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Anwalt für Vertragsrecht: Der Experte für die Durchsetzung Ihrer Rechte und den Schutz Ihrer Interessen

Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen können die Vertragsparteien vereinbaren, was immer sie wollen. Dennoch sind Probleme an der Tagesordnung. Oft geht es um die Frage, ob (und mit welchem Inhalt) ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde. Gute, klar formulierte Verträge lassen Interpretationen keinen Raum und wirken Streitigkeiten schon im Vorfeld entgegen.

Ein Anwalt für Vertragsrecht schützt Ihre Interessen und reduziert Ihre Finanz- und Haftungsrisiken. 

Unterstützung in allen vertraglichen Angelegenheiten

Ein Anwalt für Vertragsrecht unterstützt Sie bei der Erstellung einfacher bis hochkomplexer Verträge. Er verrät Ihnen, worauf Sie achten sollten, und sorgt dafür, dass Ihnen keine Nachteile entstehen. Hält sich die gegnerische Partei nicht an vertragliche Absprachen, steht Ihnen der Experte ebenfalls zur Seite. Er klärt Sie über Ihre Ansprüche auf und hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Will Ihr Vertragspartner Sie ohne Grund zu einer Leistung zwingen, sichert Sie der Anwalt für Vertragsrecht rechtlich ab. Zuverlässig schätzt er die Rechtslage ein und zeigt Ihnen, wie Sie sich gegen die vorgebrachten Forderungen wehren können. Selbstverständlich berät Sie der Experte auch dann, wenn Sie bestimmte Massnahmen durchführen oder sich schnellstmöglich aus einem Vertrag lösen möchten.

In Anbetracht der Vielseitigkeit des Rechtsgebiets ist es allerdings schwer, umfassende Kenntnisse in allen Teilbereichen zu erwerben. Aus diesem Grund sind Spezialisierungen innerhalb des Vertragsrechts keine Seltenheit. Mit GetYourLawyer finden Sie einen Anwalt für Vertragsrecht, der Ihnen in Ihrem individuellen Fall zuverlässig zur Seite steht.

Kompetente Beratung, super gute Plattform. Freundliche Mitarbeiter. Alles perfekt gelaufen, vielen Dank.

Daniel KistlerPrivatkunde

Das Start-up Legal-Paket bot uns von Anfang an Transparenz und alle Leistungen zu einem Festpreis. Mein Anwalt konnte uns mit seinem Wissen und seiner Kompetenz sehr gut durch diese Phase führen. Ich kann dieses Angebot jedem Unternehmer sehr empfehlen.

Erik Emanuelsson, Founder & CEO lagom+Business Kunde

Schnelle, perfekte Weiterleitung, mein Anliegen wurde an den perfekten Rechtsanwalt weitergeleitet. Alles sehr übersichtlich.

Thomas WildPrivatkunde

Ich musste kurzfristig einen Arbeitsvertrag prüfen und bin so auf das Rechtspaket Vertragsprüfung gestossen. Ich würde jederzeit wieder dieses Rechtspaket kaufen und kann den unkomplizierten und schnellen Ablauf sehr weiterempfehlen.

Robert Berke, Head of Research BePropBusiness Kunde

Häufig gestellte Fragen zum Vertragsrecht

Das Vertragsrecht beschäftigt sich mit Fragen rund um die Entstehung, Abwicklung, Wirkung und Beendigung von Verträgen. Hier geht es um Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten, um Ansprüche, Rechte und Pflichten, um Erfüllung oder Nichterfüllung. Ein Anwalt für Vertragsrecht berät Sie bei der Gestaltung und Überprüfung Ihrer Verträge und findet die beste Lösung für Sie.

Das Schweizer Obligationenrecht (OR) beinhaltet eine ganze Reihe von Vorschriften, die zum Vertragsrecht gehören. Hierunter fallen nicht nur allgemeine Bestimmungen, sondern auch konkrete Vertragstypen wie Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht, Darlehen, Kredit und Leihe. Eine eigene Normierung im OR haben auch Arbeits-, Werk- und Verlagsverträge, Aufträge, Bürgschaften und Handlungsvollmachten.

Verträge entstehen nicht erst mit der Unterschrift. Das Obligationenrecht fordert einfach nur «übereinstimmende gegenseitige Willensäusserungen». Wenn keine Form vorgeschrieben ist, genügt also eine mündliche Erklärung. In vielen Fällen braucht es nicht einmal das: Ein verbindlicher Vertrag entsteht auch dann, wenn sich die Willenserklärung aus einem bestimmten Verhalten ableiten lässt.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich zwei Parteien über die wesentlichen Vertragspunkte (zum Beispiel Leistung und Preis) einig sind. Ausserdem setzt der Vertragsabschluss eine gegenseitige Willensäusserung voraus. Sie besteht aus einem Antrag (Offerte) und der rechtzeitigen, vollständig übereinstimmenden Annahme (Akzept). Eine Änderung des ursprünglichen Angebots ist als neue Offerte zu verstehen.

Ein Anwalt für Vertragsrecht prüft, ob Ihr Vertrag der neuesten Gesetzeslage und Rechtsprechung entspricht. Er erklärt Ihnen, welche Klauseln und Passagen kritisch zu bewerten sind, und macht Sie auf Risiken aufmerksam. Gleichzeitig schlägt der Anwalt für Vertragsrecht günstigere Formulierungen vor. All diese Leistungen erhalten Sie bei GetYourLawyer zum Fixpreis von 590 CHF.

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