Scheidungskonvention nur dann einreichen, wenn Sie und Ihre Partnerin sich einvernehmlich auf die Scheidung geeinigt haben. Im Gegensatz zu den freiwilligen Regelungen, die Sie in einer Scheidungskonvention treffen, würde bei einer einseitigen Scheidungsklage das Gericht über sämtliche Nebenfolgen der Scheidung entscheiden. Anstatt diese essenziellen Aspekte Ihres Lebens durch Dritte bestimmen zu lassen, haben Sie mit der Scheidungsvereinbarung die Chance, gemeinsam nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen für Sie beide zu finden.

Ein grosser Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist zweifellos, dass Sie damit erhebliche Zeit und Kosten sparen. Wenn Sie gleich bei Einleitung des Gerichtsverfahrens eine vollständige und schlüssige Scheidungskonvention einreichen, muss das Gericht diese lediglich noch auf ihre Angemessenheit prüfen. Hier kommt es nur äusserst selten zu Widersprüchen seitens des Gerichts, sodass Sie möglicherweise bereits innerhalb eines Monats die Scheidung abgeschlossen haben könnten. Je mehr Entscheidungen das Gericht jedoch selbst treffen muss, desto höher werden auch die Gerichts- und Anwaltskosten – ganz zu schweigen von der verlängerten Dauer Ihres Prozesses.

Sonderfall: Die Teilkonvention

Um eine Scheidung auf gemeinsames Begehren einleiten zu können, müssen Sie sich übrigens nicht über jede einzelne Scheidungsfolge einig sein. Es ist grundsätzlich ausreichend, dass Sie beide der Scheidung zustimmen. Nach Artikel 112 ZGB ist es in diesem Fall möglich, eine Teilkonvention einzureichen, in der Sie jene Punkte angeben, über die Sie sich bisher nicht einig werden konnten. Dies wird auch als einvernehmliche Scheidung mit Teileinigung bezeichnet.

Bei einer Teilkonvention unterbreitet Ihnen das Gericht für diese Konfliktpunkte einen Konventionsvorschlag, den Sie annehmen oder ablehnen können. Auch mit dieser Variante sparen Sie in der Regel deutlich mehr Zeit und Kosten als bei einer einseitigen Scheidungsklage.

Wie läuft die Genehmigung einer Scheidungskonvention ab?

Auch wenn Sie und Ihr Partner sich über sämtliche Folgen der Scheidung einig werden konnten, muss das Scheidungsgericht die Scheidungsvereinbarung dennoch auf ihre Angemessenheit und Verträglichkeit mit dem Wohl des Kindes oder der Kinder (Art. 133 ZGB) prüfen. 

Idealerweise reichen Sie Ihre Scheidungskonvention gleich gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Scheidung beim zuständigen Gericht ein. Anschliessend folgt eine gemeinsame Gerichtsverhandlung, in der die Richterin die Konvention verliest und Punkt für Punkt prüft sowie eventuell fehlende Punkte ergänzt (Art. 111 ZGB). Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder haben, werden auch diese vom Gericht angehört und die betreffenden Punkte besonders genau in Bezug auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl geprüft. Die Richterin hat dann die Möglichkeit, die Scheidungskonvention in ihrer originalen Form zu genehmigen, nur teilweise zu genehmigen oder abzulehnen. Mit dem positiven gerichtlichen Urteil wird die Scheidung schliesslich rechtskräftig.

Gründe für die Verweigerung einer Scheidungskonvention

Die häufigsten Gründe für eine Verweigerung der Scheidungskonvention sind:

  • Gesetzeswidrige Formulierungen bzw. Klauseln
  • Die Partner werden massiv ungleich behandelt
  • Die Regelungen in Bezug auf die Kinder sind nicht in deren Interesse bzw. im Sinne des Kindeswohls

Auch bei diesen Punkten hat das Gericht jedoch einen gewissen Spielraum und bewertet jeden Fall gesondert und mit Rücksicht auf die jeweilige Ausgangssituation. Solange Sie Ihre Scheidungskonvention rechtskonform formuliert haben und die Interessen beider Partner und der Kinder gleichberechtigt vertreten sind, ist eine Verweigerung Ihrer Scheidungskonvention daher sehr unwahrscheinlich. Um das Risiko einer Verweigerung auf ein Minimum zu reduzieren, ist es daher dringend empfehlenswert, sich beim Aufsetzen Ihrer Scheidungskonvention anwaltlich beraten zu lassen.

Kann ich eine Scheidungskonvention ändern oder widerrufen?

Bis zum Zeitpunkt der Anhörung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Änderung Ihrer Scheidungskonvention beantragen oder diese gänzlich widerrufen. Dafür genügt eine einfache schriftliche Erklärung an das zuständige Gericht. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Änderung nach Genehmigung der Scheidungskonvention möglich. Ein Beispiel dafür wäre die Neuregelung von Unterhaltszahlungen nach Artikel 129 und 286 ZGB.

Welche Inhalte gehören in eine Scheidungskonvention?

Mit einem Scheidungsantrag erklären Sie und Ihr Partner Ihren einvernehmlichen Scheidungswillen. Sinn und Zweck der Scheidungskonvention ist es, diesen Antrag mit der genauen Regelung der Nebenfolgen der Scheidung zu ergänzen. Während Sie Scheidungskonventionen grundsätzlich individuell nach Ihren Wünschen gestalten und formulieren können, gibt es dennoch einige inhaltliche Punkte, die in jedem Fall enthalten sein sollten:

  • Die Personalien beider Ehegatten: vollständige Namen, Geburtsdaten, Anschrift.
  • Sorge- und Besuchsrecht in Bezug auf Kinder: Besteht gemeinsames Sorgerecht oder wird einem Elternteil das alleinige Fürsorgerecht zugeteilt? Wie werden Besuchszeiten beim anderen Elternteil geregelt?
  • Kindesunterhalt: Regelung über die Unterhaltskosten, die die jeweiligen Elternteile zu tragen haben sowie möglicherweise Einigungen über gemeinsame Kostenübernahmen.
  • Nachehelicher Unterhalt: Regelung über nacheheliche Unterhaltszahlungen an einen Partner.
  • Vermögensaufteilung: Güterrechtliche Auseinandersetzung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens und weiterer materieller Ansprüche, je nach Güterstand und individuellen Vereinbarungen.
  • Familienwohnung: Regelung über den Verbleib oder Verkauf der gemeinsamen Wohnung oder Immobilie.
  • Vorsorgeausgleich: Regelung über die Aufteilung beruflicher Vorsorgeleistungen unter den Ehegatten.
  • Übernahme der Prozesskosten: Regelung darüber, wer die Prozesskosten der Scheidung trägt (beispielsweise 50:50 oder ein Partner, der die Gerichtskosten vollständig übernimmt).

Was kann eine anwaltliche Beratung bei einer Scheidungskonvention bewirken?

Eine Scheidungskonvention wird nicht automatisch abgelehnt werden, nur weil Sie eventuell einen Absatz vergessen haben. Dennoch raten wir scheidenden Ehegatten immer, sich vor oder während der gesamten Erstellung ihrer Scheidungskonvention von einem Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Auch eine Prüfung Ihrer Konvention, bevor Sie diese einreichen, gehört zu den Dienstleistungen eines Anwaltes.

Dies hat einerseits den offensichtlichen Vorteil, dass Sie eine garantiert rechtsgültige und gesetzeskonforme Konvention aufsetzen und somit die Gerichtsverhandlung so kurz wie möglich halten. Die Aussichten auf eine umgehende Genehmigung steigen auf diese Weise ebenfalls. Ausserdem können Sie durch eine anwaltliche Beratung sichergehen, dass die Konvention nicht etwa zu Ihrem rechtlichen Nachteil gestaltet wird.

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FAQ: Scheidungskonvention

Die Scheidungskonvention bzw. -vereinbarung ist eine einvernehmliche Erklärung beider Ehepartner über die Nebenfolgen ihrer Scheidung. Sie wird in der Regel gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht.

Sie können eine Scheidungskonvention nur dann einreichen, wenn die Scheidung auf einvernehmliches Begehren eingeleitet wird. Dies ist die einzige Bedingung. Ob Sie eine umfassende Einigung über alle Scheidungsfolgen erzielen oder nur eine Teileinigung, ist dabei zunächst unerheblich.

Wenn Sie die Scheidungskonvention gemeinsam mit dem Antrag beim Gericht eingereicht haben, folgt anschliessend eine gerichtliche Anhörung. Bei dieser wird die Konvention verlesen, geprüft und in der Regel auch genehmigt. Betrifft die Konvention auch Kinder, werden diese ebenfalls vor der Entscheidung vom Gericht angehört.

Generell geht man davon aus, dass freiwillige und einvernehmliche Entscheidungen zwischen scheidenden Ehegatten einen grösseren Erfolg für die zukünftige Umsetzung versprechen als Scheidungsurteile. Ausserdem sparen Sie mit einer Scheidungskonvention erhebliche Prozesskosten, die bei einer einseitigen Scheidungsklage anfallen würden. In der Regel sind einvernehmliche Scheidungen auch schnell abgeschlossen.

Einzige Bedingung für eine Scheidungskonvention ist der einvernehmliche Scheidungswille beider Partner. Nach Artikel 112 ZGB ist es möglich, eine sogenannte Teilkonvention einzureichen. In diesem Fall formulieren Sie jene Aspekte, auf die Sie sich nicht einigen konnten. Über diese entscheidet dann, wie bei einer einseitigen Scheidungsklage, das Gericht.

Eine Abänderung der Scheidungskonvention ist bis zum Zeitpunkt der richterlichen Anhörung möglich. Gleiches gilt für einen vollständigen Widerruf der Scheidungsvereinbarung. Dafür reicht eine einfache schriftliche Erklärung, die Sie beim Gericht einreichen.

Um eine Scheidung möglichst schnell und reibungslos abzuschliessen, empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer familienrechtlichen Beratung durch einen Anwalt vor oder während der Erstellung Ihrer Scheidungsvereinbarung. Zwar ist dies keine Pflicht, erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag bei der ersten Anhörung genehmigt wird und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Gesetzesartikel

Umfassende Einigung (Art. 111 ZGB)

Teileinigung (Art. 112 ZGB)