Um wichtige Team Mitglieder in neuen Startups und wachsenden Unternehmen zu halten und neue Talente zu gewinnen wurden Modelle entwickelt, mit denen Mitarbeiter am Unternehmen oder dessen Erfolg beteiligt werden können. Ein effizientes Set-up des jeweiligen Beteiligungsplans kann sowohl die Attraktivität des Arbeitgebers als auch die Produktivität der Mitarbeiter steigern.
Das PSOP Mitarbeiterbeteiligungspaket deckt Strategie, Set-up, Rechtsdokumente und rechtliche Abklärungen effizient und kostensicher ab, inklusive persönlicher Expertenberatung und auf das Startup perfekt zugeschnittene Rechtsdokumente.
Je früher die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen oder die Chancen darauf geklärt werden, desto besser. Ein gut aufgesetzter Beteiligungsplan kann sogenannte „Cofounder Disputes“ verhindern und sicherstellen, dass neue Mitarbeiter einen starken Anreiz haben, sich langfristig für das Unternehmen zu verpflichten.
Ein PSOP regelt transparent wer wann was erhält, zu welchen Konditionen und was passiert, wenn einer der Beteiligten das Unternehmen verlässt oder seine Arbeitsleistung reduzieren will. Wir empfehlen daher sich bereits frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Häufig kann es bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern von Vorteil sein, wenn bereits ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm existiert.
Gesellschaften, die ein Instrument zur (i) Motivation, (ii) Bindung und (iii) zusätzlichen Entschädigung der Mitarbeiter suchen.
Typischerweise dauert das Aufsetzen eines Aktienoptionsplans (PSOP) zwischen 2-6 Wochen. Die Prozessschritte beinhalten:
Im PSOP Paket sind persönliche Beratung, Best-in-Class Templates und auf das Unternehmen zugeschnittene Anpassungen mitenthalten. Folgendes wird abgedeckt:
Im Kick-off Gespräch sowie im Workshop, in dem wir alle Dokumente diskutieren, können alle Rechtsfragen persönlich geklärt werden.
Fixpreis CHF 2480.- inkl. MwSt.
Sie erhalten eine individuelle Offerte für das Rechtspaket. Haben Sie spezielle Wünsche oder Umstände die berücksichtigt werden sollen? Erwähnen Sie diese im Freitext im Anfrageformular.
Auszahlungen im Zusammenhang mit einem PSOP gelten beim Mitarbeiter als steuerbares Einkommen, das heisst für die Gesellschaft, dass sie auf diesen Betrag Sozialversicherungen leisten müssen und für den Mitarbeiter, dass dies als Einkommen zu versteuern ist.
Das Kernstück bildet der sogenannte Beteiligungsplan. In diesem werden alle Details wie z.B. Vesting, Zuteilungsberechtigte und Bedingungen geregelt.
Weiter wird dann mit jedem Teilnehmer individuell eine sogenannte Zuteilungsvereinbarung abgeschlossen.
Bis zur Seed-Phase zwischen 7-15%. Dieser Prozentsatz nimmt mit steigendem Unternehmenswert mit der Zeit ab.
Nein, unter einem PSOP bekommt ein Teilnehmer nur vertragliche Rechte, am Erfolg zu partizipieren. Die Teilnahme an einer GV wie auch das Abstimmen steht dem Teilnehmer jedoch nicht zu.