Im Rahmen einer Wandelanleihe leiht ein Investor einem Startup einen bestimmten Geldbetrag und erwirbt im Gegenzug das Recht, diesen Geldbetrag in der nächsten Finanzierungsrunde zu vergünstigten Konditionen in Aktien umzuwandeln.
Wandelanleihen sind heute international weit verbreitet und ermöglichen ein "kontinuierliches Fundraising" Modell. Für Startups sind Wandelanleihen besonders am Anfang eine attraktive und praktische Finanzierungsmöglichkeit. Nicht alle Investoren müssen gleichzeitig an Bord geholt werden und die Bedingungen einer künftigen Finanzierungsrunde werden erst später ausgehandelt.
Wenn man für das Wachstum zusätzliche finanzielle Mittel braucht und man (i) noch keine zusätzlichen Aktien ausgeben will oder (ii) nicht genügend Zeit, (iii) ausreichend Mittel oder (iv) eine genügende Bewertung vorhanden ist, um eine Finanzierungsrunde durchzuführen.
Das Paket richtet sich an ambitionierte Startups die Kapital für das weitere Wachstum aufnehmen wollen. Die Gründe, sich für die Form der Finanzierung für eine Wandelanleihe zu entscheiden sind:
Mit unserem Komplettpaket kann eine Wandelanleihe in fünf Prozessschritten innerhalb eines Werktages aufgesetzt werden:
Richtpreis CHF 1’615.- inkl. MwSt.
Sie erhalten eine individuelle Offerte für die Erstelllung des Wandeldarlehens. Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.
Die richtige Rechtsform hängt sehr stark vom Geschäftsmodell ab. Besteht ein finanzielles Risiko empfehlen wir immer das Unternehmen in der Form einer juristischen Person zu gründen. Häufig genügt zu Beginn eine GmbH. Sobald man aber auf Investorensuche geht, wird in den meisten Fällen eine Umwandlung in eine AG notwendig.
Wir empfehlen einen solchen immer, wenn man das Vorhaben mit mindestens einer weiteren Person bestreitet. Dadurch lassen sich viele Konflikte vermeiden und man kann sich auf das für die Gesellschaft Wesentliche konzentrieren.
Die IP ist gerade für schnell wachsende Unternehmen einer der wichtigsten potentiellen Wettbewerbsvorteile. Je nach Geschäftsmodell kann die IP z.B. eine Erfindung, Software, Design, eine Marke oder auch besondere Daten sein. Je nach Art der IP kann man diese anders schützen, sei es durch Patent, Markenschutz, Urheberrecht oder schlichtweg durch Geheimhaltung.
Neben Arbeitsverträgen für die Mitarbeiter ist ein Aktionärsbindungsvertrag zwischen den Gründern sowie ein solider Standardvertrag für die eigenen Leistungen sehr wichtig.
Neben den gesetzlich zwingenden Vorgaben zu Sozialversicherungen ist insbesondere wichtig, dass die von den Mitarbeitern erstellte IP auch tatsächlich dem Unternehmen gehört und das man einen rechtssicheren Arbeitsvertrag hat – rechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern gehören zu den häufigsten Gerichtsfällen.
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